| BZ 1.11.2004 / Berner Rundschau 3.11.04 / Bund 5.11.04 STAMMZELLENFORSCHUNGSGESETZ / Gesetz ist verfassungswidrig«Bundesgesetz über die Forschung an embryonalen Stammzellen»» – so lautet der in der Abstimmungsbotschaft ausgeschriebene Titel des Gesetzes, über das wir abstimmen. Auch im Zweckartikel (Art. 1) steht unmissverständlich, dass es ausschliesslich um die Forschung mit embryonalen Stammzellen geht. Gesetzestitel und Zweckartikel entlarven die Propaganda der Befürworter als halbwahr und irreführend. Es geht nicht um ein Verbot der Stammzellenforschung! Wer das Gesetz ablehnt, sagt lediglich nein zur Forschung an embryonalen Stammzellen. Das riesige, erfolgsversprechende Gebiet der Stammzellenforschung an adulten Stammzellen, die jedem erwachsenen Menschen entnommen werden können, ist unbestritten und wird nicht tangiert. Ein Nein heisst nein zur Instrumentalisierung menschlichen Lebens und verhindert, dass die Menschenwürde auf die Stufe der Nutztiere degradiert wird. Übrigens: Sogenannt «überzählige» Embryonen, die mit dem Gesetz der Forschung verfügbar gemacht werden sollen, darf es gemäss Bundesverfassung Art. 119 in der Schweiz gar nicht geben ... Ruedi Löffel, Grossrat EVP, Münchenbuchsee
Neue Rechte und Zwänge? - FristenlösungAngenommen, die «Fristenlösung» wird eingeführt:
Wann folgt der Zwang zu pränataler Diagnostik und zur Abtreibung
von Behinderten? Der Bund, 30.04.2002 |
Bund 3.11.2004 Komitee gegen StammzellengesetzABSTIMMUNG Gegen das «Bundesgesetz über die Forschung an embryonalen Stammzellen» hat sich ein bernisches Komitee gebildet, demGrossratsmitglieder aus SVP, SP, EVP, GFL, GB und EDU angehören. In der Schweiz dürften keine «überzähligen » Embryonen entwickelt werden, hält das Komitee fest. (pd)
BZ 3.11.2004 Überparteiliches Nein-KomiteeGegen das Bundesgesetz über die Forschung an embryonalen Stammzellen, über das der Schweizer Souverän am 28. November abstimmen wird, hat sich ein überparteiliches, bernisches Komitee gebildet, dem Grossratsmitglieder aus SVP, SP, EVP, GFL, GB und EDU angehören. Das Komitee wird gebildet von Erich von Siebenthal (SVP, Gstaad); Annemarie Burkhalter (SP, Bätterkinden); Ruedi Löffel (EVP, Münchenbuchsee); Christine Häsler (GFL, Wilderswil); Corinne Schärer (GB, Bern) und Alfred Schneiter (EDU, Thierachern). ue
Stellungnahme zum Artikel «Schmutzkampagne geht los» (BZ 16.8.01)«Bedauerlich»«Der Abbruch einer Schwangerschaft ist straflos, wenn er nach
ärztlichem Urteil notwendig ist, damit von der schwangeren Frau
die Gefahr einer schwer wiegenden körperlichen Schädigung
oder einer schweren seelischen Notlage abgewendet werden kann. Die Gefahr
muss umso grösser sein, je fortgeschrittener die Schwangerschaft
ist. Der Abbruch ist ebenfalls straflos in den ersten zwölf Wochen
seit Beginn der letzten Periode auf schriftliches Verlangen der schwangeren
Frau, die geltend macht, sie befinde sich in einer Notlage ...»
So weit der vorgeschlagene neue Art. 119, Ziff. 1 und 2 StGB, zur Fristenlösung. Walter Bieri, Präs. EVP Kt. Bern, Grossrat BZ 23. 8.01 |
Neue Runde? - Aktive Sterbehilfe Zur legalisierten Tötung von Ungeborenen kommt konsequenterweise
die aktive |
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Zum Gesuch um Zulassung von RU486:Was hat eine Abtreibungspille eigentlich mit Heilen zu tun? Oder anders
gefragt: Warum muss die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel
(IKS) über die Zulassung von RU486 entscheiden? Nach dem (leider) positiven Zulassungsentscheid durch die IKS:Für mich ist es blanker Zynismus, dass eine Abtreibungspille
als Medikament registriert wird.
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| Am 16.8.98 hat der Bundesrat dem Schwangerschaftsabbruch eine Absage erteilt und seine Sympathie für einen erweiterten Indikationenkatalog bekundet. Mein Kommentar im BUND vom 7.9.98:Der Bundesrat stellt den Schutz der Ungeborenen auf die gleiche Ebene wie das Selbstbestimmungsrecht der Frau. Diese mutige Absage an die Fristenlösung verdient ein dickes Lob.
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