Zur Revision des Strassenverkehrsgesetzes
Am 24.3.00 lese ich in verschiedenen Zeitungen, dass sich der Ständerat
dafür einsetzt, Trunkenheit am Steuer mit 0,5 bis 0,8 Promille lediglich
als leichtes Vergehen zu taxieren.
In den gleichen Zeitungen lese ich, dass die Frau, die mit 1,7 Promille
am Steuer einen Menschen getötet hat, mit 5 Monaten bedingt und 1000
Franken Busse davonkommt. Wie wird wohl künftig die Belohnung
für leichte Vergehen aussehen?
Ich hoffe, dass viele NationalrätInnen vor ihrer Verkehrssicherheitsdebatte
die TCS-Broschüre Kein Alkohol - keine Problem lesen
werden. Hier gibts schlagende Argumente für eine generelle Senkung
auf 0,5 Promille!
Mit Ausnahme von Italien, Grossbritannien, Irland und Luxemburg haben
alle europäischen Länder die Konsequenzen gezogen und die Grenze
auf maximal 0,5 Promille festgelegt. In Deutschland hat dies zur Halbierung
der alkoholbedingten Verkehrsunfälle geführt.
Sachliche Gründe gegen eine Senkung existieren schlicht keine!
Übrigens: Bereits in den 70er-Jahren hat sich EVP-Nationalrat Otto
Zwygart sen. für die 0,5-Promille-Grenze eingesetzt...
Rudolf Löffel, 27.3.00
zurück |