Der Bund, Kanton Bern, 24.11.2004
Direkte Erbschaftssteuer fällt
Der Grosse Rat gewährt trotz knapper Kantonskasse Steuererleichterungen.
Für begüterte Betagte beginnen bessere Zeiten: Die Kapitalleistungen
aus der Vorsorge werden weniger besteuert, die Erbschafts- und Schenkungssteuer
für direkte Nachkommen fällt weg. Was der Grosse Rat beschlossen
hat, bringt dem Kanton 33 Millionen Franken Steuerausfälle
und den Gemeinden 15 Millionen. Fritz Lauber
Wer sich ab 2005 seine Pensionskassengelder auszahlen lässt, statt
eine Rente zu beziehen, und wer das steuergünstige Gesparte der dritten
Säule bezieht, muss nicht mehr einen so grossen Anteil dieser Vorsorgegelder
dem Fiskus abliefern wie bisher. Der Grosse Rat korrigierte gestern den
Steuertarif nach unten auf einen mittleren schweizerischen Wert. Das bedeutet,
dass dem Kanton aus diesem Entgegenkommen 22 Millionen Franken Steuermindereinnahmen
entstehen, den Gemeinden 11 Millionen. Völlig unbestritten und diskussionslos
ging diese Korrektur, die Hans-Ulrich Käser (fdp, Münchenbuchsee)
vor Jahren in einer Motion verlangt hatte, über die Bühne.
Heftiger Erbstreit
Als es jedoch ums Erben ging, gingen die Wogen hoch: Bern solle, wie die
meisten andern Kantone, die Erbschaftssteuer für Kinder, Stief- und
Pflegkinder abschaffen, beantragte die bürgerliche Mehrheit. Damit
wolle man dem Wegzug älterer Menschen in guten wirtschaftlichen Verhältnissen
entgegentreten, sagte Kommissionspräsident Hans Grunder (svp) (...)
Gegen die Aufhebung einer Steuer, «die niemandem weh tut»
und die der Kanton mehr als gut gebrauchen könne, wehrten sich Grüne
und Linke im Verein mit der EVP. Die ersten 100 000 Franken, die jemand
erbe, seien schon heute steuerfrei, sagte EVP-Sprecher Ruedi Löffel
(Münchenbuchsee). In 80 Prozent der Erbfälle müssten direkte
Nachkommen also keine Steuern bezahlen. Und für die 20 Prozent Gutsituierte
sei die Steuer tragbar. Wer eine halbe Million erbe, bezahle 5500 Franken,
wer eine Million erbe, 17 250 Franken, und wer 10 Millionen erbe, 242
000 Franken. Das sei nicht sehr viel, wenn man bedenke, dass der Erbempfänger
das Geld nicht selber erarbeitet habe. Wie Löffel wollten auch SP,
Grünes Bündnis und die GFL die Erbschaftssteuer für direkte
Nachkommen nicht abschaffen.
Die Kluft zwischen Armen und Reichen werde laufend grösser, ein minimaler
Ausgleich bei der Erbschaftssteuer sei deshalb mehr als angebracht, fand
Blaise Kropf (gb/ja, Bern). Mehr Geld ausgeben bei den Strassen, mehr
Sparen beim Budget, weniger Einnahmen bei den Steuern: Eine solche bürgerlichen
Berg- und Talfahrt bringe den Kanton in Nöte, kritisierte namens
der SP deren Fraktionschef Andreas Rickenbacher. (...) Das Parlament beschloss
den Verzicht auf die Erbschaftssteuer unter Namensaufruf mit 101 bürgerlichen
gegen 83 Stimmen. Es produzierte damit «eine Jahrhunderteselei»,
wie Andreas Hofmann (sp, Bern) fand.
Berner Rundschau / MLZ; 24.11.2004, Kanton Bern
Keine Steuern mehr beim Erben
Steuergesetz: Grosser Rat hat kleine Steuersenkung über
Gesetzesrevision erreicht.
Damit Reiche im Alter nicht abwandern, hat der Grosse Rat gestern Steuern
auf Erbschaften abgeschafft. Bedenken gegen eine wachsende Schere zwischen
Arm und Reich griffen nicht. (...)
Ausserdem verlangte die Kommission - mit Stichentscheid des Präsidenten
- eine Anpassung an das Fusionsgesetz, wonach stille Reserven auf Vermögenswerten
steuerlich nicht abzurechnen sind, wenn diese beispielsweise bei Umstrukturierungen
von Firmen neu unter ein Holding- oder Domizilprivileg gelangen. Die Regierung
stellte sich gegen dieses Anliegen.
Mehrheit steht hinter der Regierung
Beim Fusionsgesetz stellten sich EVP, SP, SVP und GFL hinter die Regierung,
weil keine «neuen Steuerschlupflöcher»
geschaffen werden sollten. Die FDP unterstützte die Kommission, weil
sich der Kanton wirtschaftsfreundlich präsentieren müsse. Finanzdirektor
Urs Gasche sagte, dass grosse Unternehmungen durch geschicktes Verschieben
von Strukturen ihre Situation zum Nachteil des Kantonsverbessern könnten.
Das Rückgrat der bernischen Wirtschaft seien zudem die KMUs und nicht
die grossen Holdings. Erstere könnten von dieser Massnahme aber wirklich
nicht profitieren. Der Kommissionsantrag wurde mit 121 zu 68 Stimmen abgelehnt.
EVP, SP und GBJA stemmten sich gegen die Aufhebung der Erbschafts-
und Schenkungssteuern. Es handelt sich laut EVP-Sprecher Rued Löffel
(Münchenbuchsee) um eine bescheidene Steuer, die die Einnahmenseite
nicht saniere, aber doch in kleinem Umfang entlaste. Die steigende «Millionärsquote»
im Kanton Bern zeige zudem, dass von Wegzug Gutverdienender keine Rede
sein könne. Zudem tue diese Steuer niemandem weh, es seien
schliesslich Gelder, die die Nachkommen nicht selber erarbeitet hätten,
meinte der SP-Sprecher. Für die GBJA geht es um einen minimalen Chancenausgleich
zwischen erbenden und nicht erbenden Personen; die Erbschafts- und Schenkungssteuer
sei eine gerechte Steuer. (...).
BZ + Bieler Tagblatt 24.11.04
Keine Erbschaftssteuer mehr
Direkte Nachkommen müssen im Kanton Bern keine Erbschafts-
und Schenkungssteuer mehr bezahlen. Zudem senkte der Grosse Rat gestern
die Tarife der Besteuerung von Kapitalleistungen aus Vorsorge.
(...)
Linksgrüne Abwehr
EVP, SP und GB/JA! stemmten sich gegen die Aufhebung der Erbschafts-
und Schenkungssteuer. Es handelt sich laut EVP um eine bescheidene Steuer,
die die Einnahmenseite nicht saniere, aber doch in kleinem Umfang entlaste.
Zudem tue sie niemandem weh, es seien schliesslich Gelder, die die Nachkommen
nicht selber erarbeitet hätten, meinte der SP- Sprecher. Für
GB/JA! geht es um einen minimalen Chancenausgleich zwischen erbenden und
nichterbenden Personen, die Steuer sei deshalb gerecht. (...)
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