M O T I O N
Übernahme des LAD-Einstiegslohns ins revidierte LAG
Der Regierungsrat wird beauftragt, den Einstiegslohn für Berufseinsteigerinnen
und - einsteiger auch nach Inkrafttreten des revidierten LAG gemäss
dem Beschluss des Grossen Rates in der LAD-Revision vom April 2005 zu
gewährleisten.
Begründung:
In der Beratung des Lehreranstellungsdekrets (LAD) vom April 05 sprach
sich die grosse Mehrheit des Parlaments (90 gegen 59 Stimmen bei einer
Enthaltung) dafür aus, dass das Anfangsgehalt einer Lehrkraft, welche
die Ausbildungsvoraussetzungen erfüllt, 99 Prozent des Grundgehalts
(nach altem LAG) nicht unterschreiten darf.
Mit der Inkrafttretung des neuen LAG liegt die Kompetenz der Lohngestaltung
allein beim Regierungsrat. Trotzdem ist es seine Pflicht, den Willen des
Parlaments zu berücksichtigen.
Der Grosse Rat sprach sich deutlich gegen eine weitere Senkung des Einstiegslohnes
für Lehrkräfte aus und der Regierungsrat ist aufgefordert dies
in der Umsetzung zu berücksichtigen.
14.11.05
Dorothea Loosli-Amstutz, GFL
Daniel Pauli, SVP
Ruedi Löffel, EVP
22 Mitunterzeichnende
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