M O T I O N
Für echte und faire Majorzwahlen
ohne vorgedruckte Wahlzettel
Der Regierungsrat wird beauftragt, die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen
zu erarbeiten, damit bei Majorzwahlen (Regierungsrat und Ständerat)
in Zukunft keine ausseramtlichen Wahlzettel mit vorgedruckten Namen mehr
verwendet werden dürfen. Die Bestimmungen sollen bis spätestens
bei den nächsten kantonalen Wahlen im Jahr 2010 in Kraft sein.
Begründung:
In der Diskussion um das beste und fairste Wahlsystem bei Regierungs-
und Ständeratswahlen wird immer wieder das Argument vorgebracht,
dass Majorzwahlen Persönlichkeitswahlen seien. Allerdings kennt der
Kanton Bern mit der Möglichkeit, auch ausseramtliche Wahlzettel mit
vorgedruckten Namen verwenden zu dürfen, die schärfst mögliche
Form des Majorzes überhaupt. Ausseramtliche Wahllisten widersprechen
dem Grundsatz von Persönlichkeitswahlen, wonach die kandidierenden
Personen und nicht die Parteien im Vordergrund stehen sollen. Das bestehende
Wahlverfahren sorgt dafür, dass Kandidierende weniger aufgrund ihrer
Persönlichkeit, als in erster Linie wegen der Stimmkraft einer Partei-
bzw. Blockliste gewählt werden. Echte und faire Persönlichkeitswahlen
sind deshalb erst dann möglich, wenn den Wählerinnen und Wählern
nur ein amtlicher, leerer Wahlzettel zur Verfügung steht. Dies garantiert,
dass die gewählten Personen dem tatsächlichen Willen einer absoluten
Mehrheit der Wählenden entsprechen und nicht in erster Linie das
Resultat einer „Päcklipolitik“ sind.
In der Grossratsdebatte vom 20. November 2006 wurde der Regierungsrat
mit der Überweisung der Motion Bernasconi (Gerechter Proporz in der
Regierung) und dem Postulat Dätwyler (Wahl des Regierungsrates nach
dem Proporzverfahren) damit beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen,
wie die Kantonsregierung in Zukunft nach dem Proporzverfahren gewählt
werden könnte. Mit grosser Wahrscheinlichkeit wird jedoch die bernische
Exekutive auch bei den nächsten Regierungsratswahlen noch im Majorzverfahren
gewählt. Ob der Grosse Rat der Einführung des Proporzes zustimmt
und eine entsprechende Vorlage (Verfassungsänderung) schliesslich
auch vor dem Volk eine Mehrheit findet, bleibt offen. Angesichts dieser
unsicheren Situation ist in der Zwischenzeit zumindest beim Majorz ein
möglichst faires Verfahren zu realisieren. Es bleibt jedoch unbestritten,
dass das Proporzverfahren das gerechtere und deshalb auch das bessere
Wahlverfahren bleibt. Der Verzicht auf ausseramtliche Wahllisten wäre
jedoch ein erster Schritt in die richtige Richtung. Eine entsprechende
Regelung könnte relativ rasch und ohne grösseren Aufwand realisiert
werden.
Nidau/Thierachern/Münchenbuchsee, 28.11.06
Philippe Messerli, EVP; Alfred Schneiter, EDU; Ruedi
Löffel, EVP
mitunterzeichnet von 34 weiteren Grossratsmitgliedern aus EVP, Grüne,
EDU, PSA und CVP
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