Solthurner Zeitung MLZ / Bund / Bieler Tagblatt 23. und 24.06.08 Leserbriefe

Mutlos / Alkohol auch nach neun

Mit acht Monaten Verspätung hat der Bundesrat endlich das Nationale Programm Alkohol 2008-2012 verabschiedet. Der Verzicht auf eine zeitliche Einschränkung des Alkoholverkaufs und auch auf andere wirksame Massnahmen zur Eindämmung des Alkoholmissbrauchs (z.B. Steuererhöhungen und Werbeeinschränkungen) ist mutlos. Einmal mehr werden Einzelinteressen stärker gewichtet als der Jugendschutz.
Ruedi Löffel, Grossrat EVP, Münchenbuchsee

 

Bund 19.06.08 / Schweiz

Kein Verkaufsverbot am Abend

Der Bundesrat setzt in seiner Präventionspolitik auf viel Eigenverantwortung und auf die Kantone. Er will weder das Abgabealter beim Verkauf von Alkohol erhöhen noch den Alkoholverkauf ab 21 Uhr verbieten. (....)
Problematischer Alkoholkonsum, Rauchen, zu wenig Bewegung und unausgewogene Ernährung verursachten jährlich Kosten von rund 20 Milliarden Franken. Bundespräsident Pascal Couchepin warnte gestern vor den Medien aber vor Paranoia. In einer freiheitlichen Schweiz müsse jeder und jede selber Mass halten. Laut Couchepin werden in der Schweiz täglich durchschnittlich fünf Jugendliche wegen Rauschtrinkens hospitalisiert. Mit der Umsetzung des nationalen Alkoholprogramms soll bis 2012 die Zahl der rauschtrinkenden Jugendlichen um zehn Prozent sowie jene der chronisch Trinkenden bei den über 50-Jährigen um fünf Prozent gesenkt werden. Abgelehnt werden vom Bundesrat eine Erhöhung des Abgabealters beim Verkauf von Alkohol und Verkaufsverbote ab 21 Uhr. Dies sei nicht Sache des Bundes, sondern der Kantone. Wichtig sei, dass die bestehenden Gesetze konsequent umgesetzt und überprüft würden. (...) (ap)

 

Bund 11.06.08

Disput um Alkoholverkauf

Der Grosse Rat will den Verkauf alkoholischer Getränke nicht weiter einschränken
Die Gemeinden sollen den Verkauf von Alkohol zeitlich zusätzlich einschränken können – dies forderten Grüne, EVP und EDU gestern im Kantonsparlament. Der Vorschlag wurde mit 70 gegen 40 Stimmen abgelehnt.
«Verringerung des nächtlichen Gewaltpotenzials» –so hiess der Titel der Motion von Corinne Schärer (grüne, Bern) und Christine Schnegg (evp, Lyss). Was der Titel nicht verriet: Es ging im Vorstoss um neue Beschränkungen für den Verkauf von Alkohol in Ladengeschäften. Damit sich die Leute «im öffentlichen Raum wieder wohl fühlen», seien Massnahmen gefragt, die präventiv wirkten gegen Jugendgewalt, Jugendalkoholismus und Littering, argumentierte Corinne Schärer. Und Mitmotionärin Schnegg schilderte, wie sich Jugendliche, bevor sie in den Ausgang zögen, in Ladengeschäften Sixpack-weise mit billigem Alkohol eindeckten. Verschiedene Studien, aber auch Umfragen bei Spitälern, hätten jüngst ergeben, dass Alkohol eine der wesentlichen Ursachen von Gewalt sei, ergänzte Schärer.

Spielraum für die Gemeinden
Schärer und Schnegg forderten in ihrer Motion gesetzliche Regeln, die den Gemeinden erlauben würden, den Alkoholverkauf zeitlich zusätzlich einzuschränken. Jede Gemeinde solle selber befinden, ob sie solche Beschränkungen einführen wolle. Betroffen sollen nur Verkaufsstellen sein, nicht das Gastgewerbe. Als Beispiel nannten Schärer und Schnegg ein Alkoholverkaufsverbot ab 21 Uhr. Ihr offen formulierter Motionstext würde aber auch stärkere Einschränkungen ermöglichen.
Die heutigen –kantonalen – Ladenschlussvorschriften erlauben den Alkoholverkauf bis 20 Uhr, im Abendverkauf und in Tankstellenshops bis 22 Uhr, in Tourismusorten bis 22.30 Uhr. Die SBB lassen in den Bahnhöfen Alkoholverkauf bis 22 Uhr zu.
Der Regierungsrat lehnte den Vorstoss als verpflichtende Motion ab, zeigte sich aber bereit, ihn als unverbindliches Postulat entgegenzunehmen. Schnegg und Schärer aber beharrten auf der Motion – und sie erhielten Unterstützung von den Grünen, der EVP und der EDU. Es gehe darum, die Erreichbarkeit von Alkohol, insbesondere für Jugendliche, «moderat zu beschränken», argumentierten diese.
Gegen die Motion votierten SVP und FDP, aber auch eine Mehrheit der SP-Fraktion. Die verlangte Beschränkung habe im Kampf gegen Jugendalkoholismus und -gewalt wenig Wirkung, erklärten sie. Die Jugendlichen posteten den billigen Alkohol nur etwas früher. Unbefriedigend sei zudem, dass jede Gemeinde andere Verkaufszeiten einführen könnte; ein «Alkoholtourismus » könnte die Folge sein.

«Nicht die richtige Lösung»
Der Kanton habe im Kampf gegen Jugendalkoholismus bereits wichtige Massnahmen ergriffen, sagte Volkswirtschaftsdirektor Andreas Rickenbacher. Er erinnerte an Einschränkungen der Werbung, an das Verbot von Flatrate- und «All-you-can-drink»-Partys. Neue, kommunale Verkaufsbeschränkungen seien «nicht die richtige Lösung», erklärte Rickenbacher.
Dieser Meinung war am Ende auch der Rat. Er lehnte die Motion mit 70 gegen 40 Stimmen ab. Stefan Wyler

 

Bund 30.05.08

"Der Alkohol ist viel zu billig"

Nach zwölf Jahren tritt Lucien Erard, Direktor der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, zurück. Er verteidigt die umstrittene Alkoholpolitik des Bundes (...)
Gemäss einer Studie trinkt die Mehrheit der Erwachsenen massvoll. Ist es gerechtfertigt, Massnahmen zu ergreifen, die alle treffen, wie es die Alkoholverwaltung und das Bundesamt für Gesundheit mit Kaufverboten ab 21 Uhr vorsehen?
Das Kaufverbot am Abend ist nötig. Die meisten Erwachsenen wollen um 22 Uhr kein Fondue mehr machen. Es sind fast nur Junge, die sich mit Alkohol eindecken. (...) Interview: Marcello Odermatt

 

Berner Rundschau MLZ 15.05.08

Alkoholmissbrauch stärker bekämpfen

Wenn die Gemeinden den Alkoholverkauf zeitlich einschränken können, nehmen Gewalt und Littering ab. Diese Feststellung von Grossräten teilt der Regierungsrat.
Konkret verlangen die beiden Grossrätinnen Corinne Schärer (GB/Bern) und Christine Schnegg-Affolter (EVP/Lyss) «gesetzliche Bestimmungen, damit die Gemeinden den Alkoholverkauf zeitlich einschränken können. Davon ausgenommen ist das Gastgewerbe». Die Motionärinnen argumentieren, die Gemeinden verfügten heute im Kampf gegen Gewalt und Littering nicht über die gesetzlichen Grundlagen, um zeitliche Alkoholverkaufsbeschränkungen zwischen 21 und 7 Uhr zu verbieten. Würden jedoch solche eingeführt, trage der Kanton Bern den Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) Rechnung, welche das BAG im Rahmen des «Nationalen Programms Alkohol 2007-2011» zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs abgegeben habe.
In seiner Antwort teilt der Regierungsrat die Haltung der Vorstösserinnen, neben der Alkohol-Prävention seien auch repressive Massnahmen notwendig. Er verweist allerdings auf zahlreiche Massnahmen, die in den vergangenen Monaten eingeführt oder beschlossen wurden. So habe der Kanton Bern die Werbung für Alkohol im öffentlichen Raum stark eingeschränkt und die Weitergabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche unter Strafe gestellt. Auf den 1. Juli trete das Verbot von Flatrate- und All-you-can-drink-Partys in Kraft. Bis vor kurzem habe an den Bahnhöfen über 22 Uhr hinaus Alkohol gekauft werden können. Die SBB als Besitzerin der nicht kantonalem Recht unterstellten Bahnhöfe habe Ende Januar 2008 beschlossen, in der ganzen Schweiz nach 22 Uhr keinen Alkoholverkauf mehr zuzulassen. «Damit wurde eine Lücke geschlossen, die im Vollzug vielfach zu Problemen geführt hat», schreibt der Regierungsrat. (...)
Trotzdem sei er bereit, den Vorstoss als Prüfungsauftrag anzunehmen. Er wolle zusammen mit den Gemeinden Verbesserungen abklären. «Dabei sind nicht in erster Linie neue Vorschriften, sondern konkrete Massnahmen zur besseren Durchsetzung des geltenden Rechts zu prüfen.» (uz)

 

20 Minuten 25.04.08

Berner sind für Alkoholverbot im Bahnhof

Das Alkohol-Verkaufsverbot ab 22 Uhr im Berner Hauptbahnhof zeigt laut dem Verkaufspersonal wenig Wirkung. Dem widerspricht nun Präventionsexperte Ruedi Löffel: «Als Massnahme gegen das Rauschtrinken ist das Verbot sehr sinnvoll.» Er möchte den Alk-Verkauf sogar schon ab 19 Uhr untersagen. Die 20-Minuten-Umfrage zeigt: Die meisten Berner stören sich an den Saufgelagen im Bahnhof und finden das Verbot richtig.

Stört Sie das Alkohol-Verkaufsverbot ab 22 Uhr im Bahnhof?
- (23), Zollikofen: Ich begrüsse das Verbot. (...) Am besten fände ich, wenn es am Bahnhof gar keinen Alkohol mehr zu kaufen gäbe.
- (20), Oberhofen: (...) ein Versuch ist es wert.
- (19), Balsthal: Ich denke, das Verbot ist nicht schlecht. (...)
- (23), Bern: (...) Einen Versuch ist das Verkaufsverbot ab 22 Uhr jedenfalls wert. (...)
- (19), Thörishaus: Ich finde diese Massnahme ok. (...)

 

20 Minuten 24.04.08

Alkoholverbot am Bahnhof Bern zeigt wenig Wirkung

Seit drei Wochen gibts im Bahnhof ab 22 Uhr keinen Alkohol mehr zu kaufen. Die Massnahme nützt offenbar nicht viel: Die Teenies holen sich ihr Bier früher und die Shop-Verkäuferinnen werden übel beschimpft. (...)

 

Radio 32, Ökumera 15. + 19. August 2007 / livenet

BAG will Alkohol-Verkauf einschränken

Das Bundesamt für Gesundheit will den Alkohol-Verkauf einschränken - wegen jugendlichen Rauschtrinkern. Wir sprachen mit dem Suchtpräventions-Fachmann Ruedi Löffel über den Nutzen. Link

 

Bieler Tagblatt, 7. August 2007 / «Ladenschluss für Rauschtrinker» - BT, 26. Juli

Wirkungsvoll

Das Einschränken der Erhältlichkeit ist ein wirkungsvolles Mittel zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs durch Jugendliche. Deshalb ist ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot sehr begrüssenswert. Hoffentlich hat der Bundesrat im Herbst beim Beraten des «Nationalen Programms Alkohol» den Mut, diese Massnahme zu beschliessen.
Ruedi Löffel, Münchenbuchsee, Projektleiter Blaues Kreuz, Grossrat EVP

 

Berner Zeitung, 31. Juli 2007 / ALKOHOL

Massnahme mit Wirkung

Preiserhöhungen und das Einschränken der Erhältlichkeit sind wirkungsvolle Mittel zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs durch Jugendliche. Deshalb ist ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot sehr begrüssenswert. Hoffentlich hat der Bundesrat im Herbst beim Beraten des "Nationalen Programms Alkohol" den Mut, diese Massnahme zu beschliessen.
Ruedi Löffel, Grossrat EVP, Münchenbuchsee

 

TeleBärn News 27. Juli 2007 ab 18.05 Uhr jeweils im Stundetakt

Ab 21.00 kein Alkoholverkauf mehr in Geschäften:

Die meisten halten dies für eine "Schnapsidee". Link

 

Berner Zeitung + Bieler Tagblatt, Inland 26. Juli 2007

Ladenschluss für Rauschtrinker

Das Bundesamt für Gesundheit will den Verkauf von Alkohol einschränken. Die Massnahme zielt auf jugendliche Rauschtrinker. Vorbild ist Genf, wo zwischen 21 und 7 Uhr kein Alkohol verkauft werden darf. Markus Brotschi
Für das Saufgelage zu Hause an der Tankstelle noch rasch ein paar Packungen Bier einkaufen oder sich für die lauschige Sommernacht im Bahnhof mit Wodka, Wein und Schampus eindecken: Damit soll bald Schluss sein. Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat ein nationales Alkoholpräventionsprogramm ausgearbeitet, das insbesondere jugendlichen Rauschtrinkern einen Riegel schieben will.
Eine der 34 vorgeschlagenen Massnahmen ist ein nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol. Dieses gilt nach den Plänen des BAG für Läden, Tankstellenshops, Take-aways und für das Verkaufen von Alkohol «über die Gasse» in Restaurants, wie das BAG gestern einen Bericht von Radio DRS bestätigte.
Alkohol gäbe es nur noch in Restaurants und Bars. Das BAG orientiert sich am Kanton Genf, der eine solche Verkaufsbeschränkung seit 2005 kennt. (...)

Rückenwind für Präventionspolitiker

br. Im Kanton Bern ist der Verkauf von Alkohol in Tankstellenshops im Gastgewerbegesetz geregelt. Da dieses zum Zweck des Schutzes vor Passivrauchen in Revision ist, wird auch die Beschränkung des Alkoholverkaufs durch Tankstellen aufs Tapet kommen. EVP-Grossrat Ruedi Löffel fühlt sich durch das Bundesamt für Gesundheit gestärkt und will die entsprechende Forderung einbringen. Löffel kämpfte im Kanton bereits erfolgreich für ein Verbot der Alkohol- und Tabakwerbung auf öffentlichem Grund und für ein Rauchverbot in Gaststätten. Löffel, der Projektleiter beim Blauen Kreuz ist, hätte sich vom BAG allerdings ein Alkoholverkaufsverbot ab 19 oder ab 20 Uhr gewünscht. Die beim Kanton für allfällige Verkaufseinschränkungen zuständige Volkswirtschaftsdirektion wollte sich zu den Vorschlägen des BAG noch nicht äussern. Sie verwies allerdings darauf, dass kantonale Lösungen bei den Alkoholverkaufszeiten zu einem Flickenteppich führen könnten. Zudem müsste geprüft werden, ob der Kanton bei den Bahnhofsläden überhaupt entsprechende Einschränkungen machen könnte.

 

Radio DRS "Echo der Zeit" und "Info3" 25. Juli 2007

Alkohol-Verkauf soll eingeschränkt werden

Mit dem spontanten Rauschtrinken von Jugendlichen soll Schluss sein. Das Bundesamt für Gesundheit BAG möchte den Verkauf von alkoholischen Getränken in Bahnhofläden, Tankstellenshops und über die Gasse zwischen 21 und 07 Uhr verbieten. Der Vorschlag gibt viel zu reden. Was aber bringt ein solches Verbot? Philipp Burkhardt
Link (Echo der Zeit) / Link (Info 3)

 

20 Minuten online 25. Juli 2007

Kein Alkohol nach 21 Uhr

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) plant ein absolutes Verkaufsverbot für alkoholische Getränke nach 21 Uhr. Diese Regelung soll auch Erwachsene betreffen.
Dies geht aus dem Entwurf für ein neues nationales Alkohol-Präventionsprogramm hervor. (...) Quelle: SDA/ATS

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