sda 24.02.08

Aargauer sagen Ja zu neuem Wahlmodell

Im Kanton Aargau wird das Kantonsparlament im März 2009 nach einem neuen Wahlmodell gewählt. Die Stimmberechtigten hiessen das umstrittene Wahlgesetz in der Volksabstimmung mit 76,17 Prozent Ja-Stimmen gut. SVP und FDP waren gegen das Gesetz.
(...) Die Mehrheit der Stimmenden folgte damit den Argumenten von SP, CVP, Grünen und EVP. Das Wahlmodell «Doppelter Pukelsheim» sei «fair und demokratisch». Gegen das Gesetz hatten SVP und FDP gekämpft. Es sei «nicht transparent». (...)

 

AP 24.02.08

Schaffhausen stimmt neuem Wahlsystem zu

Im Kanton Schaffhausen wird der Kantonsrat künftig nach dem Wahlsystem des «doppelten Pukelsheim» gewählt.
(...) Die für das neue Wahlsystem notwendige Verfassungsänderung wurde mit 15'171 Ja gegen 8'992 Nein genehmigt, die Änderung des Wahlgesetzes mit 14'624 Ja gegen 9'129 Nein. (...) Dieses Modell gewährleistet eine bisher unerreichte Genauigkeit in der Abbildung der politischen «Wählerlandschaft» in Bezug auf die Zusammensetzung des Kantonsrats. So haben namentlich auch die kleinen Parteien mehr Chancen.

 

Berner Rundschau 22.01.08

Rat will keinen Wechsel des Wahlsystems

«Fair, demokratisch und transparent» sei der doppelte Puckelsheim. So pries gestern Grossrat Daniel Kast (CVP/Bern) einen Wechsel des Wahlsystems für die Grossratswahlen 2010 an. Zürich habe den doppelten Puckelsheim eingeführt, der Kanton Aargau entscheide am 24. Februar darüber. Beim doppelten Puckelsheim werde die politische Wählerlandschaft mit einer bisher nie erreichten Genauigkeit abgebildet (vergleiche Ausgabe vom 3. Januar). Das funktioniere so, dass zur Verteilung der Sitze auf die Parteien der Kanton als ein Wahlkreis angesehen werde. Jede abgegebene Stimme trage mit dem gleichen Gewicht zum Wahlergebnis bei, erklärte Kast. Das heutige System mit Listenverbindungen schaffe Ungerechtigkeiten und bevorzuge in der Regel die grossen Parteien. Allerdings konnten Kast und Mitmotionär Ruedi Löffel (EVP/Münchenbuchsee) nur wenig Räte begeistern, den in ein Postulat gewandelten Vorstoss zu überweisen. Sukkurs signalisierte einzig die EVP-Fraktion. Seitens der SVP wies Dieter Widmer (Wanzwil) das Ansinnen rundweg zurück: «Das heutige Wahlsystem mit regionalen Wahlkreisen ist gerecht.» Wie bereits der Regierungsrat signalisierten auch die Sprecher von FDP, SP, Grünen und EDU Ablehnung. Es mache keinen Sinn, mit der laufenden Wahlkreisreform gleich auch noch das System zu ändern, monierte Peter Bernasconi (SP/Worb). Mit 27 zu 112 Stimmen schickte der Rat das Postulat bachab. (uz)

 

Bund 22.01.08

Die Pukelsheimdebatte

Nein, ein doppelter Pukelsheim ist kein besonders eleganter Sprung auf der Tanz- oder auf der Eisfläche. Beim doppelten Pukelsheim sind wir auf dem politischen Parkett. So wird ein Wahlverfahren bezeichnet, indem zwar in regionalen Wahlkreisen gewählt, die proportionale Verteilung der Sitze auf die Parteien aber aufgrund des Gesamtergebnisses im ganzen Kanton berechnet wird – was den kleinen Parteien mehr Chancen gibt. Der Zürcher Kantonsrat wird seit 2007 nach dem doppelten Pukelsheim gewählt, Aargau und Schaffhausen stimmen im Februar über die Einführung des Systems ab. CVP und EVP forderten gestern mit einem Postulat, die Einführung des Systems auch im Kanton Bern zu prüfen. Das Pukelsheim-Verfahren sei «fair, demokratisch und transparent», warben sie. Der Rat lehnte den Vorstoss aber mit 112 gegen 27 Stimmen ab. Hauptargument: Berns Wahlsystem mit relativ grossen regionalen Wahlkreisen sei auch ein gerechtes Verfahren. Und im «Pukelsheim» müssten Sitze zwischen den Wahlkreisen umverteilt werden – ein kompliziertes, schwerfälliges, nicht bürgerfreundliches System. (sw)

 

Berner Rundschau / MLZ 03.01.08 Seite 1 Front / Kanton BE

Gerechteres Wahlsystem verlangt

Bern: 2010 sollen Sitze anders verteilt werden
Sicher ist, dass für die Grossratswahlen 2010 neue Wahlkreise gelten. Auf den gleichen Zeitpunkt hin möchten nun Grossräte von EVP und CVP im Kanton Bern ein «gerechteres» Wahlsystem eingeführt haben. Per Motion verlangen sie die künftige Sitzverteilung nach der Methode des deutschen Politologen Friedrich Pukelsheim. Den so genannten doppelten Pukelsheim haben die Zürcher letztes Jahr im kantonalen Wahlrecht verankert. In den Kantonen Aargau und Schaffhausen entscheiden die Stimmbürger im Februar über die Einführung des doppelten Pukelsheim. Dieses System sieht vor, dass die Grossratsmandate in einem ersten Schritt zentral für den ganzen Kanton auf die einzelnen Listen zugeteilt werden. Damit sei sichergestellt, dass jede Stimme gleich viel zählt, betonen die Motionäre. Der Regierungsrat lehnt den Vorstoss jedoch ab. (uz) Seite 12

Damit jede Stimme gleich viel zählt

Grossratswahlen:
Mit dem neuen Verfahren doppelter Pukelsheim wollen EVP und CVP mehr Gerechtigkeit schaffen

Mit der Wahlkreisreform soll auch ein gerechteres Wahlsystem eingeführt werden. EVP und CVP fordern dafür den doppelten Pukelsheim. Er soll sicherstellen, dass alle im Kanton abgegebenen Stimmen gleich viel zählen. Berechnungen zeigen: SVP, SP und EVP verlieren - CVP, EDU und Grüne gewinnen. Samuel Thomi
Werden bei den Grossratswahlen 2010 die Wahlkreise den neuen Verwaltungskreisen angepasst, soll die Chance genutzt werden um gleichzeitig ein gerechteres Wahlsystem einzuführen. Das fordern Daniel Kast (CVP/Bern) und Ruedi Löffel (EVP/Münchenbuchsee) in einer gemeinsamen Motion. Die Motion will, dass das Kantonsparlament neu nach einer doppelproportionalen Dividiermethode gewählt wird - besser bekannt als doppelter Pukelsheim. Der Vorschlag ist für Bern nicht neu. Bereits vor einem Jahr verlangten Kast und Löffel mit einem Postulat dieselbe Änderung des Wahlsystems. Sie zogen das Ansinnen aber noch in der Debatte wieder zurück. Weil das Thema damals zu wenig verstanden wurde, wie beide erklären. Aktuell werden die Grossratssitze nach dem Proporz-Verfahren Hagenbach-Bischoff ermittelt.
Was würde der Systemwechsel bedeuten? Politologe Daniel Bochsler von der Universität Zürich rechnete für diese Zeitung die Grossratswahlen 2006 nach. Wären damals die Sitze nach dem Verfahren doppelter Pukelsheim verteilt worden, hiessen die Verlierer im Kanton Bern SP (-4 Sitze), SVP (-3) und EVP (-1). Sie sind heute also überproportional stark im Rat vertreten. Im Gegensatz dazu stünden CVP (+2), EDU (+2), Schweizer Demokraten (+2) und Grünen (+1) proportional gesehen mehr Mandate zu, als sie derzeit inne haben.

System bevorzugt die Grossen
«Der doppelte Puckelsheim führt zu einer bisher unerreichten Abbildungsgenauigkeit der politischen Wählerlandschaft», argumentieren Kast und Löffel in ihrer Motion. Dies bedeute, «dass jede abgegebene Stimme mit dem gleichen Gewicht zum Wahlergebnis beiträgt». Der doppelte Pukelsheim schaffe damit eine «unverfälschte proportionale Verteilung über das ganze Kantonsgebiet», und die Zahl der «gewichtslosen Stimmen wird auf ein Minimum begrenzt».

«Komplex und aufwändig»
«Die mathematische Genauigkeit ist die Stärke des neuen Systems», pflichtet der Regierungsrat in seiner eben publizierten Antwort bei. Kleine Parteien hätten bei einer ersten, zentralen Verteilung der Stimmen über den ganzen Kanton bessere Chancen, ein Mandat zu erlangen. Auf diese Weise könnten künftig auch so genannte Proporz-Pech- oder -Glück-Sitze vermieden werden. Situationen also, in denen eine Partei aufgrund von Listenverbindungen weniger oder mehr Sitze hat, als ihr aufgrund des Wähleranteils zustehen würden. Dies alles täusche aber nicht darüber hinweg, dass das Wahlverfahren mit dem neuen System «komplex und aufwändig» wäre.
Kast dementiert heftig - wenn man sich mit dem doppelten Pukelsheim erst ein bisschen vertraut gemacht habe, könne man die Sitzverhältnisse mit Excel am Computer schnell selber rechnen. Das Wissen habe er sich als Mathematiklehrer im Selbststudium beigebracht.
Am Rand erwähnt der Regierungsrat in seiner Antwort einen heiklen Punkt: «Die Einführung des doppelten Pukelsheim zieht automatisch eine Diskussion über Sperrklauseln nach sich». Eine Diskussion, welche Kast und Löffel als Mitglieder von Kleinparteien «explizit nicht wollen», sagt Kast. Für die Regierung jedenfalls ist klar: «Der Kanton verfügt über ein modernes Wahlrecht.» Im Hinblick auf die kantonalen Wahlen 2010 stehen für den Regierungsrat vor allem Anpassungen des bestehenden Wahlsystems und damit eine Reform der Wahlkreise im Zentrum (wir berichteten). Und so beantragt er dem Grossen Rat die Ablehnung der Motion.

Wie viel Gerechtigkeit?
«Den demokratiepolitischen Ansatz unserer Motion, dass wir ein gerechteres Wahlsystem vorschlagen, darauf geht die Regierung gar nicht ein», kommentiert Kast ernüchtert. Zudem sei der doppelte Pukelsheim ein «viel transparenteres Verfahren als das bisherige aus dem letzten Jahrhundert.» Für Ruedi Löffel ist es gar die Grundsatzfrage: «Will man das gerechteste Proporzsystem, das möglich ist?»
Wie schätzt Kast die Chancen ein? Die Kleinparteien wisse er auf seiner Seite. Bei der SVP mache er sich «keine grossen Hoffnungen». Dafür hofft er auf die SP und den Freisinn: «Wer im Parteiprogramm für Gerechtigkeit einsteht oder an einem modernen Wahlsystem interessiert ist, der sollte Ja stimmen», wirbt er. Wie es ausgeht, entscheidet sich in der Januar-Session. Falls es zu einem Ja kommt, müsste die Verfassung laut Vize-Staatsschreiber Renato Krähenbühl nicht umgeschrieben werden. Die erforderlichen Anpassungen im Gesetz über die politischen Rechte unterstünden dem fakultativen Gesetzesreferendum. Oder der Entscheid über die Einführung des doppelten Pukelsheim könnte - falls 70 Grossratsmitglieder dies verlangen - dem Volk freiwillig zum Entscheid vorgelegt werden.

Ein «Echter» Proporz
«Ein Wähler, eine Stimme»: Diesem Kriterium entspreche das biproportionale Wahlverfahren doppelter Pukelsheim eher als das bisherige Verfahren im Kanton Bern nach Hagenbach-Bischoff, kommentiert der Politologe Daniel Bochsler von der Uni Zürich. Der grundlegende Unterschied des doppelten Pukelsheim gegenüber der bisherigen Verteilung der Wählersitze besteht darin, dass die zu verteilenden Sitze in einem ersten Schritt auf die Parteien und deren Wähleranteil über den ganzen Kanton gesehen verteilt werden. Erst in einem zweiten Schritt erfolgt die Zuteilung im jeweiligen Wahlkreis konkret. Das ergibt eine doppelt-proportionale - eben eine biproportionale - Annäherung an die grösstmögliche Proportionalität. So wird laut Bochsler auch sichergestellt, dass jede Stimme möglichst gleich stark gewichtet wird. Dabei kommt es nicht mehr zu Rest-Mandaten, die via Listen- oder gar Unterlistenverbindungen vergeben werden. Daher wird im Zusammenhang mit dem doppelten Pukelsheim auch oft von einem «echten» Proporzwahlverfahren gesprochen. Der doppelte Pukelsheim ist nach dem Politologen Friedrich Pukelsheim benannt. (sat)

Der Pionierkanton Zürich
Als schweizweit erster Kanton führte Zürich letzten Frühling den doppelten Pukelsheim für Kantonsratswahlen ein. Es war dies die Folge eines Bundesgerichtsurteils - weil dieses das Wahlsystem unter anderem wegen zu kleiner Wahlkreise als ungerecht definierte.
Weitere Kandidaten, die im Zug dieses Urteils ihre kantonalen Wahlreglemente überprüften, sind die Kantone Aargau und Schaffhausen. Die Stimmberechtigten beider Kantone beschliessen im Februar 2008 an der Urne über die Einführung neuer Wahlreglemente die ein biproportionales Wahlsystem beinhalten.
Ob Schaffhausen, Aargau oder Zürich: Mit der Änderung des Wahlsystems stellt sich auch die Frage nach zusätzlich regulierenden Bestimmungen. Um eine starke Fragmentierung der Parteienlandschaft zu verhindern, führte Zürich zusätzlich eine Fünfprozent-Klausel ein; eine Partei muss in mindestens einem Wahlkreis mehr als fünf Prozent erreichen. Ein zweiter, politisch gefällter Entscheid: Die Listenverbindungen wurden abgeschafft. (sat)

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