Hier finden Sie meine Vorstösse für
eine Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS):
- Fragestunde
März-Session 2010
- Motion
"Mit einer ZAS Spitäler und Prämienzahlende entlasten"
Juni 2010
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Berner Zeitung 25.01.12 / Schweiz
Komatrinker sollen zahlen
Die Gesundheitskommissionen des Parlaments verlangen, dass Komatrinker
Spitalaufenthalte und Ausnüchterungszellen selber bezahlen.
Komatrinker sollen für die medizinische Notversorgung selber aufkommen.
Dies findet die Gesundheitskommission des Ständerates (SGK). Auch
die Kosten für den Aufenthalt in Ausnüchterungszellen sollen
selber berappt werden. Die Kommission schliesst sich damit ihrer nationalrätlichen
Schwesterkommission an und stimmt einer entsprechenden parlamentarischen
Initiative von Toni Bortoluzzi (SVP, ZH) zu. Wie die SGK gestern mitteilte,
sei die Mehrheit der Mitglieder der Ansicht, dass es inderEigenverantwortung
der Bürger liege, ob sie übermässig Alkohol oder Drogen
konsumieren oder nicht. Deshalb sollten die Verursacher die Kosten für
Aufenthalte in Spital oder Ausnüchterungszellen selber bezahlen.
Nun kann ein Gesetzesvorschlag zur Umsetzung der Initiative ausgearbeitet
werden.
Vor einem Jahr hat bereits der Grosse Rat des Kantons Bern den Regierungsrat
beauftragt, zentrale Ausnüchterungsstellen
(ZAS) zu schaffen. Die Kosten von Behandlung und Ausnüchterung
in den Zas soll den Verursachern in Rechnung gestellt werden können.
bw/sda
20 Minuten online 24.11.11
Ausnüchtern hat Hochkonjunktur
Wer mit zu viel Drogen oder Alkohol im Blut in den Strassen
von Zürich angetroffen wird, kommt weiterhin in die Zentrale Ausnüchterungsstelle.
Bald auch unter der Woche?
900 Personen haben die Zentrale Ausnüchterungsstelle ZAS seit ihrer
Eröffnung vor 18 Monaten schon von innen gesehen (...). Jetzt beantragt
der Stadtrat dem Gemeinderat, die ZAS als Pilotprojekt bis
ins Jahr 2015 weiterzuführen. Und zwar mit ausgeweiteten Öffnungszeiten:
Ab Juli 2012 soll die ZAS auch am Donnerstag, ab Anfang 2013 gar während
der gesamten Woche geöffnet sein. Das entspreche einem Bedürfnis
der Polizei, sagt Beat Oppliger, Chef Region Ost bei der Stadtpolizei.
«Die 24-Stunden-Gesellschaft führt dazu, dass wir vermehrt
auch in den Nächten ausserhalb des Wochenendes auf Berauschte treffen.»
Werktags werden diese derzeit noch in den Regionalwachen ausgenüchtert.
Künftig soll das in der ZAS geschehen: «Dass sie sich nicht
mehr auf den Regionalwachen um solche Klienten kümmern müssen,
ist für unsere Leute eine grosse Entlastung», so Oppliger.
Zudem sei dort die medizinische Betreuung gewährleistet. Diese soll
in der ZAS ausgebaut werden. Dort kümmern sich derzeit Medizinstudenten
höherer Semester um die Insassen, beraten von einem Facharzt. Oppliger:
«Die ZAS ist ein Erfolgsmodell.»
Mehrheit ist 19- bis 24-jährig
Die seit der Eröffnung erhobenen Daten zeigen: Der
durchschnittliche «Gast» der ZAS ist männlich, zwischen
19 bis 24 Jahre alt, wohnt ausserhalb der Stadt Zürich und
wurde von der Polizei im Kreis 1, 4 oder 5 eingesammelt. In der Ausnüchterungszelle
hält die Mehrheit sich drei bis sechs Stunden auf – womit 950
Franken fällig werden. Wer nach weniger als drei Stunden entlassen
werden kann, zahlt 600 Franken. Diese Kosten wurden verschiedentlich als
zu hoch kritisiert. Der Stadtrat will an den Tarifen derzeit nichts ändern.
Ein Gerichtsurteil, ob die Beträge gerechtfertigt sind, steht noch
aus.
NZZ online 09.11.11
Zürcher Ausnüchterungsstelle soll definitiv werden
Die Zentrale Ausnüchterungsstelle in der Stadt Zürich
soll definitiv eingeführt werden. Der Stadtrat wird noch in diesem
Jahr dem Parlament eine entsprechende Weisung vorlegen.
(sda ) Das Stadtzürcher Parlament soll dann Anfang 2012 über
die Weiterführung der Zentralen Ausnüchterungsstelle (ZAS) entscheiden.
Mit der ZAS würden Schutz & Rettung, Regionalwachen und die Notfallstationen
der Spitäler entlastet, sagte Reto Casanova, Sprecher des Polizeidepartements,
zu einem Artikel des «Tages-Anzeigers».
Pro Wochenende werden durchschnittlich zwölf
Personen eingeliefert und in ehemaligen Gefängniszellen untergebracht.
Das Ausnüchtern müssen die Benutzer selber zahlen. Die Kosten
dafür liegen zwischen 650 und 950 Franken.
Gemäss Casanova hat der Stadtrat bisher drei Rekurse gegen die ZAS
abgelehnt, einige wenige sind noch hängig. Sie existiert in der Stadt
Zürich seit März 2010. Das Pilotprojekt war im März 2011
um ein weiteres Jahr verlängert worden.
Berner Zeitung / Thuner Tagblatt 14.05.11
Komatrinker sollen ihre Pflege in Zukunft selber berappen
ALKOHOL Wer wegen starker Trunkenheit ins Spital muss oder in
eine Ausnüchterungszelle, soll die Kosten selber zahlen. Das fordert
die nationalrätliche Gesundheitskommission.
Die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK) will Komatrinker stärker
in die Verantwortung nehmen. Künftig sollen Trunkenbolde, die sich
in Spitalpflege begeben müssen oder auf dem Polizeiposten in einer
Ausnüchterungszelle landen, für die damit verbundenen Kosten
aufkommen. Die Kommission hat eine entsprechende parlamentarische Initiative
von Toni Bortoluzzi (SVP, ZH) mit 14 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung
angenommen. Dies teilten die Parlamentsdienste gestern mit.
Die Kommissionsmehrheit sei der Ansicht, dass übermässiger Alkohol
- und Drogenkonsum in der Eigenverantwortung jedes Bürgers liege.
Diese müssten deshalb für die Kosten im Prinzip geradestehen.
Die genaue Ausgestaltung einer solchen Bestimmung will die Kommission
erst in einer zweiten Phase festlegen. Bevor die Nationalratskommission
die Arbeiten dazu aufnehmen kann, muss aber zuerst die Schwesterkommission
des Ständerats zustimmen.
Im Kanton Bern hat der Grosse Rat bereits Ende Januar ähnliche Massnahmen
gefordert. Er überwies eine Motion
von Ruedi Löffel (EVP), wonach schwer Alkoholisierte nicht mehr
automatisch ins Spital eingeliefert werden und für die fremdbetreute
Ausnüchterung selber zahlen müssen. Dazu soll eine zentrale
Ausnüchterungsstelle (ZAS) ausserhalb der Spitalstrukturen geschaffen
werden.
Tages-Anzeiger 6.5.11
Stadtpolizei übertrieb Einweisungen in die Ausnüchterungszelle
Viel Arbeit hat der Ombudsfrau die Zentrale Ausnüchterungsstelle
(ZAS) gemacht. Mit dem Pilotprojekt geht die Stadtpolizei seit vergangenem
Frühling gegen Betrunkene vor. Beat Metzler
«Zu Beginn hat die Stadtpolizei die Menschen zu schnell eingewiesen»,
sagt Claudia Kaufmann. So wurde etwa ein Jugendlicher, der vor einer Prügelei
durch das Niederdorf floh, von der Polizei gestoppt und mit 1,04 Promille
in die ZAS gebracht. Oder ein 19-Jähriger mit 1,52 Promille Alkohol
im Blut, der auf dem Heimweg vom Züri-Fäscht «aus Blödelei»
mit der Hand auf ein Polizeiauto klatschte und dabei eine Grimasse schnitt,
wofür ihm die Polizisten Handschellen anlegten, ihn durchsuchten
und auf Alkohol testeten. Auch er landete bis am nächsten Mittag
in der Ausnüchterungszelle.
Unangemessene Einweisung
Beide Männer kritisierten ihre Einweisung als nicht angemessen, bekamen
recht und mussten deshalb die Gebühren (950 Franken) nicht bezahlen.
Aufgrund dieser und mehrerer ähnlicher Beschwerden hat die Stadtpolizei
ihre interne Weisung zur ZAS verschäft und die Mitarbeiter in dieser
Richtung geschult. Polizisten dürfen nur Betrunkene
in die Ausnüchterungszelle einweisen, die eine «ernsthafte
und unmittelbare Gefährdung» darstellen. Aus Sicht der
Ombudsfrau haben sich diese Bemühungen gelohnt. Seit dem Herbst hat
sie keine Beschwerden zur ZAS mehr erhalten.
Fehlt die Rechtsgrundlage?
Claudia Kaufmann zweifelt aber, ob die ZAS rechtlich abgesichert ist.
Die Polizei beruft sich auf eine Verfügung der früheren Polizeivorsteherin
Esther Maurer (SP). «Falls der zweijährige Probebetrieb verlängert
wird, braucht es aber eine gesetzliche Grundlage», sagt die Ombudsfrau.
Es sei auch nicht klar, ob die Polizei den Betroffenen die hohen Aufenthaltskosten
verrechnen dürfe.
Berner Zeitung 27.01.11
Säufer werden zur Kasse gebeten
Schwer Alkoholisierte sollen in Zukunft nicht mehr automatisch
ins Spital eingeliefert werden. Und sie sollen für die Kosten selber
aufkommen. Das forderte gestern der Grosse Rat in einer Motion.
Claude Chatelain
Seit 17 Jahren beschäftigt sich Ruedi Löffel beim Blauen Kreuz
mit Suchtprävention. Als Folge seiner langjährigen Erfahrung
hat er sich in einer Motion für die Errichtung einer zentralen Ausnüchterungsstelle
(ZAS) starkgemacht. Gleichzeitig fordert er, dass die Kosten den Säufern
in Rechnung gestellt werden.
Ohne ZAS geht es nicht
Der EVP-Politiker aus Münchenbuchsee dürfte somit aufgrund seines
beruflichen Hintergrunds wissen, wovon er spricht. Ein Eindruck, den gestern
im Grossen Rat nicht alle Votanten zu vermitteln vermochten. Etwa jene
von der FDP oder der BDP, die eine Kostenbeteiligung durch die Säufer
guthiessen, gleichzeitig aber den Aufbau von neuen Strukturen wie eben
von Ausnüchterungsstellen ablehnten. Doch das Errichten einer ZAS
ist eine Voraussetzung dafür, dass die Säufer zur Kasse gebeten
werden können. «Sind sie einmal im Spital, so muss die Grundversicherung
zahlen. Da haben wir als Kantonsvertreter keine Handhabe», sagte
Löffel.
Der Geschäftsführer der EVP nannte vier Probleme, die er mit
seiner Motion lösen will:
- Komasäufer belasten nicht nur die Prämienzahler, sie belegen
auch die Notfallbetten, die gerade zu Spitzenzeiten anderweitig belegt
werden müssten.
- Alkoholisierte Patienten sind erfahrungsgemäss nicht immer pflegeleicht:
Sie brüllen, kotzen, schlagen um sich, bedrohen das Personal und
zerstören im Extremfall das Mobiliar.
- Die Eltern von jugendliche Komasäufern können wegen des Arztgeheimnisses
nicht benachrichtigt werden.
- Komasäufer verursachen Kosten, die zulasten der Allgemeinheit gehen.
Es sind dies alles Punkte, die nur mit einer Ausnüchterungszelle
ausserhalb der Spitalstrukturen gelöst werden könnten. Löffel
verwies auf das Beispiel der Stadt Zürich, wo eine solche ZAS seit
bald einem Jahr in Betrieb ist. Nach der sechsmonatigen Projektphase erklärte
der zuständige Projektleiter gemäss NZZ, dass die Erfahrungen
leider klar gezeigt hätten, dass die ZAS notwendig sei.
Aber gerade das Beispiel von Zürich wollte unter anderen Polizeidirektor
Hans-Jürg Käser (FDP) nicht gelten lassen. «Der Zürcher
Ansatz ist im Kanton Bern nicht denkbar», sagte er. Denn wo soll
die Ausnüchterungsstelle stehen? In Bern, Adelboden oder Langnau?
Worauf Löffel antwortete, dass er nie gesagt habe, es müsse
nur eine Ausnüchterungsstelle errichtet werden.
Wie der EVP-Politiker gegenüber dieser Zeitung erklärte, müsste
in Bern der Anfang gemacht werden. Je nach Erfahrung könnte man dann
das Angebot auf andere Orte ausweiten. Es gebe auch die Möglichkeit
mobiler ZAS, wie sie bereits heute bei Grossanlässen vor Ort eingesetzt
würden.
Medizinisches Problem
Regierungsrat Käser bekämpfte die Motion nicht nur aus geografischen,
sondern auch aus medizinischen Gründen. Die medizinische Beurteilung
erfordere ärztliche Fachkompetenz. «Ich will nicht bei der
Polizei noch medizinisches Person anstellen», sagte er. Auch darauf
hatte Löffel eine Antwort: Erstens sei nirgends gesagt, dass Ausnüchterungszellen
von der Polizei betrieben werden müssten. Und zweitens mussten in
Zürich nur 22 von 366 eingelieferten Patienten in ein Spital übergeführt
werden. Seine Motion wurde mit 92 zu 46 Stimmen überwiesen.
Regionaljournal Bern Freiburg Wallis 26.01.2011, 17.30 Uhr
Berner Grosser Rat will zentrale Ausnüchterungsstelle
Wer sich im Kanton Bern sinnlos betrinkt oder sich mit illegalen Drogen
zudröhnt, und deswegen auf der Notfallstation eines Spitals landet,
soll in Zukunft für den Aufwand gerade stehen. Das will der Grosse
Rat des Kantons Bern.
Das Kantonsparlament will nicht mehr, dass die Kosten für die Sanitätspolizei,
für die ärztliche Betreuung und für die Ausnüchterung
von der Krankenkasse übernommen wird. Zudem soll es neu eine zentrale
Ausnüchterungsstelle geben. Dieser Punkt war im Grossen Rat heftig
umstritten. Die Motion wurde mit 92 zu 46 Stimmen überwiesen. (basn,
andj, sda)
Link
/ hören
Berner Zeitung 25.01.11
Komasäufer sollen selber zahlen
Leute mit exzessivem Alkoholkonsum sollen die medizinisch überwachte
Ausnüchterung selber bezahlen, wie das in der Stadt Zürich zum
Teil geschieht. Das fordern eidgenössische und kantonalbernische
Politiker.
Es wäre gescheiter, schreibt Heinz Balmer in einem Leserbrief, die
Finanzierung von Brillen beizubehalten und die Kosten für die Reanimation
von Alkoholjunkies aus der obligatorischen Krankengrundversicherung zu
streichen (Ausgabe vom 6. Januar 2010). Mit dieser Aussage spricht der
Leserbriefschreiber aus Gümligen manchen aus dem Herzen.
Vorstoss in der Schweiz
Politisch sind auf eidgenössischer wie auch auf kantonaler Ebene
Bestrebungen im Gang, diesem Ansinnen Genüge zu tun. Im März
vergangenen Jahres hat der Zürcher SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi
eine parlamentarische Initiative eingereicht, wonach das Gesetz dahingehend
anzupassen sei, «dass die medizinische Notversorgung, welche aufgrund
von exzessivem Alkohol- und Drogenmissbrauch notwendig wird, durch die
Verursacher oder ihre gesetzlichen Vertreter in vollem Umfange abgegolten
werden muss». Eine Verrechnung über die solidarische Krankenversicherung
soll nicht mehr möglich sein. «Der Entscheid, in übermässigem
Masse Alkohol zu konsumieren, ist vermeidbar und liegt in der Eigenverantwortung
eines jeden Bürgers», schreibt der Schreinermeister und Sozialpolitiker
der SVP. «Es ist eine Zumutung für die Allgemeinheit, die dann
diese massiven Kosten zu tragen hat.»
Vorstösse im Kanton Bern
Zwei Motionen im Grossen Rat des Kantons Bern zielen in die gleiche Richtung.
Sabina Geissbühler (SVP, Herrenschwanden) möchte die in den
Polizeistützpunkten betriebenen Wartezimmer so einrichten, «dass
berauschte, gewalttätige Jugendliche dort so lange untergebracht
und medizinisch betreut werden können, wie es aus Sicherheitsgründen
angezeigt ist».
Und Ruedi Löffel-Wenger (EVP, Münchenbuchsee) macht sich für
eine Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS) stark, wie sie derzeit in
der Stadt Zürich als Pilotversuch in Betrieb ist. Im ZAS werden Betrunkene
von Sicherheits- und medizinisch geschultem Personal überwacht und
betreut. Bis 950 Franken müssen die Alkoholleichen in Zürich
selber berappen, wobei die Zahlungsmoral äusserst schlecht zu sein
scheint.
Der Regierungsrat des Kantons Bern will überprüfen, «ob
und welche Kosten den Verursachern von alkoholbedingten Sanitäts-
und Polizeieinsätzen sowie Spitalaufenthalten zusätzlich weiterverrechnet
werden können», wie er in seiner Antwort schreibt. Von ausgebauten
Wartezimmern bei Polizeistützpunkten oder einer ZAS nach Zürcher
Art hält er dagegen nichts. Eher will er die bestehende Notfallaufnahmen
ausbauen. Die medizinische Beurteilung, Überwachung und allfällige
Behandlung von Personen mit exzessivem Alkohol erfordere ärztliche
Fachkompetenz und adäquate Strukturen. «Für eine sorgfältige
und professionelle medizinische Begutachtung sind die Notfallstationen
bereits heute eingerichtet, weswegen die Schaffung von zusätzlichen
Strukturen bei der Polizei abwegig erscheint», schreibt der Regierungsrat
in seiner Antwort. Der Grosse Rat wird diese Woche über diese beiden
Motionen debattieren.
Bund Leserbriefe 02.11.10 / ZAS "Junge Betrunkene gehören
zum Arzt" Bund vom 26. Oktober
Zentrale Ausnüchterungsstellen sind eine Entlastung
Die Regierung lehnt den Vorstoss von EVP-Grossrat Löffel für
eine zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS) ab, weil die medizinische
Betreuung von Betrunkenen im Spital geschehen müsse. Diese Begründung
zeugt von einem Informationsdefizit: In Zürich, wo seit einem halben
Jahr eine ZAS betrieben wird, mussten von den 366 Eingelieferten lediglich
22 in ein Spital gebracht werden.
Eine ZAS bringt also für die Spitäler eine echte Entlastung
und ermöglicht es zudem, die Ausnüchterung in Rechnung zu stellen,
was bei einer Spitaleinlieferung vom Gesetz her nicht möglich ist.
Jürg Wüthrich, Zäziwil
Langenthaler Tagblatt / MLZ Front 28.10.10
Besoffene härter anpacken
Seit vergangenem März betreibt die Stadt Zürich eine Zentrale
Ausnüchterungsstelle (ZAS). Diesen Monat zog das zuständige
Polizeidepartement eine positive Zwischenbilanz. «Die ZAS ist leider
notwendig», hiess es mit Verweis auf die 366 Männer und Frauen,
die von der Polizei in die ZAS eingeliefert wurden. Angestachelt vom Vorbild
der Zürcher und zur Entlastung des Spitalpersonals von Notfallstationen
verlangten zwei EVP-Grossräte per Motion eine ZAS im Kanton Bern.
Gemäss seiner jetzt veröffentlichten Antwort zum Vorstoss erachtet
der Regierungsrat eine ZAS jedoch als wenig sinnvoll. Auch die weiter
verlangten neuen kantonalen gesetzlichen Regelungen, dass Betrunkene für
die von ihnen ausgelösten Ausnüchterungskosten selber aufkommen
müssen, will der Regierungsrat lediglich prüfen. «Ich
fühle mich missverstanden», klagt Mitmotionär Ruedi Löffel
EVP/Münchenbuchsee. (uz) Seite 18
Die Ausnüchterung selber bezahlen?
MOTION
Die Kantonsregierung erachtet eine zentrale Ausnüchterungsstelle
als wenig sinnvoll
Alkoholleichen von öffentlichen Plätzen und Strassen einsammeln
oder Sturzbetrunkene, die randalieren und pöbeln, anhalten, das gehört
sicher nicht zu den angenehmsten Aufgaben der Polizei. Und auch auf den
Notfallstationen der Spitäler sind Betrunkene nicht die willkommenste
Kundschaft. «Sie sind häufig aggressiv, verbal ausfällig
und oft gewalttätig», schreiben Thomas Fuchs und Sabine Geissbühler
(beide SVP) in ihrer Motion «Schluss mit Komasaufen und Drogenrausch
auf Kosten der Allgemeinheit». Sie fordern unter anderem vom Regierungsrat,
er solle Gesetzeslücken schliessen, sodass diese Leute für die
von ihnen verursachten Kosten zur Kasse gebeten werden und nicht die Steuer-
und Krankenkassenprämienzahlenden.
Ins gleiche Horn stossen Ruedi Löffel und Marc Jost (beide EVP).
Sie und 22 weitere Unterzeichner der Motion «Mit
einer ZAS Spitäler und Prämienzahlende entlasten»
verlangen, dass der Regierungsrat eine Zentrale Ausnüchterungsstelle
(ZAS) in Betrieb nimmt. In ihrem Vorstoss verweisen die EVP-Räte
auf die Stadt Zürich, die seit März in einem Pilotbetrieb eine
ZAS führt. Eine solche Ausnüchterungsstelle bringe gegenüber
der heutigen Situation einen dreifachen Nutzen:
• Die Notfallaufnahmen der Spitäler, welche die Betrunkenen
bisher grösstenteils betreuen müssten, könnten entlastet
werden.
• Die störende Tatsache, dass die Allgemeinheit via Krankenversicherung
für die Folgekosten von Alkoholexzessen aufkommen müsse, könne
teilweise korrigiert werden.
• Bei der Ausnüchterung in einer ZAS entfalle die ärztliche
Schweigepflicht. Diese verhindere heute oft, dass die Erziehungsverantwortlichen
vom Absturz ihrer minderjährigen Kinder erführen. Ein frühes
Gespräch mit allen Beteiligten könne weitere Exzesse verhindern.
Kostenverrechnung prüfen
In der gemeinsamen Antwort zu den beiden Vorstössen zeigt sich der
Regierungsrat bereit, «zu prüfen, ob und welche Kosten den
Verursachern von alkoholbedingten Sanitäts- und Polizeieinsätzen
sowie Spitalaufenthalten zusätzlich weiterverrechnet werden können».
(...) Kein Gehör hat er jedoch bezüglich der Einrichtung einer
ZAS. Der Betrieb einer Ausnüchterungseinrichtung mit medizinischer
Betreuung sei wenig sinnvoll.
Ich fühle mich missverstanden und habe ein ungutes Gefühl»,
kommentiert Ruedi Löffel die Regierungsantwort. «Der Bescheid
ist dürftig», töne zwar hart, treffe jedoch zu. «Auf
mein Kernanliegen, eine ZAS, geht die Regierung gar nicht richtig ein.
Man hat sich offenbar auch schlecht informiert», sagt Löffel
und verweist auf die Zwischenbilanz des Stadtzürcher Polizeidepartements
von Anfang Oktober zu ihrer ZAS (vergleiche Kontext). Mit der Schaffung
einer Ausnüchterungsstelle könnten die Betrunkenen von der Zuständigkeit
der Krankenversicherungsgesetzgebung des Bundes weggenommen werden. Löffel:
«Erst wenn sie vom ‹Spital weg sind›, können die
Kosten weiterverrechnet werden.» Seine Motion hätten Grossräte
aus sechs Parteien mitunterzeichnet. «Deshalb werde ich in der Novembersession
sicher daran festhalten.» (...)
ZÜRICH: «DIE ZAS IST LEIDER NOTWENDIG»
Die Stadt Zürich nahm am 12. März im alten Zellentrakt des Amtshauses
eine Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS) in Betrieb. Die ZAS wird
gemeinsam von der Stadtpolizei und den städtischen Gesundheitsdiensten
Zürich geführt. Ziel ist es, Betrunkene, die sich und/oder andere
gefährden, in polizeilichen Gewahrsam zu nehmen und unter medizinischer
Betreuung auszunüchtern. Die Halbjahresbilanz zum einjährigen
Pilotversuch fiel positiv aus: «Die Erfahrungen zeigen, dass die
ZAS leider notwendig ist», berichtete das Polizeidepartement Anfang
dieses Monats. Durchschnittlich würden jedes
Wochenende 13 Personen in die ZAS eingeliefert. Insgesamt seien
es 316 Männer und 50 Frauen im Alter zwischen 15 und 69 Jahren gewesen.
Nur knapp die Hälfte seien Stadtzürcher gewesen. Meistens würden
die ZAS-Klienten von der Polizei aufgrund einer Anzeige aufgegriffen und
eingeliefert. Jeder Klient werde gemäss dem
medizinischen Konzept beurteilt und während des ganzen Aufenthaltes
überwacht. Der Blutalkoholgehalt bei der Einlieferung sei
zwischen 0,07 und 4,19 Promille gelegen. Von den
366 Klienten und Klientinnen hätten 22 ins Spital eingewiesen werden
müssen. Die Kosten in der ZAS müssten die Klienten berappen.
Wer weniger lang als drei Stunden betreut werde, bezahle 600 Franken,
längere Aufenthalte kosteten 950 Franken. (UZ)
Insel»-Notfall
Gemäss einer Studie des Inselspitals Bern ist die Anzahl von Alkoholvergiftungen
bei den Notfallpatienten von 1,4% im Jahr 2000 auf 3,3% im Jahr 2007 angewachsen.
Bei den 16- bis 25-Jährigen stieg der Anteil sogar von 2,6 auf 6,5%
an. Insgesamt wurden in den acht Jahren 1763 Patienten mit Alkoholvergiftung
behandelt. 1422 davon waren Erstdiagnosen, 342 «Wiederholungstäter»,
wovon die meisten über 35 Jahre alt. Unter den Patienten waren anderthalbmal
so viele Männer wie Frauen. Sie hatten durchschnittlich 2,25 Promille
Alkohol im Blut, die Jungen 1,65 Promille. Knapp ein Viertel der Jungen
hatte neben Alkohol auch andere Drogen konsumiert, vor allem Cannabis
und Kokain. (uz)
20 Minuten 26.10.10
Regierung gegen «Süffel»-Zellen
BERN. Allein in der Notaufnahme des Berner Inselspitals
landen jährlich rund 500 ohnmächtige jugendliche Komatrinker
und Drögeler. Die Be handlungskosten trägt die Allgemeinheit.
Polizeidirektor Hans-Jürg Käser setzte sich deshalb für
die Einrichtung einer zentralen Ausnüchterungszelle nach Zürcher
Vorbild ein.
Doch nun folgt die Kehrtwende: «Für eine sorgfältige medizinische
Begutachtung sind die Spitäler bereits heute eingerichtet, weswegen
die Schaffung zusätzlicher Strukturen abwegig erscheint», antwortet
die Kantonsregierung auf entsprechende Vorstösse
der SVP und EVP. Auch von mobilen Ausnüchterungszellen an Grossanlässen
hält der Regierungsrat nichts. Er will aber prüfen, ob man den
Süffeln nicht wenigstens die Kosten für die betreute Ausnüchterung
auferlegen könnte. In Zürich werden dafür 600 bis 950 Franken
verrechnet. MAR
Bund 26.10.10
Junge Betrunkene gehören zum Arzt, nicht in die Zelle
Der bernische Regierungsrat steht einer zentralen Ausnüchterungsstelle
skeptisch gegenüber.
Mit Forderungen
nach zentralen Ausnüchterungszellen kann der bernische Regierungsrat
nicht allzu viel anfangen: Die betroffenen, zumeist jugendlichen Alkohol-
und Drogenkonsumenten gehörten in medizinische Obhut. Wichtig sei
in solchen Fällen eine ärztliche Erstdiagnose. Häufig sei
eine ärztliche Behandlung und Überwachung solcher Patienten
nötig, schreibt der Regierungsrat in einer Antwort auf zwei entsprechende
Vorstösse.
Im Vordergrund steht für die Kantonsregierung deshalb die Prüfung,
ob allenfalls bestehende Einrichtungen wie die Bewachungsstation am Berner
Inselspital ausgebaut werden sollten. Prüfen will der Regierungsrat
indessen, welche Kosten den Verursachern weiterverrechnet werden können.
Bei der Kantonspolizei seien entsprechende Abklärungen im Gang.
Entlastung der Notfallaufnahme
Die Vorstösser beriefen sich auf ein Pilotprojekt in der Stadt Zürich
mit einer derartigen zentralen Ausnüchterungsstelle. Dort werden
die Kosten von 600 bis 950 Franken den Verursachern in Rechnung gestellt.
Mit einer Ausnüchterungsstelle könnten die Notfallaufnahmen
der Spitäler entlastet werden, argumentieren die Motionäre.
Insbesondere an Wochenenden sind die Notfallaufnahmen der Spitäler
mit zahlreichen schwer Betrunkenen belastet. Oft seien diese Menschen
aggressiv und randalierten. Das letzte Wort wird der Grosse Rat sprechen.
(sda)
Blick am Abend 25.10.10
Rausch ausschlafen – aber wo?
NEIN Die Berner Kantonsregierung steht dem Zürcher
Vorbild einer zentralen Ausnüchterungsstelle bei der Polizei skeptisch
gegenüber. Die betroffenen, zumeist jugendlichen Alkohol- und Drogenkonsumenten
gehörten stattdessen in medizinische Obhut. Wichtig sei in solchen
Fällen eine ärztliche Erstdiagnose. Häufig sei eine ärztliche
Behandlung und Überwachung solcher Patienten nötig, schreibt
der Regierungsrat heute in einer Antwort auf zwei entsprechende Vorstösse.
Jetzt wird geprüft, ob allenfalls bestehende Einrichtungen ausgebaut
werden sollen. sda/pp
Regionaljournal Bern Freiburg Wallis 25.10.10
Rauschtrinker vermehrt zur Kasse bitten
Der Regierungsrat des Kantons Bern prüft, jugendliche Rauschtrinker
vermehrt zur Kasse zu bitten. Er lehnt hingegen den Ausbau der speziellen
Ausnüchterungsräumen bei der Polizei ab. Dies geht aus einer
Antwort zu einer Motion hervor. (...)
Link
(Beitrag ab 0:52 bis 1:25)
20 Minuten online 05.10.10
Die Zelle für Besoffene ist ein Erfolg
Die erste Ausnüchterungsstelle der Schweiz wird gut genutzt.
Im Schnitt schlafen jedes Wochenende 13 Personen in den Zürcher Zellen
ihren Rausch aus.
Die erste Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS) der Schweiz
wird rege genutzt: Seit der Eröffnung im März haben 366
Personen in den ausgedienten Zürcher Gefängniszellen
ihren Rausch ausgeschlafen(...). Spitzenreiter war das «Züri-Fäscht»-Wochenende,
an dem die Polizei 25 Personen einsammelte, die entweder sich selber oder
andere gefährdeten. Im Durchschnitt wurden pro Wochenende 13 Personen
im alten Zellentrakt eingeschlossen und beim Ausnüchtern medizinisch
überwacht.
Diese Zahlen zeigten, dass die ZAS leider notwendig sei, sagte Projektleiter
Beat Käch am Dienstag vor den Medien. Der Bedarf
für diese Einrichtung sei klar vorhanden - nicht zuletzt, um die
Notaufnahmen der Spitäler zu entlasten.
Die Hauptklientel der ZAS ist männlich und zwischen
18 und 24 Jahre alt. Die Stadtpolizei brachte aber auch schon einen
69- Jährigen in die ZAS sowie 18 Minderjährige
- der Jüngste war grade mal 15 Jahre alt.
Innere Blutungen und Knochenbrüche
Frauen sind in der ZAS seltener anzutreffen: Von den 366 eingelieferten
Berauschten waren nur 50 weiblich. Der höchste gemessene Blutalkoholgehalt
betrug 4,19 Promille. 22 aller betreuten Personen mussten ins Spital gebracht
werden, in erster Linie wegen innerer Blutungen oder Knochenbrüchen.
Die Kosten für die Ausnüchterung werden zu einem grossen Teil
auf die Benutzer abgewälzt: Wer länger als drei Stunden betreut
werden muss, erhält eine Rechnung über 950 Franken. Aber auch
für jene, die in unter drei Stunden wieder munter sind, wird es teuer:
Sie sind der ZAS immerhin 600 Franken schuldig. (...)
Umfrage: Finden Sie die Ausnüchterungsstelle
in Zürich eine sinnvolle Einrichtung?
Ja: 80 % / Nein: 20 %
Langenthaler Tagblatt / MLZ 12.06.10
Lösung für Alkoholleichen
Ausnüchterungszellen Berner möchten, was Zürich
seit drei Monaten besitzt. Statt dass Sturzbesoffene die Notfallaufnahmen
der Spitäler belasten, werden sie in einer Zentralen Ausnüchterungsstelle
betreut. Und die Kosten sollen die Eingelieferten selber bezahlen. So
will es Ruedi Löffel.
Seit drei Monaten riskieren in Zürich Besoffene, die randalieren,
pöbeln oder im Komarausch im öffentlichen Raum herumliegen,
in der am 12. März eröffneten Zentralen Ausnüchterungsstelle
(ZAS) zu erwachen. Die mit zwölf Betten ausgestattete ZAS hat die
Stadt Zürich im Zellentrakt der Regionalwache City eingerichtet.
Dort werden die betrunkenen Leute ähnlich wie auf der Notfallstelle
eines Spitals medizinisch betreut. Im Rahmen des ein Jahr laufenden Pilotprojekts
hat Zürich das ärztlich geführte Unternehmen JDMT Medical
Services damit beauftragt. Für den Betrieb ist zur Entlastung der
Polizei eine private Sicherheitsfirma zuständig.
600 bis 950 Franken
Die Kosten für die medizinische Betreuung und Ausnüchterung
müssen die Patienten aus dem eigenen Sack bezahlen. Und die sind
happig: Ihnen werden entweder 600 Franken (Kurzaufenthalt von weniger
als drei Stunden) oder 950 Franken pauschal in Rechnung gestellt. «Das
ist richtig so. Es stört mich, dass via Krankenkasse
die Allgemeinheit für Leute aufkommen muss, die sich aus irgendeinem
Grund volllaufen lassen», sagt Ruedi Löffel (Münchenbuchsee).
Der EVP -Grossrat ist seit 17Jahren beim «Blauen Kreuz» in
der Prävention tätig. Auch aus beruflicher Erfahrung weiss er,
dass immer mehr Jugendliche als Alkoholleichen auf den Notfallstationen
landen. «Dort verhindert die ärztliche Schweigepflicht häufig,
dass die Eltern oder andere Erziehungsverantwortliche vom alkoholischen
Absturz ihrer minderjährigen Kinder erfahren. Ein frühes Gespräch
mit allen Beteiligten kann aber dazu beitragen, weitere Exzesse zu verhindern»,
so Löffel. Jetzt will der Leiter der Fachstelle Suchtprävention
mit einer diese Woche eingereichten Motion, «dass Nägel mit
Köpfen» gemacht werden». Analog der ZAS in Zürich,
soll auch Bern eine Zentrale Ausnüchterungsstelle erhalten.
Inselspital entlasten
Zu den Forderungen des politisch breit abgestützten Vorstosses –
es haben Grossräte der Parteien EVP , BDP, EDU, SVP, SP und Grüne
unterschrieben – gehört, dass der Regierungsrat die rechtlichen
Grundlagen für eine ZAS nach Zürcher Modell schafft. Zusätzlich
will Löffel geprüft haben, ob bei Grossanlässen eine mobile
ZAS eingesetzt werden könnte. Löffel: «Und bei
Minderjährigen sollten die Erziehungsverantwortlichen zum Abholen
und zu einem Gespräch in die ZAS bestellt werden können.»
Gemäss einer Mitte März vom Inselspital publizierten Studie
verursachten Alkoholvergiftungen über mehrere Jahre 3,3Prozent aller
Notfälle. Jeder Fünfte der insgesamt 1763 von 2000 bis 2007
im Universitären Notfallzentrum behandelte Trinker war sogar ein
Wiederholungstäter. Für solche Patienten schlägt Löffel
vor, dass die ZAS auch Kontakte zu einem Sozialdienst oder einer Beratungsstelle
vermittelt.
«Wird rege benutzt»
«Die ZAS ist jedes Wochenende offen, und sie wird rege benutzt»,
sagt auf Anfrage Judith Hödl. Für Details und konkrete Zahlen
sei es jedoch zu früh, so die Mediensprecherin der Zürcher Polizei.
Von negativen Erfahrungen sei ihr aber nichts bekannt.
Käsers «Ja, aber…»
Polizeidirektor Hans-Jürg Käser (FDP) findet die Zürcher
Lösung mit einer Zentralen Ausnüchterungsstelle (ZAS) prüfenswert.
«Aber einfach dreinschiessen, ist nicht meine Art.» Käser
macht auch ein Fragezeichen hinter die Absicht, «jedes gesellschaftliche
Problem mit einem Verbot oder einem Gesetz zu lösen». Die Antwort
des Regierungsrates auf die Motion
wolle er aber nicht vorneweg nehmen. Dazu erwarte er auch einen der Gesundheits-
und Fürsorgedirektion. Reto Nause (CVP), Sicherheitsdirektor der
Stadt Bern, findet den Grundsatz richtig, bei jenen Leuten anzusetzen,
die Probleme verursachen. «Und nicht den Alkoholausschank für
alle zu verbieten.» Zustimmen würde er auch der Forderung,
dass die in Ausnüchterungszellen Gesteckten die Kosten bezahlen müssen.
«Auf städtischer Ebene haben wir aber keine Kompetenz, eine
ZAS einzurichten. Wenn das der Kanton macht, wäre das gut.»
(uz)
Blick am Abend 11.06.10
Wie Zürich, nur besser
ALK - Betrunkene Berner sollen bald in eine zentrale Ausnüchterungszelle
gesteckt werden.
Seit März sammelt die Stadtpolizei Zürich versuchsweise Leute
ein, die betrunken negativ auffallen und bringt sie in eine zentrale Ausnüchterungsstelle
(ZAS). Die Kosten von gegen 950 Franken pro Nacht müssen die Betrunkenen
selber berappen. Das soll nun auch in Bern so sein.
EVP-Grossrat Ruedi Löffel fordert mit einer Motion
die Einführung einer ZAS nach Zürcher Vorbild – mit Ergänzungen.
• Anders als in Zürich soll es in Bern an Events auch mobile
ZAS geben.
• Die Regierung soll prüfen, ob auch mit Drogen zugedröhnte
Patienten behandelt werden können.
• Der Sozialdienst oder eine Beratungsstelle soll «Wiederholungstäter»
betreuen.
«Die Motion
wird von links bis rechts unterstützt», sagt Ruedi Löffel.
Auch der Regierungsrat stehe dem Vorstoss positiv gegenüber. ehi
Bund 25.05.10 / Anita Bachmann
Bern will Zürcher Ausnüchterungszellen
Polizeidirektor Hans-Jürg Käser unterstützt die
Idee einer Zentralen Ausnüchterungsstelle. Der politische Vorstoss
dazu ist unterwegs. Damit will man Jugendliche erziehen und die Notfallstationen
entlasten.
Mitte März hat die Zürcher Stadtpolizei 12 Ausnüchterungszellen
in Betrieb genommen. Für eine Beurteilung sei es noch zu früh,
aber die sogenannte Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS) in der Polizeiwache
Urania habe sich an den ersten Betriebswochenenden bewährt, sagt
Reto Casanova, Mediensprecher des Polizeidepartements der Stadt Zürich.
Besonders ist an der ZAS, die von einer privaten Medizinalfirma und einer
privaten Sicherheitsfirma betrieben wird, dass die von der Polizei aufgegriffenen
Betrunkenen für ihren Ausnüchterungsaufenthalt bezahlen müssen.
Eine Zelle kostet je nach Aufenthaltsdauer 600 bis 950 Franken.
Von diesem Pilotprojekt liess sich der Berner EVP-Grossrat Ruedi Löffel
inspirieren. In der Fragestunde der letzten Grossratssession wollte er
deshalb wissen, ob eine ZAS auch für Bern infrage käme. Polizeidirektor
Hans-Jürg Käser (FDP) steht der Idee positiv gegenüber.
«Ich bin jetzt daran, einen politischen Vorstoss auszuarbeiten»,
sagt Löffel.
Eltern sollen Kinder abholen
Ob Bern so viele Ausnüchterungszellen wie Zürich benötige,
wisse er nicht, sagt Löffel. Untergebracht werden könnte eine
ZAS aber beispielsweise im City-Notfall. Ein wichtiger Punkt seiner Motion
werde die Kostenfrage sein. Im Kanton Bern fehlen die gesetzlichen Grundlagen
für eine Weiterverrechnung. Käser erklärte aber vor dem
Parlament, dass er die Möglichkeit dazu bereits prüfen lasse.
«Minderjährige sollen von den Eltern in der ZAS abgeholt werden»,
sagt Löffel. Das erlaube eine Erstintervention, welche auf eine Beratung
oder eine Therapie hinauslaufen könnte, sagt Löffel. Heute würden
die Eltern wegen der Schweigepflicht nicht informiert. Schliesslich will
er mit den Ausnüchterungszellen die Notfallstationen der Spitäler
entlasten. Gemäss einer Statistik des Inselspitals wurden 2007 373
Notfallpatienten mit einer Alkoholvergiftung eingeliefert. Dies entspreche
3,3 Prozent aller Notfälle.
Nicht alle können in die ZAS
Obwohl Käser in der Fragestunde sagte, das Inselspital stehe der
Idee einer ZAS grundsätzlich positiv gegenüber, scheint es Bedenken
zu geben. Das Notfallzentrum sei für die Betrunkenen die sicherere
Lösung. Viele der Patienten hätten eine starke Alkohol- oder
Mischvergiftung mit Medikamenten oder Drogen und müssten deshalb
medizinisch sehr intensiv überwacht werden, heisst es beim Inselspital.
Dafür würden die Fachärzte der Intensivstation zur Verfügung
stehen.
Ähnlich tönt es aus dem Ziegler- und dem Tiefenauspital der
Spitalnetz Bern AG, bei denen die Betrunkenen ebenfalls etwa 3 Prozent
der Notfallpatienten ausmachen würden. Leute mit einer Alkohol- oder
Mischvergiftung brauchten eine Überwachung der Herzfunktionen oder
der Atmung. Eine ärztliche Triage sei zudem immer nur eine Momentaufnahme,
der Zustand der Leute könne sich schnell ändern, sagt Felix
Noll, ärztlicher Leiter der Notfallstationen des Ziegler- und des
Tiefenauspitals. Auch wenn private Medizinalfirmen die Betreuung in einer
ZAS übernehmen würden, könnten trotzdem nicht alle Betrunkenen
dorthin gebracht werden, weil es ihnen zu schlecht gehen würde oder
sie zusätzlich verletzt seien.
Da liegt der Schwachpunkt am Pilotprojekt in Zürich: Wer in die ZAS
kommt, erhält anschliessend eine Rechnung. Für die Kosten der
Betrunkenen, die in einem noch schlechteren Zustand sind und deshalb in
die Notfallstation eingeliefert werden, kommt die Krankenkasse auf. «Darüber
müssen die Krankenkassen nachdenken», sagt Casanova.
Sollen Betrunkene selbst bezahlen
Nichts dagegen hätte Noll, wenn die Betrunkenen für ihren Aufenthalt
auf der Notfallstation selber aufkommen müssten. Aber grundsätzlich
gehörten sie dorthin, und obwohl sich die Alkoholnotfälle auf
die Wochenenden konzentrierten, legten sie den Notfall nicht lahm. Der
Unterstützung der Spitäler würde aber ein Sicherheitsdienst
dienen, sagt Noll. Betrunkene seien oft aggressiv. Die Entlastung insbesondere
des universitären Notfallzentrums würde einem Neuaufbau und
dem Betrieb einer Ausnüchterungsstation gegenüberstehen, gab
auch Käser zu Bedenken.
Keine Entlastung für die Polizei
Keine grosse Entlastung würde eine Zentrale Ausnüchterungsstelle
für die Polizei bringen, wie Manuel Willi, Chef Region Bern der Kantonspolizei,
sagt. Wenn die Polizei Betrunkene in die Ausnüchterungszellen am
Waisenhausplatz bringt, stehe dies im Zusammenhang mit einer begangenen
Straftat oder einer Selbst- oder Fremdgefährdung. Wenn es ganz schlimm
sei, müssten die Personen in die Überwachungsstation der Insel
eingeliefert werden. Auch bei der Polizei würden Betrunkene nicht
unbeaufsichtigt gelassen, aber eine permanente medizinische Beobachtung
existiere nicht.
Thuner Tagblatt 22.04.10
Teure Rettungsfahrt nach Saufgelage
Ein junger Thuner muss ein Saufgelage teuer bezahlen: Er hat
die Kosten der Rettungsfahrt ins Spital zu berappen, obwohl seine Alkoholvergiftung
nicht so schlimm wie befürchtet war. Dies entschied das Verwaltungsgericht.
Nora Scheidegger
Im Sommer 2008 trafen Passanten in Thun auf einen offensichtlich sturzbetrunkenen
jungen Mann. Der damals 19-jährige Thuner war nicht ansprechbar und
hatte einen schnellen und schwachen Puls. Als der Rettungsdienst eintraf,
war er aber schon wieder bei Bewusstsein. (...) Die Sanitäter vermuteten
eine Alkoholvergiftung und wollten ihn ins Spital bringen. Der junge Mann
lehnte dies zuerst ab, liess sich dann aber doch dazu überreden.
Im Spital wurde der Verdacht auf eine Alkoholvergiftung bestätigt.
Der junge Mann blieb über Nacht dort, konnte jedoch am nächsten
Morgen wieder entlassen werden.
Mit Gewalt ins Spital?
Kurze Zeit später flatterte die Rechnung für
die Rettungsaktion dem trinkfreudigen Mann ins Haus: 744
Franken sollte er dem Spital bezahlen. Er weigerte sich und machte
vor der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) geltend, er sei
«mit Gewalt ins Fahrzeug gezerrt und gegen seinen Willen im Spital
festgehalten worden». Nachdem die GEF ihm Recht gab, gelangte das
Spital ans Verwaltungsgericht. Das Gericht schenkte diesen Aussagen des
jungen Mannes keinen Glauben: «Seine Darstellungen sind nicht glaubwürdig»,
heisst es im kürzlich veröffentlichten Urteil. (...) Man müsse
den Rettungskräften einen gewissen Beurteilungsspielraum zubilligen,
wenn es darum geht, eine konkrete Lage einzuschätzen. In diesem Fall
wusste das Team, dass der junge Mann wegen seines Alkoholkonsums bewusstlos
geworden war. «Der Schluss auf eine Alkoholvergiftung ist da naheliegend.»
Dass sie ihn deshalb zu einer Spitaleinweisung überredeten, sei «nicht
zu beanstanden».
Man dürfe nicht vergessen, dass die Rettungskräfte – wären
sie unverrichteter Dinge abgezogen – den Vorwurf riskiert hätten,
einen bewusstlosen und offensichtlich betrunkenen jungen Mann einfach
seinem Schicksal überlassen zu haben. Dass die Alkoholvergiftung
im konkreten Fall glimpflich verlaufen sei, spreche nicht gegen das Vorgehen
der Rettungskräfte. (...)
BZ / Thuner Tb / Berner Oberländer / BT 24.03.10 / KOMA-TRINKEN
Kanton soll Schraube anziehen
Ausnüchterungszellen für Koma-Trinker: Was Zürich
hat, fordert der EVP-Grossrat Ruedi Löffel auch für Bern. Dafür
müsse der Kanton allerdings erst die rechtlichen Grundlagen schaffen,
sagt Polizeidirektor Hans-Jürg Käser. Andrea Sommer

EVP-Grossrat Ruedi Löffel verlangt von Polizeidirektor Hans-Jürg
Käser die Einrichtung
einer zentralen Ausnüchterungsstelle in Bern. Bild: Urs Baumann
Wer in Zürich im Vollrausch randaliert, pöbelt oder am Boden
liegt, riskiert, in der Zentralen Ausnüchterungsstelle zu erwachen.
Bewachung und medizinische Betreuung gewährleisten private Firmen.
Und: Die Kosten dafür muss der Patient selber berappen.
Das Zürcher Pilotprojekt hat es dem EVP-Grossrat Ruedi Löffel
angetan. In einer Interpellation wollte er von Polizeidirektor Hans-Jürg
Käser (FDP) wissen, ob die Einrichtung solcher Ausnüchterungsstellen
auch im Kanton Bern möglich ist. Zudem fragte Löffel, was Käser
davon halte, dass Eltern zum Abholen ihrer ausgenüchterten Sprösslinge
und zum Gespräch bestellt werden können.
Schwere Fälle in die Insel
Gestern, in der Fragestunde des Grossen Rates, nahm Käser Stellung
zu den Fragen. Das Gesetz erlaube bereits heute einen Gewahrsam oder Aufenthalt
in einer Ausnüchterungsstelle. Bei Jugendlichen sei die Orientierung
respektive Genehmigung durch das Jugendgericht nötig. «Hingegen
fehlen die gesetzlichen Grundlagen für eine entsprechende Kostenverrechnung
und Bewachung durch private Sicherheitsdienste», so Käser.
Weiter stehe das Inselspital, in dessen Notaufnahme heute viele Koma-Trinker
landen, der Idee einer Ausnüchterungsstation positiv gegenüber.
Dabei habe jedoch die ärztliche Triage einen hohen Stellenwert. Käser:
«Schwere Fälle gehören weiterhin ins hochspezialisierte
Notfallzentrum.»
Eltern in die Pflicht nehmen
Die Idee, dass Eltern ihre ausgenüchterten Sprösslinge abholen
müssen und dabei gleich zum Gespräch gebeten werden, erachtet
Käser als prüfenswert. Seit Anfang Jahr, so der Polizeidirektor
weiter, würden entsprechende Massnahmen ausgearbeitet. Werden heute
minderjährige Koma-Trinker ins Spital eingeliefert, dann erfahren
die Eltern oft nichts von den Eskapaden ihrer Sprösslinge. Denn ist
der Patient noch ansprechbar, müssen sich die Ärzte an ihre
Schweigepflicht halten.
Löffel, der sich von Käsers Antworten in seiner Forderung nach
Ausnüchterungsstellen bestärkt sieht, schiebt nun eine Motion
nach. Darin verlangt er vom Kanton die Einrichtung einer zentralen Ausnüchterungsstelle.
«Der Kanton soll dies rasch umsetzen und dadurch die Notaufnahmen
der Spitäler entlasten», sagt Löffel. Dabei sei auch die
Möglichkeit einer mobilen Einrichtung zu prüfen, die bei Grossanlässen
gleich vor Ort zum Einsatz kommen könne. Zudem solle der Kanton gesetzliche
Grundlagen schaffen, damit Koma-Trinker künftig selber für ihre
Behandlungskosten aufkommen. «Es kann nicht sein, dass die Allgemeinheit
via Krankenkasse für diese Exzesse bezahlen muss.» (Link)
Bund 24.03.10
Kanton möchte eine zentrale Ausnüchterungsstelle
Der Kanton Bern möchte eine zentrale Ausnüchterungsstelle
schaffen. Dies hat der Regierungsrat dem Berner Kantonsparlament am Dienstag
im Rahmen der Fragestunde bestätigt.
Mit einer solchen Stelle könnten die Notfallaufnahmen in
Spitälern sinnvoll entlastet werden. Ruedi Löffel (evp/ Münchenbuchsee)
erfuhr auf seine Frage auch, dass der Kanton die Gesetzesgrundlage schaffen
möchte, um die Kosten einer Einweisung den Patienten oder deren Eltern
aufzubürden. Mitte März nahm in Zürich eine zentrale Ausnüchterungszelle
ihren Betrieb auf. Dort werden Patienten von Sicherheits- und medizinisch
geschultem Personal betreut. Und auch in Zürich müssen die Patienten
den nicht ganz billigen Aufenthalt selber berappen.
20 Minuten 24.03.10
Kanton will eine Ausnüchterungsstelle
Erfolg für Grossrat und Präventionsfachmann Ruedi
Löffel (EVP): Seine Frage nach einer zentralen Ausnüchterungsstelle
(ZAS) für Betrunkene hat der Regierungsrat am Dienstag positiv beantwortet.
Eine solche Stelle mit medizinisch geschultem Personal soll die
Notaufnahmen der Spitäler entlasten. In Zürich ist die ZAS seit
Mitte März in Betrieb. Wie dort soll auch im Kanton Bern die gesetzliche
Grundlage geschaffen werden, um die Kosten für den Aufenthalt den
Süffeln selbst in Rechnung stellen zu können.
Nach dem positiven Bescheid der Regierung doppelt Löffel jetzt mit
einer verbindlichen Motion nach, «damit der Kanton die Idee rasch
umsetzt.» Wichtig sei zudem, dass bei Minderjährigen zwingend
die Eltern informiert würden und diese ihren Nachwuchs selbst abholen
müssten, so Löffel. Zu prüfen sei auch eine mobile Ausnüchterungsstelle,
die bei Grossanlässen zum Einsatz kommen könnte. (nj)
Blick am Abend 23.03.10
Regierung sagt Ja
BERN. In Bern soll es eine zentrale Ausnüchterungsstelle geben.
Die Regierung hat heute einen entsprechenden Antrag von EVP-Grossrat Ruedi
Löffel bejaht. Die alkoholisierten Patienten müssen die Einweisung
selber berappen.
sda / Berner Zeitung online / derbund.ch 23.03.10
Kanton Bern möchte eine zentrale Ausnüchterungsstelle
Der Kanton Bern möchte eine zentrale Ausnüchterungsstelle
schaffen. Dies hat der zuständige Regierungsrat dem Berner Kantonsparlament
am Dienstag im Rahmen der Fragestunde bestätigt.
Mit einer solchen Stelle könnten die Notfallaufnahmen in Spitälern
sinnvoll entlastet werden. Ruedi Löffel (EVP/ Münchenbuchsee)
erfuhr auf seine Frage
auch, dass der Kanton die Gesetzesgrundlage schaffen möchte, um die
Kosten einer Einweisung den Patienten oder deren Eltern aufzubürden.
Mitte März nahm in Zürich eine zentrale Ausnüchterungszelle
ihren Betrieb auf. Dort werden Patienten von Sicherheits- und medizinisch
geschultem Personal betreut. Und auch in Zürich müssen die Patienten
den nicht ganz billigen Aufenthalt selber berappen.
20 Minuten 16.03.10
Suff ausschlafen soll teuer werden
Seit dem letzten Wochenende ist in Zürich die schweizweit erste
Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS) in Betrieb. Dorthin werden stark
Berauschte gebracht, um ihren Rausch auszuschlafen. Ein Aufenthalt kostet
600 bis 950 Franken. Damit werden die Notfallstationen der Spitäler
und die Polizei entlastet.
«Diese Idee scheint mir nachahmenswert», sagt EVP-Grossrat
Ruedi Löffel. Er wird sie deshalb in der Fragestunde des Grossen
Rats thematisieren. «Spannend finde ich das Ganze auch deshalb,
weil die Kosten den Betrunkenen selbst in Rechnung gestellt werden.»
Zudem müssten die Eltern ihre Sprösslinge abholen, falls diese
minderjährig sind. Vom Regierungsrat will Löffel nun wissen,
was er von einer Berner Ausnüchterungsstelle hält. sah
Berner Zeitung 16.03.10
Betrunkene sollen für Ausnüchterung selber bezahlen
Ausnüchterungszellen für Koma-Trinker: Was Zürich
seit letzter Woche hat, wünscht sich Grossrat Ruedi Löffel auch
für Bern. Ein Anliegen, das auch der städtische Polizeidirektor
unterstützt. Einzig das Inselspital ist skeptisch.
Die Notaufnahme des Inselspitals behandelt immer mehr Koma-Trinker. Eine
Patientengruppe, die nur schon deshalb personalintensiv ist, weil die
Betrunkenen oft randalieren oder gar Ärzte und Pflegende tätlich
angreifen. In Zürich kommen solche Patienten seit letztem Freitag
nicht mehr in die Spitäler, sondern in die Zentrale Ausnüchterungsstelle
(ZAS). Dort werden sie von Sicherheits- und medizinischem Personal betreut.
Und: Sie müssen die Kosten für ihre Behandlung selber bezahlen.
Verursacher sollen bezahlen
Eine Einrichtung, die auch für Bern wünschenswert wäre,
findet der EVP-Grossrat Ruedi Löffel. Dies vor allem, weil so die
Koma-Trinker die von ihnen verursachten Kosten selber tragen müssten.
Auch hofft Löffel, dass eine ZAS die Notaufnahmen der Spitäler
entlasten würde. Dass die Zürcher die Eltern minderjähriger
Koma-Trinker verständigen und in die Pflicht nehmen, begrüsst
der Grossrat ebenfalls. Der Arzt in der Notaufnahme dagegen muss sich
an die Schweigepflicht halten, sofern der Patient ansprechbar ist.
Löffel will deshalb in der Fragestunde der laufenden Grossratssession
vom kantonalen Polizeidirektor Hans-Jürg Käser (FDP) wissen,
ob im Kanton Bern die rechtlichen Grundlagen vorhanden sind, um eine solche
Ausnüchterungsstelle einzurichten. Zudem fragt Löffel, inwiefern
eine ZAS die Notaufnahme des Inselspitals entlasten könnte.
In der Stadt Zürich ermöglichen das kantonale Polizeigesetz
und eine Verordnung des Stadtrats eine Weiterverrechnung von Sicherheitskosten.
«Wer vorsätzlich oder grobfahrlässig einen Polizeieinsatz
auslöst, kann finanziell belangt werden», sagt Robert Soos,
Sprecher des Polizeidepartements der Stadt Zürich. Die Rechnung könne
gleich bar oder per Einzahlungsschein beglichen werden.
Nause für Zürcher Lösung
Auch im Kanton Bern ist es möglich, von der Polizei erbrachte Leistungen
dem Verursacher zu belasten – falls dies die Gesetzgebung vorsieht.
Regierungsrat Hans-Jürg Käser will der Fragestunde im Grossen
Rat nicht vorgreifen und äusserte sich gestern nicht zu Löffels
Forderung. Unterstützung erhält Grossrat Ruedi Löffel vom
städtischen Polizeidirektor Reto Nause (CVP). Auch er würde
eine ZAS in Bern begrüssen. (weiterlesen)
suedkurier.de 16.03.10
Reger Betrieb in Zürcher Zelle
Zürich/Stuttgart (dpa) Teuer wie ein Luxushotel und schon
gut besucht: In Zürich hat die neue Zentrale Ausnüchterungsstelle
(ZAS) am vergangenen Wochenende ihren Betrieb aufgenommen. „Es ist
alles gut angelaufen und es gab schon mehrere Personen, die eingeliefert
wurden“, sagte eine Polizeisprecherin.
Für Erstaunen in der Öffentlichkeit hatte der hohe
Preis für eine „Übernachtung“ gesorgt. 950 Franken
(652 Euro) kostet die Nacht in der Ausnüchterungszelle. Dafür
bekäme man auch ein Zimmer im edlen Hotel Dolder Grand auf dem Zürichberg.
(...)
In Zürich (380 000 Einwohner) werden pro Jahr rund 600 „Gäste“
in den zwölf neuen Zellen erwartet, die von einer privaten Firma
medizinisch betreut und mit Videokameras überwacht werden. In der
Landeshauptstadt Stuttgart (592 000 Einwohner) landeten 2009 etwa 2700
Sturzbetrunkene in der Zelle der Zentralen Ausnüchterungseinheit
(ZAE). Ob die in Zürich Eingelieferten alle den hohen Obolus entrichtet
haben, sagte die Sprecherin nicht. Man wolle in ein paar Wochen ein Fazit
ziehen, ob sich die Einrichtung bewährt hat. Sicher sei aber: Trotz
der enormen Preis werde die ZAS defizitär sein. (Link)
Blick am Abend 15.03.10
Betrunkene zur Kasse bitten
IDEE > Ruedi Löffel will wie Zürich eine Zentrale
Ausnüchterungsstelle – zur Entlastung der Spitäler.
Seit dem Wochenende sammelt die Stadtpolizei in Zürich Leute
ein, die betrunken oder drogenberauscht negativ auffallen und bringt sie
in die Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS). Dort betreuen geschultes
medizinisches Personal und Sicherheitleute die Berauschten. Die Betrunkenen
aber müssen das Ausnüchtern selbst berappen. Wer innert dreier
Stunden wieder auf den Beinen ist, bezahlt 600 Franken. Dauert es länger
als drei Stunden, stellt die Stadt 950 Franken in Rechnung.
«Die
Zentrale Ausnüchterungsstelle ist für Bern nachahmenswert»,
sagt EVP-Grossrat Ruedi Löffel. «Sind die Betrunkenen minderjährig,
werden die Eltern zum Abholen ihrer Sprösslinge in die ZAS bestellt,
wo auch ein Gespräch mit Mitarbeitern des Sozialdepartementes auf
sie wartet», sagt Löffel. «Ich sehe den Vorteil vor allem
darin, dass die Eltern die Kosten übernehmen müssen und so in
die Pfl icht genommen werden.» Das habe einen erzieherischen Effekt.
Ausserdem könnten so die Notfallaufnahmen der Spitäler entlastet
werden, welche die Betrunkenen bisher grösstenteils betreuen mussten.
Löffel will in der Fragestunde des Parlaments deshalb vom Regierungsrat
wissen, was er von der Idee einer ZAS hält und welche rechtlichen
Grundlagen bereits vorhanden sind, um eine Ausnüchterungsstelle auch
in Bern einzurichten.
Tagesanzeiger 13.03.10
Alkoholexzesse nehmen massiv zu
Eine noch unveröffentlichte Studie des Berner Inselspitals
zeigt: Koma-Trinken greift nicht nur bei jungen Menschen um sich. Die
Zahl der Alkoholvergiftungen steigt auch bei Erwachsenen stark an.
Maurice Thiriet
Im Schnitt werden in der Schweiz täglich sechs
Jugendliche zwischen 10 und 23 Jahren im Spital stationär
wegen einer Alkoholvergiftung oder einer -abhängigkeit behandelt.
Tendenz steigend. Ein ähnlicher Trend ist nun auch bei den Erwachsenen
zu beobachten. Eine Studie des Inselspitals Bern
zeigt erstmals, dass ambulante Einrichtungen mit einer zunehmenden Zahl
von Komatrinkern konfrontiert sind. Und zwar altersunabhängig:
Von 2000 bis 2007 ist der Anteil an alkoholvergifteten Patienten auf der
medizinischen Notfallstation des Inselspitals von 1,4 auf 3,3 Prozent
gestiegen. Absolut hat sich die Fallzahl im fraglichen Zeitraum von 134
(2000) auf 373 (2007) nahezu verdreifacht. (...)
Hans-Peter Kohler, bis 2006 Leiter der medizinischen Notfallstation des
Inselspitals und heute Klinikdirektor der Berner Spitäler Tiefenau
und Ziegler, wundert nicht, dass es vermehrt erwachsene Komatrinker gibt.
«Wenn ein solches Trinkverhalten mit 16 Jahren eingeübt und
von niemandem unterbunden wird, dann setzt sich das auch im Erwachsenenalter
fort», sagt Kohler. (...)
Zeit online 16.12.09 / Alkoholmissbrauch
Alkohol muss teurer werden
Zitternd lag er auf dem Fußweg und erbrach sich, als Passanten
ihn fanden. Mehr als zwei Promille Alkohol fanden die Ärzte im Blut
des Jungen, der vor Kurzem mit einer lebensgefährlichen Alkoholvergiftung
in eine Berliner Klinik eingeliefert wurde. Er war erst sieben Jahre alt.
Ein Extremfall, sagt die Polizei. Aber kein Einzelfall.
Das sogenannte Binge Drinking unter Kindern und Jugendlichen ist ein gefährlicher
Trend. Noch nie mussten so viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
deshalb behandelt werden: 25'700 Zehn- bis Zwanzigjährige
kamen 2008 nach neusten Zahlen des Statistischen Bundesamtes in Deutschland
mit akuter Alkoholvergiftung ins Krankenhaus.
Auch die Trinkgewohnheiten vieler Erwachsener sind bedenklich:
1,3 Millionen Deutsche gelten als alkoholabhängig, fast zehn Millionen
trinken im Übermaß. 73.000 Todesopfer fordert der Alkohol hierzulande
jedes Jahr. In Europa ist er nach Nikotinsucht und Bluthochdruck der drittstärkste
Risikofaktor für Krankheit und Tod.
Endlich ruft die Weltgesundheitsorganisation (WHO) jetzt zum systematischen
Kampf gegen Alkoholmissbrauch auf. Sie plant eine globale Strategie und
appelliert an die Regierungen, entschlossener zu handeln.
Welches die effektivsten Mittel sind, haben Wissenschaftler kürzlich
im Fachmagazin
The Lancet beschrieben. Eine höhere Alkoholsteuer etwa senkt
den Konsum deutlich, vor allem bei Jugendlichen und harten Trinkern, das
haben zahlreiche Studien gezeigt. (weiterlesen)
Bund 11.07.09 / Leserbrief zum Beitrag "Kaserne zur Ausnüchterung",
Bund 2. Juli 2009
Ausnüchtern selbst bezahlen
Mutig. Die Stadt Zürich buchtet Jugendliche und junge Erwachsene
auf deren eigene Kosten in der alten Kaserne ein. (...)
Wann ahmen dies die Berner Stadtväter nach und entlasten so die Berner
Spitäler von unnötigen Kosten? (...)
Corina Schertenleib, Bern
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