Gleiches Recht für alle?
Seit bald zwei Jahren sind im Kanton Bern die rechtlichen Vorschriften
zum Schutz vor Passivrauch in Kraft. Die grosse Mehrheit der Bevölkerung
ist mit der Regelung zufrieden und geniesst die rauchfreien Innenräume.
Auch die meisten Betreiberinnen und Betreiber von öffentlich zugänglichen
Lokalen haben sich mit den neuen Rahmenbedingungen arrangiert.
Leider gibt es aber im Kanton noch einzelne Betriebe, die mit der Umsetzung
Mühe bekunden oder die rechtlichen Vorgaben bewusst missachten. Dazu
gehört offenbar auch der Gaskessel in Biel.
Die Einhaltung des Gesetzes haben die Gemeinden zu kontrollieren. Strafurteile
sind der Volkswirtschaftsdirektion mitzuteilen.
Dazu meine Fragen an den Regierungsrat:
1. Wie viele Strafurteile wurden der Volkswirtschaftsdirektion seit dem
1. Juli 2009 je Halbjahr gemeldet?
2. Welche noch nicht ausgeschöpften Möglichkeiten stehen der
Volkswirtschaftsdirektion offen, um die Gemeinden bei ihrer Kontrollaufgabe
zu unterstützen?
3. Welche Massnahmen sind möglich, um auch in Lokalen wie dem Gaskessel
in Biel den Passivrauchschutz zu gewährleisten?
Ruedi Löffel, Grossrat EVP
Hier die mündliche Antwort
von Volkswirtschaftsdirektor Rickenbacher:
Sowohl im Gastgewerbe als auch in den übrigen öffentlich zugänglichen
Innenräumen hat sich die Vorschrift zum Schutz vor dem Passivrauchen
im Kanton Bern gut eingespielt. Probleme gibt es nur in Einzelfällen.
Zu Frage 1: Es liegen noch keine Strafurteile wegen Widerhandlung gegen
das Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen (PMG) vor. Solche sind der Volkswirtschaftsdirektion
zu melden. Keine Information hat sie aber über Strafurteile zu den
entsprechenden Bestimmungen im Gastgewerbegesetz, weil diese nur den zuständigen
Regierungsstatthalterämtern zu melden sind.
Zu Frage 2: Die Volkswirtschaftsdirektion berät die Gemeinden bei
der Umsetzung des PMG. Dieses sieht aber keine weiteren Massnahmen zur
Durchsetzung des Rauchverbots vor; deshalb gibt es in diesem Bereich keine
zusätzlichen Möglichkeiten zur Unterstützung der Gemeinden.
Zu Frage 3: Der Gaskessel in Biel gilt als öffentlich zugänglicher
Innenraum. Der Regierungsstatthalter machte im Dezember 2010 die Stadt
Biel auf das Problem aufmerksam. Sie sucht gegenwärtig mit den Betreibern
nach einer Lösung.
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