sda 8.9.05

Erstmals Voranmeldung für Kandidaten

Der Regierungsrat hat die Termine für die Eingabe der Kandidatinnen und Kandidaten für die kantonalen Wahlen vom kommenden Jahr festgelegt. (...)

Mehr Transparenz bei Regierungsratswahl
Erstmals müssen die Kandidatinnen und Kandidaten für den Regierungsrat der Staatskanzlei vorgängig gemeldet werden, und zwar bis am 6. Februar um 16.00 Uhr, wie das Amt für Information am Donnerstag mitteilte.
Die Neuerung geht auf einen überwiesenen Vorstoss von Ruedi Löffel (EVP) im Grossen Rat zurück, wie Peter Müller, Leiter Wahlen und Abstimmungen in der Staatskanzlei auf Anfrage sagte. Die Regelung schaffe für die Stimmbürger mehr Transparenz, vor allem aber für die Wahlauschüsse bei der Auszählung.
Unter anderem werde damit verunmöglicht, dass Kandidaten gegen ihren Willen aufgestellt werden könnten. Verhindert würden aber auch Fälle, bei denen die Stimmen nur lokal bekannter Kandidaten in Gemeinde A ausgezählt, in Gemeinde B unter «diverse» subsumiert und in Gemeinde C als ungültig (weil unbekannt) taxiert würden. (...).

 

Journal du Jura 26.3.05

Canton de Berne | Elections et votations: Simplicité et transparence

La révision de la législation sur les droits politiques, prochainement soumise au Grand Conseil, vise une meilleure efficacité.
(...) Au centre de cette modification figurent une durée limitée pour l'envoi du matériel de vote, et des simplifications pour les partis lors des élections au Grand Conseil. De plus, l'introduction de listes pour les élections au Conseil exécutif et au Conseil des Etats apportera davantage de transparence dans la procédure électorale.
Ces modifications de la loi sur les droits politiques adoptées à l'unanimité devraient entrer en vigueur pour les élections au Grand Conseil et au Conseil exécutif du 9 avril 2006. La révision prévoit notamment des simplifications pour les partis. (...)
Une simplification concerne la présentation par les partis de listes de candidature aux élections au Grand Conseil: les partis n'auront plus besoin de faire signer leurs listes dans les cercles électoraux où ils ont obtenu au moins un siège lors des élections précédentes. Actuellement, les listes de candidature doivent être signées par au moins 30 électrices ou électeurs domiciliés dans le cercle électoral.
A l'heure actuelle, la formation de listes n'est pas nécessaire pour l'élection du Conseil exécutif et des représentants bernois au Conseil des Etats: toutes les personnes ayant le droit de vote sont éligibles. La révision instaure des listes pour ces élections et fixe un délai pour les déposer. Seules les personnes figurant sur une liste pour un tour de scrutin seront éligibles. Cette innovation rend la procédure plus transparente pour le corps électoral.
Le Grand Conseil débattra de la révision de la législation sur les droits politiques lors de la session d'avril prochain. (oid)

 

Berner Rundschau 20.04.2004, Kanton BE

WAHLEN UND ABSTIMMUNGEN: Parlament beschliesst Vereinfachungen

Der Versand von Wahl- und Abstimmungsmaterial in den Berner Gemeinden wird bei eidgenössischen und kantonalen Urnengängen vereinheitlicht: Alle Stimmberechtigten sollen das Couvert künftig innerhalb der gleichen Zeitspanne von zehn Tagen erhalten. (...)

Der Grosse Rat stellte sich gestern diskussionslos und mit je nur einer Gegenstimme auf den Standpunkt der Grossräte Dieter Widmer (SVP/Wanzwil) und Andreas Rickenbacher (SP/Jens): Sie hatten in separaten Motionen kritisiert, dass die geltende Regelung den Parteien einen effizienten Wahlkampf verunmögliche.(...)
Das Gesetz über die politischen Rechte soll entsprechend abgeändert werden, wie der regierungsrätlichen Antwort auf die Vorstösse zu entnehmen ist.

Wahlverfahren vereinfacht
Vereinfacht werden aufgrund eines weiteren überwiesenen Vorstosses von Ruedi Löffel (EVP/Münchenbuchsee) zudem die Wahlverfahren für den Regierungsrat, den Grossen Rat und den Ständerat: Um Wahlbüros und Parteien zu entlasten, hat der Grosse Rat eine entsprechende Motion aus Kreisen der EVP klar überwiesen.
Berner Regierungsrätin oder Berner Ständerat kann künftig nur noch werden, wer für die Wahl gültig angemeldet wurde. Bisher sind bei Wahlen in diese Gremien alle im Kanton Bern stimmberechtigten Personen ohne Anmeldung wählbar gewesen.
Bei den Grossratswahlen werden die Parteien zudem neu vom Unterschriftensammeln entlastet: Sie müssen in Wahlkreisen, in denen sie bei den letzten Wahlen bereits ein Mandat erreichten, für ihre Wahlvorschläge keine Unterschriften mehr einreichen. Bisher waren für jeden Wahlvorschlag mindestens 30 beglaubigte Unterschriften notwendig, was für die Parteien einen hohen Aufwand bedeutete. Mit der Regelung sollten Jux-Listen verhindert werden. Die Regierung zeigte sich mit allen Vorschlägen einverstanden. Sie verwies unter anderem auf den Bund und andere Kantone, wo ähnliche oder analoge Regelungen bereits zufriedenstellend funktionierten. Die Neuerungen sollen bereits auf die Erneuerungswahlen 2006 in Kraft treten. (sda, uz)

 

BZ-Kanton Bern, 18. März 2004

Juxkandidaturen soll es nicht mehr geben

EVP-Grossrat Ruedi Löffel (Münchenbuchsee) will, dass bei kantonalen Wahlen Parteien und Verwaltung entlastet werden.
Und der Regierungsrat will die Motion vom Grossen Rat überwiesen wissen. Konnten bisher bei den Regierungs- und Ständeratswahlen auch am Wahltag noch irgendwelche Namen auf die Wahlzettel geschrieben werden, soll künftig nur noch kandidieren können, wer sich bis zu einem zu bestimmenden Termin vor den Wahlen angemeldet hat. Jetzt entscheidet der Grosse Rat.

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