M O T I O N (Dringlichkeit vom Ratsbüro
gutgeheissen)
Entlastung von Verwaltung und Parteien bei kantonalen Wahlen
Der Regierungsrat wird beauftragt, bei der Organisation von zukünftigen
kantonalen Wahlgängen folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Politische Gruppierungen müssen in Wahlkreisen,
in deren Gebiet sie bei den letzten Wahlen mindestens ein Mandat errungen
haben, zum Wahlvorschlag keine Unterschriften mehr einreichen. Als Kontakt
für die Verwaltung sind lediglich eine listeneinreichende Person
und ihre Stellvertretung zu bezeichnen.
- Diese Regelung gilt im entsprechenden Wahlkreis für alle Wahlvorschläge
der jeweiligen politischen Gruppierung.
- Für die Wahl des Regierungsrates und der bernischen Mitglieder
des Ständerates sind Wahlvorschläge einzureichen. Zum Einreichen
der Wahlvorschläge wird eine Frist festgelegt. Wählbar ist
nur, wer für den jeweiligen Wahlgang gültig angemeldet wurde.
- Bei allen obgenannten Wahlgängen werden alle für den Wahl(werbe)versand
nötigen Angaben (Termine, Lieferadressen, Auflagen, Gewicht, Formate
usw.) gemeinsam im Amtsblatt publiziert.
Begründung:
Bisher mussten bei Grossratswahlen alle politischen Gruppierungen für
jeden Wahlvorschlag mindestens 30 beglaubigte Unterschriften einreichen.
Diese Hürde, die Juxlisten verhindern soll, verursacht
den Parteien und der Verwaltung in der Wahlvorbereitungszeit einen erheblichen
Aufwand (Sammeln und Beglaubigen der Unterschriften).
Die Tatsache, dass eine politische Gruppierung in einem bestimmten Wahlkreis
bereits ein Mandat errungen hat, soll in Zukunft für eine Wahlteilnahme
am nächsten Wahlgang genügen.
Die Einführung einer Anmeldefrist für die Teilnahme
an Regierungs- und Ständeratsratswahlen erleichtert
den Wahlbüros die Vorbereitungen und das Auszählen der Stimmen
massgeblich, weil die Namen der wählbaren Personen vor dem Wahlgang
bekannt sind. Die Wahlberechtigten, die bei Majorzwahlen oft nicht recht
wissen wer überhaupt wählbar ist, erhalten dadurch mehr Transparenz
und Unterstützung bei ihrer (Aus)Wahl.
Eine minimale Koordination bei der Publikation der für
den Wahl(werbe)versand wichtigen Informationen entlastet die Wahlverantwortlichen
der Parteien. Bisher mussten sie die Informationen in mühsamer Kleinarbeit
in den Amtsanzeigern zusammensuchen.
Münchenbuchsee, 9. Februar 2004, Ruedi Löffel, EVP
41 Mitunterzeichnende:
aus EVP, SVP, GFL, FDP, EDU, GBJA und SD
Es wird Dringlichkeit verlangt damit die Motion gleichzeitig mit den
Motionen 262/2003 und 270/2003 (Versand des Wahl- und Abstimmungsmaterials)
behandelt werden kann!
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