sda 24.02.08
Aargauer sagen Ja zu neuem Wahlmodell
Im Kanton Aargau wird das Kantonsparlament im März 2009
nach einem neuen Wahlmodell gewählt. Die Stimmberechtigten hiessen
das umstrittene Wahlgesetz in der Volksabstimmung mit 76,17 Prozent Ja-Stimmen
gut. SVP und FDP waren gegen das Gesetz.
(...) Die Mehrheit der Stimmenden folgte damit den Argumenten von SP,
CVP, Grünen und EVP. Das Wahlmodell «Doppelter Pukelsheim»
sei «fair und demokratisch». Gegen das Gesetz hatten SVP und
FDP gekämpft. Es sei «nicht transparent». (...)
AP 24.02.08
Schaffhausen stimmt neuem Wahlsystem zu
Im Kanton Schaffhausen wird der Kantonsrat künftig nach
dem Wahlsystem des «doppelten Pukelsheim» gewählt.
(...) Die für das neue Wahlsystem notwendige Verfassungsänderung
wurde mit 15'171 Ja gegen 8'992 Nein genehmigt, die Änderung des
Wahlgesetzes mit 14'624 Ja gegen 9'129 Nein. (...) Dieses Modell gewährleistet
eine bisher unerreichte Genauigkeit in der Abbildung der politischen «Wählerlandschaft»
in Bezug auf die Zusammensetzung des Kantonsrats. So haben namentlich
auch die kleinen Parteien mehr Chancen.
Berner Rundschau 22.01.08
Rat will keinen Wechsel des Wahlsystems
«Fair, demokratisch und transparent» sei der doppelte Puckelsheim.
So pries gestern Grossrat Daniel Kast (CVP/Bern) einen Wechsel des Wahlsystems
für die Grossratswahlen 2010 an. Zürich habe den doppelten Puckelsheim
eingeführt, der Kanton Aargau entscheide am 24. Februar darüber.
Beim doppelten Puckelsheim werde die politische
Wählerlandschaft mit einer bisher nie erreichten Genauigkeit abgebildet
(vergleiche Ausgabe vom 3. Januar). Das funktioniere so, dass zur Verteilung
der Sitze auf die Parteien der Kanton als ein Wahlkreis angesehen werde.
Jede abgegebene Stimme trage mit dem gleichen Gewicht zum Wahlergebnis
bei, erklärte Kast. Das heutige System mit Listenverbindungen schaffe
Ungerechtigkeiten und bevorzuge in der Regel die grossen Parteien. Allerdings
konnten Kast und Mitmotionär Ruedi Löffel (EVP/Münchenbuchsee)
nur wenig Räte begeistern, den in ein Postulat gewandelten Vorstoss
zu überweisen. Sukkurs signalisierte einzig die EVP-Fraktion. Seitens
der SVP wies Dieter Widmer (Wanzwil) das Ansinnen rundweg zurück:
«Das heutige Wahlsystem mit regionalen Wahlkreisen ist gerecht.»
Wie bereits der Regierungsrat signalisierten auch die Sprecher von FDP,
SP, Grünen und EDU Ablehnung. Es mache keinen Sinn, mit der laufenden
Wahlkreisreform gleich auch noch das System zu ändern, monierte Peter
Bernasconi (SP/Worb). Mit 27 zu 112 Stimmen schickte der Rat das Postulat
bachab. (uz)
Bund 22.01.08
Die Pukelsheimdebatte
Nein, ein doppelter Pukelsheim ist kein besonders eleganter Sprung auf
der Tanz- oder auf der Eisfläche. Beim doppelten Pukelsheim sind
wir auf dem politischen Parkett. So wird ein Wahlverfahren bezeichnet,
indem zwar in regionalen Wahlkreisen gewählt, die proportionale
Verteilung der Sitze auf die Parteien aber aufgrund des Gesamtergebnisses
im ganzen Kanton berechnet wird – was den kleinen Parteien
mehr Chancen gibt. Der Zürcher Kantonsrat wird seit 2007 nach dem
doppelten Pukelsheim gewählt, Aargau und Schaffhausen stimmen im
Februar über die Einführung des Systems ab. CVP und EVP forderten
gestern mit einem Postulat, die Einführung des Systems auch im Kanton
Bern zu prüfen. Das Pukelsheim-Verfahren sei «fair, demokratisch
und transparent», warben sie. Der Rat lehnte den Vorstoss aber mit
112 gegen 27 Stimmen ab. Hauptargument: Berns Wahlsystem mit relativ grossen
regionalen Wahlkreisen sei auch ein gerechtes Verfahren. Und im «Pukelsheim»
müssten Sitze zwischen den Wahlkreisen umverteilt werden –
ein kompliziertes, schwerfälliges, nicht bürgerfreundliches
System. (sw)
Berner Rundschau / MLZ 03.01.08 Seite 1 Front / Kanton BE
Gerechteres Wahlsystem verlangt
Bern: 2010 sollen Sitze anders verteilt werden
Sicher ist, dass für die Grossratswahlen 2010 neue Wahlkreise gelten.
Auf den gleichen Zeitpunkt hin möchten nun Grossräte von EVP
und CVP im Kanton Bern ein «gerechteres» Wahlsystem eingeführt
haben. Per Motion verlangen sie die künftige Sitzverteilung nach
der Methode des deutschen Politologen Friedrich Pukelsheim. Den so genannten
doppelten Pukelsheim haben die Zürcher letztes Jahr im kantonalen
Wahlrecht verankert. In den Kantonen Aargau und Schaffhausen entscheiden
die Stimmbürger im Februar über die Einführung des doppelten
Pukelsheim. Dieses System sieht vor, dass die Grossratsmandate in einem
ersten Schritt zentral für den ganzen Kanton auf die einzelnen Listen
zugeteilt werden. Damit sei sichergestellt, dass jede Stimme gleich viel
zählt, betonen die Motionäre. Der Regierungsrat lehnt den Vorstoss
jedoch ab. (uz) Seite 12
Damit jede Stimme gleich viel zählt
Grossratswahlen:
Mit dem neuen Verfahren doppelter Pukelsheim wollen EVP und CVP mehr Gerechtigkeit
schaffen
Mit der Wahlkreisreform soll auch ein gerechteres Wahlsystem eingeführt
werden. EVP und CVP fordern dafür den doppelten Pukelsheim. Er soll
sicherstellen, dass alle im Kanton abgegebenen Stimmen gleich viel zählen.
Berechnungen zeigen: SVP, SP und EVP verlieren - CVP, EDU und Grüne
gewinnen. Samuel Thomi
Werden bei den Grossratswahlen 2010 die Wahlkreise den neuen Verwaltungskreisen
angepasst, soll die Chance genutzt werden um gleichzeitig ein gerechteres
Wahlsystem einzuführen. Das fordern Daniel Kast (CVP/Bern) und Ruedi
Löffel (EVP/Münchenbuchsee) in einer gemeinsamen Motion.
Die Motion will, dass das Kantonsparlament neu nach einer doppelproportionalen
Dividiermethode gewählt wird - besser bekannt als doppelter Pukelsheim.
Der Vorschlag ist für Bern nicht neu. Bereits vor einem Jahr verlangten
Kast und Löffel mit einem Postulat
dieselbe Änderung des Wahlsystems. Sie zogen das Ansinnen aber noch
in der Debatte wieder zurück. Weil das Thema damals zu wenig verstanden
wurde, wie beide erklären. Aktuell werden die Grossratssitze nach
dem Proporz-Verfahren Hagenbach-Bischoff ermittelt.
Was würde der Systemwechsel bedeuten?
Politologe Daniel Bochsler von der Universität Zürich rechnete
für diese Zeitung die Grossratswahlen 2006
nach. Wären damals die Sitze nach dem Verfahren
doppelter Pukelsheim verteilt worden, hiessen die Verlierer im Kanton
Bern SP (-4 Sitze), SVP (-3) und EVP (-1). Sie sind heute also überproportional
stark im Rat vertreten. Im Gegensatz dazu stünden CVP (+2), EDU (+2),
Schweizer Demokraten (+2) und Grünen (+1) proportional gesehen mehr
Mandate zu, als sie derzeit inne haben.
System bevorzugt die Grossen
«Der doppelte Puckelsheim führt zu einer bisher unerreichten
Abbildungsgenauigkeit der politischen Wählerlandschaft», argumentieren
Kast und Löffel in ihrer Motion. Dies bedeute, «dass jede abgegebene
Stimme mit dem gleichen Gewicht zum Wahlergebnis beiträgt».
Der doppelte Pukelsheim schaffe damit eine «unverfälschte proportionale
Verteilung über das ganze Kantonsgebiet», und die Zahl der
«gewichtslosen Stimmen wird auf ein Minimum begrenzt».
«Komplex und aufwändig»
«Die mathematische Genauigkeit ist die Stärke des neuen Systems»,
pflichtet der Regierungsrat in seiner eben publizierten Antwort bei. Kleine
Parteien hätten bei einer ersten, zentralen Verteilung der Stimmen
über den ganzen Kanton bessere Chancen, ein Mandat zu erlangen. Auf
diese Weise könnten künftig auch so genannte Proporz-Pech- oder
-Glück-Sitze vermieden werden. Situationen also, in denen eine Partei
aufgrund von Listenverbindungen weniger oder mehr Sitze hat, als ihr aufgrund
des Wähleranteils zustehen würden. Dies alles täusche aber
nicht darüber hinweg, dass das Wahlverfahren mit dem neuen System
«komplex und aufwändig» wäre.
Kast dementiert heftig - wenn man sich mit dem doppelten Pukelsheim erst
ein bisschen vertraut gemacht habe, könne man die Sitzverhältnisse
mit Excel am Computer schnell selber rechnen. Das Wissen habe er sich
als Mathematiklehrer im Selbststudium beigebracht.
Am Rand erwähnt der Regierungsrat in seiner Antwort einen heiklen
Punkt: «Die Einführung des doppelten Pukelsheim zieht automatisch
eine Diskussion über Sperrklauseln nach sich». Eine Diskussion,
welche Kast und Löffel als Mitglieder von Kleinparteien «explizit
nicht wollen», sagt Kast. Für die Regierung jedenfalls ist
klar: «Der Kanton verfügt über ein modernes Wahlrecht.»
Im Hinblick auf die kantonalen Wahlen 2010 stehen für den Regierungsrat
vor allem Anpassungen des bestehenden Wahlsystems und damit eine Reform
der Wahlkreise im Zentrum (wir berichteten). Und so beantragt er dem Grossen
Rat die Ablehnung der Motion.
Wie viel Gerechtigkeit?
«Den demokratiepolitischen Ansatz unserer Motion, dass wir ein gerechteres
Wahlsystem vorschlagen, darauf geht die Regierung gar nicht ein»,
kommentiert Kast ernüchtert. Zudem sei der doppelte Pukelsheim ein
«viel transparenteres Verfahren als das bisherige aus dem letzten
Jahrhundert.» Für Ruedi Löffel ist
es gar die Grundsatzfrage: «Will man das gerechteste Proporzsystem,
das möglich ist?»
Wie schätzt Kast die Chancen ein? Die Kleinparteien wisse er auf
seiner Seite. Bei der SVP mache er sich «keine grossen Hoffnungen».
Dafür hofft er auf die SP und den Freisinn: «Wer im Parteiprogramm
für Gerechtigkeit einsteht oder an einem modernen Wahlsystem interessiert
ist, der sollte Ja stimmen», wirbt er. Wie es ausgeht, entscheidet
sich in der Januar-Session. Falls es zu einem Ja kommt, müsste die
Verfassung laut Vize-Staatsschreiber Renato Krähenbühl nicht
umgeschrieben werden. Die erforderlichen Anpassungen im Gesetz über
die politischen Rechte unterstünden dem fakultativen Gesetzesreferendum.
Oder der Entscheid über die Einführung des doppelten Pukelsheim
könnte - falls 70 Grossratsmitglieder dies verlangen - dem Volk freiwillig
zum Entscheid vorgelegt werden.
Ein «Echter» Proporz
«Ein Wähler, eine Stimme»: Diesem Kriterium entspreche
das biproportionale Wahlverfahren doppelter Pukelsheim eher als das bisherige
Verfahren im Kanton Bern nach Hagenbach-Bischoff, kommentiert der Politologe
Daniel Bochsler von der Uni Zürich. Der grundlegende Unterschied
des doppelten Pukelsheim gegenüber der bisherigen Verteilung der
Wählersitze besteht darin, dass die zu verteilenden Sitze in einem
ersten Schritt auf die Parteien und deren Wähleranteil über
den ganzen Kanton gesehen verteilt werden. Erst in einem zweiten Schritt
erfolgt die Zuteilung im jeweiligen Wahlkreis konkret. Das ergibt eine
doppelt-proportionale - eben eine biproportionale - Annäherung an
die grösstmögliche Proportionalität. So wird laut Bochsler
auch sichergestellt, dass jede Stimme möglichst gleich stark gewichtet
wird. Dabei kommt es nicht mehr zu Rest-Mandaten, die via Listen- oder
gar Unterlistenverbindungen vergeben werden. Daher wird im Zusammenhang
mit dem doppelten Pukelsheim auch oft von einem «echten» Proporzwahlverfahren
gesprochen. Der doppelte Pukelsheim ist nach dem Politologen Friedrich
Pukelsheim benannt. (sat)
Der Pionierkanton Zürich
Als schweizweit erster Kanton führte Zürich letzten Frühling
den doppelten Pukelsheim für Kantonsratswahlen ein. Es war dies die
Folge eines Bundesgerichtsurteils - weil dieses das Wahlsystem unter anderem
wegen zu kleiner Wahlkreise als ungerecht definierte.
Weitere Kandidaten, die im Zug dieses Urteils ihre kantonalen Wahlreglemente
überprüften, sind die Kantone Aargau und Schaffhausen. Die Stimmberechtigten
beider Kantone beschliessen im Februar 2008 an der Urne über die
Einführung neuer Wahlreglemente die ein biproportionales Wahlsystem
beinhalten.
Ob Schaffhausen, Aargau oder Zürich: Mit der Änderung des Wahlsystems
stellt sich auch die Frage nach zusätzlich regulierenden Bestimmungen.
Um eine starke Fragmentierung der Parteienlandschaft zu verhindern, führte
Zürich zusätzlich eine Fünfprozent-Klausel ein; eine Partei
muss in mindestens einem Wahlkreis mehr als fünf Prozent erreichen.
Ein zweiter, politisch gefällter Entscheid: Die Listenverbindungen
wurden abgeschafft. (sat)
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