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Grenchner Tb / Oltner Tb / Langenthaler Tb 20.01.2012
Im Bernbiet ändert Bundesgerichtsurteil wenig
Alkoholtestkäufe Im Kanton Bern wollen die Gemeinden und
das Blaue Kreuz die umstrittenen Testverkäufe weiterhin durchführen
– obwohl sie das Bundesgericht diese Woche als unerlaubte verdeckte
Ermittlungen bezeichnet hat. Burno Utz.
Wer bei Testkäufen Bier oder Schnaps an unter 16-Jährige beziehungsweise
unter 18-Jährige abgibt, der darf nicht angezeigt werden. Testkäufe
seien unerlaubte verdeckte Ermittlungen. Die Ergebnisse dürfen also
nicht als Beweismittel verwendet werden. So entschied das Bundesgericht
diese Woche.
«Dieses Urteil hat viele Gemeinden verunsichert», sagt Ruedi
Löffel, EVP-Grossrat und Leiter der Fachstelle Suchtprävention
beim bernischen Blauen Kreuz. Der Entscheid betreffe jedoch nur die strafrechtliche
Schiene. «Zum Verwaltungsrechtlichen äusserten sich die Lausanner
Richter nicht. Diesbezüglich bleibt somit alles wie bisher.»
Wer erwischt werde, der könne dem zuständigen Regierungsstatthalteramt
gemeldet werden, der Bewilligungsbehörde für alkoholische Getränke.
«Ein temporärer Bewilligungsentzug ist ohnehin wirksamer als
eine Busse von zwei-, dreihundert Franken.»
Zwölf Jahre Erfahrung
Das Blaue Kreuz (BK) begann vor zwölf Jahren mit Testkäufen.
Seit 2005 besteht ein Leistungsvertrag mit der bernischen Gesundheits-
und Fürsorgedirektion. Gemäss dem Raport für das Jahr 2011
führte das BK – meist zusammen mit lokalen Behörden –
in mehr als zwei Dutzend Gemeinden insgesamt 382 Testkäufe durch.
119 Käufe verliefen negativ, die Jugendlichen erhielten das gewünschte
alkoholische Getränk. Im Oberaargau wurden letztes Jahr Testkäufe
in Niederbipp, Huttwil und Wiedlisbach durchgeführt. Besonders schlecht
schnitt Niederbipp ab; von 37 Tests endeten 18 negativ. Huttwil und Wiedlisbach
lagen im Durchschnitt.
Langenthal ab 2012 wieder dabei
Laut Andreas Ryf, Vorsteher des Amtes für öffentliche Sicherheit,
wird Langenthal die 2007 sistierten Testkäufe wieder aufnehmen. «Ein
entsprechender Auftrag für das Jahr 2012 besteht bereits.»
«Wir haben bereits eine weitere Anfrage einer Gemeinde aus dem Oberaargau»,
freut sich Ruedi Löffel. Insgesamt zieht der BK-Fachstellenleiter
eine positive Bilanz seiner zwölfjährigen Tätigkeit: «Zu
Beginn kümmerte sich praktisch niemand um den Jugendschutz. Fast
überall waren Bier, Wein und Schnaps erhältlich.» Heute
fehle es noch etwa einem knappen Drittel aller Verkaufsstellenbetreiber
an der Einsicht, «dass sie eine Mitverantwortung tragen.»
Lob erhielt das Blaue Kreuz für seinen Einsatz bereits von Markus
Grossenbacher. Per E-Mail teilte der Emmentaler Regierungsstatthalter
der Fachstelle mit: «Wir lassen uns vom Bundesgericht nicht zurückbinden.
Ich bin Ihnen sehr dankbar, wenn sie die Testkäufe weiterhin vornehmen.
Wir haben ja die Möglichkeit, bei Missachtung verwaltungsrechtliche
Massnahmen (Verwarnung, Androhung Betriebsschliessung bis drei Monate,
gänzliche Betriebsschliessung im Wiederholungsfall) zu verfügen.»
Bund 09.01.2012
Die grosse Party am Chuenisbärgli
Die Party ist am Skiweltcup in Adelboden mindestens so wichtig
wie der Sport. Die Veranstalter kämpfen gegen Alkoholexzesse. Beim
Jugendschutz aber hapert es. Christian Zellweger
(...) Der Weltcup in Adelboden ist nicht nur ein sportliches Highlight,
sondern auch eine Party mit bis zu 30 000 Besuchern. 500 000 bis 600 000
Franken Umsatz machen die Gastronomen an zwei Tagen - mit Fondue, Raclette,
Sandwiches, Kaffee, aber vor allem: Alkohol. Selbst den Veranstaltern
ist diese Party unheimlich geworden. So musste 2010 am Samstagabend der
Verkauf von hartem Alkohol eingestellt werden, damit die Situation unter
Kontrolle blieb.
Auf das Rennwochenende 2011 hin beschloss das OK, etwas gegen den massiven
Alkoholkonsum zu unternehmen und führte unter anderem Taschenkontrollen
am Eingang ein. Die Massnahmen scheinen zu wirken. Sowohl die Security
als auch die Sanität sagen: «Die Sache mit dem Alkohol ist
nicht mehr so schlimm wie vor vier oder fünf Jahren.»
Morgens um zehn Uhr ist noch nicht viel los an den Bars im Zielgelände.
Sonja, 13, und Seraina, 14, steuern auf einen
Verkaufsstand zu: «Einen Glühwein bitte.» Beim ersten
Stand blitzen die Mädchen ab. Die Verkäuferin will wissen, ob
sie denn schon 16 seien. Doch schon vom zweiten Verkaufsstand kommen die
beiden Mädchen mit Glühwein in der Hand zurück und wissen
nicht so recht, wohin damit. Am Ende verschenken sie die Becher zwei Zuschauern,
die frierend an der Piste stehen. Sonja und Seraina gehören zum Team
der «Lockvögel» des Blauen Kreuzes, welches mit Testkäufen
überprüft, ob die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden.
Als zusätzliche Massnahme meldeten die Organisatoren ihre Veranstaltung
beim Alkohol- und Tabakpräventionsprogramm «cool & clean»
von Swiss Olympic an. Damit verpflichteten sie sich unter anderem, an
ihrer Veranstaltung «übermässigen Alkoholkonsum»
zu vermeiden und die Alkohol-Jugendschutzbestimmungen einzuhalten sowie
das Personal entsprechend zu schulen.
Am Ende des Tages, nach 20 Kontrollkäufen,
ist den Mädchen 13 Mal verkauft worden, was sie nicht bekommen dürften,
darunter auch harter Alkohol. Dieses Resultat hätte Karin
Leuenberger nicht erwartet. Sie ist beim Blauen Kreuz verantwortlich für
die Testkäufe und mit den Mädchen unterwegs gewesen. In Läden
und Restaurants hält sich etwa 70 Prozent des Personals an die gesetzlichen
Vorschriften und verkauft keinen Alkohol an Jugendliche. Bei Veranstaltungen
wie dem Weltcuprennen, wo oftmals viele Freiwillige mitarbeiten, ist es
für gewöhnlich etwa die Hälfte. «Ich bin sehr erstaunt,
dass es hier so schlecht läuft», sagt Leuenberger. Vor allem,
da es schon das zweite Jahr sei, in welchem die Testkäufe stattfänden.
Zudem wurden die Tests den Barbetreibern mit einem
Brief angekündigt. Das Barpersonal sollte eigentlich geschult
sein. In der Schulung vermutet Leuenberger denn auch den Schwachpunkt.
Dennoch, nur verurteilen will sie nicht: «Man sieht, dass die Veranstalter
die Thematik ernst nehmen. Nur an der Umsetzung hapert es noch»,
sagt sie.
«Das müssen wir zuerst analysieren», sagt Martin Brühlemann,
OK-Verantwortlicher für den Bereich Gastro, konfrontiert mit dem
Resultat. Auch ob die Schulung mangelhaft sei, kann er nicht sagen. «Wir
können die 500 Helfer nicht gemeinsam schulen», sagt er. Er
informiere jeweils seine Chefmitarbeiter, zudem bekämen diese ein
Merkblatt. Danach sei es ihre Sache, das Personal richtig anzuweisen.
Er müsse seine Mitarbeiter aber etwas in Schutz nehmen: Hinter einer
Bar sei es oft stressig und lärmig. Gerade für die unerfahrenen
freiwilligen Helfer sei es daher schwierig, immer zu erkennen, ob jemand
zu jung sei für das, was er bestelle.
Wie es mit den Sündern weitergeht, ist offen. Die Resultate werden
an einem Debriefing mit dem Veranstalter besprochen. Dann entscheidet
der Regierungsstatthalter, ob die fehlbaren Barbetreiber gebüsst
werden oder dieses Jahr nochmals mit einer Verwarnung davonkommen.
Tagesanzeiger online 23.12.2011
Alkoholtestkäufe: Der Nationalrat in Kürze
Der Nationalrat hat mit 95 zu 93 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Motion
angenommen, die Alkoholtestkäufe mit Jugendlichen in einem neuen
Gesetz regeln will. Sagt auch der Ständerat ja, wird der Bundesrat
beauftragt, die Testkäufe zu legalisieren. Die Testkäufe, mit
denen Behörden kontrollieren, ob sich Geschäfte beim Alkoholverkauf
an die Altersgrenze halten, fallen heute unter die Bestimmungen zu den
verdeckten Ermittlungen. Motionärin Maja Ingold (EVP/ZH) fordert
ein neues Gesetz, um die Testkäufe auf eine legale Basis zu stellen:
«Wenn die Testkäufe die gewünschte Wirkung entfalten sollen,
sind die Behörden darauf angewiesen, dass sie die Verkaufsstellen
belangen können, und zwar nicht nur verwaltungsrechtlich»,
schreibt sie.
Tagesanzeiger online 27.06.2011 von Liliane Minor
Ja zu Alkohol-Testkäufen
Üblicherweise hält sich die Debattierfreudigkeit des Kantonsrats
in Grenzen, wenn ein Gesetz in der zweiten Lesung beraten wird –
umso mehr, wenn es sich um das letzte Traktandum einer Nachmittagssitzung
handelt. Bei der Frage, ob Alkohol-Testkäufe im Kanton Zürich
gesetzlich erlaubt sein sollen, war das gestern jedoch anders. Das Thema
erhitzte die Gemüter dermassen, dass der Lärmpegel im Ratssaal
mit jedem Votum stieg und die Rednerliste nicht kürzer werden wollte.
Am Ende hatte sich mehr als ein Dutzend Redner geäussert, etwa die
Hälfte davon aus der SVP. Die SVP wehrte sich gegen die Paragrafen,
die an sich bloss im Gesundheitsgesetz verankern, was längst erfolgreich
praktiziert wird. (...) Unterstützung erhielt die SVP von Teilen
der Grünen/AL. (...) Hanspeter Göldi (SP, Meilen) betonte, dass
Betriebe und Personal, die den Jugendschutz ernst nähmen und entsprechend
handelten, nichts zu befürchten hätten. Ähnlich argumentierte
Peter Reinhard (EVP, Kloten): «Vor einer Kontrolle hat nur der Angst,
der sich nicht ans Gesetz hält.» (...) Schliesslich genehmigte
der angesichts der fortgeschrittenen Zeit arg dezimierte Rat die Gesetzesänderung
mit 82:64 Stimmen.
SF Tagesschau 13. Oktober 2009
Temporäres Alkoholverkaufsverbot für Pronto Shop
Ein Angestellter eines Coop Pronto Shops in Interlaken verkaufte einer
jugendlichen Testperson Alkohol. Nun ist für ein Monat Schluss mit
dem lukrativen Verkauf. Das hat das Verwaltungsgericht des Kantons Bern
entschieden. (Link).
Berner Zeitung 13. Oktober 2009 / von Nora Scheidegger
Einen Monat keinen Alkohol verkaufen
Beim Testkauf durchgefallen: Weil eine Minderjährige Bier
kaufen konnte, wird das Coop Pronto Interlaken mit einem einmonatigen
Verkaufsverbot für Alkohol belegt. Das Verwaltungsgericht wies eine
Beschwerde ab. (Link).
Telebärn News 4. Oktober 2009
Gegen Besäufnisse
   
Städteverband fordert klare Regeln zum Alkohohlverkauf
(Link).
20 Minuten online
4. Oktober 2009 / Städteverband
Testkäufe sollen im Gesetz verankert werden
Die Schweizer Städte wollen mit beschränkten Alkoholverboten
und Testkäufen gegen den Alkoholmissbrauch vorgehen können.
Auch Mindestpreise werden von einer Mehrheit als probates Mittel angesehen.
(Link).
20 Minuten 17. Februar 2009
Testkäufer im juristischen Graubereich
Testkäufe mit verdeckten Agenten sind laut
einem neuen Urteil illegal. Doch im Kanton Bern versuchen junge Lockvögel
weiter, an Alk und Tabak zu kommen.
«Dieses Urteil ist fatal», sagt Ruedi Löffel
vom Blauen Kreuz, das die Testkäufe im Auftrag des Kantons durchführt.
Insgesamt 168-mal haben vergangenes Jahr minderjährige Agenten Läden
auf die Probe gestellt – mit erschreckenden Resultaten (20 Minuten
berichtete).
Doch nun hat ein Baselbieter Gericht entschieden, solche Kontrollen seien
unzulässig. Auch der Kanton St.?Gallen hat die Testkäufe gestoppt.
Alkoholverkauf sei kein so schweres Verbrechen, dass verdeckte Ermittlungen
zulässig seien, so das Gericht. Zudem müsse das Verkaufspersonal
nur dann einen Ausweis verlangen, wenn Zweifel über das Alter der
Kunden bestünden. «So ein Unsinn», kontert Löffel,
«Jugendlichen sieht man das Alter nie genau an.» Man
wolle das Personal nicht reinlegen, sondern auf seine Verantwortung hinweisen.
Im Bereich Tabak werden die Tests nun sogar ausgeweitet. Denn ab Ende
Jahr müssen auch Wirte verhindern, dass Minderjährige an ihren
Automaten Zigaretten beziehen. Patrick Marbach
Bieler Tagblatt 11. Juni 2008
Schwarze Schafe am Fussballfest
Auf der Bieler Fanmeile kommen Jugendliche
relativ leicht zu alkoholischen Getränken. Das haben Testkäufe
ergeben, die vorgestern durchgeführt wurden.
Die Euro 08 ist ein grosses Fest, und wie so oft, spielt der Alkohol dabei
eine wichtige Rolle. Das «Blaue Kreuz» hat sich darum zusammen
mit dem «Bieler Tagblatt» aufgemacht, um die Fanmeile in Biel
im Bereich Jugendschutz zu testen. In zwei Teams unterwegs, klapperten
die 15-Jährigen Testpersonen alle Stände der Fanmeile ab. Sie
waren von Ruedi Löffel, EVP-Grossrat und Projektleiter Suchtprävention
beim «Blauen Kreuz» angewiesen, bei der Altersangabe ehrlich
zu sein.
Konzept an der Euro 08
Nach rund einer Stunde das Fazit: 15 Testkäufe bei zehn Verkaufsstellen,
an vier Bars erhielten die Jugendlichen Bier, zum Teil mehrmals. «Durchzogen,
aber positiv» sei das Ergebnis. Durchzogen, weil manche Verkäufer
das eigentliche Problem nicht erkannt haben. «Häufig hätten
sie gerne Alkohol verkauft, aber es gebe da eben diese Kontrollen.»
Das zeigt auf, dass der wirtschaftliche Gedanke häufig vor dem Jugendschutz
steht. Zudem ist der Konkurrenzkampf unter den Ständen sehr gross.
Um dem übermässigen Alkoholkonsum von Jugendlichen entgegenzuwirken,
wurde für alle Stand- und Festwirtschaftsbetreiber für die Euro
ein Informationsblatt zusammengestellt, auf dem die grundlegenden Punkte
zum Jugendschutz aufgeführt sind. Löffel aber meint: «Es
ist schade, dass diese Bestimmungen nicht weiter gehen als die bestehenden
Vorschriften. Man hätte mehr daraus machen können, beispielsweise
das Angebot alkoholfreier Getränke erweitern.»
Alkohol wird verharmlost
Löffel sieht das Problem auch darin, dass der Alkoholmissbrauch noch
immer verharmlost wird. «Viele Eltern sagen, dass sie froh sind,
dass ihre Kinder wenigstens keine Drogen nehmen». Dabei ist der
Alkohol mengen- und schadensmässig die schlimmste Droge überhaupt.
«Wir wollen das den Menschen endlich ins Bewusstsein rufen und den
Ernst der Lage aufzeigen», erklärt Löffel.
Härter durchgreifen
Für das «Blaue Kreuz» gibt es zwei Ebenen auf denen man
sich engagiert. Einerseits die individuelle, bei der mit Workshops und
Vorträgen über problematisches Verhalten und Alternativen diskutiert
wird. Andererseits die strukturelle, die das Umsetzen und Verbessern von
Gesetzen und Bestimmungen vorsieht. «Wir sind jetzt lange auf der
individuellen Schiene gefahren, nun wollen wir auch auf struktureller
Ebene vorwärts kommen», so Löffel. Er spricht damit die
Konsequenzen für fehlbare Verkaufsstellen an. Bisher wurden diese
nur ermahnt oder mit kleinen Geldstrafen belegt. Damit soll jetzt Schluss
sein. «Wenn die Verkäufer nicht begreifen wollen, müssen
härtere Strafen ausgesprochen werden. Im Extremfall der Entzug der
Verkaufsbewilligung für Alkohol. Das tut dann richtig weh»,
erklärt Löffel. Alle fehlbaren Stände auf der Fanmeile
werden nächstens Besuch vom Regierungstatthalteramt erhalten. Das
Strafmass kann und will das «Blaue Kreuz» aber nicht selbst
festlegen. «Das ist Sache der Behörden», sagt Löffel
abschliessend. Adrian Jörg
Vorgaben Alkoholverkauf
• Hinweisschilder «Altersabgabebeschränkung»
müssen an jedem Alkoholverkaufsstand gut sichtbar angebracht werden
• Alkoholwerbung, die sich an unter 18-Jährige
richtet, ist verboten
• Das Verkaufspersonal muss in Alkoholprävention
geschult sein
Bieler Tagblatt 10. Juni 2008 Front
Jetzt werden Sünder bestraft
Ernüchternd: Jugendliche
können in Biel und im Seeland problemlos Alkohol kaufen. Dies haben
Testkäufe des Blauen Kreuzes bewiesen.
tul. 24 Mal standen im Mai jugendliche Testkäufer mit Alkoholika
an den Kassen von Läden der Region. 10 Mal wurden keine Ausweise
verlangt, die 15-Jährigen konnten problemlos Bier oder Spirituosen
kaufen. Dieses Resultat der Testkäufe des Blauen Kreuzes ist zwar
viel besser als diejenigen der ersten Testkäufe 1998. Es liege jedoch
immer noch viel zu hoch, fanden gestern Seeländer Grossrätinnen
und Grossräte.
Sünder angezeigt
Bisher seien die fehlbaren Geschäfte nur vom Blauen Kreuz angeschrieben
und auf die Verstösse aufmerksam gemacht worden, sagte EVP-Grossrat
Ruedi Löffel gestern gegenüber dem BT. Er ist beim Blauen Kreuz
für die Testkäufe verantwortlich. Dieses Mal aber seien die
Sünder den zuständigen Regierungsstatthaltern sowie der Polizei
gemeldet worden. Die Statthalter sind für administrative Massnahmen
wie Verkaufsverbote zuständig; die Polizei gibt die Fälle an
die Gerichte weiter, welche Bussen verhängen können. «Man
muss die Branche schützen vor den schwarzen Schafen, welche ihren
Ruf schädigen», sagt Löffel.
Jugendliche Alkoholiker
Wie wichtig der Jugendschutz ist, zeigen Zahlen über Alkoholismus
bei Jugendlichen. Bereits trinken rund 16 Prozent der Jugendlichen zwischen
11 und 16 Jahren regelmässig Alkohol. 2005 wurde in den Spitälern
durchschnittlich bei 1,4 Jugendlichen pro Tag eine Alkoholsucht diagnostiziert.
Dies ist allerdings nur die Spitze des Eisbergs. Behandlungen in Hausarztpraxen
oder ambulanten Notfallaufnahmen sind nicht berücksichtigt.
Bereits bei den 14-Jährigen sind Alkoholiker keine Einzelfälle
mehr. Zwar betrifft die Diagnose öfter Jungen oder junge Männer.
Doch holen die Mädchen und jungen Frauen auf: Zwischen 2003 und 2005
stieg deren Zahl um 20 Prozent, wie die Schweizerische Fachstelle für
Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) schreibt.
Verkauf einschränken
Im Grossen Rat steht noch in dieser Session eine Motion der Grünen
Corinne Schärer an, die von Christine Schnegg, EVP, Lyss, mitunterzeichnet
worden ist. Sie will das nächtliche Gewaltpotenzial verringern, indem
sie den Gemeinden die Möglichkeit gibt, den Alkoholverkauf ab 21
Uhr zu verbieten. Seit April diesen Jahres gibt es in den Bahnhof-Shops
ab 22 Uhr keinen Alkohol mehr. Der Regierungsrat will das Anliegen als
Postulat entgegennehmen.
Morgen lesen Sie im «Bieler Tagblatt», wie einfach Jugendliche
an der Bieler Fanmeile zu Alkohol kommen können.
20 Minuten 10. Juni 2008
Alk-Testkäufe: 10-mal geklappt
BIEL. Die Präventionsprofis vom Blauen
Kreuz haben im Mai im Raum Biel 24 Testkäufe durchführen lassen.
Die 15-jährigen Tester haben in fast der Hälfte der Fälle
– nämlich zehnmal – die bestellten alkoholischen Getränke
erhalten. Dieses Ergebnis sei enttäuschend, so die Projektleiter
Annik Scheidegger und Ruedi Löffel. Die Resultate würden zeigen,
dass man das Thema Alkoholprävention nach wie vor ernst nehmen müsse.
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