M O T I O N
Grundsatzdebatte zum künftigen Verhältnis
zwischen Kirche und Staat:
Trennung, Entflechtung oder Status quo?
Der Regierungsrat wird beauftragt, in einem Bericht zuhanden des Grossen
Rates die erforderlichen Grundlagen und Hintergrundinformationen für
eine Grundsatzdebatte zum künftigen Verhältnis zwischen Kirche
und Staat aufzuarbeiten.
Im Bericht sollen u.a. die folgenden Fragen und Aspekte behandelt werden:
1. Analyse des Ist-Zustandes
• Inwiefern rechtfertigt sich das bestehende enge Verhältnis
zwischen dem Kanton Bern und den drei staatlich anerkannten Landeskirchen?
Welche Vor- und Nachteile bringt die bestehende Regelung für den
Kanton, die Kirchen und die Bevölkerung?
• Wo, wie und warum ist die bestehende rechtliche und finanzielle
Bevorzugung der drei Landeskirchen gegenüber den Freikirchen und
anderen religiösen Organisationen, die alle auch einen wichtigen
diakonischen, sozialen und kulturellen Beitrag für die kantonale
Bevölkerung leisten, weiterhin gerechtfertigt?
• Welche konkreten Leistungen in den Bereichen
Soziales, Kultur, Bildung und Erziehung, die nicht ausschliesslich
für ihre Mitglieder bestimmt sind, erbringen
die Landeskirchen für die Allgemeinheit? Wie lassen sich diese
Leistungen quantifizieren?
• Wie ist das Verhältnis zwischen Kirche und Staat in den anderen
Kantonen geregelt?
• Welche Erfahrungen haben die Kantone gemacht, die eine Trennung
resp. Entflechtung zwischen Kirche und Staat vollzogen haben?
2. Konkrete Vorschläge und Szenarien über die künftige
Ausrichtung der Beziehung des Kantons zu den Landes- und zu den Freikirchen
• Wie liesse sich das Verhältnis zwischen dem Kanton und den
drei anerkannten Landeskirchen mit den nachfolgenden Varianten und Szenarien
neu regeln?
a) Trennung
b) Entflechtung
c) weitere Varianten und Abstufungen
• Was hätten die einzelnen Varianten/Szenarien für den
Kanton, die Kirchen und die Bevölkerung für konkrete Folgen
und Auswirkungen?
• Wie liesse sich das Verhältnis des Kantons zu den Freikirchen
und anderen religiösen Institutionen neu regeln und verbessern?
Begründung:
In der Grossratsdebatte zur Motion Bolli „Liberale Lösungen
für den Kanton Bern - Religionsfreiheit für Unternehmerinnen
und Unternehmer“ vom 7. und 11. Juni 2007 wurde darüber diskutiert,
ob juristische Personen von der Kirchensteuerpflicht befreit werden sollen.
Dabei sind auch grundsätzliche Fragen über das bestehende enge
Verhältnis zwischen Kirche und Staat aufgeworfen worden.
Es ist an der Zeit, die Stellung zwischen den Landeskirchen und dem Kanton
zu überdenken. Der Kanton Bern ist zusammen mit den Kantonen Waadt,
Schaffhausen und Zürich einer der wenigen Stände, in der nach
wie vor ein enges Verhältnis zwischen Kirche und Staat besteht. Diese
enge Anbindung an den Staat gibt den Landeskirchen eine grosse religiöse
Machtposition und Privilegien. Es darf deshalb zumindest die Frage gestellt
werden, ob diese besondere Stellung der Landeskirchen überhaupt noch
zeitgemäss ist und nicht den Grundprinzipien eines liberalen und
konfessionell neutralen Staates zuwiderläuft. Freikirchen und andere
religiösen Gruppierungen leisten ebenfalls einen grossen diakonischen,
sozialen und kulturellen Beitrag an die kantonale Bevölkerung, ohne
in den Genuss steuerlicher Mittel zu kommen und von der öffentlich-rechtlichen
Anerkennung durch den Kanton zu profitieren.
Ziel der Motion ist es, eine Grundsatzdebatte über das künftige
Verhältnis von Kirche und Staat zu führen. Mit einem Bericht
könnte der Regierungsrat die erforderlichen Grundlagen und Hintergrundinformationen
für eine spannende und für den Kanton Bern wegweisende Debatte
liefern, deren Ausgang völlig offen ist.
Nidau/Münchenbuchsee, 3.09.07
Philippe Messerli (EVP), Nidau
Ruedi Löffel (EVP), Münchenbuchsee
mitunterzeichnet von 10 weiteren Grossratsmitgliedern der EVP
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