Regionaljournal Bern Freiburg Wallis 09.12.2009, 17.30
Uhr, DRS 1
Gleiches Alter für den Bezug von Bier, Wein und Spirituosen?
Der Regierungsrat des Kantons Bern muss prüfen, ob bei der Abgabe
von Wein und Bier künftig die gleiche Alterslimite gelten soll, wie
bei Spirituosen - also das erreichte 18. Altersjahr. (Hören
/ Beitrag)
Bund 21.09.09
Bier ab 18 – eine Schnapsidee?
(...) Bier und Wein ab 16, gebrannte Alkoholika ab 18: Diese Regel gilt
im Kanton Bern für den Verkauf von Alkohol. Für den Steffisburger
SP-Grossrat Andreas Blaser macht die Unterscheidung zwischen gebrannten
und vergorenen alkoholischen Getränken aber wenig Sinn. Per Motion
verlangt er deshalb vom Regierungsrat, die Alterslimite für die Abgabe
und den Verkauf alkoholischer Getränke einheitlich auf 18 Jahre festzusetzen.
Nicht die Volumenprozente, sondern die konsumierte Menge sei entscheidend,
argumentiert Blaser. Am Jugendgrossratstag habe sich eine Mehrheit der
Jugendlichen dafür ausgesprochen, die Alterslimite einheitlich auf
18 Jahre festzusetzen. (...)
Regierung ist skeptisch
Der Regierungsrat lehnt in seiner Antwort den Vorstoss als verpflichtende
Motion ab, ist aber bereit, ihn als Postulat (als Prüfungsauftrag)
anzunehmen. Für die Unterscheidung zwischen gebrannten und nicht
gebrannten alkoholischen Getränken, so schreibt die Regierung, gebe
es durchaus sachliche Argumente. (...)
Alkoholanteil entscheidend?
Ist «Generell ab 18» also eine Schnapsidee? Nein, findet Ruedi
Löffel, Leiter der Fachstelle für Suchtprävention des Blauen
Kreuzes und EVP-Grossrat. Erstens gehe es nicht darum, wer Alkohol trinken
dürfe. Der Konsum werde nicht verboten. Die Frage sei, wem welcher
Alkohol verkauft werden dürfe. Zweitens findet Löffel: «Die
Unterscheidung zwischen gebranntem und vergorenem Alkohol ist problematisch,
das ist unbestritten.» So gebe es beispielsweise einerseits Bier
mit neun Volumenprozent Alkohol und andererseits Mixgetränke mit
gebranntem Anteil mit nur fünf Prozent. «Wenn
man schon unterscheiden will, sollte dies aufgrund des Alkoholanteils
und nicht aufgrund des Herstellungsverfahrens getan werden.»
Der Regierungsrat gibt in seiner Antwort weiter zu bedenken, dass das
Mindestalter für die Abgabe von Alkohol auch im eidgenössischen
Alkoholgesetz und in der eidgenössischen Lebensmittelverordnung festgeschrieben
sei. Es müsste deshalb zunächst überprüft werden,
ob der Kanton überhaupt befugt ist, abweichende Altersbestimmungen
zu erlassen.
Im Tessin verboten
Dem widerspricht Ruedi Löffel: «Das eidgenössische Gesetz
regelt nur den Verkauf von gebranntem Alkohol», sagt Löffel.
Die Bestimmungen zum Verkauf von vergorenen Getränken sei dagegen
Sache der Kantone. Für ihn ist deshalb «völlig klar»,
dass der Kanton Bern autonom entscheiden kann, den Verkauf von Alkohol
an Minderjährige zu verbieten. Bern würde damit nicht einmal
eine Pionierrolle einnehmen: Im Kanton Tessin ist der Verkauf jeglichen
Alkohols an Minderjährige verboten. (...) (Link)
20 Minuten 17.09.09
Bier erst ab 18 Jahren?
Gilt im Kanton Bern bald die strengste Alkoholregelung der Schweiz?
Auf Anregung von Jugendlichen will die Regierung prüfen, das Schutzalter
auf 18 Jahre heraufzusetzen.
«Ich hätte nie gedacht, dass meine Idee derart einschlägt»,
freut sich Rafael Arn. Der 17-jährige Polymech-Lehrling hatte am
letzten Jugend-Grossratstag vorgeschlagen, die Alterslimite für den
Alkoholkauf einheitlich auf 18 Jahre festzulegen: «Bisher gilt diese
Grenze ja nur für harten Alkohol, Bier und Wein bekommt man aber
schon ab 16 Jahren – das erscheint mir völlig unlogisch.»
Arn bezweifelt, dass seine Alterskollegen schon in der Lage sind, ihren
Alkoholkonsum vernünftig einzuschätzen: «Man muss uns
Jugendliche zwar respektieren, aber auch schützen.»
(...)
Der Regierungsrat zeigt sich gegenüber dem Vorschlag aufgeschlossen.
Bevor das Gesetz geändert werde, müssten aber verschiedene Fragen
geklärt werden. So sei zu prüfen, ob er überhaupt befugt
sei, ein anderes Abgabealter als in den anderen Kantonen einzuführen.
Anm. lö: Der Kanton
Tessin kennt schon lange "generell 18"
20 Minuten 24.10.08
Alkoholverbot für Minderjährige
Frankreich will den Verkauf alkoholischer Getränke an Minderjährige
künftig komplett verbieten. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll
im Januar beraten werden, berichtete die Zeitung «Le Monde».
Bislang dürfen Französinnen und Franzosen ab 16 Jahren Wein,
Bier und weitere Getränke mit geringem Alkoholgehalt kaufen. Wer
Alkohol an Minderjährige verkauft, soll künftig mit einer Geldstrafe
von bis zu 7500 Euro und einem Jahr Haft bestraft werden. Mit dem
Gesetz soll dem bei Jugendlichen in jüngster Zeit verbreiteten Koma-Saufen
vorgebeugt werden. Das neue Gesetz sieht auch vor, den Verkauf
von Alkohol an Tankstellen ganz zu verbieten.
Sonntag 24.08.08 / Schlagabtausch
Den Jugendschutz wirksam verbessern
Ruedi Löffel (EVP)
ist Berner Grossrat und Projektleiter Suchtprävention beim Blauen
Kreuz Bern. Er lebt in Münchenbuchsee.
Eine Mehrheit der jungen Menschen in der Schweiz trinkt keinen Alkohol
oder geniesst ihn risikolos und verantwortungsbewusst. Daneben gibt es
aber Tausende von Jugendlichen und sogar Kinder, die sich gelegentlich
mit Alkohol volllaufen lassen. Verkaufs- und Abgabebeschränkungen
sind ein wirksames Mittel, um diesem besorgniserregenden Trend zu begegnen.
Wenn Alkohol nicht erhältlich ist, verringert dies den missbräuchlichen
und gesundheitsschädigenden Konsum durch Jugendliche automatisch.
Dass nach Coop nun weitere Getränkehändler alle alkoholischen
Getränke nur noch an volljährige Personen verkaufen, ist ein
einfacher und wirkungsvoller Beitrag zur Verbesserung des Jugendschutzes.
Weitere Verkaufsstellen sollten sich zu diesem sinnvollen Schritt durchringen,
denn er erleichtert zusätzlich die Arbeit des Personals.
Die Gesetzgebung macht heute in fast allen Kantonen beim Alkoholverkauf
einen Unterschied zwischen vergorenen Getränken (Verkauf ab 16 Jahren
erlaubt) und solchen mit gebranntem Anteil (Verkauf ab 18 Jahren erlaubt).
Dies führt dazu, dass zum Beispiel Spezialbier mit 9 Volumenprozent
Alkoholgehalt bereits ab 16 Jahren verkauft werden darf, aber Mixgetränke
mit nur halb so viel Alkohol erst ab 18 Jahren. Für das Verkaufspersonal,
das sowieso schon stark unter Druck steht, erschwert diese Unterscheidung
nach Herstellungsart die Einhaltung des Jugendschutzes unnötig.
Wenn Alkohol generell erst ab 18 verkauft wird, muss an der Kasse «nur»
noch kontrolliert werden, ob jemand volljährig ist oder nicht. Da
dies nicht von Auge abschätzbar ist, sollte von jungen Kundinnen
und Kunden unbedingt das Vorzeigen eines Personalausweises verlangt werden.
Diese einfache und klare Regelung ist für alle Beteiligten verständlicher
und besser als die heutige.
Bund 27.05.08 Leserbrief
Alkohol erst ab 18
Dass Coop allen Alkohol nur noch an Volljährige verkaufen will,
ist ausgesprochen erfreulich. Dies ist ein einfacher und wirksamer Beitrag
zur Verbesserung des Jugendschutzes. Es ist sehr zu hoffen, dass sich
andere Verkaufsstellen auch zu diesem sinnvollen Schritt entschliessen.
Ruedi Löffel, Münchenbuchsee,
Projektleiter Suchtprävention Blaues Kreuz, Grossrat EVP
20 Minuten 23.05.08
Suchtexperten stossen bei Denner auf taube Ohren
Coop verkauft keinen Alkohol mehr an unter 18-Jährige. Suchtfachleute
sind erfreut. Denner zieht vorerst nicht mit.
Coop erhöht die Alterslimite für den Alkoholverkauf. Für
sämtliche alkoholischen Getränke – also auch für
Bier und Wein – gilt ab 2. Juni die einheitliche Limite von 18 Jahren,
wie der Grossverteiler gestern mitteilte. Begründet wurde der Schritt
mit der aktuell uneinheitlichen Situation. Bis heute gelte in den meisten
Kantonen für Wein, Apfelwein und Bier eine Alterslimite von 16 Jahren
und für Aperitifs, Spirituosen und Alcopops 18 Jahre. Als erster
Kanton wurde im Tessin aber die Limite auch für Wein und Bier auf
18 Jahre angehoben, weitere Kantone diskutieren eine solche Anhebung.
Dies ist laut Coop für die Konsumenten eine unübersichtliche
Situation. Zudem möchte der Grossverteiler mit der Massnahme einen
Beitrag an einen wirkungsvollen Jugendschutz leisten.
Das Blaue Kreuz begrüsst den Entscheid und
fordert die anderen Verkaufsstellen auf, diesem Schritt zu folgen.
Bei Denner stossen Suchtexperten auf taube Ohren: «Eine Erhöhung
der Alterslimite ist für uns momentan kein Thema», sagt Anita
Daeppen. Man halte sich aber ganz strikte an die gesetzlichen Vorgaben,
beteuert sie.
In den Public Viewings der Euro 08 gilt die Verschärfung allerdings
nicht. «Eine kurzfristige Änderung ist nicht mehr durchführbar»,
so Coop-Sprecherin Susanne Erdös. nm
Bund 23.05.08
Alkohol erst ab 18 Jahren
Der Detailhändler Coop erhöht die Alterslimite für den
Alkoholverkauf. Für sämtliche alkoholischen Getränke gilt
ab dem kommenden 2. Juni die einheitliche Limite von 18 Jahren, wie der
Grossverteiler gestern mitteilte. Das Personal werde an der Kasse den
Ausweis verlangen. Es werde entsprechend sensibilisiert und geschult.
(...) Dabei sei Coop überzeugt, dass im Interesse eines wirkungsvollen
Jugendschutzes eine einheitliche Lösung notwendig sei. Gegenüber
den Jugendlichen gebe es keine vernünftige Erklärung, weshalb
innerhalb weniger Kilometer unterschiedliche Alterslimiten gelten. Für
eine gesamtschweizerisch tätige Detailhändlerin sei die Situation
nicht haltbar, weshalb die Geschäftsleitung entschieden hat, die
Alterslimite zu erhöhen. (...) ap
Blick 23.05.08
Coop: Alkohol gibts neu erst ab 18
BERN - Ab dem 2. Juni 2008 verkauft Coop Alkohol generell nur noch an
Personen über 18 Jahre. In den meisten Kantonen gilt für Wein,
Apfelwein und Bier die Alterslimite 16 Jahre, für Apéritifs,
Spirituosen und Alcopops 18 Jahre.
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