M O T I O N
Ein Mensch - eine Stimme
Der Regierungsrat schafft die nötigen Grundlagen, damit kantonale
Wahlen und Abstimmungen
in Zukunft nach folgenden Grundsätzen durchgeführt werden:
1. Jede Person verfügt ungeachtet ihres Alters über das Stimm-
und aktive Wahlrecht.
2. Für Minderjährige üben die Inhaber der elterlichen Sorge
das Stimm- und aktive Wahlrecht treuhänderisch aus.
3. Durch schriftlichen Antrag auf selbständige Ausübung geht
das Stimm- und aktive Wahlrecht an urteilsfähige Minderjährige
über.
4. Der Kanton schafft die Voraussetzungen, dass diese Regelung auch von
Gemeinden übernommen werden kann.
Begründung:
Art. 8 der Bundesverfassung betont die Rechtsgleichheit aller Menschen.
Abs. 2 verbietet explizit die Diskriminierung wegen des Alters. Es ist
deshalb unverständlich, dass einem bedeutenden Teil der Bevölkerung
trotz Diskriminierungsverbot das Stimm- und aktive Wahlrecht vorenthalten
wird.
Das Stimmrecht nach dem Grundsatz „ein Mensch – eine Stimme“
leistet bei politischen Weichenstellungen einen Beitrag zum Ausgleich
zwischen dem Blickwinkel der immer grösser werdenden Gruppe von älteren
Menschen und denjenigen Generationen, die von den langfristigen Folgen
von Entscheiden betroffen sind. Es erhöht die Chance, dass bei Entscheiden
vermehrt die Auswirkungen für zukünftige Generationen überdacht
und einbezogen werden.
Die Bundesverfassung schreibt in Art. 2 die Förderung der nachhaltigen
Entwicklung und die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen
vor. Durch den Einbezug und die Mitwirkung derjenigen Bevölkerungsgruppe,
die am stärksten von den Folgen heutiger Entscheide betroffen sein
wird, kann dieser Forderung besser entsprochen werden.
Unser Land und insbesondere der Kanton Bern, dem das Bundesamt für
Statistik bezüglich Bevölkerungsentwicklung eine besonders düstere
Prognose macht, müssen aus volkswirtschaftlichen und sozialpolitischen
Gründen alles unternehmen, um dem demografischen Ungleichgewicht
entgegen zu wirken. Es besteht ein breit abgestützter politischer
Konsens, dass Familien mit Kindern unterstützt und gefördert
werden sollen.
„Ein Mensch – eine Stimme“ stärkt die Position
von Familien mit Kindern und kann das Interesse an politischen Fragen
wecken. Heranwachsende können bereits im Kindesalter für politische
Fragen sensibilisiert werden und sich dadurch zeitlich früher an
politischen Entscheiden beteiligen. Auf natürliche Weise wird die
Jugend in unsere Demokratie integriert.
Im Gegensatz zu vielen anderen Massnahmen, ist die Einführung des
Stimmrechts nach dem Grundsatz „ein Mensch – eine Stimme“
eine kostengünstige Art der Familienförderung.
Ein vom Grossen Rat am 12.2.04 überwiesenes Postulat (M131/03 mit
89:71 Stimmen) fordert, dass der Regierungsrat „eine aktive Politik
der Bevölkerungsentwicklung für den Kanton Bern definiert und
umsetzt“. Der Grundsatz „ein Mensch – eine Stimme“
soll ein Teil dieser aktiven Bevölkerungsentwicklungspolitik sein.
Er stimmt auch mit der Planungserklärung überein, die vom Grossen
Rat am 20.11.06 zu den „Richtlinien der Regierungspolitik 2007-2010“
unbestritten überwiesen wurde. Darin ist die Regierung aufgefordert,
der demographischen Entwicklung mit ihren Auswirkungen in den verschiedenen
Politikbereichen mehr Gewicht zu geben und sie zu einem Schwerpunkt der
nächsten Regierungsrichtlinien zu machen.
Den Unterzeichnenden ist bewusst, dass bei der Umsetzung des Vorstosses
viele Einwendungen und Fragen auftauchen werden. Wer entscheidet zum Beispiel
bei unterschiedlichen Meinungen zwischen Eltern und Kind oder bei Uneinigkeit
der Eltern?
Organisatorische und verfahrenstechnische Fragen werden sich zweifellos
klären lassen.
In einem ersten Schritt geht es nun um einen zukunftsgerichteten Grundsatzentscheid.
4. Juni 2007
Ruedi Löffel, EVP / Marianne Streiff, EVP / Marc Jost, EVP / Wilf
Gasser, EVP
mitunterzeichnet von 8 weiteren Grossratsmitgliedern der EVP
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