Regionaljournal Bern Freiburg Wallis 09.12.2009, 17.30 Uhr, DRS 1

Gleiches Alter für den Bezug von Bier, Wein und Spirituosen?

Der Regierungsrat des Kantons Bern muss prüfen, ob bei der Abgabe von Wein und Bier künftig die gleiche Alterslimite gelten soll, wie bei Spirituosen - also das erreichte 18. Altersjahr. (Hören / Beitrag)

 

Bund 21.09.09

Bier ab 18 – eine Schnapsidee?

(...) Bier und Wein ab 16, gebrannte Alkoholika ab 18: Diese Regel gilt im Kanton Bern für den Verkauf von Alkohol. Für den Steffisburger SP-Grossrat Andreas Blaser macht die Unterscheidung zwischen gebrannten und vergorenen alkoholischen Getränken aber wenig Sinn. Per Motion verlangt er deshalb vom Regierungsrat, die Alterslimite für die Abgabe und den Verkauf alkoholischer Getränke einheitlich auf 18 Jahre festzusetzen. Nicht die Volumenprozente, sondern die konsumierte Menge sei entscheidend, argumentiert Blaser. Am Jugendgrossratstag habe sich eine Mehrheit der Jugendlichen dafür ausgesprochen, die Alterslimite einheitlich auf 18 Jahre festzusetzen. (...)

Regierung ist skeptisch
Der Regierungsrat lehnt in seiner Antwort den Vorstoss als verpflichtende Motion ab, ist aber bereit, ihn als Postulat (als Prüfungsauftrag) anzunehmen. Für die Unterscheidung zwischen gebrannten und nicht gebrannten alkoholischen Getränken, so schreibt die Regierung, gebe es durchaus sachliche Argumente. (...)

Alkoholanteil entscheidend?
Ist «Generell ab 18» also eine Schnapsidee? Nein, findet Ruedi Löffel, Leiter der Fachstelle für Suchtprävention des Blauen Kreuzes und EVP-Grossrat. Erstens gehe es nicht darum, wer Alkohol trinken dürfe. Der Konsum werde nicht verboten. Die Frage sei, wem welcher Alkohol verkauft werden dürfe. Zweitens findet Löffel: «Die Unterscheidung zwischen gebranntem und vergorenem Alkohol ist problematisch, das ist unbestritten.» So gebe es beispielsweise einerseits Bier mit neun Volumenprozent Alkohol und andererseits Mixgetränke mit gebranntem Anteil mit nur fünf Prozent. «Wenn man schon unterscheiden will, sollte dies aufgrund des Alkoholanteils und nicht aufgrund des Herstellungsverfahrens getan werden.»
Der Regierungsrat gibt in seiner Antwort weiter zu bedenken, dass das Mindestalter für die Abgabe von Alkohol auch im eidgenössischen Alkoholgesetz und in der eidgenössischen Lebensmittelverordnung festgeschrieben sei. Es müsste deshalb zunächst überprüft werden, ob der Kanton überhaupt befugt ist, abweichende Altersbestimmungen zu erlassen.
Im Tessin verboten
Dem widerspricht Ruedi Löffel: «Das eidgenössische Gesetz regelt nur den Verkauf von gebranntem Alkohol», sagt Löffel. Die Bestimmungen zum Verkauf von vergorenen Getränken sei dagegen Sache der Kantone. Für ihn ist deshalb «völlig klar», dass der Kanton Bern autonom entscheiden kann, den Verkauf von Alkohol an Minderjährige zu verbieten. Bern würde damit nicht einmal eine Pionierrolle einnehmen: Im Kanton Tessin ist der Verkauf jeglichen Alkohols an Minderjährige verboten. (...) (Link)

 

20 Minuten 17.09.09

Bier erst ab 18 Jahren?

Gilt im Kanton Bern bald die strengste Alkoholregelung der Schweiz? Auf Anregung von Jugendlichen will die Regierung prüfen, das Schutzalter auf 18 Jahre heraufzusetzen.
«Ich hätte nie gedacht, dass meine Idee derart einschlägt», freut sich Rafael Arn. Der 17-jährige Polymech-Lehrling hatte am letzten Jugend-Grossratstag vorgeschlagen, die Alterslimite für den Alkoholkauf einheitlich auf 18 Jahre festzulegen: «Bisher gilt diese Grenze ja nur für harten Alkohol, Bier und Wein bekommt man aber schon ab 16 Jahren – das erscheint mir völlig unlogisch.» Arn bezweifelt, dass seine Alterskollegen schon in der Lage sind, ihren Alkoholkonsum vernünftig einzuschätzen: «Man muss uns Jugendliche zwar respektieren, aber auch schützen.» (...)
Der Regierungsrat zeigt sich gegenüber dem Vorschlag aufgeschlossen. Bevor das Gesetz geändert werde, müssten aber verschiedene Fragen geklärt werden. So sei zu prüfen, ob er überhaupt befugt sei, ein anderes Abgabealter als in den anderen Kantonen einzuführen.
Anm. lö: Der Kanton Tessin kennt schon lange "generell 18"

 

20 Minuten 24.10.08

Alkoholverbot für Minderjährige

Frankreich will den Verkauf alkoholischer Getränke an Minderjährige künftig komplett verbieten. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll im Januar beraten werden, berichtete die Zeitung «Le Monde».
Bislang dürfen Französinnen und Franzosen ab 16 Jahren Wein, Bier und weitere Getränke mit geringem Alkoholgehalt kaufen. Wer Alkohol an Minderjährige verkauft, soll künftig mit einer Geldstrafe von bis zu 7500 Euro und einem Jahr Haft bestraft werden. Mit dem Gesetz soll dem bei Jugendlichen in jüngster Zeit verbreiteten Koma-Saufen vorgebeugt werden. Das neue Gesetz sieht auch vor, den Verkauf von Alkohol an Tankstellen ganz zu verbieten.

 

Sonntag 24.08.08 / Schlagabtausch

Den Jugendschutz wirksam verbessern


Ruedi Löffel (EVP) ist Berner Grossrat und Projektleiter Suchtprävention beim Blauen Kreuz Bern. Er lebt in Münchenbuchsee.

Eine Mehrheit der jungen Menschen in der Schweiz trinkt keinen Alkohol oder geniesst ihn risikolos und verantwortungsbewusst. Daneben gibt es aber Tausende von Jugendlichen und sogar Kinder, die sich gelegentlich mit Alkohol volllaufen lassen. Verkaufs- und Abgabebeschränkungen sind ein wirksames Mittel, um diesem besorgniserregenden Trend zu begegnen. Wenn Alkohol nicht erhältlich ist, verringert dies den missbräuchlichen und gesundheitsschädigenden Konsum durch Jugendliche automatisch.
Dass nach Coop nun weitere Getränkehändler alle alkoholischen Getränke nur noch an volljährige Personen verkaufen, ist ein einfacher und wirkungsvoller Beitrag zur Verbesserung des Jugendschutzes. Weitere Verkaufsstellen sollten sich zu diesem sinnvollen Schritt durchringen, denn er erleichtert zusätzlich die Arbeit des Personals.
Die Gesetzgebung macht heute in fast allen Kantonen beim Alkoholverkauf einen Unterschied zwischen vergorenen Getränken (Verkauf ab 16 Jahren erlaubt) und solchen mit gebranntem Anteil (Verkauf ab 18 Jahren erlaubt). Dies führt dazu, dass zum Beispiel Spezialbier mit 9 Volumenprozent Alkoholgehalt bereits ab 16 Jahren verkauft werden darf, aber Mixgetränke mit nur halb so viel Alkohol erst ab 18 Jahren. Für das Verkaufspersonal, das sowieso schon stark unter Druck steht, erschwert diese Unterscheidung nach Herstellungsart die Einhaltung des Jugendschutzes unnötig.
Wenn Alkohol generell erst ab 18 verkauft wird, muss an der Kasse «nur» noch kontrolliert werden, ob jemand volljährig ist oder nicht. Da dies nicht von Auge abschätzbar ist, sollte von jungen Kundinnen und Kunden unbedingt das Vorzeigen eines Personalausweises verlangt werden. Diese einfache und klare Regelung ist für alle Beteiligten verständlicher und besser als die heutige.

 

Bund 27.05.08 Leserbrief

Alkohol erst ab 18

Dass Coop allen Alkohol nur noch an Volljährige verkaufen will, ist ausgesprochen erfreulich. Dies ist ein einfacher und wirksamer Beitrag zur Verbesserung des Jugendschutzes. Es ist sehr zu hoffen, dass sich andere Verkaufsstellen auch zu diesem sinnvollen Schritt entschliessen.
Ruedi Löffel, Münchenbuchsee,
Projektleiter Suchtprävention Blaues Kreuz, Grossrat EVP

 

20 Minuten 23.05.08

Suchtexperten stossen bei Denner auf taube Ohren

Coop verkauft keinen Alkohol mehr an unter 18-Jährige. Suchtfachleute sind erfreut. Denner zieht vorerst nicht mit.
Coop erhöht die Alterslimite für den Alkoholverkauf. Für sämtliche alkoholischen Getränke – also auch für Bier und Wein – gilt ab 2. Juni die einheitliche Limite von 18 Jahren, wie der Grossverteiler gestern mitteilte. Begründet wurde der Schritt mit der aktuell uneinheitlichen Situation. Bis heute gelte in den meisten Kantonen für Wein, Apfelwein und Bier eine Alterslimite von 16 Jahren und für Aperitifs, Spirituosen und Alcopops 18 Jahre. Als erster Kanton wurde im Tessin aber die Limite auch für Wein und Bier auf 18 Jahre angehoben, weitere Kantone diskutieren eine solche Anhebung. Dies ist laut Coop für die Konsumenten eine unübersichtliche Situation. Zudem möchte der Grossverteiler mit der Massnahme einen Beitrag an einen wirkungsvollen Jugendschutz leisten.
Das Blaue Kreuz begrüsst den Entscheid und fordert die anderen Verkaufsstellen auf, diesem Schritt zu folgen. Bei Denner stossen Suchtexperten auf taube Ohren: «Eine Erhöhung der Alterslimite ist für uns momentan kein Thema», sagt Anita Daeppen. Man halte sich aber ganz strikte an die gesetzlichen Vorgaben, beteuert sie.
In den Public Viewings der Euro 08 gilt die Verschärfung allerdings nicht. «Eine kurzfristige Änderung ist nicht mehr durchführbar», so Coop-Sprecherin Susanne Erdös. nm

 

Bund 23.05.08

Alkohol erst ab 18 Jahren

Der Detailhändler Coop erhöht die Alterslimite für den Alkoholverkauf. Für sämtliche alkoholischen Getränke gilt ab dem kommenden 2. Juni die einheitliche Limite von 18 Jahren, wie der Grossverteiler gestern mitteilte. Das Personal werde an der Kasse den Ausweis verlangen. Es werde entsprechend sensibilisiert und geschult.
(...) Dabei sei Coop überzeugt, dass im Interesse eines wirkungsvollen Jugendschutzes eine einheitliche Lösung notwendig sei. Gegenüber den Jugendlichen gebe es keine vernünftige Erklärung, weshalb innerhalb weniger Kilometer unterschiedliche Alterslimiten gelten. Für eine gesamtschweizerisch tätige Detailhändlerin sei die Situation nicht haltbar, weshalb die Geschäftsleitung entschieden hat, die Alterslimite zu erhöhen. (...) ap

 

Blick 23.05.08

Coop: Alkohol gibts neu erst ab 18

BERN - Ab dem 2. Juni 2008 verkauft Coop Alkohol generell nur noch an Personen über 18 Jahre. In den meisten Kantonen gilt für Wein, Apfelwein und Bier die Alterslimite 16 Jahre, für Apéritifs, Spirituosen und Alcopops 18 Jahre.

zurück