Medienmitteilung des Kantons Bern 29.04.2008Verbot für "Flat rate - und "All you can drink -PartysAb dem 1. Juli 2008 sind im Kanton Bern "Flat rate"- und "All you can drink"-Partys verboten. Alkoholische Getränke dürfen an Veranstaltungen weder gratis noch zu einem festen Preis unabhängig von der Menge abgegeben werden. Der Regierungsrat setzt nun die entsprechende Änderung im Gastgewerbegesetz in Kraft. Der Gesamtkonsum alkoholischer Getränke ist in den letzten Jahren
zwar zurückgegangen. Zugenommen hat aber das Rauschtrinken, insbesondere
durch Jugendliche. Regelmässiger und exzessiver Alkoholkonsum im
Jugendalter kann die Entwicklung massiv stören. "Flat rate"-
oder "All you can drink"-Partys leisten dem Rauschtrinken Vorschub,
weil die einzelnen Getränke nicht mehr bezahlt werden müssen
und so ein wichtiges Hemmnis wegfällt, zuviel zu trinken. Das Verbot von "Flat rate"- und "All you can drink"-Partys
ist Teil der Massnahmen gegen Alkohol und Tabakmissbrauch. Bereits am
1. Januar 2007 ist die Werbung
für Alkohol und
Tabak eingeschränkt und die Abgabe
von Tabak an Personen unter 18 Jahren verboten worden. (...) Kindern
und Jugendlichen unter 16 Jahren darf seit längerem kein Alkohol
ausgeschenkt oder verkauft werden. Für Spirituosen und Tabak beträgt
die Altersgrenze 18 Jahre. Alle Personen - ausgenommen Eltern - machen
sich zudem seit dem 1. Januar 2007 strafbar, wenn sie Kindern oder Jugendlichen
Alkohol und Tabak weitergeben.
20 Minuten 1.02.2007 Basel/RegionGesetzesänderung gefordertWer für jüngere Geschwister oder Kollegen Alkohol besorgt, kann in Bern seit Anfang Jahr gebüsst werden. Basler Fachstellen sind sich einig, dass das Gesetz auch für die Region nützlich wäre. Seit Anfang Jahr gelten im Kanton Bern die wohl
weitgehendsten Jugendschutzbestimmungen der Schweiz: Wer für
seine kleinen Geschwister oder ein jüngeres Gschpänli Alkohol
kauft, macht sich strafbar. Wird der Käufer in flagranti erwischt,
gibts eine Anzeige, zudem muss er mit einer Mindestbusse von 200 Franken
rechnen.
20 Minuten 31.01.2007 Bern/RegionNeues Jugendschutzgesetz zu wenig klar kommuniziert?BERN - Seit Anfang Jahr kann gebüsst werden, wer für jüngere Geschwister oder Gspänli Alkohol besorgt. Dies weiss jedoch kaum jemand: Der Kanton habe zu wenig informiert, kritisieren nun Präventionsexperten. «Wir bekommen (...) Telefonate von verunsicherten Leuten»,
sagt Ruedi Löffel von der Berner Fachstelle für Suchtprävention.
Seit Anfang Jahr gelten im Kanton Bern die wohl härtesten Jugendschutzbestimmungen
der Schweiz: So macht sich unter anderem bereits strafbar, wer für
seine kleineren Geschwister oder ein jüngeres Gspänli Alkohol
kauft. «Weil vom Kanton nichts kommuniziert wurde, wissen aber weder
das Verkaufspersonal noch die Konsumenten Bescheid», nervt sich
Löffel. «Damit haben wir ein echtes Problem.»
20 Minuten 22.12.2006 Bern/RegionJugend wird besser vor Alkohol geschütztBERN -Wer Minderjährigen Alkohol abgibt, macht sich bald strafbar. Zusammen mit dem Rauch- und Werbeverbot tritt in Bern ab Januar die härteste Jugendschutzbestimmung der Schweiz in Kraft. «Wir haben bald das beste und fortschrittlichste Jugendkonzept
der Schweiz», freut sich EVP-Grossrat Ruedi Löffel. Ab
dem 1. Januar 2007 wird in Bern mit einer Busse bestraft, wer Minderjährigen
Alkohol verkauft oder für seinen kleinen Bruder oder ein jüngeres
Gspänli Alkohol kauft.
20 Minuten 20.01.2006 Bern/RegionWer Jugendlichen Alkohol beschafft, soll bestraft werdenBERN - Fachleute und Politiker wollen im Kampf gegen den Alkoholkonsum von Jugendlichen härter durchgreifen: Erwachsene, die Jungen Alkohol beschaffen, sollen bestraft werden. Oft ist es ein älterer Kollege oder der grosse Bruder, der den
Alkohol für eine Gruppe Jugendlicher einkauft. Am anschliessenden
Saufgelage beteiligen sich dann aber munter auch die Jüngeren. «Dies
ist für das Verkaufspersonal, das auf das Alter der Alkohol-Käufer
achtet, sehr frustrierend», sagt die Berner SVP-Grossrätin
Käthi Wälchli. |