Solothurner Zeitung / MLZ 11.11.2005 / Leserseite Zeitung
Bund 12.11.2005 / Bieler Tagblatt 15.11.2005
Sonntag ist kein Werktag
Abstimmung Arbeitsgesetz
Der Sonntag soll nicht zu einem gewöhnlichen Werktag werden, deshalb
stimme ich Nein zum revidierten Arbeitsgesetz. Die
alltäglichen Dinge werden auch nach Ablehnung des Gesetzes weiterhin
am Sonntag gekauft werden können.
Ruedi Löffel, Grossrat EVP, Münchenbuchsee
Der Bund 4.11.2005, Kanton Bern
Heilig ist nur die Sonntagsruhe
86 Grossräte sagen Nein zu Sonntagsarbeit, signalisieren
in Sachen Ladenöffnungszeiten am Abend aber Kompromissbereitschaft
Ein überparteiliches Grossratskomitee kämpft für ein
Nein Ende November zur Sonntagsarbeit. Einer Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten
unter der Woche scheinen seine Exponenten jedoch nicht apriori abgeneigt.
Am 27. November befindet das Eidgenössische
Stimmvolk an der Urne über die Legalisierung der Sonntagsarbeit in
Bahnhöfen. Die Bedenken vor diesem Schritt scheinen im Kanton Bern
breit gestreut zu sein. Nicht weniger als 86 Grossrätinnen und Grossräte
haben sich in einem Komitee gegen die Referendumsvorlage zusammengeschlossen.
Nebst Vertretern aus dem rot-grünen und dem religiösen Lager
gehören dem Zusammenschluss auch 13 SVP-Mitglieder an. Gestern stellten
fünf Exponenten die Haltung des Komitees an einer Medienkonferenz
vor.
Schlechter Arbeitnehmerschutz
Sonntagsarbeit schade der Familie und der Gemeinschaft, warnte Irène
Marti (sp). Sie bedeute Organisationsstress. Es gebe mit ihr keinen Tag
mehr, an dem selbstverständlich mit der Freizeit anderer gerechnet
werden könne.
«Sonntag ist beste Burnout-Prävention», sagte
Ruedi Löffel (evp). Nicht von ungefähr gebiete die Bibel den
siebten Wochentag als Ruhetag. Gewerkschafter Corrado Pardini
(sp) machte geltend, dass beim Verkaufspersonal der Arbeitnehmerschutz
«eine Wüste» sei. Es gebe in der Verkaufsbranche kaum
Ansprechpartner für die Gewerkschaften und daher sei Liberalisierung
schwierig abzufedern. Hans Michel (svp) wies darauf
hin, dass «der Franken nur einmal ausgegeben werden kann».
Wenn ihn die Leute am Sonntag ausgeben, würden ihn die Gewerbler
am Werktag nicht mehr einnehmen.
Die kritischen Argumente galten freilich nicht allein der Sonntagsarbeit
in den Bahnhöfen. Liberalisiere man das Arbeitsgesetz in Bahnhöfen,
werde die Sonntagsarbeit aus wettbewerblichen Gründen bald auch in
anderen Gebieten erlaubt, befürchtet François Contini (gb/ja).
Als schlechtes Omen wertet das Komitee verschiedene Vorstösse auf
Bundesebene und vor allem den Vorschlag des Bernischen Regierungsrats,
im revidierten Handels- und Gewerbegesetz (HGG) Ladenöffnungsvorschriften
gänzlich zu streichen (der «Bund» berichtete mehrmals).
Im Januar kommt das HGG in den Grossen Rat.
Werktags Kompromiss möglich
Das HGG regelt heutzutage indessen auch die Ladenöffnungszeiten unter
der Woche. An Werktagen ist die Öffnung bis 19 Uhr, am Samstag bis
16 Uhr erlaubt. Wie kompromissbereit werden die 86 Grossräte bei
einer Liberalisierung dieser Zeiten sein? Zwei mildernde Vorstösse
sind hängig. (...) Beide Motionen halten den Sonntag heilig.
«Der Vorschlag des Regierungsrats war ein Schnellschuss»,
meint Grossrat Pardini. Wie er die Allianzen im Rat einschätze, habe
die totale Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten im Kanton keine
Chance. Indessen werden sich bei der Motion Hess viele der 86 Grossräte
kompromissbereit zeigen, vermutet er. (...)
Solothurner Zeitung / MLZ; 28.10.2005 / Leserseite Zeitung
Sonntag-Demontage
Ausgabe vom 22.10. «So lange offen, wie Kunden da sind»
Wenn die Ladenöffnungszeiten völlig liberalisiert werden, bewirkt
dies eine Verlagerung des Konsums von den Dorf- und Quartierläden
in die Einkaufstempel der Agglomerationen. Mit Wirtschaftswachstum hat
dies überhaupt gar nichts zu tun. Die Regierung beweist mit ihrem
Vorschlag, dass die Abstimmung am 27. November nur
der erste Schritt zur vollständigen Demontage des Sonntags als Ruhetag
ist.
Ruedi Löffel, Grossrat EVP, Münchenbuchsee
BZ + Bieler Tagblatt 27.10.2005, Kanton Bern
Radikale Forderung sorgt für Protest
Der Regierungsrat will, dass es keine Vorschriften mehr gibt,
wann Läden werktags abends geschlossen werden müssen. Wie in
anderen Kantonen auch soll der Markt spielen. (...)
«Wir wollen eine radikale Lösung, die durch das Bundesrecht
abgefedert ist», betont Volkswirtschaftsdirektorin Elisabeth Zölch
(SVP).
Der Vorwurf
Doch von dieser radikalen Lösung will die Gewerkschaft Unia nichts
wissen, zumal der Regierungsrat damit «gezielt das Terrain für
die uneingeschränk- te Sonntagsarbeit» vorbereite. Unia sieht
dieses Vorgehen im Kontext zu eidgenössischen Bestrebungen: «Auf
Bundesebene verfolgen die bürgerlichen Parteien nämlich die
Taktik, die Schutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes gegen die Sonntagsarbeit
Stück für Stück zu demontieren.» (...)
Der Vergleich
Ein Blick über die Kantonsgrenze zeigt, dass der Regierungsrat nichts
Revolutionäres anstrebt. Keine Einschränkungen beim Ladenschluss
kennt an Werktagen nämlich der Nachbarkanton Aargau. Gleiches gilt
für die Kantone Appenzell Innerrhoden, Basel-Landschaft, Obwalden
und Zürich. Und in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Freiburg,
Nidwalden und Waadt entscheiden die Gemeinden über die Ladenöffnungszeiten.
Dass die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen, aber auch veränderte
Konsumgewohnheiten für eine Aufhebung der Ladenschlussvorschriften
sprechen würden, steht für den Regierungsrat fest. Die
Aufhebung orientiere sich zudem am Hauptziel der Richtlinien der Regierungspolitik
2003–2006: «Wirtschaftswachstum fördern». Eine
Aussage, die EVP-Grossrat Ruedi Löffel vehement bestreitet: «Die
Behauptung, die Aufhebung diene dem Wirtschaftswachstum, ist erwiesenermassen
falsch, weil die für den privaten Konsum zur Verfügung stehenden
finanziellen Mittel nur einmal ausgegeben werden können.»
Die Forderungen
(...) «Welche Bedürfnisse der Konsumentinnen und Konsumenten
durch die Geschäfte befriedigt werden, soll der Markt entscheiden
und nicht staatlich vorgeschrieben sein», fordert Regierungsrätin
Zölch. Komme dazu, dass eine Aufhebung oder eine Liberalisierung
des Ladenschlusses keine Verpflichtung mit sich bringe, die Geschäfte
länger offen halten zu müssen. Der Regierungsrat gibt
aber zu, «dass für die Beschäftigten im Detailhandel Mehrbelastungen
durch unregelmässigere Arbeitszeiten zu erwarten sind».
(...)
Der Bund 26.10.2005, Kanton Bern
Unbeabsichtigte Schützenhilfe?
Der Regierungsvorschlag zur Abschaffung der Ladenschlusses könnte
den Sonntagsverkaufs-Gegnern helfen
Im November wird in der Schweiz über die Freigabe der Sonntagsarbeit
in Bahnhöfen abgestimmt. Ein Ja sei der Anfang einer totalen Liberalisierung
der Sonntagsarbeit, sagen Gegner. Durch den Vorschlag der Berner Regierung
zum Ladenschluss sehen sie sich bestätigt.
(...) Letzte Woche schlug die Berner Regierung vor, mit der Revision des
Handels- und Gewerbegesetzes (HGG) die Ladenschlusszeiten aufzuheben (der
«Bund» berichtete). Verkaufsgeschäfte könnten damit
öffnen, wann sie wollten. (...)
Die Gegner der eidgenössischen Vorlage freuen sich, dass der Kanton
mit seinem radikalen Vorschlag einer vollständigen Liberalisierung
auf Kantonsebene die Diskussion nun anheizt. «Das ist ein Steilpass
für uns», sagt Grossrätin und SP-Kantonalpräsidentin
Irène Marti Anliker. Grossrat Ruedi Löffel (evp) mutmasst,
dass der Vorschlag Wasser auf seine Mühlen sei. Marti und Löffel
sitzen in einem Kommitee von 90 Grossräten, das sich für ein
Nein im November einsetzt. (...)
Berner Rundschau 22.10.2005, Kanton Bern
So lange offen, wie Kunden da sind
Ladenschlusszeiten Kantonsregierung will hier die Liberalisierung
und dort Werbeverbote
Die Ladenschlussbestimmungen sollen fallen, so will es auf jeden Fall
der Regierungsrat. Die Gewerkschaften haben keine Freude. Sie reklamieren
eine schleichende Demontage der Schutzbestimmungen. (…)
Keine Zigaretten für Jugendliche
(…) Im Januar und im April wird sich das Parlament voraussichtlich
mit einer Teilrevision des Handels- und Gewerbegesetzes befassen. Der
Regierungsrat hat die Vorlage zuhanden des Parlaments verabschiedet. Sie
sieht unter anderem vor, dass der Verkauf von Tabak an unter 18-Jährige
verboten wird.
Daneben soll die Werbung für Tabak und Alkohol auf öffentlichem
Grund untersagt werden, wie das Amt für Information weiter
mitteilte. Auch an öffentlichen Anlässen soll die Werbung nicht
mehr zulässig sein. An Veranstaltungen, die sich ausschliesslich
an ein erwachsenes Publikum richten, dürfe jedoch für Tabak
und Alkohol geworben werden. Mit den beiden Verboten werden Aufträge
des Grossen Rates umgesetzt. Die Verbote stiessen in der kürzlich
abgeschlossenen Vernehmlassung auf ein weitgehend positives Echo. Auch
der Tabakhandel und die beiden grossen Tabakfirmen, die in der Schweiz
tätig sind, unterstützen nach Angaben des Kantons die Vorlage.
Auf Ablehnung stiess das Werbeverbot bei den direkt betroffenen Kreisen,
den Organisationen der Arbeitgeber und bei der SVP.
EVP: Freude und Ärger
Die EVP zeigte sich in einer Mitteilung erfreut über das geplante
Alkohol- und Tabakwerbeverbot sowie das Verkaufsverbot von Tabak an Jugendliche.
Masslos enttäuscht und verärgert sei die Partei aber, dass die
Regierung «durch die Hintertür» beantrage, die Ladenschlussbestimmungen
zu streichen. Die Frage nach den Ladenschlussbestimmungen sei in der Vernehmlassung
des Handels- und Gewerbegesetzes nicht zur Diskussion gestanden, und es
sei völlig unangebracht, dass die Regierung sie nun auf diese Weise
einzubringen versuche. (sda)
zurück
|