Motion
Standesinitiative : Art. 7 des BG über die
Harmonisierung der direkten Steuern
der Kantone und Gemeinden
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung unterbreitet
der Kanton Bern der Bundesversammlung folgende Standesinitiative:
Der Kanton Bern fordert eine Änderung des Bundesgesetzes über
die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, mit
dem Ziel die Steuerbefreiung der Kinderzulagen zu erreichen.
Art. 7, Abs. 4: «steuerfrei sind nur»
(…)
g bis (neu) Kinder- und Ausbildungszulagen
Begründung:
Die Kinderzulagen von 200 Franken pro Kind und 250 Franken für Jugendliche
in Ausbildung sind eine direkte Unterstützung für die Familien
und tragen zur Verbesserung deren Kaufkraft bei. Die Kaufkraft der Familien
nimmt mit dem ersten Kind um 40% ab. Heute kommt diese Unterstützung
den Familien nur teilweise zu Gute da durch die Besteuerung der Kinderzulagen
ein Teil des Geldes wieder in die Staatskassen fliesst.
Gewisse Familien befinden sich in einer höheren Steuerkategorie
wodurch sie keine Begünstigungen mehr erhalten, wie z.B. für
die Krankenkassen oder die Stipendien.
Eine Veränderung des Bundesgesetzes über die Harmonisierung
der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden im Sinne dieser Standesinitiative
würde die Kinder- und Ausbildungszulagen steuerfrei machen und wäre
eine echte Verbesserung für die Kaufkraft der Familien.
Bern, 13. September 2007
Daniel Kast, CVP; Patric Bhend, SP;
Ruedi Löffel, EVP; Alfred Schneiter, EDU
mitunterzeichnet von weiteren Grossratsmitgliedern
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