espace.ch 30.5.08 ITTIGEN
Jugendliche kommen schwerer an Zigaretten
Ittiger Verkaufsgeschäfte haben dazugelernt: Bei Tabak-Testkäufen
verstiessen noch vier von 17 besuchten Betrieben gegen die Jugendschutzbestimmungen.
Erneut versuchten Jugendliche in der letzten Woche in verschiedenen Geschäften
in Ittigen Tabakwaren zu kaufen. In 13 Betrieben waren sie dieses Mal
erfolglos, es wurde nach dem Alter gefragt und ein Ausweis verlangt. An
vier Orten kamen sie ohne Probleme an Zigaretten. Die Betriebe wurden
angezeigt.
Die ersten Testkäufe wurden im Oktober 2007 vorgenommen. Das Ergebnis
war ernüchternd: Fast alle Betriebe verkauften der unter 18-jährigen
Testperson Tabakwaren. Es werden auch in Zukunft Testkäufe in Zusammenarbeit
mit dem Blauen Kreuz durchgeführt, wie in einer Mitteilung der Gemeinde
steht.
Berner Rundschau 20.12.07 Kanton Bern
Jugendliche erhalten Zigis und Bier
Kinder und Jugendliche können immer noch relativ einfach
Bier und Zigaretten kaufen. Tests in Bern und Thun ergaben jedenfalls
ernüchternde Resultate. In der Stadt Bern werden 2008 die Kontrollen
verschärft.
Im August und im Dezember testeten zwei 15- und 17-jährige Jugendliche
in der Stadt Bern 26 Tabakverkaufsstellen. Im August erhielten sie gemäss
einer Meldung des Blauen Kreuzes vom Mittwoch bei sieben Verkaufsstellen
die verlangten Raucherwaren. «Im Dezember verkauften ihnen gar 14
Kioske und Läden die Zigaretten», sagt auf Anfrage Ruedi Löffel,
Projektleiter beim Blauen Kreuz. Es seien zweimal exakt die gleichen Verkaufsstellen
getestet worden. Und nach der ersten Testreihe seien sie brieflich auf
die seit 1. Januar 2007 geltenden neuen Vorschriften aufmerksam gemacht
worden. Löffel: «Dass im Dezember trotzdem doppelt so viele
Betriebe gegen das Gesetz verstossen haben, ist ernüchternd.».
Den Jugendschutz ernst nehmen
Dem Jugendschutz müsse mehr Beachtung geschenkt werden. Je früher
jemand mit dem Rauchen beginne, desto schwieriger sei der Ausstieg. «Deshalb
verlangen wir, dass der gesetzlich verankerte Jugendschutz ernst genommen
wird», sagte Löffel. Die Liste der negativ getesteten Verkaufsstellen
gebe das Blaue Kreuz an die Gewerbepolizei der Stadt Bern weiter.
«Gestützt darauf führen wir dort weitere Kontrollen durch»,
erklärt Marc Heeb, Leiter der städtischen Gewerbepolizei. Werde
jemand bei einem erneuten Verstoss erwischt, erfolge eine Anzeige. «Wir
führen unsere Kontrollen in Zivilkleidung durch und versuchen das
Verkaufspersonal in flagranti zu erwischen.» Anzeigen nach Verstössen
erfolgten regelmässig. Gemäss Heer gibt es in der Stadt Bern
600 Gastgewerbebetriebe und rund 1800 Verkaufsstellen mit alkoholischen
Getränken und Tabakwaren. Die Gewerbepolizei komme bei ihren Kontrollen
auf vergleichbare Resultate wie jetzt das Blaue Kreuz. Heer verspricht
noch mehr Kontrollen ab dem 1. Januar 2008. «Aufs neue Jahr wurde
eine Vollzeitstelle Jugendschutz geschaffen.»
Anzeige gegen acht Thuner Betriebe
Gestern informierte auch die Stadt Thun über Testkäufe von Jugendlichen
im November. Dabei ging es um den Alkohol. Trotz vorgängiger öffentlicher
Ankündigung hätten 8 von 19 Betrieben alkoholische Mixgetränke
ohne Nachfrage des Alters oder einer Ausweiskontrolle ausgeschenkt. «Sämtliche
fehlbaren Betriebe wurden verzeigt», schreibt Gewerbeinspektor Reto
Keller. Auch sei das Regierungsstatthalteramt informiert worden. (...)
Klare Regeln im Gesetz
Bezüglich Alkohol und Tabak wurden zum Schutz der Jugend in den vergangenen
Jahren die gesetzlichen Regelungen verstärkt. Im Gastgewerbegesetz
ist geregelt, dass alkoholische Getränke an Jugendliche unter 16
Jahren sowie an volksschulpflichtige Schülerinnen und Schüler
weder verkauft noch gratis abgegeben werden dürfen. Für gebrannte
Wasser gilt eine Alterslimite von 18 Jahren. Auch an Betrunkene dürfen
keine alkoholischen Getränke verkauft oder abgegeben werden. Verboten
ist zudem der Verkauf alkoholischer Getränke mittels Automaten, die
öffentlich zugänglich sind. Mit Wirkung seit
dem 1. Januar 2007 ist (...) die Abgabe und der Verkauf von Tabak an Kinder
und Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Das Verkaufspersonal
hat das Alter der Kunden zu überprüfen. Es kann dazu einen Ausweis
verlangen. Bestraft wird auch, wer einem Jugendlichen gemäss obigen
Limiten alkoholische Getränke, Spirituosen oder Tabak abgibt, ohne
dass ihm die elterliche Sorge zusteht. Die Mindestbusse für die Verstösse
beträgt 200 Franken. (uz)
Medienmitteilung des Kantons Bern 3.9.07
Schilder zu Verkaufsverbot für Tabak kostenlos bestellen
aid. Seit dem ersten Januar 2007 darf Tabak im
Kanton Bern nicht mehr an Personen unter 18 Jahren verkauft werden. Damit
das Verbot besser bekannt wird und einfacher durchgesetzt werden kann,
sind die Geschäfte verpflichtet, am Verkaufspunkt ein gut sichtbares
Schild mit dem Verbot anzubringen. Solche Schilder stellt das zuständige
beco Berner Wirtschaft kostenlos zur Verfügung. Die Bestelladresse:
beco Berner Wirtschaft, Simona Dematté, Telefon 031 633 57 75,
E-Mail: simona.dematte@vol.be.ch.
DRS Regionaljournal BE FR VS 20.12.2006, 17.30 Uhr
Auf Anfang 2007 tritt im Kanton Bern ein Tabakverkaufsverbot für
Minderjährige in Kraft.
In den Verkaufsgeschäften ist man auf diese Gesetzesänderung
vorbereitet (Link
3:39).
Berner Zeitung 19.5.06 Front + Region Bern URTENEN
Das Rauchen wird illegal
Urtenen–Schönbühl verbietet Jugendlichen unter
16 Jahren das Rauchen in der Öffentlichkeit. Ist ein solches Verbot
sinnvoll?
Das Rauchen ist ein Thema, vor allem wenn Jugendliche es tun. Schweiz-
und kantonsweit wird ein Abgabe- und Verkaufsverbot von Tabakwaren an
unter 18-Jährige diskutiert. Im Kanton Bern könnte ein entsprechendes
Gesetz noch dieses Jahr verabschiedet werden.
Die Gemeinde Urtenen-Schönbühl setzt schon jetzt ein Zeichen.
Sie verbietet unter 16-Jährigen den Alkohol- und Tabakkonsum auf
öffentlichem Grund. Das ist eine Premiere, und die Idee ist nicht
unumstritten. Jugendliche könnten so von Opfern
zu Tätern werden, befürchtet aber Präventionsexperte Ruedi
Löffel.
Rauchverbot für Jugendliche
Die Gemeinde Urtenen-Schönbühl untersagt unter 16-Jährigen
das Rauchen in der Öffentlichkeit. Auch wenn Bund und Kanton bislang
kein Mindestalter für den Erwerb oder Konsum von Tabak vorschreiben.
«Rauchen ist tödlich». Das weiss mittlerweile jeder.
Und je früher man damit beginnt, desto schwerer kommt man davon los.
Das zeigen Statistiken. Die Gemeinde Urtenen-Schönbühl hat nun
im Kampf gegen den Tabak eine neue Taktik eingeschlagen: Sie verbietet
Jugendlichen unter 16 Jahren das Rauchen in der Öffentlichkeit.
Festgehalten ist das Verbot im neuen Gemeindepolizeireglement,
das die Gemeindeversammlung diese Woche genehmigt hat. Der entsprechende
Passus lautet wie folgt: «Das Konsumieren
von Alkohol und Tabakwaren auf öffentlichem Grund ist Kindern und
Jugendlichen, welche das 16. Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben,
untersagt.» Und weiter ist festgelegt: «Bei Widerhandlungen
können die Eltern, beziehungsweise die gesetzlichen Vertreter, zur
Verantwortung gezogen werden.» (...) «Letztendlich geht es
uns um die Gesundheit der Jugendlichen», sagt Hansueli Kummer. Dem
Gemeindepräsidenten von Urtenen-Schönbühl ist es wichtig
zu betonen, dass das Reglement nicht erlassen wurde, um die Jugendlichen
zu kriminalisieren. «Wir wollen keinen Polizeistaat.» Primäres
Ziel des Verbots sei, bei den Eltern das Bewusstsein für ihre Verantwortung
zu schärfen. Weiter gehe es darum, der Polizei die rechtliche Grundlage
für Eingriffe zu geben.» (...)
«Abgabeverbot ist besser»
Auch auf Kantonsebene sind rauchende Jugendliche
ein Thema. Präventionsfachmann Ruedi Löffel nimmt Stellung.
Herr Löffel, die Gemeinde Urtenen-Schönbühl verbietet
in ihrem neuen Gemeindepolizeireglement den unter 16-Jährigen das
Rauchen im öffentlichen Raum. Was halten Sie davon?
Ruedi Löffel: Ich bin etwas überrascht. Bei diesem Thema lag
die Verantwortlichkeit bis jetzt klar bei den Erwachsenen. Nun auferlegt
man den Jugendlichen, die man ja eigentlich schützen will, ein Verbot.
Man sagt ja, dass gerade das Verbotene einen besonderen Reiz hat.
Es geht der Gemeinde nicht darum, jugendliche Raucher zu bestrafen.
Sondern sie will eine Handhabe schaffen, um an die Eltern herantreten
zu können und sie auf ihre Verantwortung aufmerksam zu machen.
Diesen Ansatz finde ich hingegen sehr gut. Denn es ist klar, was zu Hause
abgeht oder eben nicht abgeht, hat einen massgeblichen Einfluss auf das
Verhalten der Jugendlichen. Insgesamt bin ich der Überzeugung, dass
Abgabeverbote bei weitem die bessere Lösung darstellen. So bleibt
die Verantwortung bei den Erwachsenen, und die Jugendlichen werden nicht
kriminalisiert.
Der Grosse Rat berät im Moment das Handels- und Gewerbegesetz,
das neu die Abgabe von Tabakwaren an unter 18-Jährige verbietet.
Diese Gesetzesänderung geht auf einen Vorstoss von Ihnen zurück.
Wie weit ist das Geschäft?
Es kommt in der ersten Junihälfte zum zweiten Mal in den Grossen
Rat und sollte dann rasch in Kraft gesetzt werden können.
Was wird sich ändern?
In Zukunft werden die Abgabe und der Verkauf von Raucherwaren an Minderjährige
im Kanton Bern verboten sein. Somit wird es den Zigarettenautomaten an
den Kragen gehen. Es sei denn, es wird eine Lösung gefunden, die
es verunmöglicht, dass Minderjährige dort Zigaretten kaufen.
Das tönt aufwändig. Was wird nötig? Wie lange wird
die Umsetzung brauchen?
Die Automatenbetreiber fordern eine Übergangsfrist von drei Jahren.
Sie könnten den Zugang zu den Automaten, ähnlich wie es ab Anfang
nächsten Jahres in Deutschland sein wird, mit einem Kreditkartensystem
versehen. Auf den Karten wäre das Alter des Besitzers gespeichert.
Ich finde allerdings, dass ein Jahr für die Umstellung genügen
müsste.
Interview:Tobias Veitinger
PERSON RUEDI LÖFFEL
Ruedi Löffel ist Projektleiter der Fachstelle für Suchtprävention
vom Blauen Kreuz Bern und Geschäftsführer der kantonalen EVP.
Als Grossrat kämpft er schon seit langem für ein Tabakabgabe-
und Verkaufsverbot an unter 18-Jährige.
DRS Regionaljournal BE FR VS 21.10.2005, 12.00 Uhr
Berner Regierung schickt revidiertes Gesetz über Handel und Gewerbe
in den Grossen Rat (Link
0:36).
Bund 30.06.05 / Kanton Bern
Regierung macht vorwärts
Die Werbe- und Verkaufsbeschränkungen für Tabak
und Alkohol sollen 2007 in Kraft treten
Im Februar hat der Grosse Rat ein Verkaufsverbot für
Tabak an Minderjährige beschlossen, jetzt liegt bereits der Gesetzesentwurf
vor. Gleichzeitig wird das bereits 2003 beschlossene Werbeverbot
für Tabak und Alkohol geregelt.
Die Regierung schickt das revidierte Gesetz über den Handel und das
Gewerbe in die Vernehmlassung. Vorgesehen sind unter anderem strengere
Vorschriften zur Werbung für alkoholische Getränke und Tabak
sowie für den Verkauf von Tabak. Dazu gibt es bereits eidgenössische
Vorschriften, zum Beispiel das Werbeverbot in Radio und Fernsehen sowie
ein Verbot von Tabakwerbung, die sich speziell an Jugendliche richtet.
Der Regierungsrat will diese Vorschriften nun ergänzen durch ein
allgemeines Werbeverbot auf öffentlichem Grund und auf privatem Grund,
der öffentlich einsehbar ist. Zudem soll diese Art Werbung an und
in öffentlichen Gebäuden verboten werden. Nur noch an Veranstaltungen,
die sich ausschliesslich an ein erwachsenes Publikum richten, soll Werbung
für Alkohol und Tabak erlaubt sein.
Übergangsfrist für Automaten
Im neuen Gesetz ist ebenfalls ein kantonales Verkaufsverbot für
Tabak an Jugendliche unter 18 Jahren vorgesehen. Auch bei der Abgabe an
Automaten soll sichergestellt werden, dass die Altersgrenze eingehalten
wird. Für die Anpassung der Verkaufsautomaten wird eine
Übergangsfrist von drei Jahren eingeräumt. Für den Verkauf
und den Handel mit alkoholischen Getränken gelten bereits entsprechende
Vorschriften.
Das Verkaufsverbot für Tabakwaren an unter 18-Jährige
geht auf einen im Februar dieses Jahres vom Grossen Rat überwiesenen
Vorstoss von Ruedi Löffel (evp, Münchenbuchsee) zurück.
(...). Die Regierung bezeichnet die Berner Regelungen als sinnvolle Ergänzung
der Präventionspolitik des Bundes, die längerfristig einer entsprechenden
Regelung auf Bundesebene zum Durchbruch verhelfen könnte.
Abbau von Regelungen
Die Revision des Gesetzes über den Handel und das Gewerbe nutzt die
Regierung, um überflüssig gewordene Regelungen abzubauen. Dies
sei Teil der Wachstumsstrategie des Kantons Bern, teilt die Regierung
zur Eröffnung der Vernehmlassung mit. Aufheben möchte die federführende
Volkswirtschaftsdirektion die Bewilligungspflicht für Waren- und
Dienstleistungsautomaten. (...) Auch die Pflicht zur Führung eines
Gewerberegisters soll für die Gemeinden entfallen. (...)
Abgekürzte Vernehmlassung
Die übliche Vernehmlassungsfrist für Gesetzesänderungen
von drei Monaten wird gemäss Medienmitteilung abgekürzt und
dauert nur bis zum 15. August. Damit solle sichergestellt werden, dass
das Gesetz noch vor dem Ende der laufenden Legislatur im Mai 2006 verabschiedet
werden könne, teilt die Regierung mit. In Kraft treten wird das Gesetz
– vorbehältlich eines Referendums – am 1. Januar 2007.
(sda/rw)
Berner Zeitung 28.2.05 und Berner Rundschau, Leserseite, 26.2.2005
Immer Jüngere rauchen
In der Schweiz sterben jährlich 8000 Menschen an den Folgen des
Rauchens. Tausende von immer jüngeren Kindern beginnen mit Rauchen.
Die Tabakbranche streicht auf Kosten der Gesundheit riesige Gewinne ein.
Soweit ein paar Tatsachen. Weil Rauchen eine Selbstschädigung ist
und Nikotin schnell und stark abhängig macht, muss die Politik meines
Erachtens alles unternehmen, um den Konsum-Einstieg von Kindern zu verhindern.
Der Entscheid des Grossen Rates, ähnlich wie beim Alkohol auch bei
den Raucherwaren ein Abgabe- und Verkaufsverbot an Jugendliche einzuführen,
ist deshalb eine wichtige Jugendschutzmassnahme. Sie ergänzt die
eidgenössischen Preiserhöhungen und das Werbeverbot, das vor
knapp zwei Jahren für den Kanton Bern beschlossen wurde. Die Behauptung,
dies alles nütze nichts, ist wissenschaftlich vielfach und klar widerlegt.
Ruedi Löffel, Münchenbuchsee,
Grossrat EVP, Urheber der umstrittenen Jugendschutz-Motion
DRS Regionaljournal BE FR VS 20.2.2005, Sonntagsgast abends um 17.30
Uhr
Sonntagsgast Grossrat Ruedi Löffel EVP - über das Tabakverkaufsverbot
für Minderjährige.
Der Grosse Rat des Kantons Bern hat einen Vorstoss von Ruedi Löffel
gutgeheissen mit der Forderung, ein Tabak-Verkaufsverbot für Minderjährige
einzuführen. Die Diskussion (Link;
12:17 / Vorschau Link;
0:33)
Berner Rundschau, Front + Kanton Bern, 19.2.2005
Gedacht für die Nichtraucher
Zigaretten: Junge halten wenig vom Verkaufsverbot.
Am Mittwoch hatte der Grosse Rat des Kantons Bern entschieden, dass an
unter 18-Jährige keine Zigaretten mehr verkauft werden dürfen.
«Mit dem Verkaufsverbot haben wir diejenigen Jugendlichen im Auge,
die noch nicht rauchen», sagt Ruedi Löffel, EVP-Grossrat und
Urheber der erfolgreichen Motion. Dass Raucher zu Zigaretten
kommen, wenn sie dies wollten, sei auch ihm klar. Doch die Betroffenen
zweifeln am Erfolg dieser Massnahme: Gespräche mit rauchenden und
nichtrauchenden Jugendlichen an drei Schulen in Langenthal zeigen, dass
die Jugendlichen vom Verbot nicht allzu viel halten. Zu Zigaretten zu
kommen, sei auch mit einem Verbot nicht so schwer, finden sie. (joh) Seite
13
Das Verbot ist für die Nichtraucher gedacht
Prävention: Nicht nur mit dem Verkaufsverbot sollen Jugendliche
vom Rauchen ferngehalten werden.
Es geht nicht darum, das Rauchen zu verbieten», sagt Erwin Sommer.
«Ich bin aber überzeugt, dass es eine Möglichkeit ist,
den Einstieg ins Rauchen hinauszuschieben», meint der EVP-Grossrat
aus Melchnau zum Verkaufsverbot von Zigaretten an Jugendliche. «Wenn
wir damit ein paar Jugendliche davon abhalten können zu rauchen,
ist das Ziel erreicht.» Der Preis wirke mehr als ein Verkaufsverbot,
aber die Hemmschwelle werde erhöht. Der Grosse Rat hatte am Mittwoch
beschlossen, den Verkauf von Tabakwaren an Minderjährige zu verbieten
(wir berichteten).
Als Leiter der Schulen Melchnau hat Sommer täglich mit jungen Leuten
zu tun. Das Rauchen ist an seiner Schule ein viel diskutiertes Thema.
Auf dem Schulgelände sind Zigaretten verboten, wer sich nicht daran
hält, wird bestraft. Auch nimmt Sommer mit seiner Klasse bereits
zum vierten Mal am «Experiment Nichtrauchen» teil: Alle Schüler
der Klasse verpflichten sich, während der Wettbewerbsdauer (ein halbes
Jahr) nicht zu rauchen. «Es ist wichtig, dass wir Grenzen
setzen», sagt Schulleiter Sommer. Zigaretten hätten
- wie Joints, Alkohol und Gewalt - keinen Platz an der Schule.
«Grosse Schäden»
«In einem Alter, in dem der Körper noch im Wachstum
steht, richtet der blaue Dunst besonders grosse Schäden an»,
begründete Grossrat Ruedi Löffel aus Münchenbuchsee seine
Motion. Er ist Projektleiter Fachstelle für Suchtprävention
im Blauen Kreuz. Das Verkaufsverbot ist jedoch nur ein Aspekt unter mehreren,
die dafür sorgen sollen, dass weniger geraucht wird. Für Löffel
sind vier Punkte ausschlaggebend:
- Der Preis: Dieser sei ein entscheidender Faktor,
vor allem bei der jüngeren Zielgruppe.
- Die Werbung: Die Tabakbranche ziele auf die Jungen.
Mit der Werbung werde immer suggeriert: «Wenn du nicht rauchst,
bist du uncool.» Löffel sagt, ein Werbeverbot werde in der
Schweiz früher oder später eingeführt.
- Die Erhältlichkeit: Wenn Kinder nicht überall
Zigaretten kaufen oder aus dem Automat beziehen könnten, werde es
für sie schwieriger. «Das ist absolut logisch», sagt
Löffel. Mit dem neuen Gesetz mache sich nicht nur die Verkäuferin
strafbar, die einem Minderjährigen Zigaretten verkaufe, sondern auch
der ältere Bruder, der dem Jugendlichen Zigaretten abgibt, sagt Löffel.
- Die Gelegenheit: Wenn nicht überall die Gelegenheit
bestehe zu rauchen, werde es den Jungen schwieriger gemacht.
«Falsches Zeichen»
«Dass 14- und 15-Jährige rauchen, ist Realität»,
sagt Löffel. Und es sei klar, dass diese zum «Stoff»
kommen würden, wenn sie das wollten. «Mit dem Verkaufsverbot
haben wir aber diejenigen Jugendlichen im Auge, die noch nicht rauchen.»
Doch das Verkaufsverbot im Kanton Bern ist nicht unumstritten, die FDP
etwa stimmte dagegen. Und auch die Vereinigung des Schweizerischen Tabakwarenhandels
kritisierte den Entscheid scharf. Die Berner Regierung und der Grosse
Rat setzten mit ihrem Verbot ein falsches Zeichen, das «kontraproduktiv
ist, da es eine vermeintliche Problemlösung vorspiegelt», zitiert
die Schweizerische Depeschenagentur die Vereinigung. (joh)
AUF ALLEN EBENEN
Mit dem Verkaufsverbot von Zigaretten an unter 18-Jährige (und nicht
wie in dieser Zeitung am Donnerstag fälschlicherweise vermeldet an
unter 16-Jährige) nimmt der Kanton Bern eine Vorreiter-Rolle ein.
Bern ist der erste Kanton, der die Abgabe an Jugendliche verbietet. Im
«optimalen Fall» (Motionär Ruedi Löffel) tritt es
bereits auf Anfang 2006 in Kraft. Das Verkaufsverbot an Jugendliche ist
jedoch nur eine von verschiedenen Massnahmen, mit denen auf politischer
Ebene gegen das Rauchen vorgegangen wird. 2003 sprach sich der Grosse
Rat für ein Werbeverbot für Alkoholika und Tabakwaren aus. Und
die Burgdorfer Grossrätin Johanna Wälti-Schlegel (GFL) verlangt
mit einer Motion, dass das Rauchen in Restaurants eingeschränkt wird.
Damit solle den Bedürfnissen von 70 Prozent der Bevölkerung
Rechnung getragen werden.
«Zigis bekommen wir so oder so»
Zigaretten Jugendliche über den Umgang mit dem Rauchen und
über das Verbot.
An Minderjährige dürfen im Kanton Bern bald keine Zigaretten
mehr verkauft werden. Die betroffenen Jugendlichen halten von dieser Massnahme
nicht allzu viel, wie eine Umfrage an verschiedenen Schulen zeigt. Johannes
Reichen.
Mittagspause am Gymnasium in Langenthal. Susanne bittet Eve um eine Zigarette
und bekommt eine Marlboro Gold. Die beiden Gymnasiastinnen stehen vor
dem Eingang zur Mensa und rauchen. Fünf Zigaretten rauche sie pro
Tag, sagt Susanne Gfeller, 15 Jahre alt. Im nächsten Jahr werden
sie keine Zigaretten mehr kaufen dürfen, falls dann schon in die
Tat umgesetzt worden ist, was der bernische Grosse Rat am Mittwoch entschieden
hat: An Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine Tabakwaren mehr
verkauft werden.
Eve und Susanne rauchen vor allem dann, wenn sie Stress haben
in der Schule. Durch ein Verkaufsverbot werde sie sich vom Rauchen
abhalten lassen, meinen sie, und sie halten auch nicht viel davon: «Jeder
muss doch für sich selber schauen», meint die 16-jährige
Eve Karabas. Für die beiden Gymnasiastinnen gilt: «Zigis bekommen
wir so oder so», wie Susanne sagt. Wie Eve und Susanne denken viele
Jugendliche. Egal, ob Raucherin oder Nichtraucher, ob über 18 oder
darunter, sie denken: Wer rauchen will, kann und tut es. Verbot hin, Gesundheit
her. (...)
Mehr von Rücksichtnahme denn von Verboten halten Mathias Nadig,
18 Jahre alt, und Cecile Yurtbil, 19 Jahre alt. Und von örtlichen
Einschränkungen für Raucher: Nichtraucherrestaurants zum Beispiel
oder fast rauchfreie Züge. Die beiden Gymnasiasten rauchen nicht.
«Ein Gesetz, das nicht konsequent eingehalten wird ...», beginnt
Cecile, «...ist nur ein halbes Gesetz», beendet Mathias. «Der
Ausweis müsste konsequent verlangt werden», meint
er, und scheint nicht so recht zu glauben, dass dies der Fall sein wird.
(...)
«Ein Verbot hätte mich eher noch mehr gereizt zu rauchen»,
sagt der 24-jährige Stefan Lehmann. Er glaubt auch nicht, dass es
kurzfristig etwas bringt, jedoch auf lange Sicht: Wenn es zur Gewohnheit
werde und sich in der Gesellschaft etabliert habe, dass an Minderjährige
keine Zigaretten mehr abgegeben werden. (...)
Ruth Grundbacher, 22-jährig, in der KV-Ausbildung, hat «aus
Blödsinn» angefangen zu rauchen. Darum steht sie jetzt draussen,
zieht am Glimmstengel und überzieht die Pause. Sie findet es eine
gute Sache, dass am Automaten nur noch mit einem Chip Zigaretten bezogen
werden könnten. Ihre etwas jüngere Kollegin Dagmar Bigler findet,
«jeder muss selber wissen, ob er rauchen will». Sie will nicht,
sie hat sich mal beinahe erbrochen, als sie von der Pfeife ihre Vaters
gezogen hat. (...)
«Der Automaten-Chip ist eine gute Sache». «Der Ausweis
müsste konsequent verlangt werden».
Tagesanzeiger, 18.2.2005
Immer mehr Kantone wehren sich gegen die Tabaklobby
Auch der Kanton Bern will den Tabakverkauf an Minderjährige
verbieten. Die Schweiz beugt sich dem internationalen Druck auf die Tabakmultis.
Von Jean-Martin Büttner, Bern.
Selbst die Tabakindustrie anerkennt inzwischen, dass ihre Produkte krank
machen. Um den wachsenden öffentlichen Druck zu lindern, gibt sie
sich bei jugendlichen Raucherinnen und Rauchern besonders besorgt. Offiziell
ist man damit einverstanden, dass Minderjährige nicht rauchen sollten.
Inoffiziell wissen die Werbeprofis im Dienst der Tabakfirmen natürlich
genau, dass sie mit Slogans wie «Adult choice» das Rauchen
für Jugendliche erst attraktiv machen.
Offiziell aber müsste die Tabakbranche im Kanton Bern ihre Freude
haben. Nach dem Vorbild Basellands und parallel zu Kantonen wie
Graubünden oder Zürich hat das Kantonsparlament diese Woche
nämlich mit grossem Mehr eine Motion der Evangelischen Volkspartei
überwiesen, die ein kantonales Verkaufsverbot von Tabakwaren an Jugendliche
verlangt. Flankierend beschloss das Parlament zudem ein Verbot von Zigarettenautomaten
immer dort, wo diese nicht zum Beispiel auf Jetonbetrieb umgerüstet
werden. Nur dann mache ein Verbot überhaupt Sinn, argumentiert der
Motionär.
Lange Übergangsfristen
Das neue Gesetz könnte schon im nächsten Jahr in Kraft treten.
Die Umrüstung beziehungsweise Entfernung der Zigarettenautomaten
dürfte länger dauern, die zuständige kantonale Volkswirtschaftsdirektion
will erst Umsetzung und Übergangsfristen abklären. Wie das Verkaufsverbot
an Automaten durchgesetzt wird, muss laut dem zuständigen Stabsleiter
Stefan Reichen deshalb noch offen bleiben.
Das Bundesamt für Gesundheit reagiert erwartungsgemäss
zufrieden auf den Berner Entscheid. Besonders wichtig sei, dass das Parlament
keine isolierte Massnahme gefällt habe, sagt Sabina Müller als
Sprecherin des Tabakpräventions-Programmes 2001-05. So hat Bern schon
vor einem Jahr ein kantonales Werbeverbot für Tabak beschlossen,
wie das bereits über ein Dutzend Kantone nach Genfer Vorbild getan
haben. Noch wirksamer als ein Verbot von Werbung und Verkauf sind erfahrungsgemäss
Preiserhöhungen auf Tabakwaren. Und die hat der Bundesrat bereits
verordnet, wenn auch stark gestaffelt. Fachleute in der Schweiz
sehen in solchen Beschlüssen eine Trendwende; endlich beginne auch
die Schweiz, traditionell äusserst tabakfreundlich, sich gegen die
Raucherlobbys zu wehren.
Von Verbot und Übertretung
Dass besonders Jugendliche in der Schweiz gefährdet sind, steht statistisch
ausser Frage. Laut Bundesamt für Statistik nahm der Anteil junger
Raucher zwischen 1992 und 2002 «sehr stark zu»; bei jungen
Männern stieg er von 29 auf 41 Prozent, bei jungen Frauen gar von
18 auf 38 Prozent. Seither bleibt der Prozentsatz bei beiden Geschlechtern
auf hohem Niveau stabil. Gegner eines Verkaufsverbots monierten im Berner
Parlament, das Verbot mache das Rauchen für Jugendliche noch attraktiver.
Beim Cannabis lässt sich ein ähnlicher Effekt beobachten. Ob
er sich auf legale Drogen übertragen lässt, ist durch Studien
bisher nicht belegt. Klar ist nur, dass der Konsum nach Verkaufsverboten
nicht zugenommen hat.
Dazu passt, dass die Tabaklobby selbstverständlich überhaupt
nicht froh ist über den Berner Entscheid, vom Schweizer Trend ganz
zu schweigen. Verkaufsverbote würden keine Wirkung erzielen, heisst
es beim Schweizer Tabakwarenhandel. Ihr politischer Vertreter, der Luzerner
FDP-Ständerat Hans Hess, hält das Berner Verbot gar für
kontraproduktiv, wie er der Zeitung «Bund» erklärt; es
spiegle bloss eine vermeintliche Problemlösung. Seine Branche setzt
auf Prävention und Selbstregulierung. Was die bisher gebracht hat,
belegt die Statistik. Nämlich weder das eine noch das andere.
Der Bund, Front / Kanton Bern, 18.2.2005
Zigaretten per Kreditkarte
Zigarettenverkauf Wenn im Kanton Bern im nächsten
Jahr tatsächlich das Verbot für Zigarettenverkauf an Minderjährige
eingeführt wird, sind die Automatenhersteller gefordert. Sie müssten
Automaten mit Zutrittsbeschränkungen herstellen lassen. Dies sei
technisch machbar, beispielsweise mit Kreditkarte, sagen die Firmenvertreter.
Nicht aber von heute auf morgen. Vielmehr sei die Realisierung erst in
fünf Jahren möglich. Deshalb kritisieren sie den Entscheid des
bernischen Grossen Rates hart. Es sei besser, eine nationale Lösung
zu verfolgen. (mob) Seite 21
«Gescheite Automaten» sind technisch möglich
Hersteller und Vertreiber von Zigarettenautomaten kennen Lösungen
für Automaten mit Zutrittsbeschränkungen – noch seien
sie aber nicht realisierbar. Marcello Odermatt
«Bringt doch nichts.» – «Macht keinen Sinn.»
– «Unrealistisch.» So kommentieren Zigarettenautomatenhersteller
und Gastrobern den Entscheid des Grossen Rats, den Verkauf von Zigartetten
an Minderjährige zu verbieten (gestern im «Bund» ). Denn
der Rat beschloss per Motion auch, dass der Automatenverkauf nur Betreibern
zu gestatten sei, die den Verkauf an Minderjährige durch geeignete
Massnahmen verunmöglichten. Die FDP wehrte sich dagegen, weil sie
dies als nicht umsetzbar erachtete.
Indes: So unmöglich scheint die Sache nicht zu sein.
Zwar stösst das geplante Verbot aus grundsätzlichen Überlegungen
auf Kopfschütteln. An Techniken für Zigarettenautomaten
mit Zutrittsbeschränkungen tüfteln die Firmen aber bereits seit
längerem. (...)
Als Ideen werden genannt: Eine Kreditkarte mit Chip, der das Alter speichert,
schaltet den Zugang zum Automaten frei. Gar eine Freischaltung per Handy
wird in Betracht gezogen. Eine andere Möglichkeit ist die Freischaltung
per Fernbedienung. Weiter wird das Jetonprinzip genannt: Besucher müssten
an der Bar oder beim Personal Jetons holen, mit denen sie die Zigaretten
ziehen können.
Dies passt Gastrobern, dem Arbeitgeberverband für Restauration und
Hotellerie, nicht. Mit dem Verbot werde die Verantwortung von den Eltern
und der Schule den Restaurants übertragen, so Vizepräsident
Jürg Ingold. Der Schwarze Peter werde weitergegeben.
Wehrli und Kämpf sehen es ähnlich. Die präventive Begleitung
der Jugendlichen über Familie und Lehrer sei besser, so Kämpf.
Ein Verbot reize die Jungen erst recht, Zigaretten zu rauchen. Schliesslich
handle es sich ja um eine «aufmüpfige Altersklasse»,
sagt Wehrli. Und was komme als Nächstes, fragt er rethorisch. Das
Hamburgerverbot? Weiter stossen sich die Firmen daran, dass die Kantone,
wie jetzt Bern, vorpreschen. Vielmehr möchten sie eine nationale
Lösung. Für Jugendliche sei es unglaubwürdig, wenn sie
im einen Kanton Zigaretten kaufen könnten, im andern nicht. «Der
Staat macht sich lächerlich», so Wehrli. Als illusorisch bezeichnen
die Firmen den Zeitplan. Der Kanton Bern möchte das Verbot bereits
im nächsten Jahr einführen. Für die Realisierung entsprechender
Automaten verlangen die Firmen aber eine Frist von fünf Jahren. Alles
andere sei ein «unfaires» Vorgehen, so Wehrli.
Höhere Schwelle für Jugendliche
Anders die Reaktionen bei Contact, der Berner Gruppe für Jugend-
und Suchtarbeit, und Berner Gesundheit (BG). Das Verbot wird von beiden
Stellen als sinnvoll erachtet. Es wirke konsumhemmend, vermutet Fritz
Brönnimann von Contact. Das Verbot sei aber nur eine Massnahme unter
vielen. Es brauche Prävention, hohe Zigarettenpreise, so Jürg
Fassbind von der BG-Stelle. Allerdings befürchtet er ein Durcheinander
der Altersgrenzen, womit die unterschiedlichen Alterslimiten für
den Konsum von Suchtmitteln angesprochen wird. Die Kehrseite der Medaille
indes ist laut Brönnimann, dass im Einzelfall Jugendliche die Konsequenzen
von Verboten ausloten. Dennoch: Die Schwelle, sich Zigaretten zu kaufen,
sei nun höher.
Le Matin Vendredi 18 février 2005
CIGARETTES Prohibition de vente aux mineurs prônée
dans les cantons
«Interdire ne sert à rien»
Interdire la vente de cigarettes aux ados de moins
de 18 ans, c'est une mesure qui a convaincu 149 députés
bernois contre 16, mercredi dernier. Seuls les radicaux ont plaidé
pour la responsabilité individuelle et parentale, en relevant que
les écoliers fument sur le chemin de l'école, avec l'autorisation
écrite de leurs parents.
Les deux Bâles, les Grisons, Zurich, Soleure, Thurgovie... Pas un
parlement n'ose s'opposer à un interdit, et certains ont pensé
supprimer les automates, ou introduire des jetons. A croire que personne
n'a écouté les spécialistes de la prévention.
A l'Institut de médecine sociale et préventive de l'Université
de Genève, le maître d'enseignement et de recherche Jean-François
Etter (46 ans) réplique sèchement aux politiciens, qu'il
accuse d'avoir pris une mesure «inefficace et perverse». Entretien.
Que pensez-vous de cette interdiction?
Qu'elle est politiquement correcte... mais totalement inefficace! A quoi
sert la littérature abondante qui nous vient des Etats-Unis, après
l'amendement C obligeant tous les Etats à appliquer une loi interdisant
la vente aux mineurs?
Et qui conclut quoi?
Qu'une telle mesure ne produit aucun effet sur la consommation! Pour un
produit aussi omniprésent, boucher une arrivée n'arrête
pas le flux. Le jeune volera ses cigarettes, ou les fera acheter par un
copain, sans parler du marché noir.
Ou trouvez-vous un effet pervers?
Les cantons renforcent le message de marketing de l'industrie du tabac
avec ce constat: «La cigarette est réservée aux adultes»,
ce qui renforce l'identité de délinquance, l'envie de braver
un interdit pour ressembler aux profs et aux parents, mais surtout aux
vedettes de la chanson ou du cinéma.
Comment appliquer une interdiction?
C'est illusoire, avec 30 000 points de vente, dont 18 000 distributeurs
automatiques. Il faudrait les interdire dans les bistrots! Dépenser
des millions pour effectuer entre 4 et 6 contrôles annuels, avec
un superviseur et un acteur mineur qui tente d'acheter un paquet, c'est
du bidon! Avec le maquillage et l'habillement, comment reconnaître
un mineur?
Un autre effet pervers?
Les braves députés pensent pouvoir se reposer après
avoir fait ce qu'il faut. Mais même les programmes de prévention
scolaire sont inefficaces!
Comment réduire le nombre de fumeurs?
En interdisant la fumée dans les lieux publics et en aidant les
adultes à s'arrêter. Ces traitements, qui fonctionnent, sont
les parents pauvres de la prévention.
Même combat, même tabac!
ÉDITO VINCENT DONZÉ
Lutter contre le tabagisme chez les jeunes: c'est
le combat quotidien des... fabricants de cigarettes! Si, si! Le message
«On peut être cool sans fumer» a été lancé
en 2001 par Philip Morris, British American Tobacco (BAT) et JT International.
Promouvoir un style de vie sans tabac: chapeau pour une industrie qui
sait que plus un jeune fume tôt, plus il sera dépendant!
Chapeau? Vraiment? BAT réclame une interdiction fédérale
de vente aux mineurs et assure vouloir chiper des fumeurs «majeurs
et informés» à ses concurrents. Cibler les jeunes?
Vous n'y pensez pas! «C'est contre-productif et ça n'amène
que des ennuis», dixit BAT. Mais le message peut être décodé
autrement: la clope est réservée aux adultes. Fumez si vous
voulez en devenir un!
Interdire la cigarette aux mineurs, c'est appliquer le même discours
que l'industrie du tabac. Mais les députés bernois
ont voté leur loi dans un élan béat: comment voulez-vous
vous opposer à la protection de la jeunesse? Dans la pratique,
vous imaginez un restaurateur contrôler la carte d'identité
des clients qui passent à l'automate? Si un mineur veut fumer sa
clope, il se débrouillera, quitte à payer son paquet plus
cher à un revendeur. Certains parents seront même prêts
à lui en refiler. Criminaliser les fumeurs, c'est une fâcheuse
tendance qui fait passer l'amateur de blondes pour un hors-la-loi. Augmenter
le prix du paquet? Soit, même si cet impôt est antisocial.
Exclure la fumée des trains et des bureaux? Oui, par respect
pour les non-fumeurs. Mais, au fait, pourquoi ne pas bannir
la cigarette et libéraliser la marijuana? Autoriser les joints,
mais en interdire la vente aux adultes. Vous verrez. Ils n'en fumeront
plus, puisqu'ils ne pourront plus s'en procurer, et que rester jeune leur
sera interdit. Logique, non?
Journal du Jura du 17.02.2005, Rubrique Espace-Régions
TABAGIE
Et les jeunes?
Le parlement a accepté une motion visant à
interdire la distribution et la vente de Tabac aux mineurs. Les automates
devront être interdits d'accès aux mineurs. Willy Pauli a
jugé cette évolution totalement inapplicable... (pabr)
Der Bund, Front / Kanton Bern, 17.2.2005
Keine Zigaretten mehr für Berner Jugendliche
Der Grosse Rat des Kantons Bern hat gestern ein Verkaufsverbot für
Tabak an Jugendliche unter 18 Jahren beschlossen. Zigaretten-Automaten
sollen nur noch zugelassen werden, wenn der Jugendschutz gewährleistet
werden kann. Das Kantonsparlament fällte den Entscheid mit grossem
Mehr, gegen 16 Stimmen aus den Reihen der FDP.
Die FDP setzte sich für eine Regelung auf Bundesebene ein und wehrte
sich gegen das Berner «Sonderzüglein». Tatsächlich
sind entsprechende Bestrebungen bereits im Gang. Bis ein Bundesgesetz
den Verkauf von Tabakwaren an Minderjährige verbietet, dürfte
es aber noch mehrere Jahre dauern. Im Kanton Bern wird das Verkaufsverbot
hingegen voraussichtlich bereits im nächsten Jahr in Kraft treten.
«Mit dem kantonalen Verkaufsverbot können wir einer eidgenössischen
Lösung zum Durchbruch verhelfen», sagte EVP-Grossrat Ruedi
Löffel.
Heftige Kritik der Tabaklobby
Die Tabaklobby kritisierte den Entscheid gestern heftig. «Verkaufsverbote
erzielen keine Wirkung. Sie sind vielmehr kontraproduktiv, da sie eine
vermeintliche Problemlösung vorspiegeln», teilte FDP-Ständerat
Hans Hess im Namen der Vereinigung des Schweizer Tabakwarenhandels mit.
Bereits vor zwei Jahren hat der Grosse Rat ein Werbeverbot für Tabakwaren
auf öffentlichem und privatem Grund erlassen. In noch hängigen
Vorstössen fordert Löffel weiter rauchfreie Schulen, Restaurants,
Sportanlagen, Kinos und Verwaltungsgebäude. (rw)
Keine Zigis mehr für Jugendliche
Der Grosse Rat des Kantons Bern beschliesst ein Verkaufsverbot
für Zigaretten an Minderjährige
Voraussichtlich bereits ab nächstem Jahr dürfen im
Kanton Bern keine Tabakwaren mehr an Jugendliche verkauft werden. Die
Tabaklobby kritisiert den Entscheid heftig.
Die Berner 3-Säulen-Politik in der Raucherprävention bei Jugendlichen
lautet seit gestern wie folgt: 1. Werbebeschränkung 2. Preiserhöhung
3. Verkaufsverbot. Der Architekt, oder zumindest der Promotor dieser Politik,
heisst Ruedi Löffel, ist EVP-Grossrat aus Münchenbuchsee und
Suchtexperte beim Blauen Kreuz. Die erste Säule hat der Grosse Rat
auf Löffels Bestreben hin bereits im März 2003 errichtet und
Werbeverbote für Tabakwaren auf öffentlichem und privatem Grund
erlassen. Mit seinem Entscheid, die Steuern auf Tabak massiv zu erhöhen,
hat der Bundesrat die zweite Säule verstärkt. Und gestern hat
der Grosse Rat mit 149 zu 16 Stimmen einer Motion von Ruedi Löffel
zugestimmt und damit ein Verkaufsverbot für Tabak an Jugendliche
unter 18 Jahren beschlossen.
Kanton Bern ist schneller
Anders als bei der Debatte um die Werbebeschränkungen standen diesmal
die Regierung und sämtliche Parteien hinter der Jugendschutz-Massnahme.
Lediglich die FDP war gespalten, sprach sich aber mehrheitlich auch für
das Verkaufsverbot aus – wenn auch mit Vorbehalten. Der Kanton Bern
könne das Problem nicht alleine lösen, sagte Sprecherin Susanne
Bommeli (Bremgarten). Das sahen zwar auch die anderen Parteien ein, die
Mehrheit war jedoch der Meinung von Heinz Siegenthaler (svp, Rüti),
der sagte: «Wenn alle auf die anderen warten, dann läuft überhaupt
nichts.» Tatsächlich wird der Kanton Bern mit seinem «Sonderzüglein»
(Bommeli) schneller ans Ziel gelangen, als wenn er auf die Eidgenossenschaft
warten würde. Das Verkaufsverbot dürfte im Rahmen der laufenden
Revision des Gesetzes über Handel und Gewerbe noch in diesem Jahr
vom Grossen Rat verabschiedet werden und könnte somit bereits im
nächsten Jahr in Kraft treten. Auf Bundesebene sind zwar ebenfalls
Bestrebungen im Gange, das entsprechende Vernehmlassungsverfahren beginnt
jedoch erst im Jahr 2006. «Mit dem kantonalen Verkaufsverbot können
wir einer eidgenössischen Lösung zum Durchbruch verhelfen»,
sagte Löffel und bekam dabei Unterstützung von der Regierung.
Gemäss Bundesamt für Gesundheit haben bisher die Parlamente
der Kantone Graubünden, Baselland und Zürich ähnliche Vorstösse
überwiesen. Hängige Vorstösse gibt es in den Kantonen Basel-Stadt,
Solothurn und Thurgau.
Umstritten war der zweite Punkt von Löffels Motion, der den
Zigaretten-Automaten gewidmet war. Das Verkaufsverbot mache nur Sinn,
wenn Jugendliche auch an Automaten keinen Tabak mehr beziehen könnten,
argumentierte Löffel. Er forderte daher, der Automatenverkauf sei
nur noch solchen Betreibern zu gestatten, die den Verkauf an Minderjährige
durch geeignete Massnahmen verunmöglichten. Löffel dachte dabei
zum Beispiel an ein System mit Jetons, die am Kiosk oder im Restaurant
gekauft werden müssen.
Die FDP wehrte sich heftig gegen diesen Punkt. Die Einschränkung
sei nicht umsetzbar, sagte Bommeli. Regierungsrätin Elisabeth Zölch
(svp) konnte zwar auch kein Patentrezept für die Umrüstung der
Automaten präsentieren, unterstützte den Punkt aber dennoch.
Es könne nicht Aufgabe der Politik sein, technische Lösungen
zu präsentieren, sagte Henri Huber (sp, Spiegel). Die Forderung sei
einfach umsetzbar: «Wer seine Automaten nicht umrüsten kann,
der muss sie wegräumen», so Huber. Der zweite Punkt der Motion
wurde mit 119 zu 46 Stimmen gutgeheissen. Dagegen stimmten praktisch alle
FDP- und einige SVP-Vertreterinnen und -Vertreter.
«Verbot erzielt keine Wirkung»
Die Tabaklobby reagierte gestern heftig auf den Entscheid. Regierung und
Grosser Rat hätten ein falsches Zeichen gesetzt und sich in «bedenklicher
Art» über die Bundeskompetenz hinweggesetzt, teilte FDP-Ständerat
Hans Hess im Namen der Vereinigung des Schweizer Tabakwarenhandels mit.
«Verkaufsverbote erzielen keine Wirkung. Sie sind vielmehr kontraproduktiv,
da sie eine vermeintliche Problemlösung vorspiegeln.» Die Bemühungen
im Bereich der Prävention und Selbstregulierung der Branche würden
damit untergraben.
Löffels Kampf geht weiter
Die Tabaklobby kann sich noch auf weitere Einschränkungen
aus dem Kanton Bern gefasst machen, denn Ruedi Löffels Kampf gegen
den blauen Dunst ist mit seinem gestrigen Sieg noch nicht zu Ende. In
zwei noch hängigen Vorstössen fordert der Grossrat rauchfreie
Restaurants, Schulen, Sportanlagen, Verwaltungsgebäude, Kinos und
Theater.
Online-Umfrage vom 17.2. bis 24.2.05 auf espace.ch:
Der Grosse Rat des Kantons Bern hat ein Verkaufsverbot für Tabak
an Jugendliche unter 18 Jahren beschlossen. Zigaretten-Automaten sollen
nur noch zugelassen werden, wenn der Jugendschutz gewährleistet werden
kann. Sind Sie mit dem Entscheid zufrieden?
Ja. Der Grosse Rat
hat ein wichtiges Zeichen gesetzt. 152 (59.14%)
Ja und Nein. Die Regelung sollte auf Bundesebene erfolgen. 52 (20.23%)
Nein. Verkaufsverbote erzielen keine Wirkung. 52 (20.23%)
Keine Meinung. 1 (0.39%)
20 Minuten 17.2.05
Verkauf von Zigaretten an Jugendliche verboten
BERN - Der Kanton Bern übernimmt im Jugendschutz eine Pionierrolle:
Der Grosse Rat hat ein Verkaufsverbot von Tabakwaren an Jugendliche beschlossen.
«Der gesundheitliche Aspekt wurde höher gewichtet als die Geschäftemacherei
auf Kosten der Jugend», freute sich Motionär Ruedi Löffel
(EVP). Auch an Automaten gibts künftig nur noch Zigaretten, wenn
die Betreiber Massnahmen gegen die Abgabe an Minderjährige treffen
(20 Minuten berichtete).
Entsetzt war Löffel über die Voten seiner FDP-Kollegen: «Die
scheinen mit rauchenden Kindern die Wirtschaft fördern zu wollen.»
Ein einzelner Kanton könne nichts ausrichten und das Verbot sei leicht
mit dem ‹grossen Bruder› zu umgehen», monierten die
Freisinnigen. (des/SDA)
Berner Rundschau, Kanton Bern, 17.2.2005
«Ich wünsche mir mehr Konsequenzen»
Grosser Rat: Der Zigarettenverkauf an Minderjährige soll
im Kanton Bern per Gesetz verboten werden.
Was beim Alkohol seit einiger Zeit gilt, kommt nun für Tabakwaren:
Die Abgabe und der Verkauf an Jugendliche werden verboten. Damit prescht
der Kanton Bern vor. Er will ein Zeichen für den Jugend- und Gesundheitsschutz
setzen. Christoph Aebischer (...)
Erst schien die Motion diskussionslos zur Abstimmung zu gelangen. Dann
meldete die FDP-Fraktion Kritik an. Ja, die Stossrichtung unterstütze
man, aber den Alleingang im Kanton Bern auf Gesetzesstufe sei ein Rückschritt
ins vorige Jahrhundert, sagte Susanne Bommeli (FDP, Bremgarten). Dieses
gesellschaftspolitische Problem müsse auf nationaler Ebene angegangen
werden. Teile der FDP standen mit dieser Meinung fast alleine auf weiter
Flur da. Sogar die SVP trat deutlich für die Überweisung der
Motion von Ruedi Löffel (EVP, Münchenbuchsee) ein. Wer auf die
Kantonsgrenze verweise, könne dies überall tun. «Wenn
wir nichts unternehmen, passiert auch nichts», sagte Heinz Siegenthaler
(SVP, Rüti bei Büren). Ganz gewiss müssten die Zigaretten-Automaten
einbezogen werden. Sonst würden sie die Abgabebeschränkung schlicht
«durchlöchern», führte er weiter aus.
Verantwortung wahrnehmen
Die Automaten könnten innert nützlicher Frist gar nicht angepasst
werden, argumentierte dagegen Bommeli. Was also bringe eine Verschärfung,
die nicht umgesetzt werden könne. Letztlich müsse sowieso an
die Eigenverantwortung der Eltern appelliert werden. Dem hielt
der Motionär entgegen, dass sowohl Eltern wie Detailhandelsangestellten
der Rücken gestärkt werde, wenn das Gesetz hier Schranken setze.
«Wir Erwachsenen haben Verantwortung zu tragen», rief er den
Rat auf. Es sei einfach nicht normal, dass ein Genussmittel, das in der
Schweiz jährlich 8000 Menschen das Leben koste, keinen Abgabebestimmungen
unterliege. Rauche jemand erst im Alter von 18 Jahren, seien die Chancen,
nicht süchtig zu werden, grösser, sagte er weiter. Dies belegten
Studien. Was danach geschehe, obliege der Eigenverantwortung mündiger
Personen. Er sei auch nicht so dämlich zu glauben, dass die Gesetze
nicht umgangen würden. «Regeln sind ebenfalls dazu da, Grenzen
ausloten zu können. Gegebenenfalls müssen dann eben Konsequenzen
des Zuwiderhandelns getragen werden.»
Zeichen für den Jugendschutz
Die Regierung unterstützte in ihrer Antwort die gesamte Motion. Laut
Volkswirtschaftsdirektorin Elisabeth Zölch will sie damit ein Zeichen
setzen. «Unsere Antwort beruht auf einer Interessenabwägung.
Sie fiel zugunsten des Jugend- und Gesundheitsschutzes aus», schloss
sie.
Hans-Ulrich Salzmann (SVP, Oberburg) las den Grossräten die Leviten.
Er zweifelte an der Wirksamkeit der Vorschriften, wenn Erwachsene ihre
Vorbildfunktion nicht wahrnähmen. Spasseshalber drohte er eine Motion
zu seinem Rücktritt zum Legislaturende an, in der er ein Rauchverbot
im Ratshaus verlangen wolle. «Mal schauen, wie Sie dann entscheiden
werden», rief er in den Saal.
Der Rat bestätigte schliesslich die vor zwei Jahren eingeschlagene
Linie. Mit 149 Ja- zu 16 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen unterstützte
er das Verkaufsverbot. Auch der Punkt zwei, der die Automaten betrifft,
fand eine Mehrheit im Grossen Rat. (...)
Berner Bär, Flüstertüte, 17.2.2005
Einigkeit beim Vergiften und Verbieten
Der Flüsterer ist doch sehr froh, dass der Kanton Bern keine grösseren
Probleme und umso mehr Zeit und Musse hat, neue Gesetze gegen irgendetwas
zu erlassen. Beispielsweise jenes aus Ruedi Löffels
EVP-Küche, welches den Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche unter
18 Jahren verunmöglichen will. Wieso viele Parlamentarier aber das
Hanfrauchen befürworten, das geht dem Flüsterer nicht in den
Kopf. Vernebelungstaktik zu Gunsten der Volksgesundheit? Immerhin: Der
Grosse Rat war endlich wieder einmal einig (149 gegen nur 16 Stimmen),
wie so oft, wenn es ums Gift geht. Der Flüsterer hätte da noch
einen weiteren Vorschlag zur Demonstration von Einigkeit: Wie wärs
mit einem Gesetz, welches die Krähen zum Rauchen zwingt?
Berner Zeitung, Front 17.2.2005
Klug gehandelt
Kommentar von Urs Egli
Die Sitte, dass Jugendliche am Tag der Firmung oder der Konfirmation
sich das erste Glas Wein oder die erste Zigarette genehmigen dürfen,
ist heute meist nur noch ein Wunschdenken vieler Eltern. Häufig haben
16-Jährige mit dem Konsum von Alkohol und Nikotin längst erste
Erfahrungen gemacht. Zu oft sind Schüler und Jugendliche süchtig.
Zigaretten, Alcopops und Bier sind alltäglich geworden. Sind es die
Eltern, die bei der Erziehung ihrer Sprösslinge versagt haben? Oder
liegt die Schuld beim Staat und damit beim Gesetzgeber? Die Suche nach
Ursachen und Schuldigen ist müssig und bringt die Gesellschaft bei
der Bekämpfung von Suchtproblemen nicht weiter. Selbst wenn Verbote
häufig eine Bankrotterklärung der Gesellschaft sind, ist es
im Fall von Alkohol- und Nikotinmissbrauch richtig, wenn die Politik eingreift.
Die Entscheidung des Grossen Rates des Kantons Bern, den Verkauf von Tabakwaren
an unter 18-Jährige zu verbieten, ist deshalb zu begrüssen.
Das Nonplusultra ist dieses Verbot zwar nicht, aber allemal ein probates
Mittel zur Sensibilisierung der Gesellschaft. Dies kann gelingen. Der
nahezu unterbundene Verkauf von Alkoholika an Minderjährige zeigt
dies. Wenn der Schutz und die Gesundheit der Jugend tatsächlich ein
hohes Gut sein sollen, kommt der Gesetzgeber nicht darum herum, regelnd
einzugreifen.
Berner Zeitung + Bieler Tagblatt, Front / Kanton Bern, 17.2.2005
Verbot für Jugendliche / Der Grosse Rat greift durch
Künftig darf im Kanton Bern nur noch Zigaretten kaufen,
wer mindestens 18 Jahre alt ist. Dies hat der Grosse Rat beschlossen.
Jetzt muss der Regierungsrat Lösungen suchen, wie das Verbot durchzusetzen
ist. Urs Egli
Dass Rauchen der Gesundheit nicht förderlich ist, ist eine Tatsache.
Das wissen auch die 200 bernischen Grossrätinnen und Grossräte.
Viele dieser Volksvertreterinnen und -vertreter nehmen dies bei der eigenen
Gesundheit zwar nicht so genau. Geht es allerdings um die Gesundheit der
Minderjährigen, dann wissen sie genau, was sich gehört: Mit
149 zu 16 Stimmen hat der Grosse Rat gestern beschlossen, die Abgabe und
den Verkauf von Tabakwaren an Minderjährige zu verbieten. Zudem soll
der Verkauf von Tabakwaren an Automaten nur noch jenen Betreibern erlaubt
sein, die den Verkauf an Minderjährige «durch geeignete Massnahmen
verunmöglichen». Diese Vorschrift hat das Kantonsparlament
gestern mit 119 zu 46 Stimmen sanktioniert.
Freisinnige Vorbehalte
Diesen beiden Begehren, die EVP-Grossrat Ruedi Löffel (Münchenbuchsee)
per Motion forderte, erwuchs im Grossen Rat kaum nennenswerte Opposition.
Einzig einige Freisinnige wollten den Verkauf von Tabakwaren an Automaten
etwas grosszügiger handhaben. Nicht etwa, weil sie Jugendlichen den
Zugang zu Zigaretten vereinfachen wollten, sondern aus grundsätzlichen
Überlegungen. Rauchen sei ein gesellschaftliches und nicht ein Bern-spezifisches
Problem, betonte Susanne Bommeli (Bremgarten). Folglich gehe es nicht
an, wenn jeder Kanton seine eigenen Vorschriften erlasse. (...)
Das Stichwort Eltern und deren Verantwortung für das Wohl ihrer Kinder
nahm auch Heinz Siegenthaler (SVP, Rüti bei Büren) auf: «Für
mich ist es völlig inakzeptabel, wenn Eltern den Lehrkräften
schriftlich mitteilen, dass ihre Kinder rauchen dürfen.» Namens
der SVP forderte er den Grossen Rat auf, den Jugendschutz beim Verkauf
von Tabakwaren zu wahren und folglich das Begehren Löffels als Motion
gutzuheissen.
Regelung auf Bundesebene
Zustimmung zu den Forderungen von Ruedi Löffel kam auch vom Regierungsrat.
Das Verkaufsverbot von Tabakwaren an Jugendliche auf Kantonsebene sei
geeignet, «längerfristig einer entsprechenden Regelung auf
Bundesebene zum Durchbruch zu verhelfen». Auch weiss die Kantonsregierung
bereits, wie sie die Motion erfüllen will: «Das Verbot kann
in die laufende Revision des Gesetzes über Handel und Gewerbe aufgenommen
werden, mit der die 2003 beschlossenen Werbeverbote für Tabakwaren
und Alkohol umgesetzt werden.»
Gesagt
«Rauchen, und das ist nicht bestritten, ist eine Selbstschädigung.»
Ruedi Löffel, EVP, Münchenbuchsee
DRS Regionaljournal BE FR VS 17.2.2005, Morgen
Berner Kantonsparlament verbietet Tabakverkauf an Jugendliche...
... und diese reagieren darauf mit höchst unterschiedlichen Einsichten.
(Link;
1:15)
DRS Regionaljournal BE FR VS 16.2.2005, 17.30 Uhr
Der bernische Grosse Rat verbietet den Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche.
Er nimmt mit diesem Verbot eine Vorbildfunktion ein. Die Umsetzung des
Tabakverbotes ist umstritten und dürfte schwierig sein. (Link;
4:12)
Radio extraBE 16.2.2005, 12.15 Uhr
Vorschau auf die Debatte im Grossen Rat zum Verkaufsverbot von Tabakwaren
an Jugendliche. (Link;
2:14)
Journal du Jura du 01.02.2005, Rubrique Espace-Régions
CANTON DE BERNE | La vente de tabac bientôt soumise à
un âge légal?
Pas de fumée pour les adolescents
Après l'alcool, la vente de tabac interdite aux mineurs?
Le gouvernement y est favorable et promet de s'y atteler illico.
La clope coûte la vie à mille Bernois par année,
8000 personnes sur tout le territoire national. Davantage que tous les
décès dus à l'alcool, à la circulation, au
sida, aux drogues dures, aux meurtres et aux suicides. En outre, la recrudescence
du tabagisme chez les jeunes n'arrange rien.
Pour le député évangélique Ruedi Löffel,
le constat est suffisamment amer pour justifier une intervention de l'Etat.
Et puisque plus jeune est le fumeur, plus il lui sera difficile de décrocher,
autant concentrer ces efforts sur les ados, estime Ruedi Löffel.
Lequel demande donc par voie de motion l'interdiction pure et simple de
la vente de tabac aux mineurs. Bonne idée, lui répond le
Conseil exécutif, qui propose au Grand Conseil l'adoption de la
motion.
Tous pour un
Bien que la réduction du tabagisme soit d'intérêt
public, le gouvernement relève que les cantons peuvent difficilement
résoudre le problème par eux-mêmes. La Confédération
est donc sollicitée pour fixer un cadre général,
ce dont elle s'est acquittée en juin 2001, lorsqu'elle a adopté
le Programme national pour la prévention du tabagisme 2001-2005.
Ce dernier contient d'ailleurs un objectif similaire à celui exigé
par Ruedi Löffel: «Les mineurs n'ont pas accès aux produits
du tabac.» Mais si cette mesure-là n'a pas encore été
appliquée, le Département fédéral de l'intérieur
en a mis d'autres en œuvre en 2004. Parmi celles-ci figure l'augmentation
de l'imposition du tabac, «une des mesures de prévention
les plus efficaces», relève le Conseil exécutif. Autre
innovation: la création conjointe par l'Office fédéral
du sport et l'Office fédéral de la santé publique
d'un service spécialisé chargé de gérer un
fonds de prévention du tabagisme, financé par une redevance
prélevé sur chaque paquet de cigarettes. Enfin, depuis l'entrée
en vigueur, le 1er novembre dernier, de l'ordonnance sur le tabac, les
mises en garde sont clairement visibles sur les paquets de cigarettes,
alors que les substances ajoutées doivent être déclarées.
En outre, les appellations «light» ou «léger»
seront bannies.
D'autres mesures sont encore prévues sur le plan fédéral,
note le gouvernement. En plus d'une interdiction de la publicité
pour le tabac, l'interdiction de la vente à des jeunes figurera
dans la loi sur les denrées alimentaires. L'entrée en vigueur
de cette loi fédérale ne devrait toutefois pas être
immédiate, puisque la procédure de consultation est prévue
pour 2006.
Justement, le canton pourrait jouer les précurseurs en adoptant
sans attendre une législation contraignante sur son territoire.
Une telle démarche, estime le Conseil exécutif, permettrait
également de «favoriser l'adoption d'une réglementation
équivalente au plan fédéral.» Le gouvernement
n'est toutefois pas dupe: à elle seule, une loi n'arrivera pas
à empêcher le tabagisme chez les jeunes, pas plus que l'interdiction
de la vente d'alcool n'empêche sa consommation. «Une interdiction
de la vente ne devient efficace qu'à partir du moment où
elle est suffisamment acceptée par la population», observe-t-il.
Pour y parvenir, des campagnes de prévention et des contrôles
auprès des débits de tabacs seront nécessaires.
Enfin, le gouvernement ajoute qu'il tiendra compte des expériences
faites dans d'autres cantons en ce qui concerne l'interdiction de la vente
de cigarettes par les automates. D. J.
Berner Rundschau / MLZ; 29.01.2005, Kanton Bern
Kein Tabak für Jugendliche
EVP-Motion: Regierung will ein Verkaufsverbot
Der Regierungsrat will im Kanton Bern den Tabakverkauf an Minderjährige
verbieten. Er unterstützt einen entsprechenden Vorstoss im Grossen
Rat. Ein kantonales Verkaufsverbot stelle eine sinnvolle Ergänzung
zu den auf nationaler Ebene geplanten Massnahmen dar, heisst es in der
Antwort des Regierungsrats zum Vorstoss von Ruedi Löffel (EVP/Münchenbuchsee).
Das Verkaufsverbot an Jugendliche sei «geeignet, längerfristig
einer entsprechenden Regelung auf Bundesebene zum Durchbruch zu verhelfen»
(wir berichteten).
Rascheres Verbot im Kanton Bern
Die negativen Auswirkungen des Rauchens auf die Gesundheit seien bekannt,
Massnahmen gegen das Rauchen seien darum im öffentlichen Interesse,
schreibt die Regierung. Auf Bundesebene ist ein Vernehmlassungsverfahren
für ein Verkaufsverbot an Jugendliche erst für das Jahr 2006
geplant. Rascher ginge es im Kanton: Stimmt der Grosse Rat im Februar
Löffels Vorstoss zu, wird das Parlament in erster Lesung voraussichtlich
im November über eine Revision des Gesetzes über Handel und
Gewerbe entscheiden, wie Albert Rösti, Generalsekretär der Volkswirtschaftsdirektion,
auf Anfrage sagte. In die gleiche Revision integriert werden soll das
Werbeverbot für Tabak, das der Grosse Rat im April 2003 beschlossen
hat. Auslöser dieses Verbots waren zwei Motionen von Ruedi Löffel
und Johanna Wälti-Schlegel (GFL/Burgdorf).
Dass der Regierungsrat das Verkaufsverbot von Tabakwaren an Minderjährige
unterstützt, überrasche ihn positiv und freue ihn sehr, sagte
Löffel auf Anfrage. «Der Regierungsrat gewichtet die gesundheitspolitischen
Überlegungen stärker als die hoch gelobte Gewerbe- und Handelsfreiheit.»
Folgen Rauchverbote?
Nach dem Werbe- und Verkaufsverbot wird der Grosse Rat zudem in absehbarer
Zeit auch über Rauchverbote in Restaurants und öffentlich zugänglichen
Innenräumen entscheiden. Entsprechende Vorstösse haben Löffel
und Wälti eingereicht. die Antwort der Regierung steht noch aus.
(sda, uz)
Der Bund, Kanton Bern, 28.1.2005
Keine Zigaretten für Minderjährige
Vorwärts machen mit Jugendschutz: Der Regierungsrat
will im Kanton Bern den Tabakwarenverkauf an Minderjährige
verbieten
Im April 2003 beschloss der Grosse Rat ein Werbeverbot für
Tabak und Alkohol. Nun wird das Parlament über ein Verkaufsverbot
von Tabak an Minderjährige entscheiden. Und schon bald über
Rauchverbote in Restaurants und öffentlichen Räumen.
«Sensationell!» sagt Ruedi Löffel. Der EVP-Grossrat
aus Münchenbuchsee und Suchtexperte des Blauen Kreuzes ist «sehr,
sehr positiv überrascht» von der Antwort des Regierungsrates
auf seine Motion «Jugendschutz beim Verkauf von Tabakwaren».
Löffel verlangte in seinem Vorstoss, dass der Verkauf von Tabakwaren
an Minderjährige im Kanton Bern verboten wird. Und für ihn überraschend
ist der Regierungsrat bereit, den Vorstoss anzunehmen. «Bisher hat
die Regierung immer die Position vertreten, dass es bei solchen Themen
eine gesamtschweizerische Lösung brauche», sagt Löffel
und verweist auf die Debatte zum Thema Werbeverbote für Tabak und
Alkohol vom April 2003. Damals hatte der Grosse Rat gegen den Willen der
Regierung ein Werbeverbot beschlossen.
Bern mit Signalwirkung?
Jetzt sei die Regierung umgeschwenkt und gar der Ansicht, dass eine kantonale
Lösung einer schweizweiten Regelung zum Durchbruch verhelfen könnte,
sagt Löffel. So steht es denn auch in der Antwort der Regierung auf
den Vorstoss: Das vorgeschlagene kantonale Verkaufsverbot stelle eine
sinnvolle Ergänzung zu den auf nationaler Ebene geplanten Massnahmen
dar. «Es ist geeignet, längerfristig einer entsprechenden Regelung
auf Bundesebene zum Durchbruch zu verhelfen.»
Die Regierung habe nach der Debatte zu den Werbeverboten für Alkohol
und Tabak zur Kenntnis genommen, dass der Grosse Rat bei solchen Fragen
verbindliche Lösungen wolle, sagt Gesundheitsdirektor Samuel Bhend.
Das sei einer der Gründe für das Ja der Regierung zur Motion
Löffel. Hauptgrund aber sei der Inhalt des Vorstosses: «Das
gesundheitliche Risiko des Rauchens ist sehr gross», so Bhend. Ausserdem
würden immer mehr Kinder und Jugendliche Tabakwaren konsumieren.
Bund ist langsamer als Kantone
Die negativen Auswirkungen des Rauchens auf die Gesundheit seien bekannt,
schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf die Motion. Massnahmen gegen
das Rauchen seien darum im öffentlichen Interesse. Allerdings müsse
man sich überlegen, welche staatliche Ebene Massnahmen ergreifen
und koordinieren solle. Der Regierungsrat verweist auf das Nationale Programm
zur Tabakprävention 2001–2005, insbesondere auf die Zielsetzung
Nummer neun: «Für Minderjährige sind Tabakprodukte nicht
erhältlich.» Der Bundesrat habe bereits eine höhere Besteuerung
des Tabaks beschlossen – eine der «wirksamsten Präventionsmassnahmen»
–, und mit der neuen Tabakverordnung dafür gesorgt, dass deutliche
Warnungen auf Tabakprodukte aufgedruckt werden müssten. Weitere Massnahmen
seien auf nationaler Ebene geplant, etwa ein Werbeverbot für Tabak
und ein Verkaufsverbot an Jugendliche. Die Vernehmlassungsverfahren für
diese Änderungen sind jedoch erst für das Jahr 2006 geplant.
Schneller würde es auf kantonaler Ebene gehen: Stimmt der Grosse
Rat in der Februarsession dem Vorstoss Löffel zu, sollen beide Verbote
– das Werbeverbot und das Verkaufsverbot – zusammen in der
Revision des Gesetzes über Handel und Gewerbe behandelt werden. Und
diese Gesetzesrevision wird dem Grossen Rat voraussichtlich schon in der
Junisession für die erste Lesung vorliegen.
Folgen Rauchverbote?
Nach der Debatte über Werbeverbote im April 2003 und der nun im Februar
folgenden Debatte über das Tabakverkaufsverbot wird der Grosse Rat
in absehbarer Zeit auch noch über Rauchverbote in Restaurants und
öffentlich zugänglichen Innenräumen entscheiden. Entsprechende
Vorstösse hat Löffel eingereicht; sie wurden vom Regierungsrat
jedoch noch nicht beantwortet.
20 Minuten 24.1.05
Zigaretten bald nur noch ab 18 Jahren?
BERN – Jugendliche sollen im Kanton Bern keine Zigaretten mehr
kaufen können. „Rauchen richtet bei Jugendlichen einen sehr
grossen gesundheitlichen Schaden an – schlimmer noch als Kiffen“,
sagt Gesundheitsdirektor Samuel Bhend. Die Regierung unterstützt
dehalb einen Vorstoss von EVP-Politiker Ruedi Löffel (20 Minuten
berichtete). Das Verbot soll sowohl an Kiosken wie auch in Restaurants
gelten. Wie der Zigi-Verkauf an Jugendliche über Automaten verhindert
werden soll, muss noch ausgearbeitet werden. Seite 3.
Jugendliche sollen keinen Tabak mehr kaufen dürfen
Gibts im Kanton Bern bald keine Zigarettenautomaten mehr? Die
Regierung will den Verkauf von Tabakwaren an Minderjährige verbieten.
Selbst die Tabakgegner sind vom Entscheid des Regierungsrats überrascht:
«Endlich nimmt er seine Verantwortung wahr und stellt die Gesundheit
über Wirtschaftsinteressen», sagt Johanna Wälti von der
Grünen Freien Liste. «Jetzt muss nur noch der Grosse Rat Ja
sagen, dann ist Bern einer der ersten Kantone, die den Verkauf von Tabakwaren
an unter 18-Jährige verbieten», freut sich EVP-Mann Ruedi Löffel.
Er hat die Jugendschutz-Motion verfasst, weil die Zahl der minderjährigen
Raucher alarmierend wächst (20 Minuten berichtete).
Zigarettenautomaten sollen verboten werden – ausser die Betreiber
können garantieren, dass nur Erwachsene an die Glimmstängel
kommen. Mit Chipkarten oder Jetons, die nicht an Jugendliche verkauft
werden, will man das Problem technisch lösen.
Klaus Künzli von GastroSuisse ist skeptisch: «Wir haben doch
schon beim Alkoholverkauf gesehen, dass die Jungen solche Verbote leicht
umgehen.» Selbst wenn die Automaten nur noch in den Gaststuben stünden,
könnte man sie nicht ständig überwachen. Einfacher lässt
sich der Jugendschutz im Detailhandel umsetzen: Die Kunden sollen künftig
ihren Ausweis zeigen, bevor sie Zigarretten bekommen.
Patrick Marbach
Online-Umfrage am 24.1.05 von 20 Minuten:
Kein Tabakverkauf an Jugendliche unter 18: Ist das gut?
Resultat: 80% Ja :
20% Nein.
Der Bund, Schweiz, 20.7.2004
Zigaretten nur noch mit der ID
In den Kantonen wächst der politische Druck, den Verkauf
von Zigaretten an Minderjährige zu verbieten.
Im Kanton Baselland dürfen schon bald keine Zigaretten mehr an Minderjährige
verkauft werden. Andere Kantone wollen nachziehen. Nun forciert das Bundesamt
für Gesundheit ein nationales Verkaufsverbot. Franziska RamserZigaretten
und andere Raucherwaren sollen nicht mehr an Minderjährige verkauft
werden dürfen. Dies ist eine Hauptforderung aus einem ganzen Antiraucher-Massnahmenbündel,
das der Direktor des Bundesamts für Gesundheit, Thomas Zeltner, in
der Sonntagspresse lanciert hat (siehe «Bund» von gestern
und Kasten unten). Was Zeltner fordert, ist in mehreren Kantonen bereits
spruchreif. Mangels Bundesverbot werden seit einiger Zeit kantonale Verbote
angestrebt. Im Kanton Bern wird der Grosse Rat voraussichtlich diesen
Herbst über ein Verkaufsverbot befinden. Ruedi Löffel, EVP-Parlamentarier
und Ko-Leiter der Fachstelle für Suchtprävention des Blauen
Kreuzes, hat im Juni eine entsprechende Motion eingereicht. «Bald
raucht rund ein Fünftel aller 15-Jährigen täglich»,
gibt Löffel seinen Kollegen im Kantonsparlament zu bedenken. Der
Einstieg werde über die Werbung, den Preis und eben die Erhältlichkeit
der Zigaretten begünstigt. Diese Faktoren könne die Politik
beeinflussen.Es gebe keinen Grund, den Zugang zu Tabakwaren nicht ebenso
einzuschränken wie zum Alkohol, begründet Löffel seinen
Vorstoss. Jugendliche sollen sich beim Zigarettenkauf ausweisen müssen
und nachweisen, dass sie volljährig sind – «und zwar
mit der ID und nicht dem gefälschten Schülerausweis».
Der Zigarettenverkauf via Automaten soll verboten oder ein System mit
Chipkarten eingeführt werden, wie dies auch Zeltner vorschwebt.
Auch Basel, Zürich und Thurgau
Der Berner ist mit seinem Vorstoss in guter Gesellschaft: Im Thurgau hat
sein Parteikollege Urs Peter Beerli ebenfalls einen Vorstoss eingereicht,
und zwar für ein Verkaufsverbot von Zigaretten an unter 16-Jährige.
In Zürich hat der Kantonsrat schon letzten September ein Postulat
der Grünen Susanne Rihs überwiesen. Nun muss der Regierungsrat
Richtlinien erlassen, wie der Zugang der unter 16-Jährigen zu Zigarettenautomaten
verhindert werden kann. Am weitesten in Sachen Verkaufsverbot ist der
Kanton Baselland: Nachdem das Kantonsparlament drei entsprechende Vorstösse
überwiesen hatte, gab die Regierung ein Gesetz in die Vernehmlassung.
Der Entwurf sieht vor, den Verkauf von Tabakwaren an Minderjährige
und an Automaten zu verbieten – es sei denn, die Automatenbetreiber
können eine geeignete Kontrolle garantieren. Vorgesehen ist auch
ein Werbeverbot für Tabakwaren und alkoholische Getränke, und
zwar nicht nur auf öffentlichem Grund, sondern an allen Orten, die
von öffentlichem Grund aus einsehbar sind.Im nationalen Programm
zur Tabakprävention des Bundesamts für Gesundheit (BAG) gehört
das Verkaufsverbot zu den Zielsetzungen. BAG-Chef Thomas Zeltner lobt
deshalb die Aktivitäten der Kantone. Allerdings soll kantonaler Wildwuchs
mit unterschiedlichen Vorschriften vermieden werden. Noch in der laufenden
Legislatur soll dem Bundesparlament deshalb eine Gesetzesänderung
für ein nationales Verkaufsverbot vorgelegt werden.
Lob von der Zigarettenindustrie
Nicht glücklich über die kantonal verschiedenen Lösungsansätze
ist man bei Swiss Cigarette, dem Verband der Zigarettenindustrie. «Wir
würden eine Lösung auf Bundesebene bevorzugen», sagt Laurent
Comtet, Kommunikationschef von British American Tobacco Switzerland. Die
kantonale Gesetzesvielfalt sei für den Markt problematisch. Die Branche,
seit einigen Jahren um Imagepflege bemüht, begrüsst allerdings
die eingeschlagene Richtung ausdrücklich. «Wir unterstützen
ein Verkaufsverbot an Minderjährige voll. Rauchen soll ein Entscheid
erwachsener Personen sein.»
Berner Rundschau / MLZ; 14.07.2004, Front Zeitung und Kanton Bern
Schluss mit dem Verkauf - Keine Zigaretten mehr an Minderjährige
Die Abgabe und der Verkauf von Tabakwaren an Minderjährige sei
im Kanton Bern zu verbieten. Das verlangt ein im Grossen Rat von der EVP
eingebrachter Vorstoss. Der leichte Zugang und die fast unbegrenzte Verfügbarkeit
von Tabakwaren begünstige den Jugendlichen den Einstieg. Gerade die
im Wachstum befindlichen Jugendlichen würden aber besonders unter
den schädlichen Auswirkungen des Rauchens leiden. Alleine im Kanton
Bern seien jährlich über 1000 Todesfälle auf den Tabakkonsum
zurückzuführen. Das seien mehr als durch Alkohol, Verkehrsunfälle,
Aids, harte Drogen, Morde und Suizide zusammen. Ein Abgabeverbot an Minderjährige
wird im Grundsatz vom Bundesamt für Gesundheitswesen begrüsst.
(uz) Seite 10
Kein Verkauf an unter 18-Jährige
Politischer Vorstoss: Verbot soll die Jugendlichen am Einstieg
zum Rauchen hindern.
In der neuen Tabakverordnung des Bundes ist der Verkauf von Tabakwaren
an Minderjährige nicht enthalten. Jetzt soll jedoch der Kanton Bern
ein entsprechendes Verbot erlassen. 47 Grossräte haben den Vorstoss
der EVP unterschrieben. Bruno Utz
Die Werbung, der Zugang und der Preis eines Suchtmittels sind die entscheidenden
Faktoren, mit denen das Verhalten von jungen Menschen beeinflusst werden
kann», erklärt Grossrat Ruedi Löffel (EVP/Münchenbuchsee).
«Und bei diesen drei Faktoren kann die Politik mitbestimmen»,
sagt Löffel, der Erstunterzeichner ist einer Mitte Juni im Grossen
Rat eingereichten Motion. Darin verlangt er ein Abgabe- und Verkaufsverbot
von Tabakwaren an Minderjährige. 46 weitere Grossrätinnen und
Grossräte tragen das Anliegen mit, auch solche der SVP, so etwa der
Arzt und Burgdorfer Stadtpräsident Franz Haldimann. Der seit elf
Jahren in der Suchtprävention tätige Löffel will, dass
der Kanton Bern etwas gegen den Trend unternimmt, dass immer mehr und
jüngere Jugendliche zum Glimmstängel greifen. «Wer bis
18 nicht raucht, der steigt viel weniger ein. Und wird er doch noch zum
Raucher, fällt ihm das Aufhören wesentlich leichter. Diese Fakten
sind aus Studien längst bekannt», erklärt Löffel.
Grössere Schäden bei Jungen
Andererseits steige das Risiko gesundheitlicher Schäden durch das
Rauchen stark an, je früher jemand damit beginne. «Und bald
raucht ein Fünftel aller 15-Jährigen täglich», ärgert
sich Löffel. Jugendschutz und Prävention seien dringlich. Die
so genannte Anti-Raucherwerbung der Tabaklobby sei heuchlerisch. Die eigentliche
Botschaft der Sprüche auf den Plakaten der Zigarettenfirmen laute
doch, rauchen ist cool. Er begreife zwar, dass die Tabakindustrie bei
den Jungen versuche, den Rauchernachwuchs zu rekrutieren. Schliesslich
sei das Gesundheitsbewusstsein der Erwachsenen in den letzten Jahren gestiegen.
«Aber bitte nicht mit verlogener Werbung und unlauteren Versprechen.»
Dass in der Schweiz jährlich über 8000 Menschen an den Folgen
des Rauchens sterben, sei bekannt. «Alleine im Kanton Bern sind
pro Jahr rund 1000 Todesfälle auf den Tabakkonsum zurückzuführen»,
schreibt Löffel in seinem Vorstoss. Die vom Rauchen verursachten
oder verschlimmerten Erkrankungen hätten zudem einen erheblichen
Einfluss auf die explodierenden Kosten im Gesundheitswesen. Könnten
die Jugendlichen vor dem Rauchen geschützt werden, wirke sich das
mittelfristig positiv auf die Gesundheitskosten aus.
Verantwortung bei Erwachsenen
Ergänzend zum Abgabe- und Verkaufsverbot nimmt der Vorstoss die Zigarettenautomaten
ins Visier. Anders als dies der Kanton Baselland in einem Gesetzesentwurf
als Grundsatz vorsieht, ist im Berner Vorstoss jedoch kein grundsätzliches
Automaten-Verbot vorgesehen (...). Die Automaten-Betreiber müssen
garantieren können, dass der Verkauf an Minderjährige verunmöglicht
wird, etwa durch Chipkarten. «Ich bin nicht naiv und weiss, dass
diese Vorgabe umgangen werden kann», räumt Löffel ein.
«Es geht mir aber darum, dass wir Erwachsene Verantwortung übernehmen
und klipp und klar sagen, wir wollen das nicht.» Ungesetzlich solle
nicht der Besitz und der Konsum von Raucherwaren werden, sondern deren
Abgabe. Dieser Ansatz könnte auch beim Betäubungsmittelgesetz
weiterhelfen, glaubt der EVP-Grossrat.
Verbot nicht durchsetzbar?
Das nun im Kanton Bern explizit verlangte Verkaufs- und Abgabeverbot ist
in der revidierten Tabakverordnung - deren Inkrafttreten hat der Bundesrat
übrigens vom 1. Juli auf den kommenden Herbst verschoben - nicht
enthalten. Darüber ist Helmut E. Lubbers von der Genfer Ecoglobe-Stiftung
glücklich. In seinem Brief vom 2. Juli an den Bundesrat kritisiert
Lubbers nämlich, ein allfälliges Verkaufsverbot an Minderjährige
wäre kontraproduktiv. «Ein Verkaufsverbot hilft nur der Tabakindustrie
bei ihrer lügenhaften Werbung, Rauchen sei die freie Wahl von Erwachsenen.»
Ein Verbot sei zudem nicht durchsetzbar. Dem widerspricht Löffel.
«Wenn der gesellschaftliche Wille da ist, den legalen Drogen-Deal
genauso zu ächten, wie im illegalen Bereich, dann ist ein Verkaufsverbot
sehr wohl durchsetzbar. Löffel: «Drakonische Geldstrafen wären
ebenso wirksam wie das öffentliche Zersägen von Raser-Autos,
davon bin ich überzeugt.»
TABAK, EIN LEBENSMITTEL
Nach Auskunft des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) gehört ein
Tabakabgabeverbot an Minderjährige zur Zielsetzung des Nationalen
Programms zur Tabakprävention 2001- 2005. In die Tabakverordnung
habe das Verbot nicht eingebracht werden können, weil der Tabak im
Lebensmittelgesetz geregelt sei. «Eine entsprechende Revision des
Lebensmittelgesetzes ist geplant, aber noch nicht in Angriff genommen
worden», ist von BAG-Mediensprecherin Sabina Müller zu erfahren.
Das BAG erachte ein Verbot als isolierte Massnahme als nicht sinnvoll.
«Nur in Kombination mit dem gesamten gesetzgeberischen Massnahmenpaket,
wie es im Nationalen Programm festgelegt ist, kann auch ein Verbot mithelfen,
den Tabakkonsum langfristig zu regeln», sagt Müller. (uz)
Im Kanton Baselland läuft die Vernehmlassung
Umschau: Politiker streben auch anderswo kantonale Abgabeverbote an Jugendliche
an
Den Kampf gegen den Zigarettenkonsum der Jugendlichen haben Politikerinnen
und Politiker auch in anderen Kantonen aufgenommen. Im Kanton Thurgau
ist es der Arzt Urs Peter Beerli (EVP). In seinem vom Parlament noch nicht
beratenen Vorstoss verlangt er ein Verkaufsverbot von Raucherwaren an
unter 16-Jährige. Im September 2003 hat der Zürcher Kantonsrat
ein Postulat der Grünen Susanne Rihs mit 64 zu 59 Stimmen überwiesen.
Nun muss der Zürcher Regierungsrat Richtlinien erlassen, wie dort
der Zugang der bis 16-jährigen Jugendlichen zu Zigarettenautomaten
verhindert werden kann. Gesundheitsdirektorin Verena Diener versprach
damals im Rat, die Regierung wolle prüfen, wie dem von allen Präventionsfachleuten
geforderten Verkaufsverbot nachgelebt werden könne.
Am weitesten ist in dieser Sache der Kanton Baselland. Nachdem das Kantonsparlament
dazu drei Vorstösse überwiesen hatte, gab die Regierung im vergangenen
Frühling ein entsprechendes Gesetz in die Vernehmlassung. Vorgesehen
ist ein Verkaufsverbot an minderjährige Jugendliche bis zum Alter
18. Wie bei alkoholischen Getränken soll das Verkaufspersonal einen
Ausweis verlangen können. Restriktive Bestimmungen sind bezüglich
des Aufstellens von Zigarettenautomaten vorgesehen. Das grundsätzliche
Verbot soll nur dann gelockert werden, wenn der Betreiber garantieren
kann, dass der Verkauf an Minderjährige nicht möglich ist. (uz)
20 Minuten 14.5.04
Jugendliche sollen keine Zigis mehr kaufen können
Unter 18-Jährige sollen keine Zigis mehr bekommen. Dies
verlangt der Berner Grossrat Ruedi Löffel (EVP).
Zigaretten-Automaten müssten weggeräumt werden.
«Beim Tabak gibt es keinen Jugendschutz», nervt sich der Berner
Grossrat Ruedi Löffel (EVP). Minderjährige dürfen - anders
als bei gebrannten Wassern - Zigaretten und andere Raucherwaren legal
kaufen. Das will Löffel nun ändern: In einer Motion fordert
er, dass die Berner Regierung den Verkauf von Tabak an Jugendliche unter
18 Jahren verbietet.
Wegräumen will er auch die Zigaretten-Automaten - ausser wenn der
Verkauf an Minderjährige zum Beispiel mit Chipkarten verunmöglicht
wird.
«Im Kanton Bern sterben jährlich 1000 Personen am Tabakkonsum»,
sagt Löffel. Studien zeigen, dass die Zahl der Raucher in den letzten
zehn Jahren massiv gestiegen ist. Dies vor allem, weil immer mehr Jugendliche
rauchen: Fast jeder fünfte 15-Jährige zündet sich laut
Löffel mindestens einmal pro Tag einen Glimmstängel an.
«Jugendschutz und Prävention sind dringend nötig, um den
steigenden Missbrauch und die Gesundheitskosten einzudämmen»,
sagt Löffel. Ein Verbot würde den Kanton nichts kosten und wäre
eine «sehr wirkungsvolle» Massnahme. In der Schweiz können
an 30 000 Automaten Glimmstängel gekauft werden.
Daniel Barben
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