Dringliche M O T I O N der EVP-Fraktion
Keine neuen Schulden dulden!
1. Der Regierungsrat wird beauftragt, beim Vollzug des Voranschlags 2012
dafür zu sorgen, dass im Ergebnis der Jahresrechnung 2012 mindestens
ein ausgeglichener Finanzierungssaldo resultiert
und dadurch eine Neuverschuldung verhindert
wird.
2. Dieses Ziel soll erreicht werden durch Einsparungen sowohl in der Laufenden
Rechnung wie auch bei den Investitionen.
3. Ab dem Voranschlag 2013 ist auch die Schuldenbremse für die Laufende
Rechnung einzuhalten und erneut ein mindestens ausgeglichener Finanzierungssaldo
vorzulegen.
Begründung:
Die EVP lehnt eine Neuverschuldung zu Lasten kommender
Generationen grundsätzlich ab und ist deshalb nicht bereit,
die vom Regierungsrat im Voranschlag 2012 vorgesehene Neuverschuldung
in der Grössenordnung von knapp 160 Millionen zu akzeptieren.
Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre ist die EVP überzeugt,
dass es der Regierung - trotz mittlerweile drei Korrekturfaktoren zur
Erhöhung der Budgetgenauigkeit - möglich ist, im Jahr 2012 beim
Budgetvollzug der Laufenden Rechnung 50 bis 100 Millionen einzusparen.
In der gleichen Grössenordung muss es nach Einschätzung der
EVP auch möglich sein, bei den Nettoinvestitionen Einsparungen zu
machen. Dies umso mehr, als die Nettoinvestitionen in den vergangenen
Jahren substantiell erhöht wurden und im nächsten Jahr mit der
budgetierten Entnahme aus dem Fonds zur Deckung von Investitionsspitzen
deutlich entlastet werden. Zudem wurden die budgetierten Nettoinvestitionen
im Rechnungsvollzug in den letzten Jahren mit einer Ausnahme jeweils deutlich
unterschritten.
Mit diesen Massnahmen wird zwar die Bestimmung zur Schuldenbremse für
die Laufende Rechnung ausnahmsweise für ein Jahr, d.h. für 2012,
verletzt. Dank dem ausgeglichenen Finanzierungssaldo wird aber eine Neuverschuldung
im Jahr 2012 verhindert. Dies ist aus Sicht der EVP die entscheidende
Steuerungsgrösse für die aktuelle und zukünftige Finanzpolitik
des Kantons Bern.
Ab dem Voranschlag 2013 erwartet die EVP jedoch von der Regierung wieder
sowohl ein ausgeglichenes Budget für die Laufende Rechung wie auch
einen mindestens ausgeglichenen Finanzierungssaldo.
Mit der vorliegenden Motion soll verhindert werden, dass in der Novembersession
mit einer unübersichtlichen Vorstossflut eher zufällig und interessengesteuert
Aufgabenverzichte beschlossen werden, die sich im Nachhinein möglicherweise
als nicht zweckmässig oder sogar schädlich erweisen können.
Wird der Regierungsrat hingegen verpflichtet, die vorgegebenen Kürzungen
im Budgetvollzug vorzunehmen, kann er dies aufgrund seiner Sachnähe
ausgewogen und in Kenntnis der genauen Konsequenzen einzelner Verzichtsmassnahmen
umsetzen.
Zudem will die EVP mit dieser Motion verhindern, dass das Budget 2012
abgelehnt wird und dadurch die bekannten und unerwünschten Nachteile
für den Kanton Bern entstehen.
Begründung der Dringlichkeit.
Die Motion wirkt auf den Vollzug des Voranschlags 2012 ein. Deshalb muss
dieser Vorstoss im November 2011 im Rahmen der Finanzdebatte behandelt
werden.
Münchenbuchsee, 05.09.11
Ruedi Löffel, EVP
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