M O T I O N
Mit einer ZAS Spitäler und Prämienzahlende entlasten
Der Regierungsrat wird beauftragt, eine Zentrale Ausnüchterungsstelle
(ZAS) in Betrieb zu nehmen.
Folgende Punkte sind bei der Umsetzung zu berücksichtigen:
• Die Möglichkeit einer mobilen ZAS, die beispielsweise bei
Grossanlässen vor Ort eingesetzt werden könnte, ist zu prüfen.
• Es ist weiter zu prüfen, ob in der ZAS auch Patienten behandelt
werden könnten, die mit anderen Substanzen als Alkohol zugedröhnt
sind.
• Der Kanton Bern schafft die rechtlichen Grundlagen und stellt
den Verursachenden Rechnung für die Kosten von Behandlung und Ausnüchterung
in der ZAS sowie ähnlichen Einrichtungen.
• Bei Minderjährigen werden die Erziehungsverantwortlichen
zum Abholen und zu einem Gespräch in die ZAS bestellt.
• Werden Patienten wiederholt in die ZAS eingeliefert, soll der
Kontakt zu einem Sozialdienst oder einer Beratungsstelle hergestellt werden.
Begründung:
Seit Mitte März läuft in der Stadt Zürich ein einjähriger
Pilotversuch mit einer Zentralen Ausnüchterungsstelle (ZAS). An den
Wochenenden werden Betrunkene zur Ausnüchterung in die ZAS gebracht.
Dort werden sie von Sicherheits- und medizinisch geschultem Personal überwacht
und betreut. Treten Probleme auf, können die Patienten aus der ZAS
in ein Spital gebracht werden. Sämtliche Handlungen stehen unter
Aufsicht der Stadtpolizei.
Die Kosten für die Ausnüchterung in der Höhe von 600 bis
950 Franken werden verursachergerecht in Rechnung gestellt.
Landen Minderjährige in der ZAS, werden deren Eltern kontaktiert
und aufgefordert, ihre Kinder abzuholen. Mitarbeitende des Sozialdepartementes
versuchen bei dieser Gelegenheit mit den Eltern ins Gespräch zu kommen
und ihnen Kontakte zu Beratungsstellen zu vermitteln.
Obwohl es im Moment für eine Beurteilung des Zürcher Pilotversuches
noch zu früh ist, kann festgestellt werden, dass sich die ZAS an
den ersten Betriebswochenenden bewährt hat.
Eine Berner ZAS bringt gegenüber der heutigen Situation einen dreifachen
Nutzen:
• Die Notfallaufnahmen der Spitäler, welche die Betrunkenen
bisher grösstenteils betreuen müssen, können ein Stück
weit entlastet werden. Beim Inselspital beispielsweise verursachen Alkoholvergiftungen
mehr als 3% aller Notfälle.
• Die störende Tatsache, dass die Allgemeinheit via Krankenversicherung
für die Folgekosten von Alkoholexzessen aufkommen muss, kann teilweise
korrigiert werden.
• Bei der Ausnüchterung in einer ZAS entfällt die ärztliche
Schweigepflicht. Diese verhindert heute in vielen Fällen, dass die
Erziehungsverantwortlichen vom Absturz ihrer minderjährigen Kinder
erfahren. Ein frühes Gespräch mit allen Beteiligten kann dazu
beitragen, weitere Exzesse zu verhindern.
Münchenbuchsee/Thun, 8.06.10
Ruedi Löffel, EVP / Marc Jost EVP
21 Mitunterzeichnende aus den Parteien EVP, BDP, EDU, SVP, SP und Grüne
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