I N T E R P E L L A T I O N
Ist die Ferkelkastration mit Isofluran unbedenklich?
Um zu verhindern, dass ihr Fleisch unappetitlich riecht, werden in der
Schweiz die meisten männlichen Schweine kastriert. Ab 1. Januar 2010
ist die bisher gängige Praxis der „Ferkelkastration ohne Schmerzausschaltung“
aus Tierschutzgründen verboten. Gleichzeitig setzt die EU auf Ebermast
und zieht in Betracht, die Kastration von Schweinen mittel- bis langfristig
ganz zu verbieten.
Die Inhalationsmethode mit dem Narkosegas Isofluran, die zur Betäubung
bei der Kastration im Vordergrund steht und deren Anwendung von Grossverteilern
gefordert wird, birgt gemäss Fachleuten erhebliche Unsicherheiten
und Gefahren:
• Mit der Lagerung und Verwendung der Medikamente ist eine grosse
Verantwortung verbunden.
• Für diejenigen Menschen, welche die Narkose durchführen,
besteht die Gefahr von Langzeitschäden.
• Es ist nicht auszuschliessen, dass die betäubende Wirkung
von Isofluran bei anderen Kleintieren oder als Droge missbräuchlich
verwendet wird.
• Die Isofluran-Methode ist zeitlich sehr aufwändig und mit
ihr werden den Produzenten hohe Investitionskosten aufgezwungen.
• Sollte die EU in einigen Jahren die chirurgische Schweinekastration
tatsächlich verbieten und die Schweiz nachziehen, wird in manchem
Stall ein nicht mehr gebrauchter Narkoseapparat herumstehen.
• Während der fast zwei Minuten dauernden Anästhesieeinleitung
wehren sich die Ferkel heftig und versuchen dem stechend riechenden Narkosegas
zu entgehen.
• Da Isofluran kein Schmerzmittel ist, sind die postoperativen Schmerzen
genau dieselben wie ohne Narkose.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Welche Daten, Erkenntnisse und Erfahrungen existieren auf kantonaler
Ebene im Zusammenhang mit möglichen Gefahren und Risiken der Isofluran-Methode?
2. Wie weit kann und will sich der Regierungsrat dafür einsetzen,
dass von unabhängiger Seite geprüft wird, ob die Ferkelkastration
mit Isofluran-Narkose ebenso unbedenklich ist wie die Ebermast oder die
Impfung gegen den Ebergeruch (Immunokastration)?
3. Welche Konsequenzen sind aus kantonaler Sicht möglich, wenn eine
solche Prüfung zu ungunsten der Isofluran-Methode ausfällt?
4. Welche Möglichkeiten hat der Regierungsrat, sich bis zum Vorliegen
von gesicherten Erkenntnissen dafür einzusetzen, dass Landwirte von
den Grossverteilern nicht unnötig unter Druck gesetzt werden?
Es wird Dringlichkeit verlangt, weil die neuen Vorschriften
bereits ab dem 1. Januar 2010 gelten.
Münchenbuchsee, 03.08.09
Ruedi Löffel, EVP
keine Mitunterzeichnende
Hier
finden Sie die Antwort des Regierungsrates
Die Interpellation wird vom Grossen Rat in der Junisession 2010 behandelt.
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