Berner Rundschau 11.11.2009
Familien: Ergänzungsleistungen ab 2013?
Ergänzungsleistungen für Working Poor-Familien, Ausbau
der familienergänzenden Kinderbetreuung und die Vernetzung des bestehenden
Beratungsangebotes: Das ist die Stossrichtung der regierungsrätlichen
Familienpolitik.
Der Kanton habe schon viel gemacht und mache immer noch viel für
die Familien, stellte Fürsorgedirektor Philippe Perrenoud (SP) gestern
bei der Vorstellung des vergangene Woche vom Gesamtregierungsrat gutgeheissenen
Familienkonzepts klar. Und trotzdem sieht der Regierungsrat Handlungsbedarf.
Eine gute Familienpolitik müsse den gesellschaftlichen Veränderungen
Rechnung tragen. (...)
EVP applaudiert
Auslöser von Familienkonzept, Familienkonferenz und Ergänzungsleistungen
sind drei vom Grossen Rat überwiesene Motionen der EVP-Grossräte
Daniel Steiner, Marianne Streiff und Christine Schnegg. In einer Stellungnahme
begrüsst die EVP die regierungsrätliche Arbeit: «Das Familienkonzept
sieht klare Stossrichtungen in der Unterstützung, Stärkung und
Entlastung der Familien vor, und wir beurteilen die Priorisierung einzelner
Massnahmen als richtig und wichtig.» Sie hoffe nun auf den politischen
Umsetzungs-Willen. (uz)
Berner Zeitung 11.11.2009
Freude bei EVP, Aufschrei bei SVP
Die EVP des Kantons Bern dankte dem Berner Regierungsrat gestern «anerkennend»
für die Erarbeitung des Familienkonzepts. Ihre Freude kommt nicht
von ungefähr: Es waren die EVP-Grossrätinnen Marianne Streiff
(Oberwangen) und Christine Schnegg (Lyss), die mit ihren Motionen in der
Märzsession 2007 einerseits eine direktionenübergreifende Konferenz
zur Vernetzung der Familienpolitik und andererseits ein Konzept mit Massnahmen
zur Familienförderung verlangt hatten. Der nun vorliegende Bericht
lasse hoffen, dass die Familienthematik «künftig in einem breiten
Spektrum angeschaut und bearbeitet wird», schreibt die EVP. Sie
hofft «auf den politischen Willen zur Umsetzung». Bei der
SVP allerdings dürfte sie vergebens hoffen. Unter dem Titel «Wer
soll das bezahlen?», äusserte sie sich gestern in einer Medienmitteilung
überaus kritisch zu den «neusten Ausgabeplänen»
der Regierung. Die Grünen Kanton Bern hingegen reagierten erfreut:
In den Ergänzungsleistungen für Familien sehen sie ein «taugliches
Instrument, um dem skandalösen ‹Armutsrisiko Familie›
wirksam zu begegnen». sgs
sda 10.09.2009
10'000 Franken Abzug für Krippen-Kinder
In der Debatte zur steuerlichen Entlastung von Familien hat
der Nationalrat einen separaten Elterntarif und einen Abzug für die
Kinderbetreuung durch Dritte gutgeheissen.
In einer Kaskade von Abstimmungen nahm er dabei gegenüber Bundesrat,
Ständerat und Kommissionsmehrheit eine Umschichtung vor. Den Elterntarif
legte die grosse Kammer so fest, dass der Steuerbetrag
gegenüber dem Verheiratetentarif um 250 Franken
pro Kind reduziert wird. Für die Betreuung
der Kinder bis zum 14. Altersjahr durch Dritte beschloss er einen Abzug
von maximal 10'000 Franken vom steuerbaren Einkommen.
Die Kommissionsmehrheit hatte einen Steuerrabatt von 170 Franken
und einen Fremdbetreuungsabzug von maximal 12'000 Franken vorgeschlagen.
Mit der kostenneutralen Umschichtung - beschlossen mit 96 zu 86 Stimmen
- möchte der Nationalrat den tieferen Einkommen entgegenkommen.
Nichts wissen wollte der Rat vom Vorschlag (...), den Abzug von 12'000
Franken auch den Eltern zu gewähren, die ihre Kinder selber betreuen.
Diese Lösung hätte die Kosten der Reform für den Bund von
500 Millionen auf 1 Milliarde Franken verdoppelt. Auch ein Ansatz von
8000 Franken wurde verworfen.
Nach dem Willen des Nationalrates soll die Vorlage bereits Anfang 2010
in Kraft treten. (...)
Sonntag / MLZ; 30.08.2009; Seite 57 Region Solothurn
Unterstützung für jede Form von Kinderbetreuung
«Betreuungsabzüge in
ein Kindergeld umwandeln»
Ruedi Löffel-Wenger (EVP) ist Berner Grossrat. Er
lebt in Münchenbuchsee.
Der Ständerat will Familien mit Kindern steuerlich entlasten. Dies
ist erfreulich, denn Kinder sind wichtig, wertvoll und unersetzlich. Weil
Kinder nach wie vor eine grosse finanzielle Herausforderung darstellen,
sind Massnahmen zur Entlastung von Familien unterstützenswürdig
und längst überfällig.
Der Ständerrat betreibt aber Etikettenschwindel, weil er
einseitig Familien entlasten will, die ihre Kinder durch Drittpersonen
betreuen lassen. Damit bin ich überhaupt nicht einverstanden, denn
jede Form der Kinderbetreuung ist für unsere Gesellschaft und letztlich
auch für die Volkswirtschaft von grosser Bedeutung. Eine Diskriminierung
von Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, ist schlicht nicht akzeptabel!
Wer für die Betreuung seiner Kinder auf Einkommen verzichtet, darf
nicht zusätzlich benachteiligt werden, da bereits tiefere Leistungen
bei den Sozialversicherungen in Kauf genommen werden. Wer seine Kinder
selber betreut, verdient die Unterstützung der Gesellschaft genauso
wie Familien, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen. Der Abzug beim steuerbaren
Einkommen darf nicht eine einzige Form der Kinderbetreuung bevorzugen
und so zum versteck- ten familienpolitischen Instrument werden.
Der Ständeratsbeschluss geht sogar doppelt in die falsche Richtung.
Vom vorgeschlagenen Abzug würden nämlich ärmere Familien
gar nicht profitieren. Zahlreichen Familien – insbesondere alleinerziehenden
Eltern – würde der hohe Fremdbetreuungsabzug keine Entlastung
bringen, weil sie ohnehin keine Bundessteuer bezahlen müssen. Aus
sozialpolitischer Sicht wäre es viel sinnvoller, die Betreuungsabzüge
und Kinderabzüge in ein Kindergeld umzuwandeln. Pro Kind und pro
Jahr erhalten alle Eltern, unabhängig der Betreuungsform, einen fixen
Betrag. Mit diesem neuen Instrument würden alle Familien von einer
Gutschrift profitieren, auch diejenigen, die arm sind oder von Armut bedroht
sind.
Eine Anpassung an die moderne
Familie von heute
Mit der neuen Reform sollen Eltern, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen,
die Kosten dafür von den Steuern abziehen können. Dies wäre
eine Anpassung an die modernen Familien von heute und würde die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf für Frauen und Männer fördern. Die
steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern ist aus volkswirtschaftlicher
und familienpolitischer Sicht wichtig.
Berufsauslagen können von den Steuern abgezogen werden. Da es sich
bei den Kosten, die berufstätigen Eltern für die Fremdbetreuung
ihrer Kinder erwachsen, auch um eine Art Berufsauslagen handelt, sollte
ein Abzug dieser Kosten bei den Steuern möglich sein.
Die Reform ist geeignet, die Steuergerechtigkeit zwischen steuerpflichtigen
berufstätigen Paaren mit und solchen ohne Kinder zu verbessern. Die
heutige steuerliche Benachteiligung der Eltern, die auf die Fremdbetreuung
ihrer Kinder angewiesen sind, wird damit behoben. Durch die steuerliche
Entlastung wird den berufstätigen Eltern eine freiere Gestaltung
des Familienlebens ermöglicht. Familie und Beruf wird sich besser
unter einen Hut bringen lassen.
Ein weiterer wichtiger Grund, diese Reform gutzuheissen, ist die Situation
alleinerziehender Elternteile. Sie sind in den meisten Fällen gezwungen,
einer Arbeit nachzugehen. Zu 100 Prozent arbeiten und daneben die Kinder
selbst zu betreuen, ist unmöglich. Die teure Fremdbetreuung ist mit
einem einzigen Einkommen kaum zu bezahlen. Der Abzug der Fremdbetreuung
bei den Steuern wäre auch für Alleinerziehende eine finanzielle
Entlastung.
Zu begrüssen wäre, wenn auch Eltern, bei denen ein Elternteil
vollzeitlich den Nachwuchs betreut, von einer Steuerentlastung profitieren
könnten. Dies wird jedoch aus finanzieller Sicht nicht möglich
sein. Es bleibt zu hoffen, dass die steuerliche Entlastung für Familien
endlich eingeführt wird.
Clivia Wullimann (SP) ist Solothurner Kantonsrätin. Sie lebt in Grenchen.
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