Hier finden Sie den Vorstoss zur ZAS,
den ich für die Fragestunde der März-Session 2010 eingereicht habe.


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Thuner Tagblatt 22.04.10

Teure Rettungsfahrt nach Saufgelage

Ein junger Thuner muss ein Saufgelage teuer bezahlen: Er hat die Kosten der Rettungsfahrt ins Spital zu berappen, obwohl seine Alkoholvergiftung nicht so schlimm wie befürchtet war. Dies entschied das Verwaltungsgericht. Nora Scheidegger
Im Sommer 2008 trafen Passanten in Thun auf einen offensichtlich sturzbetrunkenen jungen Mann. Der damals 19-jährige Thuner war nicht ansprechbar und hatte einen schnellen und schwachen Puls. Als der Rettungsdienst eintraf, war er aber schon wieder bei Bewusstsein. (...) Die Sanitäter vermuteten eine Alkoholvergiftung und wollten ihn ins Spital bringen. Der junge Mann lehnte dies zuerst ab, liess sich dann aber doch dazu überreden. Im Spital wurde der Verdacht auf eine Alkoholvergiftung bestätigt. Der junge Mann blieb über Nacht dort, konnte jedoch am nächsten Morgen wieder entlassen werden.

Mit Gewalt ins Spital?
Kurze Zeit später flatterte die Rechnung für die Rettungsaktion dem trinkfreudigen Mann ins Haus: 744 Franken sollte er dem Spital bezahlen. Er weigerte sich und machte vor der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) geltend, er sei «mit Gewalt ins Fahrzeug gezerrt und gegen seinen Willen im Spital festgehalten worden». Nachdem die GEF ihm Recht gab, gelangte das Spital ans Verwaltungsgericht. Das Gericht schenkte diesen Aussagen des jungen Mannes keinen Glauben: «Seine Darstellungen sind nicht glaubwürdig», heisst es im kürzlich veröffentlichten Urteil. (...) Man müsse den Rettungskräften einen gewissen Beurteilungsspielraum zubilligen, wenn es darum geht, eine konkrete Lage einzuschätzen. In diesem Fall wusste das Team, dass der junge Mann wegen seines Alkoholkonsums bewusstlos geworden war. «Der Schluss auf eine Alkoholvergiftung ist da naheliegend.» Dass sie ihn deshalb zu einer Spitaleinweisung überredeten, sei «nicht zu beanstanden».
Man dürfe nicht vergessen, dass die Rettungskräfte – wären sie unverrichteter Dinge abgezogen – den Vorwurf riskiert hätten, einen bewusstlosen und offensichtlich betrunkenen jungen Mann einfach seinem Schicksal überlassen zu haben. Dass die Alkoholvergiftung im konkreten Fall glimpflich verlaufen sei, spreche nicht gegen das Vorgehen der Rettungskräfte. (...)

 

BZ / Thuner Tb / Berner Oberländer / BT 24.03.10 / KOMA-TRINKEN

Kanton soll Schraube anziehen

Ausnüchterungszellen für Koma-Trinker: Was Zürich hat, fordert der EVP-Grossrat Ruedi Löffel auch für Bern. Dafür müsse der Kanton allerdings erst die rechtlichen Grundlagen schaffen, sagt Polizeidirektor Hans-Jürg Käser. Andrea Sommer


EVP-Grossrat Ruedi Löffel verlangt von Polizeidirektor Hans-Jürg Käser die Einrichtung
einer zentralen Ausnüchterungsstelle in Bern. Bild: Urs Baumann

Wer in Zürich im Vollrausch randaliert, pöbelt oder am Boden liegt, riskiert, in der Zentralen Ausnüchterungsstelle zu erwachen. Bewachung und medizinische Betreuung gewährleisten private Firmen. Und: Die Kosten dafür muss der Patient selber berappen.
Das Zürcher Pilotprojekt hat es dem EVP-Grossrat Ruedi Löffel angetan. In einer Interpellation wollte er von Polizeidirektor Hans-Jürg Käser (FDP) wissen, ob die Einrichtung solcher Ausnüchterungsstellen auch im Kanton Bern möglich ist. Zudem fragte Löffel, was Käser davon halte, dass Eltern zum Abholen ihrer ausgenüchterten Sprösslinge und zum Gespräch bestellt werden können.

Schwere Fälle in die Insel
Gestern, in der Fragestunde des Grossen Rates, nahm Käser Stellung zu den Fragen. Das Gesetz erlaube bereits heute einen Gewahrsam oder Aufenthalt in einer Ausnüchterungsstelle. Bei Jugendlichen sei die Orientierung respektive Genehmigung durch das Jugendgericht nötig. «Hingegen fehlen die gesetzlichen Grundlagen für eine entsprechende Kostenverrechnung und Bewachung durch private Sicherheitsdienste», so Käser. Weiter stehe das Inselspital, in dessen Notaufnahme heute viele Koma-Trinker landen, der Idee einer Ausnüchterungsstation positiv gegenüber. Dabei habe jedoch die ärztliche Triage einen hohen Stellenwert. Käser: «Schwere Fälle gehören weiterhin ins hochspezialisierte Notfallzentrum.»

Eltern in die Pflicht nehmen
Die Idee, dass Eltern ihre ausgenüchterten Sprösslinge abholen müssen und dabei gleich zum Gespräch gebeten werden, erachtet Käser als prüfenswert. Seit Anfang Jahr, so der Polizeidirektor weiter, würden entsprechende Massnahmen ausgearbeitet. Werden heute minderjährige Koma-Trinker ins Spital eingeliefert, dann erfahren die Eltern oft nichts von den Eskapaden ihrer Sprösslinge. Denn ist der Patient noch ansprechbar, müssen sich die Ärzte an ihre Schweigepflicht halten.
Löffel, der sich von Käsers Antworten in seiner Forderung nach Ausnüchterungsstellen bestärkt sieht, schiebt nun eine Motion nach. Darin verlangt er vom Kanton die Einrichtung einer zentralen Ausnüchterungsstelle. «Der Kanton soll dies rasch umsetzen und dadurch die Notaufnahmen der Spitäler entlasten», sagt Löffel. Dabei sei auch die Möglichkeit einer mobilen Einrichtung zu prüfen, die bei Grossanlässen gleich vor Ort zum Einsatz kommen könne. Zudem solle der Kanton gesetzliche Grundlagen schaffen, damit Koma-Trinker künftig selber für ihre Behandlungskosten aufkommen. «Es kann nicht sein, dass die Allgemeinheit via Krankenkasse für diese Exzesse bezahlen muss.» (Link)

 

Bund 24.03.10

Kanton möchte eine zentrale Ausnüchterungsstelle

Der Kanton Bern möchte eine zentrale Ausnüchterungsstelle schaffen. Dies hat der Regierungsrat dem Berner Kantonsparlament am Dienstag im Rahmen der Fragestunde bestätigt.
Mit einer solchen Stelle könnten die Notfallaufnahmen in Spitälern sinnvoll entlastet werden. Ruedi Löffel (evp/ Münchenbuchsee) erfuhr auf seine Frage auch, dass der Kanton die Gesetzesgrundlage schaffen möchte, um die Kosten einer Einweisung den Patienten oder deren Eltern aufzubürden. Mitte März nahm in Zürich eine zentrale Ausnüchterungszelle ihren Betrieb auf. Dort werden Patienten von Sicherheits- und medizinisch geschultem Personal betreut. Und auch in Zürich müssen die Patienten den nicht ganz billigen Aufenthalt selber berappen.

 

20 Minuten 24.03.10

Kanton will eine Ausnüchterungsstelle

Erfolg für Grossrat und Präventionsfachmann Ruedi Löffel (EVP): Seine Frage nach einer zentralen Ausnüchterungsstelle (ZAS) für Betrunkene hat der Regierungsrat am Dienstag positiv beantwortet.
Eine solche Stelle mit medizinisch geschultem Personal soll die Notaufnahmen der Spitäler entlasten. In Zürich ist die ZAS seit Mitte März in Betrieb. Wie dort soll auch im Kanton Bern die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um die Kosten für den Aufenthalt den Süffeln selbst in Rechnung stellen zu können.
Nach dem positiven Bescheid der Regierung doppelt Löffel jetzt mit einer verbindlichen Motion nach, «damit der Kanton die Idee rasch umsetzt.» Wichtig sei zudem, dass bei Minderjährigen zwingend die Eltern informiert würden und diese ihren Nachwuchs selbst abholen müssten, so Löffel. Zu prüfen sei auch eine mobile Ausnüchterungsstelle, die bei Grossanlässen zum Einsatz kommen könnte. (nj)

 

Blick am Abend 23.03.10

Regierung sagt Ja

BERN. In Bern soll es eine zentrale Ausnüchterungsstelle geben. Die Regierung hat heute einen entsprechenden Antrag von EVP-Grossrat Ruedi Löffel bejaht. Die alkoholisierten Patienten müssen die Einweisung selber berappen.

 

sda / Berner Zeitung online / derbund.ch 23.03.10

Kanton Bern möchte eine zentrale Ausnüchterungsstelle

Der Kanton Bern möchte eine zentrale Ausnüchterungsstelle schaffen. Dies hat der zuständige Regierungsrat dem Berner Kantonsparlament am Dienstag im Rahmen der Fragestunde bestätigt.
Mit einer solchen Stelle könnten die Notfallaufnahmen in Spitälern sinnvoll entlastet werden. Ruedi Löffel (EVP/ Münchenbuchsee) erfuhr auf seine Frage auch, dass der Kanton die Gesetzesgrundlage schaffen möchte, um die Kosten einer Einweisung den Patienten oder deren Eltern aufzubürden.
Mitte März nahm in Zürich eine zentrale Ausnüchterungszelle ihren Betrieb auf. Dort werden Patienten von Sicherheits- und medizinisch geschultem Personal betreut. Und auch in Zürich müssen die Patienten den nicht ganz billigen Aufenthalt selber berappen.

 

20 Minuten 16.03.10

Suff ausschlafen soll teuer werden

Seit dem letzten Wochenende ist in Zürich die schweizweit erste Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS) in Betrieb. Dorthin werden stark Berauschte gebracht, um ihren Rausch auszuschlafen. Ein Aufenthalt kostet 600 bis 950 Franken. Damit werden die Notfallstationen der Spitäler und die Polizei entlastet.
«Diese Idee scheint mir nachahmenswert», sagt EVP-Grossrat Ruedi Löffel. Er wird sie deshalb in der Fragestunde des Grossen Rats thematisieren. «Spannend finde ich das Ganze auch deshalb, weil die Kosten den Betrunkenen selbst in Rechnung gestellt werden.» Zudem müssten die Eltern ihre Sprösslinge abholen, falls diese minderjährig sind. Vom Regierungsrat will Löffel nun wissen, was er von einer Berner Ausnüchterungsstelle hält. sah

 

Berner Zeitung 16.03.10

Betrunkene sollen für Ausnüchterung selber bezahlen

Ausnüchterungszellen für Koma-Trinker: Was Zürich seit letzter Woche hat, wünscht sich Grossrat Ruedi Löffel auch für Bern. Ein Anliegen, das auch der städtische Polizeidirektor unterstützt. Einzig das Inselspital ist skeptisch.
Die Notaufnahme des Inselspitals behandelt immer mehr Koma-Trinker. Eine Patientengruppe, die nur schon deshalb personalintensiv ist, weil die Betrunkenen oft randalieren oder gar Ärzte und Pflegende tätlich angreifen. In Zürich kommen solche Patienten seit letztem Freitag nicht mehr in die Spitäler, sondern in die Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS). Dort werden sie von Sicherheits- und medizinischem Personal betreut. Und: Sie müssen die Kosten für ihre Behandlung selber bezahlen.

Verursacher sollen bezahlen
Eine Einrichtung, die auch für Bern wünschenswert wäre, findet der EVP-Grossrat Ruedi Löffel. Dies vor allem, weil so die Koma-Trinker die von ihnen verursachten Kosten selber tragen müssten. Auch hofft Löffel, dass eine ZAS die Notaufnahmen der Spitäler entlasten würde. Dass die Zürcher die Eltern minderjähriger Koma-Trinker verständigen und in die Pflicht nehmen, begrüsst der Grossrat ebenfalls. Der Arzt in der Notaufnahme dagegen muss sich an die Schweigepflicht halten, sofern der Patient ansprechbar ist.
Löffel will deshalb in der Fragestunde der laufenden Grossratssession vom kantonalen Polizeidirektor Hans-Jürg Käser (FDP) wissen, ob im Kanton Bern die rechtlichen Grundlagen vorhanden sind, um eine solche Ausnüchterungsstelle einzurichten. Zudem fragt Löffel, inwiefern eine ZAS die Notaufnahme des Inselspitals entlasten könnte.
In der Stadt Zürich ermöglichen das kantonale Polizeigesetz und eine Verordnung des Stadtrats eine Weiterverrechnung von Sicherheitskosten. «Wer vorsätzlich oder grobfahrlässig einen Polizeieinsatz auslöst, kann finanziell belangt werden», sagt Robert Soos, Sprecher des Polizeidepartements der Stadt Zürich. Die Rechnung könne gleich bar oder per Einzahlungsschein beglichen werden.

Nause für Zürcher Lösung
Auch im Kanton Bern ist es möglich, von der Polizei erbrachte Leistungen dem Verursacher zu belasten – falls dies die Gesetzgebung vorsieht. Regierungsrat Hans-Jürg Käser will der Fragestunde im Grossen Rat nicht vorgreifen und äusserte sich gestern nicht zu Löffels Forderung. Unterstützung erhält Grossrat Ruedi Löffel vom städtischen Polizeidirektor Reto Nause (CVP). Auch er würde eine ZAS in Bern begrüssen. (weiterlesen)

 

suedkurier.de 16.03.10

Reger Betrieb in Zürcher Zelle

Zürich/Stuttgart (dpa) Teuer wie ein Luxushotel und schon gut besucht: In Zürich hat die neue Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS) am vergangenen Wochenende ihren Betrieb aufgenommen. „Es ist alles gut angelaufen und es gab schon mehrere Personen, die eingeliefert wurden“, sagte eine Polizeisprecherin.
Für Erstaunen in der Öffentlichkeit hatte der hohe Preis für eine „Übernachtung“ gesorgt. 950 Franken (652 Euro) kostet die Nacht in der Ausnüchterungszelle. Dafür bekäme man auch ein Zimmer im edlen Hotel Dolder Grand auf dem Zürichberg. (...)
In Zürich (380 000 Einwohner) werden pro Jahr rund 600 „Gäste“ in den zwölf neuen Zellen erwartet, die von einer privaten Firma medizinisch betreut und mit Videokameras überwacht werden. In der Landeshauptstadt Stuttgart (592 000 Einwohner) landeten 2009 etwa 2700 Sturzbetrunkene in der Zelle der Zentralen Ausnüchterungseinheit (ZAE). Ob die in Zürich Eingelieferten alle den hohen Obolus entrichtet haben, sagte die Sprecherin nicht. Man wolle in ein paar Wochen ein Fazit ziehen, ob sich die Einrichtung bewährt hat. Sicher sei aber: Trotz der enormen Preis werde die ZAS defizitär sein. (Link)

 

Blick am Abend 15.03.10

Betrunkene zur Kasse bitten

IDEE > Ruedi Löffel will wie Zürich eine Zentrale Ausnüchterungsstelle – zur Entlastung der Spitäler.
Seit dem Wochenende sammelt die Stadtpolizei in Zürich Leute ein, die betrunken oder drogenberauscht negativ auffallen und bringt sie in die Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS). Dort betreuen geschultes medizinisches Personal und Sicherheitleute die Berauschten. Die Betrunkenen aber müssen das Ausnüchtern selbst berappen. Wer innert dreier Stunden wieder auf den Beinen ist, bezahlt 600 Franken. Dauert es länger als drei Stunden, stellt die Stadt 950 Franken in Rechnung.

«Die Zentrale Ausnüchterungsstelle ist für Bern nachahmenswert», sagt EVP-Grossrat Ruedi Löffel. «Sind die Betrunkenen minderjährig, werden die Eltern zum Abholen ihrer Sprösslinge in die ZAS bestellt, wo auch ein Gespräch mit Mitarbeitern des Sozialdepartementes auf sie wartet», sagt Löffel. «Ich sehe den Vorteil vor allem darin, dass die Eltern die Kosten übernehmen müssen und so in die Pfl icht genommen werden.» Das habe einen erzieherischen Effekt. Ausserdem könnten so die Notfallaufnahmen der Spitäler entlastet werden, welche die Betrunkenen bisher grösstenteils betreuen mussten.
Löffel will in der Fragestunde des Parlaments deshalb vom Regierungsrat wissen, was er von der Idee einer ZAS hält und welche rechtlichen Grundlagen bereits vorhanden sind, um eine Ausnüchterungsstelle auch in Bern einzurichten.

 

Tagesanzeiger 13.03.10

Alkoholexzesse nehmen massiv zu

Eine noch unveröffentlichte Studie des Berner Inselspitals zeigt: Koma-Trinken greift nicht nur bei jungen Menschen um sich. Die Zahl der Alkoholvergiftungen steigt auch bei Erwachsenen stark an. Maurice Thiriet
Im Schnitt werden in der Schweiz täglich sechs Jugendliche zwischen 10 und 23 Jahren im Spital stationär wegen einer Alkoholvergiftung oder einer -abhängigkeit behandelt. Tendenz steigend. Ein ähnlicher Trend ist nun auch bei den Erwachsenen zu beobachten. Eine Studie des Inselspitals Bern zeigt erstmals, dass ambulante Einrichtungen mit einer zunehmenden Zahl von Komatrinkern konfrontiert sind. Und zwar altersunabhängig: Von 2000 bis 2007 ist der Anteil an alkoholvergifteten Patienten auf der medizinischen Notfallstation des Inselspitals von 1,4 auf 3,3 Prozent gestiegen. Absolut hat sich die Fallzahl im fraglichen Zeitraum von 134 (2000) auf 373 (2007) nahezu verdreifacht. (...)
Hans-Peter Kohler, bis 2006 Leiter der medizinischen Notfallstation des Inselspitals und heute Klinikdirektor der Berner Spitäler Tiefenau und Ziegler, wundert nicht, dass es vermehrt erwachsene Komatrinker gibt. «Wenn ein solches Trinkverhalten mit 16 Jahren eingeübt und von niemandem unterbunden wird, dann setzt sich das auch im Erwachsenenalter fort», sagt Kohler. (...)

 

Zeit online 16.12.09 / Alkoholmissbrauch

Alkohol muss teurer werden

Zitternd lag er auf dem Fußweg und erbrach sich, als Passanten ihn fanden. Mehr als zwei Promille Alkohol fanden die Ärzte im Blut des Jungen, der vor Kurzem mit einer lebensgefährlichen Alkoholvergiftung in eine Berliner Klinik eingeliefert wurde. Er war erst sieben Jahre alt. Ein Extremfall, sagt die Polizei. Aber kein Einzelfall.
Das sogenannte Binge Drinking unter Kindern und Jugendlichen ist ein gefährlicher Trend. Noch nie mussten so viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene deshalb behandelt werden: 25'700 Zehn- bis Zwanzigjährige kamen 2008 nach neusten Zahlen des Statistischen Bundesamtes in Deutschland mit akuter Alkoholvergiftung ins Krankenhaus.
Auch die Trinkgewohnheiten vieler Erwachsener sind bedenklich: 1,3 Millionen Deutsche gelten als alkoholabhängig, fast zehn Millionen trinken im Übermaß. 73.000 Todesopfer fordert der Alkohol hierzulande jedes Jahr. In Europa ist er nach Nikotinsucht und Bluthochdruck der drittstärkste Risikofaktor für Krankheit und Tod.
Endlich ruft die Weltgesundheitsorganisation (WHO) jetzt zum systematischen Kampf gegen Alkoholmissbrauch auf. Sie plant eine globale Strategie und appelliert an die Regierungen, entschlossener zu handeln.
Welches die effektivsten Mittel sind, haben Wissenschaftler kürzlich im Fachmagazin The Lancet beschrieben. Eine höhere Alkoholsteuer etwa senkt den Konsum deutlich, vor allem bei Jugendlichen und harten Trinkern, das haben zahlreiche Studien gezeigt. (weiterlesen)

 

Bund 11.07.09 / Leserbrief zum Beitrag "Kaserne zur Ausnüchterung", Bund 2. Juli 2009

Ausnüchtern selbst bezahlen

Mutig. Die Stadt Zürich buchtet Jugendliche und junge Erwachsene auf deren eigene Kosten in der alten Kaserne ein. (...)
Wann ahmen dies die Berner Stadtväter nach und entlasten so die Berner Spitäler von unnötigen Kosten? (...)
Corina Schertenleib, Bern

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