Alkoholprävention an der EURO
Von meinem Vorstoss
„EURO 2008 ohne Alkohol-Exzesse“ wurde am 23.11.06 u.a.
folgender Punkt als Postulat an die Regierung überwiesen:
In den Fan-Zonen werden Alternativen zum Konsum von alkoholischen
Getränken und andere präventive Massnahmen
gefördert. Beispielsweise könnte der Gratisausschank
von (Mineral)Wasser dem übermässigen Alkoholkonsum entgegenwirken.
An der Medienorientierung vom 7.3.08 erklärten die Sicherheitsverantwortlichen
der Euro, dass ihnen der erwartete übermässige Alkoholkonsum
am meisten Sorgen bereite.
Deshalb meine Fragen zur Alkoholprävention:
1. Welche alkoholfreien Alternativen wurden ernsthaft geprüft? Welche
werden an der EURO umgesetzt?
2. Welche zusätzlichen präventiven Massnahmen zur Verminderung
von Alkoholexzessen sind geplant?
Ruedi Löffel, Grossrat EVP
Hier die mündliche Antwort von Regierungsrat Käser:
Das Handbuch «Bewilligung für gastgewerbliche Veranstaltungen
anlässlich der Euro 08 im Kanton Bern» sieht bezüglich
der Förderung alkoholfreier Getränke Folgendes vor: Ein
Alkoholverbot oder der ausschliessliche Ausschank kann geprüft werden.
Inwiefern die einzelnen Veranstalter diese Empfehlung umsetzten und wie
die Regierungsstatthalterämter die Gesuche mit
entsprechenden Auflagen versahen, entzieht sich der Kenntnis des Regierungsrats.
Die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen und Auflagen ist Aufgabe
der Gemeinden.
Jeder Ausschankbetrieb in einer Fanzone muss mindestens drei
verschiedene gängige alkoholfreie Kaltgetränke zu einem
tieferen Preis anbieten als das billigste alkoholhaltige Getränk
gleicher Menge.
Zusätzlich zu den bereits in der Antwort auf Frau Streiffs Frage
(s. weiter unten) aufgezählten Punkten enthält das
Handbuch folgende präventive Empfehlungen und Auflagen: Den Organisatoren
wird empfohlen, auf den Ausschank von Spirituosen
zu verzichten und ein breites attraktives
Sortiment alkoholfreier Getränke anzubieten. Weiter werden
Mengenbeschränkungen
für den Alkoholverkauf empfohlen, beispielsweise pro Kauf nicht mehr
als zwei oder vier Becher Bier. Die Getränke dürfen ausserhalb
der Gastrobetriebe nur im Offenausschank verkauft
werden. An den Ständen sind keine Flaschen oder
Gläser erlaubt. Mit dem Blauen Kreuz und mit der Fachstelle Berner
Gesundheit soll eng zusammengearbeitet werden.
und meine Zusatzfrage im Rat:
Wurde der Gratisausschank von Wasser oder Mineralwasser,
wie seinerzeit im Postulat
überwiesen, bereits in irgendwelcher Form geprüft, und warum
wurde er verworfen?
Hans-Jürg Käser, Polizei- und Militärdirektor. Als Empfehlung
ging dies an alle Betreiber von Gaststätten und Bars.
auf die Frage von Grossrätin
Marianne Streiff-Feller (EVP), "Welche konkreten
Massnahmen zur Einhaltung und Durchsetzung
der bestehenden Jugendschutzbestimmungen wurden im Kanton Bern in die
Wege geleitet?" antwortete der Polizeidirektor folgendermassen:
Im Handbuch «Bewilligungen für gastgewerbliche Veranstaltungen
anlässlich der Euro 08 im Kanton Bern» ist festgelegt, dass
jeder Organisator von Fanzonen ein Jugendschutzkonzept
zu erstellen hat. Bei grösseren Veranstaltungen ist das Konzept mit
den Unterlagen zum Gesuch an die kommunalen Bewilligungsbehörden
einzureichen. Das Handbuch enthält folgende verbindliche Auflagen
zum Jugendschutz bei der Abgabe von Alkohol: An der Kasse, auf der Theke,
an den Wänden und Regalen sind Hinweisschilder
zu den geltenden gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen betreffend Alkoholausschank
anzubringen. Diese Hinweisschilder sind in unseren Landessprachen, weiter
in Englisch sowie in den Landessprachen der jeweils anwesenden Fangruppen
zu verfassen.
Das Verkaufspersonal ist von der Fachstelle
Berner Gesundheit in den Bereichen Jugendschutz, Ausweiskontrollen und
Umgang mit alkoholisierten Personen zu schulen.
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