M O T I O N
Saubere Luft im Gastgewerbe
Der Regierungsrat wird beauftragt, das Gastgewerbegesetz dahingehend
anzupassen, dass öffentlich zugängliche Innenräume
von Gastgewerbebetrieben rauchfrei werden.
Ausgenommen von der Regelung sind die „Fumoirs“
(von den übrigen Bereichen abgetrennte und mit eigener Lüftung
versehene Räume).
Für sehr kleine Betriebe können zusätzliche
Ausnahmeregelungen geprüft werden.
Begründung:
Die mit dem Passivrauchen verbundenen gesundheitlichen Gefahren und Schäden
sind allgemein bekannt und unbestritten. Im Tabakrauch wurden bisher mehr
als 4'000 Stoffe identifiziert, von denen mindestens 40 Krebs fördernd
sind. Studien belegen, dass Personen, die dem Passivrauchen regelmässig
ausgesetzt sind, ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf- und
Lungenerkrankungen aufweisen. Eine vorsichtige Schätzung des Bundes
geht davon aus, dass in der Schweiz jedes Jahr mehrere hundert Nichtrauchende
an den Folgen des Passivrauchens sterben.
In Gastgewerbebetrieben sind besonders viele Menschen, sowohl Gäste
wie Angestellte, in hohem Mass und sehr oft unfreiwillig dem Tabakrauch
anderer ausgesetzt. Die mangelhafte gesetzliche Regelung verbunden mit
dem Appell an Toleranz und Eigeninitiative haben bisher nicht zu einem
wirksamen Schutz vor Passivrauch geführt. Eine bedeutende Mehrheit
der rauchenden wie der nichtrauchenden Bevölkerung spricht sich deshalb
für einen Ausbau des Schutzes vor unerwünschtem Passivrauchen
aus.
Münchenbuchsee, 18.11.04
Ruedi Löffel, EVP
27 Mitunterzeichnende:
Grossratsmitglieder der EVP, SVP, FDP, GFL,
GBJA, EDU und CVP
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