Medienmitteilung des Kantons Bern 29.04.2008

Verbot für "Flat rate - und "All you can drink -Partys

Ab dem 1. Juli 2008 sind im Kanton Bern "Flat rate"- und "All you can drink"-Partys verboten. Alkoholische Getränke dürfen an Veranstaltungen weder gratis noch zu einem festen Preis unabhängig von der Menge abgegeben werden. Der Regierungsrat setzt nun die entsprechende Änderung im Gastgewerbegesetz in Kraft.

Der Gesamtkonsum alkoholischer Getränke ist in den letzten Jahren zwar zurückgegangen. Zugenommen hat aber das Rauschtrinken, insbesondere durch Jugendliche. Regelmässiger und exzessiver Alkoholkonsum im Jugendalter kann die Entwicklung massiv stören. "Flat rate"- oder "All you can drink"-Partys leisten dem Rauschtrinken Vorschub, weil die einzelnen Getränke nicht mehr bezahlt werden müssen und so ein wichtiges Hemmnis wegfällt, zuviel zu trinken.
Die Abgabe von alkoholischen Getränken gratis oder zu einem festen Preis ohne Berücksichtigung der abgegebenen Menge wird deshalb verboten. Andere unentgeltliche Angebote oder Pauschalen sind vom Verbot nicht erfasst, beispielsweise Degustationen oder Gourmetmenüs, zu denen der jeweils passende Wein serviert wird. Der Grosse Rat hat das Gastgewerbegesetz im letzten Jahr geändert. Diese Änderung tritt nun am 1. Juli 2008 in Kraft.
Weitere Änderungen betreffen die generellen Überzeiten im Gastgewerbe und die Meldepflicht für Vereinslokale. Neu können für Gastgewerbebetriebe generelle Überzeitbewilligungen bis 05.00 Uhr erteilt werden. Somit werden Öffnungszeiten "rund um die Uhr" möglich. Für die Ausdehnung der Öffnungszeiten ist ein neues Gesuch nötig. Die Bewilligungen sind nur möglich, wenn der Schutz der Nachbarschaft vor übermässigem Lärm gesichert ist. Vereinslokale benötigen nach wie vor keine Gastgewerbebewilligung, müssen aber gemeldet sein. Für diese Meldung besteht eine Übergangsfrist bis Ende 2008.

Das Verbot von "Flat rate"- und "All you can drink"-Partys ist Teil der Massnahmen gegen Alkohol und Tabakmissbrauch. Bereits am 1. Januar 2007 ist die Werbung für Alkohol und Tabak eingeschränkt und die Abgabe von Tabak an Personen unter 18 Jahren verboten worden. (...) Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren darf seit längerem kein Alkohol ausgeschenkt oder verkauft werden. Für Spirituosen und Tabak beträgt die Altersgrenze 18 Jahre. Alle Personen - ausgenommen Eltern - machen sich zudem seit dem 1. Januar 2007 strafbar, wenn sie Kindern oder Jugendlichen Alkohol und Tabak weitergeben.
Die Einhaltung der Bestimmungen überwachen die Gemeinden. Sie haben die betroffenen Betriebe bei verschiedenen Gelegenheiten über das Werbeverbot und das Verkaufs- und Abgabeverbot für Alkohol und Tabak informiert. Zudem sind Testkäufe durchgeführt worden, die teilweise zu Strafanzeigen und zu verwaltungsrechtlichen Verwarnungen gegen die jeweiligen Betriebe geführt haben. Die Informationen und Testkäufe werden auch im laufenden Jahr weitergeführt. Stellen die Gemeinden Verstösse fest, machen sie Strafanzeigen und beantragen verwaltungsrechtliche Massnahmen.

 

20 Minuten 1.02.2007 Basel/Region

Gesetzesänderung gefordert

Wer für jüngere Geschwister oder Kollegen Alkohol besorgt, kann in Bern seit Anfang Jahr gebüsst werden. Basler Fachstellen sind sich einig, dass das Gesetz auch für die Region nützlich wäre.

Seit Anfang Jahr gelten im Kanton Bern die wohl weitgehendsten Jugendschutzbestimmungen der Schweiz: Wer für seine kleinen Geschwister oder ein jüngeres Gschpänli Alkohol kauft, macht sich strafbar. Wird der Käufer in flagranti erwischt, gibts eine Anzeige, zudem muss er mit einer Mindestbusse von 200 Franken rechnen.
Jürgen Ullmann vom Basler Blauen Kreuz findet diese Erweiterung des Gesetzes absolut sinnvoll. «Vielleicht kann so der Alkoholproblematik bei Minderjährigen ein Riegel geschoben werden», meint Ullmann. Das Problem, dass Jüngere so mit Alkohol versorgt werden, sei altbekannt. «Das ist eine prüfenswerte Idee», findet auch Paul Rohrbach vom Baselbieter Blauen Kreuz.
Josha Frey von der Abteilung Jugend, Familie und Prävention in Basel sieht in der Bestimmung die Möglichkeit, Zeichen zu setzen, glaubt aber nicht an grosse Erfolge: «Es sind immer nur Einzelne, die die Polizei erwischen kann – als alleinige Massnahme reicht das sicher nicht», gibt er zu bedenken. Denise Dollinger

 

20 Minuten 31.01.2007 Bern/Region

Neues Jugendschutzgesetz zu wenig klar kommuniziert?

BERN - Seit Anfang Jahr kann gebüsst werden, wer für jüngere Geschwister oder Gspänli Alkohol besorgt. Dies weiss jedoch kaum jemand: Der Kanton habe zu wenig informiert, kritisieren nun Präventionsexperten.

«Wir bekommen (...) Telefonate von verunsicherten Leuten», sagt Ruedi Löffel von der Berner Fachstelle für Suchtprävention. Seit Anfang Jahr gelten im Kanton Bern die wohl härtesten Jugendschutzbestimmungen der Schweiz: So macht sich unter anderem bereits strafbar, wer für seine kleineren Geschwister oder ein jüngeres Gspänli Alkohol kauft. «Weil vom Kanton nichts kommuniziert wurde, wissen aber weder das Verkaufspersonal noch die Konsumenten Bescheid», nervt sich Löffel. «Damit haben wir ein echtes Problem.»
Dass ein Informationsdefizit besteht, findet auch Marc Heeb von der Stadtberner Gewerbepolizei. «Bis im März wollen wir alle Geschäfte mit Merkblättern sensibilisieren. Zudem werden wir bei den Verkaufsstellen vorsprechen.» Laut Heeb wurde zwar bisher noch niemand gebüsst. «Wenn wir aber jemanden in flagranti erwischen, gibts eine Anzeige.» Die Mindestbusse beträgt 200 Franken.
Ruedi Löffel will jetzt nochmals beim Kanton intervenieren, damit die neuen Bestimmungen rasch bekannt werden. «Zudem dehnen wir in diesem Jahr unsere Testkäufe aus», sagt er. Raffaela Moresi

 

20 Minuten 22.12.2006 Bern/Region

Jugend wird besser vor Alkohol geschützt

BERN -Wer Minderjährigen Alkohol abgibt, macht sich bald strafbar. Zusammen mit dem Rauch- und Werbeverbot tritt in Bern ab Januar die härteste Jugendschutzbestimmung der Schweiz in Kraft.

«Wir haben bald das beste und fortschrittlichste Jugendkonzept der Schweiz», freut sich EVP-Grossrat Ruedi Löffel. Ab dem 1. Januar 2007 wird in Bern mit einer Busse bestraft, wer Minderjährigen Alkohol verkauft oder für seinen kleinen Bruder oder ein jüngeres Gspänli Alkohol kauft.
«Der Alkoholkonsum bei Jugendlichen ist ein Riesenproblem», sagt Löffel. «Exzesse und Wochenendorgien richten bei Minderjährigen massive Schäden an, weil ihr Hirn sich noch in der Entwicklung befindet.» Seit Jahren kämpft der Suchtexperte für einen verschärften Jugendschutz. Er hofft nun, dass den Jungen das grosse Risiko durch die neuen Alkoholbestimmungen stärker bewusst wird.
Die Polizei ist sich im Klaren, dass sich diese nur schwer durchsetzen lassen: «Wir haben keine Spezialisten, die das überprüfen», sagt Kapo-Sprecher Olivier Cochet. «Wenn wir Minderjährige mit Alkohol erwischen, fragen wir aber, woher sie ihn haben.»
Ab 2007 wird im Kanton Bern auch den jungen Rauchern der Kampf angesagt: Zigaretten gibts neu erst ab 18 Jahren. Zudem gelten restriktive Werbeverbote für Tabakwaren und Alkohol. Lorenz Hanselmann

 

20 Minuten 20.01.2006 Bern/Region

Wer Jugendlichen Alkohol beschafft, soll bestraft werden

BERN - Fachleute und Politiker wollen im Kampf gegen den Alkoholkonsum von Jugendlichen härter durchgreifen: Erwachsene, die Jungen Alkohol beschaffen, sollen bestraft werden.

Oft ist es ein älterer Kollege oder der grosse Bruder, der den Alkohol für eine Gruppe Jugendlicher einkauft. Am anschliessenden Saufgelage beteiligen sich dann aber munter auch die Jüngeren. «Dies ist für das Verkaufspersonal, das auf das Alter der Alkohol-Käufer achtet, sehr frustrierend», sagt die Berner SVP-Grossrätin Käthi Wälchli.
Deshalb verlangt sie jetzt in einem politischen Vorstoss, dass die erwachsenen Alkohol-Beschaffer künftig bestraft werden.
Auch Präventions-Fachmann und EVP-Grossrat Ruedi Löffel kämpft dafür. Er weiss: «Bei der Revision des Gastgewerbegesetzes wird dieser Punkt behandelt.» Zwar ist eigentlich schon heute die Alk-Abgabe an Junge verboten. «Es braucht aber ganz klar eine Präzisierung dieses Artikels», sagt Löffel. Er ist überzeugt, dass ein solches Gesetz umgesetzt und die Einhaltung kontrolliert werden kann. Philipp Probst

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