| Solthurner Zeitung MLZ / Bund /
Bieler Tagblatt 23. und 24.06.08 Leserbriefe
Mutlos / Alkohol auch nach neun
Mit acht Monaten Verspätung hat der Bundesrat endlich das Nationale
Programm Alkohol 2008-2012 verabschiedet. Der Verzicht auf eine zeitliche
Einschränkung des Alkoholverkaufs und auch auf andere wirksame Massnahmen
zur Eindämmung des Alkoholmissbrauchs (z.B. Steuererhöhungen
und Werbeeinschränkungen) ist mutlos.
Einmal mehr werden Einzelinteressen stärker gewichtet als der Jugendschutz.
Ruedi Löffel, Grossrat EVP, Münchenbuchsee
Bund 19.06.08 / Schweiz
Kein Verkaufsverbot am Abend
Der Bundesrat setzt in seiner Präventionspolitik auf viel
Eigenverantwortung und auf die Kantone. Er will weder das Abgabealter
beim Verkauf von Alkohol erhöhen noch den Alkoholverkauf ab 21 Uhr
verbieten. (....)
Problematischer Alkoholkonsum, Rauchen, zu wenig Bewegung und
unausgewogene Ernährung verursachten jährlich Kosten von rund
20 Milliarden Franken. Bundespräsident Pascal Couchepin warnte gestern
vor den Medien aber vor Paranoia. In einer freiheitlichen Schweiz müsse
jeder und jede selber Mass halten. Laut Couchepin werden in der Schweiz
täglich durchschnittlich fünf Jugendliche wegen Rauschtrinkens
hospitalisiert. Mit der Umsetzung des nationalen Alkoholprogramms soll
bis 2012 die Zahl der rauschtrinkenden Jugendlichen um zehn Prozent sowie
jene der chronisch Trinkenden bei den über 50-Jährigen um fünf
Prozent gesenkt werden. Abgelehnt werden vom Bundesrat eine Erhöhung
des Abgabealters beim Verkauf von Alkohol und Verkaufsverbote
ab 21 Uhr. Dies sei nicht Sache des Bundes, sondern der Kantone.
Wichtig sei, dass die bestehenden Gesetze konsequent umgesetzt und überprüft
würden. (...) (ap)
Bund 11.06.08
Disput um Alkoholverkauf
Der Grosse Rat will den Verkauf alkoholischer Getränke
nicht weiter einschränken
Die Gemeinden sollen den Verkauf von Alkohol zeitlich zusätzlich
einschränken können – dies forderten Grüne, EVP und
EDU gestern im Kantonsparlament. Der Vorschlag wurde mit 70 gegen 40 Stimmen
abgelehnt.
«Verringerung des nächtlichen Gewaltpotenzials»
–so hiess der Titel der Motion von Corinne Schärer (grüne,
Bern) und Christine Schnegg (evp, Lyss). Was der Titel nicht verriet:
Es ging im Vorstoss um neue Beschränkungen für den Verkauf von
Alkohol in Ladengeschäften. Damit sich die Leute «im öffentlichen
Raum wieder wohl fühlen», seien Massnahmen gefragt, die präventiv
wirkten gegen Jugendgewalt, Jugendalkoholismus und Littering, argumentierte
Corinne Schärer. Und Mitmotionärin Schnegg schilderte, wie sich
Jugendliche, bevor sie in den Ausgang zögen, in Ladengeschäften
Sixpack-weise mit billigem Alkohol eindeckten. Verschiedene Studien, aber
auch Umfragen bei Spitälern, hätten jüngst ergeben, dass
Alkohol eine der wesentlichen Ursachen von Gewalt sei, ergänzte Schärer.
Spielraum für die Gemeinden
Schärer und Schnegg forderten in ihrer Motion gesetzliche Regeln,
die den Gemeinden erlauben würden, den Alkoholverkauf
zeitlich zusätzlich einzuschränken. Jede Gemeinde solle
selber befinden, ob sie solche Beschränkungen einführen wolle.
Betroffen sollen nur Verkaufsstellen sein, nicht das Gastgewerbe. Als
Beispiel nannten Schärer und Schnegg ein Alkoholverkaufsverbot ab
21 Uhr. Ihr offen formulierter Motionstext würde aber auch stärkere
Einschränkungen ermöglichen.
Die heutigen –kantonalen – Ladenschlussvorschriften erlauben
den Alkoholverkauf bis 20 Uhr, im Abendverkauf und in Tankstellenshops
bis 22 Uhr, in Tourismusorten bis 22.30 Uhr. Die SBB lassen in den Bahnhöfen
Alkoholverkauf bis 22 Uhr zu.
Der Regierungsrat lehnte den Vorstoss als verpflichtende Motion ab, zeigte
sich aber bereit, ihn als unverbindliches Postulat entgegenzunehmen. Schnegg
und Schärer aber beharrten auf der Motion – und sie erhielten
Unterstützung von den Grünen, der EVP und der EDU. Es gehe darum,
die Erreichbarkeit von Alkohol, insbesondere für Jugendliche, «moderat
zu beschränken», argumentierten diese.
Gegen die Motion votierten SVP und FDP, aber auch eine Mehrheit der SP-Fraktion.
Die verlangte Beschränkung habe im Kampf gegen Jugendalkoholismus
und -gewalt wenig Wirkung, erklärten sie. Die Jugendlichen posteten
den billigen Alkohol nur etwas früher. Unbefriedigend sei zudem,
dass jede Gemeinde andere Verkaufszeiten einführen könnte; ein
«Alkoholtourismus » könnte die Folge sein.
«Nicht die richtige Lösung»
Der Kanton habe im Kampf gegen Jugendalkoholismus bereits wichtige Massnahmen
ergriffen, sagte Volkswirtschaftsdirektor Andreas Rickenbacher. Er erinnerte
an Einschränkungen der Werbung, an das Verbot von Flatrate- und «All-you-can-drink»-Partys.
Neue, kommunale Verkaufsbeschränkungen seien «nicht die richtige
Lösung», erklärte Rickenbacher.
Dieser Meinung war am Ende auch der Rat. Er lehnte die Motion mit 70 gegen
40 Stimmen ab. Stefan Wyler
Bund 30.05.08
"Der Alkohol ist viel zu billig"
Nach zwölf Jahren tritt Lucien Erard, Direktor der Eidgenössischen
Alkoholverwaltung, zurück. Er verteidigt die umstrittene Alkoholpolitik
des Bundes (...)
Gemäss einer Studie trinkt die Mehrheit der Erwachsenen
massvoll. Ist es gerechtfertigt, Massnahmen zu ergreifen, die alle treffen,
wie es die Alkoholverwaltung und das Bundesamt für Gesundheit mit
Kaufverboten ab 21 Uhr vorsehen?
Das Kaufverbot am Abend ist nötig. Die meisten Erwachsenen wollen
um 22 Uhr kein Fondue mehr machen. Es sind fast nur Junge, die sich mit
Alkohol eindecken. (...) Interview: Marcello Odermatt
Berner Rundschau MLZ 15.05.08
Alkoholmissbrauch stärker bekämpfen
Wenn die Gemeinden den Alkoholverkauf zeitlich
einschränken können, nehmen Gewalt und Littering ab.
Diese Feststellung von Grossräten teilt der Regierungsrat.
Konkret verlangen die beiden Grossrätinnen Corinne Schärer
(GB/Bern) und Christine Schnegg-Affolter (EVP/Lyss) «gesetzliche
Bestimmungen, damit die Gemeinden den Alkoholverkauf zeitlich einschränken
können. Davon ausgenommen ist das Gastgewerbe». Die Motionärinnen
argumentieren, die Gemeinden verfügten heute im Kampf gegen Gewalt
und Littering nicht über die gesetzlichen Grundlagen, um zeitliche
Alkoholverkaufsbeschränkungen zwischen 21 und 7 Uhr zu verbieten.
Würden jedoch solche eingeführt, trage der Kanton Bern den Empfehlungen
des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) Rechnung, welche das BAG im
Rahmen des «Nationalen Programms Alkohol 2007-2011» zur Bekämpfung
des Alkoholmissbrauchs abgegeben habe.
In seiner Antwort teilt der Regierungsrat die Haltung der Vorstösserinnen,
neben der Alkohol-Prävention seien auch repressive Massnahmen notwendig.
Er verweist allerdings auf zahlreiche Massnahmen, die in den vergangenen
Monaten eingeführt oder beschlossen wurden. So habe der Kanton Bern
die Werbung
für Alkohol im öffentlichen Raum stark eingeschränkt
und die Weitergabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche unter Strafe
gestellt. Auf den 1. Juli trete das Verbot
von Flatrate- und All-you-can-drink-Partys in Kraft. Bis vor kurzem
habe an den Bahnhöfen über 22 Uhr hinaus Alkohol gekauft werden
können. Die SBB als Besitzerin der nicht kantonalem Recht unterstellten
Bahnhöfe habe Ende Januar 2008 beschlossen, in der ganzen Schweiz
nach 22 Uhr keinen Alkoholverkauf mehr zuzulassen. «Damit wurde
eine Lücke geschlossen, die im Vollzug vielfach zu Problemen geführt
hat», schreibt der Regierungsrat. (...)
Trotzdem sei er bereit, den Vorstoss als Prüfungsauftrag anzunehmen.
Er wolle zusammen mit den Gemeinden Verbesserungen abklären. «Dabei
sind nicht in erster Linie neue Vorschriften, sondern konkrete Massnahmen
zur besseren Durchsetzung des geltenden Rechts zu prüfen.»
(uz)
20 Minuten 25.04.08
Berner sind für Alkoholverbot im Bahnhof
Das Alkohol-Verkaufsverbot ab 22 Uhr im Berner Hauptbahnhof zeigt laut
dem Verkaufspersonal wenig Wirkung. Dem widerspricht nun Präventionsexperte
Ruedi Löffel: «Als Massnahme gegen das Rauschtrinken ist das
Verbot sehr sinnvoll.» Er möchte den Alk-Verkauf sogar schon
ab 19 Uhr untersagen. Die 20-Minuten-Umfrage zeigt: Die meisten
Berner stören sich an den Saufgelagen im Bahnhof und finden das Verbot
richtig.
Stört Sie das Alkohol-Verkaufsverbot ab 22 Uhr im Bahnhof?
- (23), Zollikofen: Ich begrüsse das Verbot. (...) Am besten
fände ich, wenn es am Bahnhof gar keinen Alkohol mehr zu kaufen gäbe.
- (20), Oberhofen: (...) ein Versuch ist es wert.
- (19), Balsthal: Ich denke, das Verbot ist nicht schlecht. (...)
- (23), Bern: (...) Einen Versuch ist das Verkaufsverbot ab 22 Uhr jedenfalls
wert. (...)
- (19), Thörishaus: Ich finde diese Massnahme ok. (...)
20 Minuten 24.04.08
Alkoholverbot am Bahnhof Bern zeigt wenig Wirkung
Seit drei Wochen gibts im Bahnhof ab 22 Uhr keinen Alkohol mehr zu kaufen.
Die Massnahme nützt offenbar nicht viel: Die Teenies holen sich ihr
Bier früher und die Shop-Verkäuferinnen werden übel beschimpft.
(...)
Radio 32, Ökumera 15. + 19. August 2007 /
livenet
BAG will Alkohol-Verkauf einschränken
Das Bundesamt für Gesundheit will den Alkohol-Verkauf einschränken
- wegen jugendlichen Rauschtrinkern. Wir sprachen mit dem Suchtpräventions-Fachmann
Ruedi Löffel über den Nutzen. Link
Bieler Tagblatt, 7. August 2007 / «Ladenschluss
für Rauschtrinker» - BT, 26. Juli
Wirkungsvoll
Das Einschränken der Erhältlichkeit
ist ein wirkungsvolles Mittel zur Bekämpfung
des Alkoholmissbrauchs durch Jugendliche. Deshalb ist ein nächtliches
Alkoholverkaufsverbot sehr begrüssenswert. Hoffentlich hat der Bundesrat
im Herbst beim Beraten des «Nationalen Programms Alkohol»
den Mut, diese Massnahme zu beschliessen.
Ruedi Löffel, Münchenbuchsee, Projektleiter Blaues Kreuz, Grossrat
EVP
Berner Zeitung, 31. Juli 2007 / ALKOHOL
Massnahme mit Wirkung
Preiserhöhungen und das Einschränken der Erhältlichkeit
sind wirkungsvolle Mittel zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs durch
Jugendliche. Deshalb ist ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot
sehr begrüssenswert. Hoffentlich hat der Bundesrat im Herbst
beim Beraten des "Nationalen Programms Alkohol" den Mut, diese
Massnahme zu beschliessen.
Ruedi Löffel, Grossrat EVP, Münchenbuchsee
TeleBärn News 27. Juli 2007 ab 18.05 Uhr jeweils
im Stundetakt
Ab 21.00 kein Alkoholverkauf mehr in Geschäften:

Die meisten halten dies für eine "Schnapsidee".
Link
Berner Zeitung + Bieler Tagblatt, Inland 26. Juli
2007
Ladenschluss für Rauschtrinker
Das Bundesamt für Gesundheit will den Verkauf von Alkohol
einschränken. Die Massnahme zielt auf jugendliche Rauschtrinker.
Vorbild ist Genf, wo zwischen 21 und 7 Uhr kein Alkohol verkauft werden
darf. Markus Brotschi
Für das Saufgelage zu Hause an der Tankstelle noch rasch ein paar
Packungen Bier einkaufen oder sich für die lauschige Sommernacht
im Bahnhof mit Wodka, Wein und Schampus eindecken: Damit soll bald Schluss
sein. Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat ein nationales Alkoholpräventionsprogramm
ausgearbeitet, das insbesondere jugendlichen Rauschtrinkern einen Riegel
schieben will.
Eine der 34 vorgeschlagenen Massnahmen ist ein nächtliches Verkaufsverbot
für Alkohol. Dieses gilt nach den Plänen des BAG für Läden,
Tankstellenshops, Take-aways und für das Verkaufen von Alkohol «über
die Gasse» in Restaurants, wie das BAG gestern einen Bericht von
Radio DRS bestätigte.
Alkohol gäbe es nur noch in Restaurants und Bars. Das BAG orientiert
sich am Kanton Genf, der eine solche Verkaufsbeschränkung seit 2005
kennt. (...)
Rückenwind für Präventionspolitiker
br. Im Kanton Bern ist der Verkauf von Alkohol in Tankstellenshops im
Gastgewerbegesetz geregelt. Da dieses zum Zweck des Schutzes vor Passivrauchen
in Revision ist, wird auch die Beschränkung des Alkoholverkaufs durch
Tankstellen aufs Tapet kommen. EVP-Grossrat Ruedi Löffel fühlt
sich durch das Bundesamt für Gesundheit gestärkt und will die
entsprechende Forderung einbringen. Löffel kämpfte im Kanton
bereits erfolgreich für ein Verbot
der Alkohol- und Tabakwerbung
auf öffentlichem Grund und für ein Rauchverbot
in Gaststätten. Löffel, der Projektleiter beim Blauen Kreuz
ist, hätte sich vom BAG allerdings ein Alkoholverkaufsverbot ab 19
oder ab 20 Uhr gewünscht. Die beim Kanton für allfällige
Verkaufseinschränkungen zuständige Volkswirtschaftsdirektion
wollte sich zu den Vorschlägen des BAG noch nicht äussern. Sie
verwies allerdings darauf, dass kantonale Lösungen bei den Alkoholverkaufszeiten
zu einem Flickenteppich führen könnten. Zudem müsste geprüft
werden, ob der Kanton bei den Bahnhofsläden überhaupt entsprechende
Einschränkungen machen könnte.
Radio DRS "Echo der Zeit" und "Info3"
25. Juli 2007
Alkohol-Verkauf soll eingeschränkt werden
Mit dem spontanten Rauschtrinken von Jugendlichen soll Schluss sein.
Das Bundesamt für Gesundheit BAG möchte den Verkauf von alkoholischen
Getränken in Bahnhofläden, Tankstellenshops und über die
Gasse zwischen 21 und 07 Uhr verbieten. Der Vorschlag gibt viel zu reden.
Was aber bringt ein solches Verbot? Philipp Burkhardt
Link
(Echo der Zeit) / Link
(Info 3)
20 Minuten online 25. Juli 2007
Kein Alkohol nach 21 Uhr
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) plant ein absolutes Verkaufsverbot
für alkoholische Getränke nach 21 Uhr. Diese Regelung soll auch
Erwachsene betreffen.
Dies geht aus dem Entwurf für ein neues nationales Alkohol-Präventionsprogramm
hervor. (...) Quelle: SDA/ATS
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