Parlamentarische Initiative
Sofortige Umsetzung des Volkwillens
zur Erhöhung der Kinderzulage
Gestützt auf Artikel 56 Absatz 1 des Grossratsgesetzes und Artikel
71 Absatz 1 der Geschäftsordnung für den Grossen Rat wird folgende
Änderung des Gesetzes vom 5. März 1961 über Kinderzulagen
für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (KZG) eingereicht:
832.71 Gesetz über Kinderzulagen für Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer (KZG) (Änderung)
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Der Grosse Rat des Kantons Bern,
nach Prüfung einer parlamentarischen Initiative und auf Antrag
der vorberatenden Kommission, beschliesst:
I.
Art. 8 a
Höhe der Zulage
1 Die Kinderzulage beträgt 200 Franken pro Monat
für Kinder bis zu 12 Jahren und 50 Franken zusätzlich
für Kinder ab 12 Jahren und basiert auf dem Stand des Landesindexes
der Konsumentenpreise vom September 2007.
2 Unverändert.
II.
Diese Änderung tritt am 1. Januar 2008 rückwirkend in Kraft.
Bern,
Im Namen des Grossen Rates
Begründung:
In der eidgenössischen Volksabstimmung von 26. November 2006 hat
sich der Souverän sowohl in der gesamten Eidgenossenschaft als auch
im Kanton Bern für mindestens 200 Franken Kinderzulagen pro Monat
ausgesprochen. Eine Anpassung der kantonalen Ansätze per 1. Januar
2008 ist für den Kanton Bern sinnvoll und eine Verzögerung bis
2009 nicht verständlich. Mit der Einführung der übrigen
Verbesserungen gemäss Familienzulagengesetz des Bundes sollte dagegen
zugewartet werden, bis die eidgenössischen Vollzugsbestimmungen bekannt
sind.
Thun/Münchenbuchsee, 12.06.07
Patric Bhend, SP; Ruedi Löffel, EVP; Elisabeth
Bregulla, Grüne; Alfred Schneiter, EDU; Daniel Kast, CVP; Erich von
Siebenthal, SVP
mitunterzeichnet von 46 weiteren Grossratsmitgliedern aus SP, EVP,
Grünen, EDU und PSA
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