sda 8.9.05
Erstmals Voranmeldung für Kandidaten
Der Regierungsrat hat die Termine für die Eingabe der Kandidatinnen
und Kandidaten für die kantonalen Wahlen vom kommenden Jahr festgelegt.
(...)
Mehr Transparenz bei Regierungsratswahl
Erstmals müssen die Kandidatinnen und Kandidaten für
den Regierungsrat der Staatskanzlei vorgängig gemeldet werden, und
zwar bis am 6. Februar um 16.00 Uhr, wie das Amt für Information
am Donnerstag mitteilte.
Die Neuerung geht auf einen überwiesenen Vorstoss von Ruedi
Löffel (EVP) im Grossen Rat zurück, wie Peter Müller,
Leiter Wahlen und Abstimmungen in der Staatskanzlei auf Anfrage sagte.
Die Regelung schaffe für die Stimmbürger mehr Transparenz,
vor allem aber für die Wahlauschüsse bei der Auszählung.
Unter anderem werde damit verunmöglicht, dass Kandidaten gegen ihren
Willen aufgestellt werden könnten. Verhindert würden aber auch
Fälle, bei denen die Stimmen nur lokal bekannter Kandidaten in Gemeinde
A ausgezählt, in Gemeinde B unter «diverse» subsumiert
und in Gemeinde C als ungültig (weil unbekannt) taxiert würden.
(...).
Journal du Jura 26.3.05
Canton de Berne | Elections et votations: Simplicité et transparence
La révision de la législation sur les droits politiques,
prochainement soumise au Grand Conseil, vise une meilleure efficacité.
(...) Au centre de cette modification figurent une durée limitée
pour l'envoi du matériel de vote, et des simplifications pour les
partis lors des élections au Grand Conseil. De plus, l'introduction
de listes pour les élections au Conseil exécutif et au Conseil
des Etats apportera davantage de transparence dans la procédure
électorale.
Ces modifications de la loi sur les droits politiques adoptées
à l'unanimité devraient entrer en vigueur pour les élections
au Grand Conseil et au Conseil exécutif du 9 avril 2006. La révision
prévoit notamment des simplifications pour les partis. (...)
Une simplification concerne la présentation par les partis de listes
de candidature aux élections au Grand Conseil: les partis n'auront
plus besoin de faire signer leurs listes dans les cercles électoraux
où ils ont obtenu au moins un siège lors des élections
précédentes. Actuellement, les listes de candidature doivent
être signées par au moins 30 électrices ou électeurs
domiciliés dans le cercle électoral.
A l'heure actuelle, la formation de listes n'est pas nécessaire
pour l'élection du Conseil exécutif et des représentants
bernois au Conseil des Etats: toutes les personnes ayant le droit de vote
sont éligibles. La révision instaure des listes pour ces
élections et fixe un délai pour les déposer. Seules
les personnes figurant sur une liste pour un tour de scrutin seront éligibles.
Cette innovation rend la procédure plus transparente pour le corps
électoral.
Le Grand Conseil débattra de la révision de la législation
sur les droits politiques lors de la session d'avril prochain. (oid)
Berner Rundschau 20.04.2004, Kanton BE
WAHLEN UND ABSTIMMUNGEN: Parlament beschliesst Vereinfachungen
Der Versand von Wahl- und Abstimmungsmaterial in den Berner Gemeinden
wird bei eidgenössischen und kantonalen Urnengängen vereinheitlicht:
Alle Stimmberechtigten sollen das Couvert künftig innerhalb der gleichen
Zeitspanne von zehn Tagen erhalten. (...)
Der Grosse Rat stellte sich gestern diskussionslos und mit je nur einer
Gegenstimme auf den Standpunkt der Grossräte Dieter Widmer (SVP/Wanzwil)
und Andreas Rickenbacher (SP/Jens): Sie hatten in separaten Motionen kritisiert,
dass die geltende Regelung den Parteien einen effizienten Wahlkampf verunmögliche.(...)
Das Gesetz über die politischen Rechte soll entsprechend abgeändert
werden, wie der regierungsrätlichen Antwort auf die Vorstösse
zu entnehmen ist.
Wahlverfahren vereinfacht
Vereinfacht werden aufgrund eines weiteren überwiesenen Vorstosses
von Ruedi Löffel (EVP/Münchenbuchsee) zudem die Wahlverfahren
für den Regierungsrat, den Grossen Rat und den Ständerat: Um
Wahlbüros und Parteien zu entlasten, hat der Grosse Rat eine entsprechende
Motion aus Kreisen der EVP klar überwiesen.
Berner Regierungsrätin oder Berner Ständerat kann künftig
nur noch werden, wer für die Wahl gültig angemeldet wurde. Bisher
sind bei Wahlen in diese Gremien alle im Kanton Bern stimmberechtigten
Personen ohne Anmeldung wählbar gewesen.
Bei den Grossratswahlen werden die Parteien zudem neu vom Unterschriftensammeln
entlastet: Sie müssen in Wahlkreisen, in denen sie bei den letzten
Wahlen bereits ein Mandat erreichten, für ihre Wahlvorschläge
keine Unterschriften mehr einreichen. Bisher waren für jeden Wahlvorschlag
mindestens 30 beglaubigte Unterschriften notwendig, was für die Parteien
einen hohen Aufwand bedeutete. Mit der Regelung sollten Jux-Listen verhindert
werden. Die Regierung zeigte sich mit allen Vorschlägen einverstanden.
Sie verwies unter anderem auf den Bund und andere Kantone, wo ähnliche
oder analoge Regelungen bereits zufriedenstellend funktionierten. Die
Neuerungen sollen bereits auf die Erneuerungswahlen 2006 in Kraft treten.
(sda, uz)
BZ-Kanton Bern, 18. März 2004
Juxkandidaturen soll es nicht mehr geben
EVP-Grossrat Ruedi Löffel (Münchenbuchsee) will, dass bei
kantonalen Wahlen Parteien und Verwaltung entlastet werden.
Und der Regierungsrat will die Motion vom Grossen Rat überwiesen
wissen. Konnten bisher bei den Regierungs- und Ständeratswahlen auch
am Wahltag noch irgendwelche Namen auf die Wahlzettel geschrieben werden,
soll künftig nur noch kandidieren können, wer sich bis zu einem
zu bestimmenden Termin vor den Wahlen angemeldet hat. Jetzt entscheidet
der Grosse Rat.
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