Hier
finden Sie den Vorstoss
zur Suizidbeihilfe im Kanton Bern,
der am 27. Januar im Grossen Rat traktandiert war und zuückgezogen
wurde.
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Berner Zeitung online 04.02.10
Regierungsrat will keine strengeren Regeln
Der Bundesrat will strengere Regeln für die organisierte
Sterbehilfe. Der Regierungsrat des Kantons Bern ist allerdings der Meinung,
die gesetzliche Regelung sei genügend.
Der Bundesrat will die Suizidhilfe ausdrücklich regeln, schreibt
das Bundesamt für Justiz in der Medienmitteilung vom 28. Oktober
2009. Er sieht zwei Varianten eines Gesetzesentwurfs vor, welche er an
die Vernehmlassung geschickt hat, die bis am 1. März 2010 dauert.
In der ersten Variante will der Bundesrat die Gesetzgebung mit verschiedenen
Sorgfaltspflichten ergänzen. So soll die suizidwillige Person ihren
Willen frei äussern und sich ihren Willen reiflich überlegt
haben. Dazu sollen zwei Gutachten von zwei verschiedenen Ärzten gemacht
werden müssen, die von der Suizidhilfeorganisation unabhängig
sind. Als zweite Variante stellt der Bundesrat ein Verbot der organisierten
Suizidhilfe zur Diskussion.
Die Praxis zeige, dass bei der Sterbehilfe und der Suizidbeihilfe kein
Handlungsbedarf bestehe, findet der Regierungsrat des Kantons Bern. Das
Traktandum wurde am Donnerstag diskutiert. Das geltende Strafrecht und
das Standesrecht der Ärzteschaft biete genügend Handhabe um
Missbräuche zu verhindern. Allerdings müsse
das geltende Recht konsequent durchgesetzt werden. (...)
Info aus dem Grossen Rat 27.01.10
Vorstoss zurückgezogen
Anlässlich der Sitzung des Grossen Rates vom 27. Januar haben die
beiden Motionäre Steiner und Löffel (beide EVP) ihre Motion
"Suizidbeihilfe
im Kanton Bern" zurückgezogen. Sie begründeten ihren
Schritt damit, dass die Regierung offenbar nicht bereit oder in der Lage
sei, sich differenziert auf das Thema einzulassen. Die Motionäre
kündeten an, das wichtige Thema gegebenenfalls mit einem neuen Vorstoss
wieder aufzugreifen.
NZZ Online 11.01.10
Initiative gegen «Sterbehilfe-Tourismus» gültig erklärt
Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag eine Volksinitiative
der EDU zum Sterbetourismus für gültig erklärt, die in
den Augen der Regierung gegen Bundesrecht verstösst. Jetzt muss das
Volk darüber abstimmen.
(sda) Das Begehren der EDU verlangt, dass jegliche
Beihilfe zum Selbstmord verboten wird, sofern die sterbewillige
Person nicht mindestens ein Jahr lang im Kanton gelebt hat. Die Initianten
wollen mit ihrer Initiative dem Sterbetourismus einen Riegel schieben.Der
Zürcher Regierungsrat hatte dem Parlament beantragt, die Initiative
für ungültig zu erklären, weil sie gegen Bundesrecht sowie
das Gleichheitsgebot verstosse. Für eine Ungültigkeits- Erklärung
wäre eine Zweidrittelsmehrheit des Parlaments nötig gewesen.
Am Montag waren das 114 Stimmen.
Es waren dann aber nur 98 Ratsmitglieder, die dem Antrag der Regierung
folgten. Neben der EDU und der EVP wollte auch die SVP das Volk über
das Begehren abstimmen lassen. (...)
Schwer mit dem Entscheid hat sich die CVP getan, wie deren Fraktionspräsident
Philipp Kutter (Wädenswil) sagte. «Wir stimmen contre-coeur
dagegen.» Viele hofften, dass mit dieser Initiative den Auswüchsen
der Sterbehilfe ein Riegel geschoben werden könnte. «Aber der
Kanton Zürich hat kein Recht auf ein eigenes Recht.» Die Initianten
sind hingegen überzeugt, dass ihr Begehren mit Bundesrecht vereinbar
ist. «Die bundesrechtliche Regelung ist nicht als abschliessend
zu betrachten», sagte Stefan Dollenmeier (EDU, Rüti). Zur Zeit
als die massgeblichen Paragrafen im Strafgesetzbuch eingefügt wurden,
habe niemand erahnt, dass die Sterbehilfe einmal gewerbsmässig betrieben
würde. (...)
Bund 2.12.09 / Regierungsrat
Keine zusätzlichen Paragrafen wegen Sterbehilfe
Für die Sterbehilfe braucht es nach Ansicht der Berner Kantonsregierung
keine zusätzlichen gesetzlichen Grundlagen.
Die strenge Kontrolle jedes Einzelfalles durch die Justiz sei die beste
Garantie dafür, dass Sterbebegleitung und Sterbehilfe nicht ausuferten.
Jeder Freitod gelte gesetzlich als aussergewöhnlicher Todesfall,
der ein Ermittlungsverfahren nach sich ziehe, erklärt
der Regierungsrat in einer gestern veröff entlichten Antwort auf
einen EVP-Vorstoss.
Bisher seien im Zusammenhang mit Sterbehilfeorganisationen im Kanton Bern
aber noch nie Strafverfahren eingeleitet worden. Die Kantonspolizei habe
2008 insgesamt 35 Todesfälle unter dem Stichwort «Suizid durch
Sterbehilfeorganisation» erfasst. (sda)
sda / Berner Zeitung online 1.12.09
Sterbehilfe soll nicht stärker geregelt werden
Für die Sterbehilfe braucht es nach Ansicht der Berner
Kantonsregierung keine zusätzlichen gesetzlichen Grundlagen.
Die strenge Kontrolle jedes Einzelfalles durch die Justiz sei die beste
Garantie dafür, dass Sterbebegleitung und Sterbehilfe nicht ausuferten.
Jeder Freitod gelte gesetzlich als aussergewöhnlicher Todesfall,
der ein Ermittlungsverfahren nach sich ziehe, erklärt der Regierungsrat
in einer am Dienstag veröffentlichten Anwort auf einen Vorstoss
aus den Reihen der EVP. Das gelte in jedem Fall, insbesondere auch im
Zusammenhang mit Sterbehilfeorganisationen.
Bislang keine Strafverfahren
Bisher seien im Zusammenhang mit Sterbehilfeorganisationen im Kanton Bern
aber noch nie Strafverfahren eingeleitet worden. Es seien auch keine Sorgfaltspflichtverletzungen
durch derartige Organisationen bekannt. Die Kantonspolizei Bern hat gemäss
Antwort des Regierungsrates 2008 insgesamt 35 Todesfälle unter dem
Stichwort «Suizid durch Sterbehilfeorganisation» erfasst.
2009 waren es bisher 29 Fälle. Aufgrund dieser Fallzahlen könne
man nicht von einem eigentlichen Sterbetourismus sprechen, auch wenn tatsächlich
einige Verstorbene im Ausland gelebt hätten, hält die Regierung
weiter fest.
Nicht mehr hinnehmbar
Die Forderung nach zusätzlichen rechtlichen Grundlagen stammt von
den beiden EVP-Grossräten Ruedi Löffel (Münchenbuchsee)
und Daniel Steiner-Brütsch (Langenthal). Sie verlangten vom Kanton,
er solle Grundlagen schaffen, um den Sterbetourismus zu verhindern. Die
Angebote verschiedener Sterbehilfeorganisationen hätten in der Schweiz
ein Ausmass und eine «fragwürdige Qualität» erreicht,
die nicht mehr ohne weiteres hingenommen werden könne. Nun brauche
es strenge gesetzliche Vorschriften.
Das letzte Wort in der Sache wird das Kantonsparlament haben. Wann der
Vorstoss behandelt wird, ist noch offen. (jek/sda)
Berner Zeitung 29.10.09
«Wir möchten nicht zum Land des Sterbetourismus werden»
Eveline Widmer-Schlumpf erklärt, warum der Bundesrat sich
nicht vorrangig für ein Verbot der Sterbehilfe starkmacht.
Noch vor zwei Jahren erachtete der Bundesrat eine Regelung der Sterbehilfe
für unnötig. Woher das schnelle Umdenken?
Eveline Widmer-Schlumpf: Wir stellen eine Entwicklung fest, die Grenzen
und Schranken nötig macht. Beispielsweise gehen die Organisationen
teils dazu über, ihre Kunden zu akquirieren. Auch hat die Zahl der
Sterbewilligen aus dem Ausland zugenommen. Wir möchten aber nicht
zu einem Land des Sterbetourismus werden, und umgekehrt Sterbehilfe-Organisationen
auch nicht vollständig verbieten. Wir suchen einen pragmatischen
Weg.
Sie ziehen den pragmatischen Weg einem Verbot klar vor.
Das ist die Haltung des Bundesrates, wenn auch nicht sämtlicher Mitglieder.
Aus verschiedensten Gesprächen mit Ethikern, Medizinern, Theologen
und Soziologen glaube ich, dass sich eine Mehrheit – darunter auch
die evangelischen Landeskirchen – für diese Variante aussprechen
könnte. Und zwar, weil sie der Realität Rechnung trägt
und das Problem nicht mit einem Verbot in die Illegalität verdrängt.
Das heisst: Organisierte Sterbehilfe ja, aber nur noch unter klaren
Voraussetzungen.
Genau. Zunächst muss eine suizidwillige Person ihren Willen frei
äussern und sich ihren Entscheid reiflich überlegt haben. Erforderlich
sind zudem zwei Gutachten von zwei verschiedenen Ärzten. Eines muss
belegen, dass die suizidwillige Person urteilsfähig ist, das zweite,
dass die suizidwillige Person an einer körperlichen Krankheit leidet,
die unheilbar ist und in kurzer Zeit zum Tod führen wird. Damit wird
die organisierte Suizidhilfe für Personen mit
chronischen Krankheiten ohne tödliche Prognose sowie für psychisch
Kranke ausgeschlossen. Die Palliativmedizin soll es diesen Menschen
ermöglichen, in Würde weiterzuleben. (...)
Bund 24.08.09
Berner Polizei kritisiert Exit
Polizeieinsatz Die Kantonspolizei steht nach einem
fragwürdigen Einsatz bei einem von der Sterbehilfeorganisation Exit
begleiteten Freitod in Bern in der Kritik. Dabei seien die Behörden
unverhältnismässig vorgegangen. Jetzt wehrt sich die Kantonspolizei:
Die Situation sei nicht korrekt wiedergegeben worden. Die
Polizei bedauert es, dass Exit mit dem Todesfall Druck auf die Untersuchungsbehörden
mache, um mit dem Kanton Bern ein Abkommen zu erwirken. In Zürich
hat Exit mit den Behörden bereits einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen.
(tga) weiter...
Limmattaler Tagblatt / MLZ; 08.08.2009; Zürich
«Stopp der Suizidhilfe!»
Die von der Eidgenössisch-Demokratischen Union (EDU) lancierten
Zwillingsinitiativen gegen die Sterbehilfe im Kanton Zürich sind
zustande gekommen. (...) Die Initiative «Nein zum Sterbetourismus
im Kanton Zürich» verlangt, dass Suizidhilfe an Personen, die
nicht mindestens ein Jahr lang ihren Wohnsitz im Kanton hatten, verboten
wird. Die zweite Initiative, «Stopp der Suizidhilfe!», beauftragt
den Kanton mit einer Standesinitiative zu verlangen, dass im Strafgesetz
jede Art von Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord verboten wird. (...)
Im Initiativkomitee sind laut EDU auch Politiker von CVP, EVP, SVP und
SD vertreten.
Bund 21.07.09 / Leserbrief zu Suizidbeihilfe definitiv geregelt, «Bund»
vom 11. Juli
Suizidhilfe ist nicht Sterbehilfe
Exit und Dignitas würden die Begriffe
gleichsetzen, das sei aber nicht korrekt
Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft hat mit Exit eine Vereinbarung
getroffen, die die Suizidbeihilfe regeln soll. Es ist meines Erachtens
höchste Zeit, Suizidbeihilfe und Sterbehilfe auseinanderzuhalten.
Das von den Suizidbeihilfe-Ideologen und Politikern verursachte Durcheinander
mit Sterben und Suizidbeihilfe sollte endlich beendet werden.
Bei der Sterbehilfe handelt es sich um die Betreuung Sterbender als Aufgabe
der Ärzte, von Angehörigen und Pflegepersonen. Bei
der Tätigkeit der irreführenderweise als «Sterbehilfeorganisationen»
bezeichneten Exit und Dignitas handelt es sich jedoch nicht um die Betreuung
natürlich Sterbender, sondern um Suizidbeihilfe für Verzweifelte.
Die vom Art. 115 des Strafgesetzbuches nur bei «selbstsüchtigen
Motiven» für strafbar erklärte Beihilfe zum Suizid missachtet
Fakten des natürlichen Sterbevorgangs und die heutigen Möglichkeiten,
dem todkranken Sterbenden Schmerzen und Leiden zu ersparen.
Aus ärztlicher Sicht sei daran erinnert, dass das Sterben des Menschen
wie bei allen Lebewesen auf diesem Planeten ein natürlicher Vorgang
ist, und dass dank den Endorphinen kein sterbender Mensch in der Agonie
leidet. Die Äusserungen Sterbender und tödlich Verletzter und
die Berichte von Patienten, die nach einem Herzstillstand wiederbelebt
wurden und von Leuten, die tödliche Gefahren im Gebirge und im Krieg
überstanden haben, beweisen diese Tatsache der gnädigen Natur.
Die Linderung von Schmerzen und Angst ist bei allen,
auch todkranken Patienten, dank mitmenschlichem Beistand und den heute
verfügbaren Medikamente effektvoller als in früheren Zeiten.
Wenn dadurch das Lebensende des todkranken Patienten einige Zeit früher
eintritt als ohne Verabreichung dieser Medikamente, widerspricht dies
dem ärztlichen Auftrag, Leiden zu mildern, nicht. Diese Leidensmilderung
als «indirekt aktive Sterbehilfe» zu bezeichnen, unterstellt
den Ärzten die Bereitschaft, Patienten zu töten und könnte
zur Rechtfertigung der aktiven Sterbehilfe verwendet werden. Leider hat
die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAM in ihren
Richtlinien für die ärztliche Betreuung Sterbender und cerebral
schwerst geschädigter Patienten die bisher vertretene Auffassung,
dass «Beihilfe zum Suizid kein Teil ärztlicher Tätigkeit»
sei, aufgegeben und die Beihilfe zum Selbstmord in bestimmten Situationen
akzeptiert und damit wohl «political correctness» demonstriert.
Obwohl die Betreuungsmöglichkeiten von Sterbenden
noch nie so gut waren wie heute und die grosse Mehrheit der Menschen natürlich
sterben und die Theatralik, die von den Suizidhilfeorganisationen zum
«menschenwürdigen» Sterben inszeniert wird, als abstossend
empfinden, wollen Politiker zwei unsympathischen, sich wichtigtuerisch
für wohltätig haltenden Organisationen den regulierenden gesetzlichen
Segen der Oberstaatsanwaltschaft erteilen.
Ist Art. 115 des Strafgesetzbuches nicht überholt und revisionsbedürftig?
Sind die irreführend «Sterbehilfeorganisationen» genannten,
in Tat und Wahrheit jedoch den Suizid erleichternden Vereine Exit und
Dignitas nicht eher widerliche Zeiterscheinungen, über die diskutiert
und abgestimmt werden sollte. Max Geiser, Wabern
20 Minuten online 15.07.09 / Sterbehilfe-Debatte
Dirigent und Ehefrau sterben bei Dignitas
Die Sterbehilfeorganisation Dignitas begleitet einen britischen
Dirigenten und seine Frau in den Tod. (...)
Sir Edward Downes und seine Frau Joan sind in der Dignitas-Liegenschaft
in Pfäffikon ZH gemeinsam in den Tod gegangen. Der 85-jährige
Downes war ein renommierter Dirigent, der 1991 von der Queen geadelt wurde,
seine 74-jährige Ehefrau war eine ehemalige Balletttänzerin.
Während sie an Krebs im Endstadium litt, war Edward Downes nach Angaben
der beiden Kinder, die bei der Sterbebegleitung anwesend waren, «fast
blind und zunehmend taub», aber nicht todkrank.
Dieser Aspekt sorgt neben der Prominenz der Betroffenen für heftige
Debatten. In Grossbritannien ist Sterbehilfe streng
verboten, sogar Beihilfe zum Selbstmord ist strafbar. Erst letzte
Woche scheiterte im Oberhaus ein Antrag, zumindest die Sterbebegleitung
im Ausland nicht mehr zu bestrafen.
Gegner der Sterbehilfe fühlen sich durch den Fall Downes bestätigt:
«Ehefrauen und -männer könnten sich
unter Druck gesetzt fühlen, gemeinsam mit ihrem Partner zu sterben,
obwohl sie nicht krank sind», sagte Alastair Thompson von
der Organisation «Care Not Killing» der «Times».
(...) (pbl)
Bund 14.07.09 / Leserbriefe
Wertewandel
Der Vertragsabschluss mit Exit mag gewisse juristische Klärungen
bringen, unter dem Strich aber ist es die Legitimation der Suizidbeihilfe.
Das bedeutet einen bemerkenswerten Paradigmawechsel – die Jurisprudenz
setzt ethische Massstäbe und lanciert einen nicht zu unterschätzenden
Wertewandel in der Gesellschaft. Als unwert erachtetes Leben darf sich
töten lassen, Kranke und Schwache werden sich
inskünftig für ihr Weiterleben rechtfertigen müssen.
Der Respekt vor dem Nächsten verliert seinen wichtigsten Partner
– die unantastbare Würde, die jedem Menschen innewohnt. Wie
töricht, sich über die zunehmende Gewaltbereitschaft in der
Gesellschaft zu beschweren! Daniel Beutler-Hohenberger, Mühlethurnen
Bund 11.07.09 / Zürich
Suizidhilfe definitiv geregelt
Wem darf unter welchen Voraussetzungen Suizidhilfe geleistet werden,
und wie genau hat ein solcher Vorgang abzulaufen – die Zürcher
Oberstaatsanwaltschaft und die Sterbehilfeorganisation Exit haben diese
Fragen nun einvernehmlich geregelt. Die Standesregeln halten folgende
zentrale Grundsätze fest: Suizidhilfe darf nur urteilsfähigen
Menschen gewährt werden, deren Todeswunsch aus einem schweren Leiden
aufgrund von Krankheit, Unfall oder Behinderung und ohne äusseren
Druck entstanden ist und andauert. Mögliche Alternativen
müssen besprochen und erwogen beziehungsweise
ausgeschöpft sein. Als Sterbemittel
darf einzig Natrium-Pentobarbital angewendet werden. Die Suizidhilfeorganisation
darf keinen Gewinn anstreben.
Psychisch kranke Personen sind nicht von vornherein von der Freitodhilfe
ausgeschlossen. Ihr Sterbewunsch darf aber nicht Ausdruck oder Symptom
ihrer Krankheit und damit behandelbar sein. Ihre Urteilsfähigkeit
und die Hintergründe des Wunsches, aus dem Leben zu scheiden, müssen
noch gründlicher abgeklärt und dokumentiert werden als bei psychisch
Gesunden.
Ausländer nicht ausgeschlossen
Auch Sterbewillige aus dem Ausland dürfen Suizidhilfe in der Schweiz
in Anspruch nehmen. Der Arzt in der Schweiz, der das Rezept für das
tödliche Mittel ausstellt, muss mit der Person aber zweimal in einem
gewissen zeitlichen Abstand persönliche Gespräche führen
und zum gleichen Schluss kommen wie die vorgelegten Zeugnisse. (...)
Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger, der im Vorfeld aus seiner persönlichen
Skepsis keinen Hehl machte, habe aus gesundheitspolizeilicher Sicht gegen
den Abschluss der Vereinbarung keine Einwände erhoben, heisst es
in der Mitteilung.
Im Kanton Zürich werden jährlich gegen 200 Suizidbegleitungen
durchgeführt, davon rund ein Drittel durch Exit. Die Sterbehilfeorganisation
Dignitas hat die Vereinbarung nicht unterzeichnet. Ihr Präsident,
Ludwig A. Minelli, kritisierte früher einen Entwurf der Richtlinien:
Dieser würde «einem Polizeistaat gut anstehen». (sda)
sda 29.06.09 / Suizidbeihilfe
Couchepin fordert Verbot für Sterbehilfe
Bundesrat Pascal Couchepin prellt in Sachen Suizidbeihilfe vor:
Obwohl der Bundesrat noch keine Vorlage ausgearbeitet hat, spricht sich
der Innenminister für ein Verbot der «gewerblichen» Suizidbeihilfe
aus.
Dies sagte Couchepin am Montag gegenüber der Sendung «10 vor
10» des Schweizer Fernsehens. Er kritisierte im gleichen Zug auch
die Vereinbarung, die der Kanton Zürich vor kurzem mit der Organisation
Exit abgeschlossen hat. Diese legt die Vorgaben für die Suizidbegleitungen
von Exit fest.
Der Staat müsse sehr zurückhaltend sein, wenn es um das Leben
der Leute gehe, sagte Couchepin zur Vereinbarung. Ausserdem müsse
zuerst eine Debatte
über die Suizidbeihilfe geführt werden. (...)
Berner Rundschau / Solothurner Zeitung / MLZ 22.06.09 Front / Kanton
«Haben keine Ahnung»
EVP-Grossräte fordern Statistik zur Sterbehilfe
Die Sterbehilfe verunsichert viele Leute - auch im Kanton Bern. In einer
Motion
fordern nun Grossräte der EVP eine jährlich zu aktualisierende
kantonale Statistik der Suizidbeihilfen durch Organisationen. «Das
ist präventiv», sagt Grossrat Ruedi Löffel. Das Zahlenwerk
solle Auskunft geben, welche Organisationen den Freitod begleiten. Peter
Widmer - er ist Sterbebegleiter von «Ex International» - wehrt
sich und erklärt: «Die Politiker haben offenbar keine Ahnung,
wie die Sterbehilfe abläuft.»
«Wir sind keine Sterbefabrik»
Eine jährlich zu aktualisierende kantonale Statistik der
Suizidbeihilfen durch Organisationen - das fordern Grossräte der
EVP. Es sei alles legal, erklärt «Ex International».
Bruno Utz
«Unsere Forderung ist präventiv. Wir wollen Diskussionen verhindern,
wie sie die Sterbehilfeorganisationen Dignitas und Exit im Kanton Zürich
auslösen», sagt Ruedi Löffel (EVP/Münchenbuchsee).
Der Grossrat hat zusammen mit Erstunterzeichner Daniel Steiner (EVP/Langenthal)
die Motion
«Suizidbeihilfe im Kanton Bern» eingereicht. Deren Ziel
ist eine jährlich zu aktualisierende Statistik der Suizidbeihilfen
durch Sterbehilfeorganisationen. Das Zahlenwerk soll Auskunft geben, welche
Organisation den Freitod begleitet hat.
Sterbetourismus verhindern
Ebenfalls enthalten sein soll der Wohnkanton beziehungsweise die Nationalität
der in «den Selbstmord» begleiteten Personen. Weitere Motionspunkte
betreffen den Grund der Suizidbeihilfe, die Anzahl der Ermittlungsverfahren
durch die Untersuchungsrichterämter und die Zahl der danach eingeleiteten
Strafverfahren. «Wichtig ist uns zudem, dass der Regierungsrat die
rechtlichen Grundlagen erarbeitet, damit Sterbetourismus verhindert werden
kann. Es ist unschön, dass Ausländer in unseren Kanton kommen,
um in ihren Herkunftsländern geltende Gesetze zu umgehen»,
sagt Grossrat Löffel.
«Politiker haben keine Ahnung»
«Die Politiker haben offenbar keine Ahnung, wie die Sterbehilfe
abläuft», erklärt Peter Widmer. Er ist seit 1997 Sterbebegleiter
von «Ex International». (...) Statistiken seien nicht notwendig.
Jeder Fall werde von den Behörden genau abgeklärt. (...)
Bisher habe «Ex International» im Durchschnitt jährlich
acht Menschen in den Freitod begleitet. Derzeit
seien es etwa zwei Menschen pro Monat, darunter auch Schweizer.
(...)
Bundesrat uneins, Nationalräte drücken
Der Bundesrat will zum Umgang mit Sterbehilfeorganisationen eine Vernehmlassung
mit verschiedenen Vorschlägen ausarbeiten, liess dieser vergangene
Woche verlauten. Im Januar hatte Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf
angekündigt, Sterbehilfeorganisationen sollen in der Schweiz tätig
sein dürfen, Voraussetzung sei allerdings, dass sie nicht aus finanziellen
Interessen handeln und klare ethische Grundsätze einhalten. Wie diese
aussehen könnten, formulierte EVP-Nationalrat Hansruedi Aeschbacher
(ZH) in seiner im Oktober 2008 eingereichten Parlamentarischen Initiative.
Diese haben auch die Berner SVP-Nationalräte Jean-Pierre Graber und
Erich von Siebenthal (SVP) sowie Walter Donzé (EVP) mitunterzeichnet.
Sie verlangen eine Gesetzesänderung, dass nur «selbstlose,
absolut unentgeltlich geleistete Suizidhilfe straffrei bleiben soll und
dafür auch kein Geld, keine Vermächtnisse, Geschenke oder andere
geldwerte Leistungen vom Suizidbeihelfer, seinem Umfeld oder einer involvierten
Suizidhilfeorganisation entgegengenommen werden dürfen». Der
Vorstoss wurde noch nicht behandelt. (uz)
Medienmitteilung der EVP Schweiz 19.06.09
EVP befürwortet ein Verbot der Suizidbeihilfe
Am Mittwoch hat der Bundesrat zum ersten Mal ein generelles
Verbot der Sterbehilfeorganisationen ins Auge gefasst – wie es die
EVP seit langem verlangt. Im Gegenzug muss die Palliativpflege ausgebaut
werden, weil dadurch die Lebensqualität steigt und die Angst vor
dem Tod sinkt.
Erfreut nimmt die EVP zur Kenntnis, dass der Bundesrat am Mittwoch
zum ersten Mal ein generelles Verbot der Sterbehilfeorganisationen ins
Auge gefasst hat – laut EVP-Präsident Heiner Studer die einzig
konsequente Haltung: „Der Suizidwunsch entspringt in den allermeisten
Fällen einer schweren Lebenskrise. Diese Menschen brauchen in ihrer
Verzweiflung persönliche Zuwendung, Beratung und intensive medizinische
Betreuung. Sie brauchen Hilfe zum Leben und nicht Hilfe zum Sterben.“
Die EVP lehnt hingegen gesetzliche Rahmenbedingungen für Sterbehilfeorganisationen
ab, weil die organisierte Sterbehilfe so normalisiert und legitimiert
wird. In den Augen der EVP missbrauchen die Sterbehilfeorganisationen
die aktuelle rechtliche Situation für eine Kultur des Todes, die
Leiden nicht mehr durchträgt, sondern ausmerzt. Legiferieren heisst
auch legitimieren. Mit einer neuen Gesetzgebung würde die Beihilfe
zum Suizid gesellschaftlich und ethisch akzeptiert.
Im Gegenzug will die EVP die Palliative
Care ausbauen. Sie ermöglicht ein Sterben in Würde ohne
unerträgliche körperliche und seelische Qualen. Erfahrungsgemäss
steigt die Lebensqualität entscheidend, wenn Patienten ausreichend
palliativ betreut werden. Dadurch verschwinden die Angst vor dem Tod und
der Todeswunsch oft.
Kommt auf Bundesebene kein Verbot der Suizidbeihilfe zustande, müssen
zumindest das Kriterium selbstsüchtiger Motive im Strafgesetzbuch
konkretisiert und der Sterbetourismus verboten werden. Suizidbeihilfe
soll erstens nur dann straffrei sein, wenn die Personen oder Organisationen,
die Suizidbeihilfe leisten, dafür absolut keine finanziellen Leistungen
oder andere geldwerte Vorteile von der sterbewilligen Person oder ihrem
Umfeld entgegen nehmen. Und sie soll zweitens nur dann straffrei sein,
wenn es sich bei den Sterbewilligen um in der Schweiz ansässige Personen
handelt. Dazu braucht es aber kein neues Gesetz. Eine Anpassung von Artikel
115 des Strafgesetzbuches reicht vollkommen aus.
20 Minuten 09.06.09
EVP kämpft gegen Sterbetourismus
BERN. "Es geht um Leben und Tod", sagt EVP-Grossrat
Daniel Steiner. Gerade weil das Thema Sterbehilfe ein so heisses Eisen
sei, habe die Bevölkerung ein Recht auf umfassende Information. Die
EVP-Fraktion verlangt deshalb mit einem Vorstoss,
dass der Kanton eine detaillierte Statistik zu den Suizidbeihilfen führt.
"Wir schlagen eine Mindestaufenthaltsdauer vor, damit keine Express-Tötungen
ohne Abklärungen mehr möglich sind." So lasse sich der
Sterbetourismus verhindern. (...).
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