M O T I O N
Beseitigung falscher Anreize
bei der Krankenkassenprämienverbilligung
Den Vorstoss finden Sie hier:
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>>> Abstimmungsprotokoll
Grossrat
Der Regierungsrat wird beauftragt, die Kantonale Krankenversicherungsverordnung
so anzupassen, dass
1. der Betrag der Krankenkassenprämienverbilligung zukünftig
wesentlich feiner oder gar stufenlos auf das massgebende Einkommen abgestimmt
wird.
2. die heute zur Verfügung stehenden Mittel neu so verteilt werden,
dass insbesondere Familien mit einem massgebenden
jährlichen Einkommen (nach Art. 6) bis rund CHF 40 000.-- von einer
Prämienverbilligung profitieren können.
Begründung:
Die heute gültige Beitragstabelle bei der Krankenkassenprämienverbilligung
basiert auf vier Verbilligungsstufen bei einem massgebenden Einkommen
von CHF 8'000, 16'000, 24'000 und 34'000. Diese grobe Abstufung kann zur
Folge haben, dass Bürgerinnen und Bürger nach einer Lohnerhöhung
und gleichzeitiger Überschreitung einer Verbilligungsstufe weniger
Geld zur Verfügung haben als vor der Lohnerhöhung. So kann es
sein, das insbesondere Familien immer wieder befürchten müssen,
dass sich der Mehraufwand für ein bescheidenes Zweiteinkommen nicht
lohnt, weil dadurch eine massgebende Einkommensschwelle überschritten
und als Folge davon die Prämienverbilligung massiv gekürzt wird.
Aus volkswirtschaftlicher Sicht scheint es unsinnig, Bürgerinnen
und Bürger mit falschen Anreizen in der Prämienverbilligung
zu motivieren, sich bewusst für ein tieferes Einkommen
zu entscheiden..
(...)
Thun/Münchenbuchsee, 24.11.10
Patric Bhend, SP; Ruedi Löffel, EVP
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