Die Motion wurde im Dezember 2009 im Grossen Rat eingereicht. Die Medienreaktionen dazu finden Sie hier.
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M O T I O NZwangsheiraten im Kanton BernDer Regierungsrat des Kantons Bern wird beauftragt, Begründung: Im Unterschied zur arrangierten Heirat, die zwar von Dritten initiiert wird, aber aus freiem Willen beider Ehegatten geschlossen wird, verletzt eine erzwungene Heirat das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Person in schwerwiegender Weise und stellt eine Menschenrechtsverletzung dar. Der Staat hat die Pflicht, die von Zwangsheirat betroffenen und bedrohten Personen zu schützen, indem er präventiv und repressiv gegen Zwangsheiraten vorgeht und Auswege aus erzwungenen Ehen bietet. Aufgrund verschiedener politischer Vorstösse auf nationaler Ebene
hat der Bundesrat im November 2008 ein Vernehmlassungsverfahren zu Massnahmen
gegen Zwangsheiraten eröffnet. Der Bundesrat will mit einer Änderung
des Zivilgesetzbuches, des Bundesgesetzes über das Internationale
Privatrecht und des Partnerschaftsgesetzes den Schutz vor Zwangsheiraten
erhöhen. Als Folge der mehrheitlich positiven Vernehmlassungsantworten
(vgl. RRB Nr. 0174 vom 11.02.2009) soll auf Bundesebene bis Ende 2010
eine Botschaft ausgearbeitet und eine Verstärkung des strafrechtlichen
Schutzes vorgesehen werden. Der Kanton St. Gallen hat vorgemacht, dass diesbezügliche kantonale Regelungen möglich und sinnvoll sind. Das dortige Justiz- und Polizeidepartement hat den Handlungsbedarf erkannt und gibt den Mitarbeitenden des Ausländeramtes verbindliche Richtlinien in Form eines Leitfadens: Dieser verschafft den Opfern von Zwangsehen beispielsweise vermehrt die freie Wahl auf Fortsetzung oder Beendigung der Ehe. Der St. Galler Leitfaden wurde von einer Arbeitsgruppe unter Leitung des Ausländeramtes erarbeitet. Mitgewirkt haben die Kantonspolizei, die Staatsanwaltschaft, die Beratungsstelle Opferhilfe, das Frauenhaus, der Dachverband der Migrantenvereine und Vertretungen von Gemeinden. Auch im Kanton Bern könnten im Bereich der Prävention von Zwangsheiraten
zusätzliche Massnahmen in Betracht gezogen werden, die explizit in
die Zuständigkeit des Kantons fallen. Dazu gehören etwa an die
Einwanderergemeinschaften gerichtete Informationskampagnen, Sensibilisierungskampagnen
für Personen, die in Schulen, in der Jugend- und Sozialarbeit, im
Vormundschafts- und im Gesundheits-, im Ausländer- und im Zivilstandswesen
oder bei der Polizei tätig sind, Aufklärungsarbeit in Schulen
und Jugendzentren oder die gezielte Information der Brautleute während
der Ehevorbereitung. Ins Auge gefasst könnten zudem spezifische Beratungs-
und Betreuungsangebote, telefonische Hotlines oder weitere niederschwellige
und vertrauliche Hilfsangebote für Personen, die von Zwangsheiraten
betroffen bzw. bedroht sind. Langenthal/Münchenbuchsee, 10.12.09 mitunterzeichnet von einigen Grossratsmitgliedern |