Berner Zeitung + Bieler Tagblatt 30.11.06
Einsteigerlöhne für Lehrer nicht senken
ue. In seltener Einmütigkeit hat der Grosse Rat gestern die Änderung
des Lehreranstellungsgesetzes mit 102 zu 0 Stimmen gutgeheissen. Umgesetzt
werden damit Forderungen von
SVP, EVP und Grünen. Ziel der Revision sei es, eine Senkung der
Lehrerlöhne von Berufseinsteigern zu verhindern, sagte Bildungsdirektor
Bernhard Pulver.
Berner Zeitung 11.8.06
Bürgerliche Regierung korrigiert
Der Regierungsrat will ein Zeichen für junge Lehrkräfte
setzen: Der Grundlohn soll am 1. August 2007 um 1,5% angehoben werden.
Jährlich wiederkehrend kostet dies den Kanton Bern 200 000 Franken.
Urs Egli
Frohe Kunde für die bernischen Lehrerinnen und Lehrer: Am 1. August
2007 soll der Grundlohn der Lehrpersonen um 1,5% angehoben werden. Der
Grund: Im Januar 2006 überwies der Grosse Rat eine Motion,
die dem Regierungsrat den Auftrag erteilte, die Grundlöhne für
Lehrkräfte zu erhöhen. Deshalb muss das Lehreranstellungsgesetz
geändert werden. Die Anfangslöhne sollen 1,5% höher angesetzt
werden, als dies im teilrevidierten Lehreranstellungsgesetz vorgesehen
war. Diesem hatten die Berner Stimmbürger 2005 zugestimmt. (...)
Die Grundlöhne sollen wie folgt steigen: Kindergarten: von Fr. 4511.70
auf Fr. 4579.40. Primar: von Fr. 4719.05 auf Fr. 4789.85. Real/Sekundar:
von Fr. 5548.45 auf Fr. 5631.70. Berufsschule: von Fr. 6170.50 auf Fr.
6263.05. Gymnasium: von Fr. 6585.20 auf Fr. 6684.-. Die jährlichen
Mehrkosten von 200 000 Franken stehen einer jährlichen Lohnsumme
der Berner Lehrkräfte von 1,13 Milliarden Franken gegenüber.
Ein Signal für junge Lehrer
Gleichzeitig wird mit der Änderung des Lehreranstellungsgesetzes
das Maximalgehalt auf 157,75% des Grundgehaltes festgesetzt. Der Kanton
Bern verbessere damit den im interkantonalen Vergleich tiefen Einstiegslohn,
sagt Erziehungsdirektor Pulver. Durch die Erhöhung der Grundlöhne
signalisiere der Arbeitgeber, dass er die Arbeit von jungen Lehrerinnen
und Lehrern schätze. «Ich denke, wir haben eine gute Lösung
gefunden», kommentiert Pulver. Der Lehrerverband begrüsst die
Erhöhung zwar, kritisiert aber, dass diese kaum spürbar sei.
Berner Rundschau 24.2.06 / sda 23.2.06
Parlament muss über die Bücher
Lehrerlöhne Regierung sistiert Inkraftsetzung des neuen
Anstellungsgesetzes
Die vom Grossen Rat im Januar beschlossene Erhöhung der Lehrer-Einstiegslöhne
erfordert eine nochmalige Änderung des Lehreranstellungsgesetzes.
Das vom Volk bereits gutgeheissene Gesetz tritt deshalb nicht wie geplant
am 1. August in Kraft.
Bis zum neuerlichen Entscheid des Grossen Rates behält die bisherige
Übergangslösung ihre Gültigkeit, heisst es in einer Mitteilung
des Amtes für Information vom Donnerstag. Das heisst: Die Neueinsteiger
erhalten gleich viel Lohn wie im Jahr 2005, wie Erziehungsdirektor Mario
Annoni (FDP) auf Anfrage sagte.
In der Januar-Session überwies der Grosse Rat mit 98 zu 77 Stimmen
eine überparteiliche Motion
von GFL, SVP und EVP, die dem Regierungsrat den Auftrag erteilte, den
Einstiegslohn für die Lehrkräfte zu erhöhen. Annoni hatte
im Parlament eindringlich davor gewarnt, dass dadurch eine erneute Teilrevision
des Lehreranstellungsgesetzes nötig wird. Gemäss Annoni ging
das Parlament davon aus, dass die Einstiegslöhne via Verordnung (Kompetenz
Regierungsrat) geregelt werden könnten. Annoni wies auch darauf hin,
dass die Gesetzesvorlage dem Parlament aus verfassungsrechtlichen Gründen
nicht vor dem Herbst 2006 vorgelegt werden könne. Diese Einschätzung
wird nun durch ein Gutachten der rechtswissenschaftlichen Fakultät
der Universität Bern gestützt. Somit kann das neue Gesetz, zu
dem das Volk im September 2005 seinen Segen gegeben hatte, nicht wie geplant
auf den 1. August in Kraft gesetzt werden.
Kostenneutrale Lösung?
Aufgrund der neuen Ausgangslage entschied der Regierungsrat, das teilrevidierte
LAG erst in Kraft zu setzen, wenn der Grosse Rat auch über die nötige
Änderung bezüglich Erhöhung der Einstiegslöhne befunden
hat. Der Grosse Rat soll spätestens in der Novembersession 2006 darüber
beraten.
Die grosse politische Frage werde dabei sein, ob nur die Einsteigerlöhne
oder auch alle anderen Gehalts-Stufen entsprechend angehoben werden müssten,
sagte Annoni. Sofern der Grosse Rat eine kostenneutrale Regelung wünsche,
hätte dies negative Auswirkungen auf die übrigen Stufenanstiege.
Wenn auf diesem Weg hingegen die Löhne für alle Stufen leicht
angehoben werden sollten, hätte dies - verteilt auf mehrere Jahre
- Auswirkungen im Umfang von 20 Millionen Franken, schätzte Annoni.
(sda)
Kommentar:
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass der Regierungsrat die Kompetenz
hätte, die Motion ohne Gesetzesänderung umzusetzen. Ruedi Löffel,
Motionär
Initianten Daniel Pauli (r./SVP) und Ruedi Löffel
(EVP) hatten die Motion zusammen mit einer Rätin der von Johanna
Wälti (l.) präsidierten GFL eingereicht. Bild: Langenthaler
Tagblatt (Bruno Utz)
Bund 25.1.06
Mehr Lohn für junge Lehrkräfte
Grosser Rat passt trotz Volksentscheid Gesetz an
Eigentlich steigen die Einstiegslöhne für junge Lehrkräfte
gar nicht, sondern es wird vielmehr auf eine bereits beschlossene Senkung
verzichtet. Die Sache ist kompliziert, so kompliziert, dass sich der Grosse
Rat nach nur vier Monaten berufen fühlte, einen Volksentscheid zu
korrigieren. Gestern überwies die geschlossene Linke mit Hilfe von
rund 20 SVP-Abweichlern eine Motion,
die verlangt, die ab 1. August 2006 geltenden Einstiegslöhne seien
um rund 90 Franken pro Monat zu erhöhen.
Ein Blick zurück: In den letzten Jahren wurde der Lohnanstieg der
Lehrkräfte aus Spargründen kontinuierlich gesenkt. Dadurch sanken
auch die Einstiegslöhne auf 97,5 Prozent des ursprünglichen
Niveaus. Letztes Jahr verabschiedete der Grosse Rat dann das neue Lehreranstellungsgesetz,
mit dem das Lohnsystem auf eine neue Basis gestellt werden sollte. Wegen
des Referendums gegen das Gesetz musste der Grosse Rat ebenfalls letztes
Jahr eine Übergangslösung verabschieden und beschloss, dass
die Grundgehälter nicht unter 99 Prozent der ursprünglichen
Ansätze fallen dürfen. Im September 2005 lehnte das Stimmvolk
das Referendum ab und stimmte damit dem neuen Lohnsystem zu.
Als Nebeneffekt des neuen Gesetzes sinken die Einstiegslöhne per
1. August 2006 im Vergleich zum letzten Jahr um rund 90 Franken.
Für die Regierung ist die Sache klar: Der Volksentscheid
steht über der Übergangslösung. Nehme der Grosse Rat die
Motion an, sei eine erneute Revision des Lehreranstellungsgesetzes notwendig,
noch bevor dieses in Kraft getreten sei. Zudem seien Mehrkosten von über
20 Millionen Franken zu erwarten.
Die Urheber der Motion beeindruckte dies nicht. «Wir wollen nur
die Anfangslöhne erhöhen», sagte Ruedi Löffel (evp,
Münchenbuchsee). Dies sei ohne Gesetzesrevision möglich,
behauptete Daniel Pauli (svp, Schliern). Und Dorothea Loosli (gfl, Detligen)
sagte: «Das Volk war sich nicht bewusst, dass mit dem neuen Gesetz
die Einstiegslöhne gesenkt werden.»
Annoni nervt sich über Rat
Mario Annoni (fdp) nervte sich gestern sichtlich über das Anliegen
der Ratsmehrheit. «Sie können das beschliessen. Sie dürfen
dann aber nicht bei der Budgetdebatte im November lineare Kürzungen
bei der Erziehungsdirektion verlangen. Sie müssen konsequenter sein.»
Diesen Gefallen tat der Grosse Rat dem Erziehungsdirektor aber nicht und
überwies die Motion mit 98 zu 77 Stimmen.
Sollte nun tatsächlich eine Gesetzesrevision nötig werden, so
tritt diese frühestens 2007 in Kraft. Das würde bedeuten:
Berufseinsteiger, die 2004 neu angestellt wurden, verdienten 97,5 Prozent
des ursprünglichen Grundgehalts, 2005 angestellte 99 Prozent, 2006
angestellte wieder 97,5 Prozent und 2007 angestellte erneut 99 Prozent.
(rw)
Berner Rundschau 25.1.06
Anfangsgehalt darf nicht sinken
Lehrerlöhne: Bevor das Lehreranstellungsgesetz in Kraft
tritt, droht schon eine Revision
Lehrkräfte haben beim Berufseinstieg Anrecht auf mindestens 99 Prozent
des Grundgehalts. Dies beschloss der Grosse Rat gestern trotz Warnungen
des Erziehungsdirektors Mario Annoni. Dieser befürchtet eine Revision
des Lehreranstellungsgesetzes und hohe Mehrkosten. Christoph Aebischer
Lehrerlöhne bewegen das Parlament auch 2006: Gestern debattierte
der Grosse Rat über die Anfangslöhne der bernischen Lehrerinnen
und Lehrer. Erst im April 2005 hielt der Rat fest, dass diese nicht weiter
sinken dürften. Mindestens 99 Prozent des Grundgehalts müssten
garantiert sein. In den letzten Jahren schwankte der Einstiegslohn wegen
des komplizierten Lohnsystems und der per Dekret verordneten Abbremsung
des Gehaltsaufstiegs dauernd (wir berichteten).
Inzwischen hat das Stimmvolk jedoch Ja zum teilrevidierten Lehreranstellungsgesetz
(LAG) gesagt. Die Revision des Dekrets im April sei nur vor dem Hintergrund
des Referendums, das im September scheiterte, ein taugliches Mittel gewesen,
machte die Regierung geltend.
Revision, bevor das LAG gilt
Da der Grosse Rat trotzdem eine entsprechende Motion
überwies, gilt diese Regelung weiterhin. 98 Grossrätinnen und
Grossräte sagten Ja gegenüber 77 Nein-Stimmen. Darum erhalten
Berufseinsteiger aufs neue Schuljahr hin nicht wie vorgesehen 97,5 sondern
99 Prozent des alten Grundgehalts, so die Forderung der Motionäre
Dorothea Loosli (GFL/Detligen), Daniel Pauli (SVP/Köniz) und Ruedi
Löffel (EVP/ Münchenbuchsee).
Dem LAG droht, nun noch bevor es in Kraft tritt, bereits eine Revision,
wie Erziehungsdirektor Mario Annoni (FDP) ausführte. Auch gefährde
der Vorstoss das vordringliche Ziel, die Gehaltssysteme von Lehrkräften
und übrigem Staatspersonal aufeinander abzustimmen.
(...) Daniel Pauli erinnerte daran, was die Motion bezweckt: «Wir
wollen verhindern, dass die Einstiegslöhne weiter sinken.»
Es gehe etwa um 100 Franken pro Monat und Lohntüte. Gemäss seinen
Abklärungen sei deswegen keine Gesetzesrevision nötig. Die Anpassung
sei fällig, weil die Lohndifferenz bei den Staatsangestellten mit
gleicher Qualifikation ständig anwachse. Am Schwanz stehe mittlerweile
- die Lehrerschaft. Bei einem Nettolohn von knapp 4300 Franken könne
eine Lehrkraft, die beim Berufseinstieg schon eine Familie habe, direkt
beim Sozialamt anklopfen und um Unterstützung ersuchen.
Annoni kündigt Mehrkosten an
Annoni spürte die drohende Niederlage und grenzte sich vorsorglich
ab: «Die Anpassung wird nicht kostenneutral sein. Und ich will dann
nicht im Herbst hören, dass das Parlament bei der Erziehungsdirektion
lineare Kürzungen beschliesst. Das stört mich», wetterte
er; dies obwohl Annoni zu diesem Zeitpunkt längst alt Regierungsrat
sein wird.
Gemäss der Antwort der Regierung wird die Anpassung der Einstufungen
drei Millionen Franken kosten. Zusätzlich rechnet die Erziehungsdirektion
mit einmaligen Lohnerhöhungskosten von schätzungsweise 20 Millionen
Franken, um die Systematik des Lohnsystems aufrecht erhalten zu können.
Fällig werde dies am 1. August 2007. Denn eine Revision kann gemäss
Regierung erst auf diesen Termin hin in Kraft treten.
sda 24.1.06
Parlament revidiert Einstiegslohn für Lehrkräfte
Das neue Lehreranstellungsgesetz (LAG) ist noch nicht in Kraft, und
bereits droht eine Revision. Grund ist eine vom Grossen Rat am Dienstag
angenommene Motion, die
den Einstiegslohn für Lehrkräfte betrifft.
In ihrer Motion verlangten Dorothea Loosli (GFL/Detligen), Daniel
Pauli (SVP/Schliern) und Ruedi Löffel (EVP/Münchenbuchsee),
Berufseinsteigerinnen sei der Lohn gemäss Revision des Lehreranstellungsdekrets
(LAD) vom April 2005 auszurichten.
In ihrer Antwort legte die Regierung dar, das LAG habe Vorrang vor dem
LAD. Zudem sei es ein relevantes Ziel der Revision des LAG gewesen, die
Gehaltssysteme von Lehrkräften und Kantonspersonal zu harmonisieren.
Dieses Ziel gefährde der Vorstoss. (...)
Trotz eindringlicher Warnung von Erziehungsdirektor Mario Annoni, die
Änderung werde zwingend eine Revision des LAG nach sich ziehen, da
das Lohngefüge der Lehrkräfte verändert werde, nahm der
Rat den Vorstoss gegen den Willen eines Teils der Bürgerlichen mit
98:77 Stimmen an.
Bieler Tagblatt vom 21.04.2005, Ressort Schweiz-BE
Grosser Rat: Lehrerlöhne
Gehaltsaufstieg per Dekret weiter abgebremst
Der Gehaltsaufstieg bei den Lehrerlöhnen kann abgebremst
werden. Der Grosse Rat hat einer Änderung des Dekrets über die
Anstellung der Lehrkräfte zugestimmt.
sda. Laut des Dekrets über die Anstellung der Lehrkräfte (LAD)
konnten bisher bei den einzelnen Gehaltsstufen die Maximalwerte um bis
zu neun Prozent unterschritten werden. Neu wird eine Unterschreitung von
bis zu 13,5 Prozent möglich. Das Dekret müsse geändert
werden, weil wegen des ergriffenen Referendums das Lehreranstellungsgesetz
nicht wie vorgesehen in Kraft treten könne, machten die Befürworter
geltend. Der Regierungsrat habe den Gehaltsaufstieg bereits gebremst,
jedoch seinen Spielraum von neun Prozent ausgeschöpft.
Annoni warnt
Im Sinne einer Übergangslösung müsse der Spielraum um 4,5
auf 13,5 Prozent ausgeweitet werden. Gebe es keine weitere Abbremsung
des Gehaltsaufstiegs, habe das für den Kanton Mehrkosten von über
15 Mio. Franken zur Folge, warnte Erziehungsdirektor Mario Annoni.
Dank des Referendums könne nun das Volk über das Lohnsystem
abstimmen, machte Irène Hänsenberger geltend. Es gehe nicht
an, diesem Entscheid vorzugreifen und mitten im Spiel die Spielregeln
zu ändern. Ein gleichlautender Antrag aus den Reihen der
GFL, der EVP und der SVP verlangte ausserdem, dass das Anfangsgehalt einer
Lehrkraft 99 Prozent des Grundgehalts nicht unterschreiten dürfe.
Der Lohn der Einsteiger sei seit 1999 gesunken, obwohl die Anforderungen
an die Ausbildung gestiegen seien, sagte Ruedi Löffel (EVP/Münchenbuchsee).
Der Rat stimmte mit 90 zu 59 Stimmen für den Antrag. Das
Dekret passierte die Schlussabstimmung mit 88 gegen 40 Stimmen bei 19
Enthaltungen.
Journal du Jura du 21.04.2005, Rubrique Espace-Régions
Instruction PUBLIQUE | Décret sur le statut du corps enseignant
Règles changées en cours de partie?
Le Grand Conseil n'a pas accordé aux enseignants l'augmentation
qu'ils étaient en droit d'attendre. En revanche, les nouveaux profs
pourront compter sur un salaire légèrement réévalué.
Le référendum contre la révision de la Loi sur le
statut des enseignants ayant abouti, celle-ci ne pourra pas entrer en
vigueur en août 2005, comme prévu. Dès lors, c'est
le décret de 1994 sur le statut du personnel enseignant qui réglera
la question des progressions salariales jusqu'à ce que le peuple
se prononce sur le référendum, et s'il l'accepte, qu'une
nouvelle loi soit élaborée. Le problème, c'est que
le décret habilitait le Conseil exécutif, en raison de la
mauvaise situation financière, à réduire jusqu'à
un maximum de 9% la hausse individuelle des traitements. La mesure étant
limitée, le gouvernement a donc proposé de le modifier afin
de pouvoir réduire jusqu'à 13,5% la hausse individuelle
des traitements. (…) Cette modification, «en cours
de partie, des règles du jeu», a fait bondir la gauche. Socialistes,
évangéliques et AVeS ont proposé le refus d'entrée
en matière. (…)
L'évangéliste Ruedi Löffel est convenu qu'il était
«peu adroit de traiter d'une affaire qui fait l'objet d'un référendum
sur lequel nous devrons voter cette année.» Pour lui, au
contraire, «le canton doit tout mettre en ordre pour motiver les
enseignants.»
(…) l'entrée en matière soit finalement acceptée
par 96 voix contre 75 et une abstention.
Une fleur aux débutants
Entrés dans le vif du sujet, les députés ont ensuite
débattu d'un amendement du décret demandant que
le traitement des nouveaux enseignants ne représente pas moins
de 99% du traitement de base. Une proposition défendue conjointement
par la Liste libre et le PEV, ainsi qu'individuellement par l'UDC
Daniel Pauli. «Un petit signe de certitude en période de
trouble», a indiqué la VLL Dorothea Loosli. Ce d'autant plus,
tel que l'a ajouté Irène Hänsenberger, que les nouveaux
venus dans le métier ont suivi un cursus plus long. (…) Les
députés ont toutefois adopté la proposition, avant
d'accepter le décret. Un prix de consolation pour les représentants
du corps enseignant qui appelaient hier à cesser le bricolage de
leur statut, en distribuant des tournevis aux élus devant le Rathaus.
D. J.
sda / eBund 20.4.05; Kanton Bern
LEHRERLOHN
Gehaltsaufstieg per Dekret weiter abgebremst
Der Gehaltsaufstieg bei den Lehrerlöhnen kann weiter abgebremst werden.
Der bernische Grosse Rat hat am Mittwoch einer Änderung des Dekrets
über die Anstellung der Lehrkräfte (LAD) zugestimmt. Laut LAD
konnten bisher bei den einzelnen Gehaltsstufen die Maximalwerte um bis
zu neun Prozent unterschritten werden. Neu wird eine Unterschreitung von
bis zu 13,5 Prozent möglich. Das Dekret müsse geändert
werden, weil wegen des ergriffenen Referendums das Lehreranstellungsgesetz
nicht wie vorgesehen in Kraft treten könne, machten die Befürworter
geltend. (…)
Dank des Referendums könne nun das Volk über das Lohnsystem
abstimmen, machte Irène Hänsenberger geltend. Es gehe nicht
an, diesem Entscheid vorzugreifen und mitten im Spiel die Spielregeln
zu ändern.
Ein gleichlautender Antrag aus den Reihen der GFL, der EVP und
der SVP verlangte ausserdem, dass das Anfangsgehalt einer Lehrkraft 99
Prozent des Grundgehalts nicht unterschreiten dürfe. Der Lohn der
Einsteiger sei seit 1999 gesunken, obwohl die Anforderungen an die Ausbildung
gestiegen seien, sagte Ruedi Löffel (EVP/Münchenbuchsee). Der
Rat stimmte mit 90 zu 59 Stimmen für den Antrag. Das Dekret
passierte die Schlussabstimmung mit 88 gegen 40 Stimmen bei 19 Enthaltungen.
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